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   LSG Baden-Württemberg, 13.10.2005 - L 7 SO 3804/05 ER-B   

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https://dejure.org/2005,2144
LSG Baden-Württemberg, 13.10.2005 - L 7 SO 3804/05 ER-B (https://dejure.org/2005,2144)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.10.2005 - L 7 SO 3804/05 ER-B (https://dejure.org/2005,2144)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. Oktober 2005 - L 7 SO 3804/05 ER-B (https://dejure.org/2005,2144)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortzahlung der Grundsicherung bei dauerhafter Erwerbsminderung und der Hilfe zur Pflege; Notwendigkeit der Kostenübernahme zur Beseitigung einer bis in die Gegenwart fortwirkenden Notlage; Eheähnliche Gemeinschaft bei gleichgeschlechtlichen Partnern nur bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (188)

  • LSG Baden-Württemberg, 22.05.2019 - L 7 SO 1311/19

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit

    Aus dem Gegenwartsbezug der einstweiligen Anordnung folgt zunächst, dass dieser vorläufige Rechtsbehelf für bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung zurückliegende Zeiträume nur ausnahmsweise in Betracht kommt; es muss durch die Nichtleistung in der Vergangenheit eine aktuell fortwirkende Notlage entstanden sein, die den Betroffenen in seiner menschenwürdigen Existenz bedroht (vgl. hierzu etwa Senatsbeschluss vom 13. Oktober 2005 - L 7 SO 3804/05 ER-B - juris).
  • SG Reutlingen, 08.11.2018 - S 1 KR 2376/18

    (Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Ist im Eilverfahren eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage nicht möglich, so ist bei besonders folgenschweren Beeinträchtigungen eine Güter- und Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange des Antragstellers vorzunehmen (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg - LSG - , Beschlüsse vom 13.10.2005 - L 7 SO 3804/05 ER-B - und vom 06.09.2007 - L 7 AS 4008/07 ER-B; beide Juris unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.04.2017 - L 1 AS 854/17

    (Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Die Erfolgsaussichten der Hauptsache sind daher in Ansehung des sich aus Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) ergebenden Gebots der Sicherstellung einer menschenwürdigen Existenz sowie des grundrechtlich geschützten Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) u.U. nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen; ist im Eilverfahren eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage nicht möglich, so ist bei besonders folgenschweren Beeinträchtigungen eine Güter- und Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange des Antragstellers vorzunehmen (vgl. etwa LSG Baden-Württemberg v. 13.10.2005 - L 7 SO 3804/05 ER-B - und v. 06.09.2007 - L 7 AS 4008/07 ER-B - jeweils unter Verweis auf die Rechtsprechung des BVerfG).
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