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   LSG Baden-Württemberg, 29.01.2007 - L 7 SO 5672/06 ER-B   

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https://dejure.org/2007,4762
LSG Baden-Württemberg, 29.01.2007 - L 7 SO 5672/06 ER-B (https://dejure.org/2007,4762)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.01.2007 - L 7 SO 5672/06 ER-B (https://dejure.org/2007,4762)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. Januar 2007 - L 7 SO 5672/06 ER-B (https://dejure.org/2007,4762)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    Einstweiliger Rechtsschutz - Sozialhilfe für Ausländer - Hilfe zum Lebensunterhalt - Einschränkung der Leistungen - Abtretung einer dem Hilfeempfänger zustehenden Forderung zur Sicherung des gewährten Darlehens - Nachrang der Sozialhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine einstweilige Anordnung in Bezug auf den Streitgegenstand; Glaubhaftmachung von Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch; Einstweilige Anordnung mit der Verpflichtung zur vorläufigen und darlehensweisen Zahlung von Sozialhilfe als laufende Leistung ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Einschränkung der Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.01.2007 - L 7 SO 5672/06
    Die Erfolgsaussicht des Hauptsacherechtsbehelfs (Anordnungsanspruch) und die Eilbedürftigkeit der erstrebten einstweiligen Regelung (Anordnungsgrund) sind glaubhaft zu machen (§ 86b Abs. 2 Satz 4 SGG i.V.m. § 920 Abs. 2 der Zivilprozessordnung ); dabei sind die insoweit zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. Bundesverfassungsgericht NJW 1997, 479; NJW 2003, 1236; NVwZ 2005, 927).

    Mithin erforderlich ist sowohl ein Anordnungsanspruch als auch ein Anordnungsgrund, die jedoch, gemessen an dem mit dem Antrag verfolgten Rechtsschutzziel (vgl. BVerfG NVwZ 2004, 95; NVwZ 2005, 927), in einer Wechselbeziehung zueinander stehen, sodass sich die Anforderungen je nach dem zu erwartenden Maß des Erfolgs in der Hauptsache, der Dringlichkeit der erstrebten vorläufigen Regelung oder der Schwere des drohenden Nachteils vermindern können (vgl. Hess. Landessozialgericht, Beschluss vom 30. Januar 2006 - L 7 AS 1/06 ER - Keller, a.a.O., § 86b Rdnrn. 27, 29; Funke-Kaiser, a.a.O., § 123 Rdnrn. 22, 25 ff.).

    Existenzsichernde Leistungen dürfen jedoch nicht auf Grund bloßer Mutmaßungen verweigert werden (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 -, NVwZ 2005, 927-929).

  • LSG Baden-Württemberg, 01.08.2005 - L 7 AS 2875/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - einstweilige Anordnung - Einkommens- und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.01.2007 - L 7 SO 5672/06
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung verlangt grundsätzlich die - summarische - Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache sowie die Erforderlichkeit einer vorläufigen gerichtlichen Entscheidung (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. z.B. Beschlüsse vom 1. August 2005 - L 7 AS 2875/05 ER-B - FEVS 57, 72 und vom 17. August 2005 - L 7 SO 2117/05 ER-B - FEVS 57, 164 ).

    Damit wird dem vorläufigen Charakter der einstweiligen Anordnung nach der ständigen Rechtsprechung des Senats am Ehesten entsprochen (Beschlüsse vom 21. Juli 2005 - L 7 SO 1585/05 ER-B -, vom 1. August 2005 - L 7 AS 2875/05 ER-B - und vom 17. August 2005 - L 7 SO 2117/05 ER-B - vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.03.1993, VBlBW 1994, 109; OVG Brandenburg, Beschluss vom 17.12.2003, FEVS 55, 262 m.w.N.; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz, 4. Aufl. Rdnr. 1243).

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.01.2007 - L 7 SO 5672/06
    Die Erfolgsaussicht des Hauptsacherechtsbehelfs (Anordnungsanspruch) und die Eilbedürftigkeit der erstrebten einstweiligen Regelung (Anordnungsgrund) sind glaubhaft zu machen (§ 86b Abs. 2 Satz 4 SGG i.V.m. § 920 Abs. 2 der Zivilprozessordnung ); dabei sind die insoweit zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. Bundesverfassungsgericht NJW 1997, 479; NJW 2003, 1236; NVwZ 2005, 927).

    Schließlich rechtfertigt sich auch die Begrenzung der Leistungen auf 80 % des Regelsatzes (neben den angemessenen Kosten der Unterkunft und der Heizung) daraus, dass sich die Gerichte zwar schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen und Verletzung der grundgesetzlichen Gewährleistungen verhindern müssen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2003, S. 1236 ).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.08.2005 - L 7 SO 2117/05

    Einstweilige Anordnung - Güter- und Folgenabwägung - darlehensweise Bewilligung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.01.2007 - L 7 SO 5672/06
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung verlangt grundsätzlich die - summarische - Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache sowie die Erforderlichkeit einer vorläufigen gerichtlichen Entscheidung (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. z.B. Beschlüsse vom 1. August 2005 - L 7 AS 2875/05 ER-B - FEVS 57, 72 und vom 17. August 2005 - L 7 SO 2117/05 ER-B - FEVS 57, 164 ).

    Damit wird dem vorläufigen Charakter der einstweiligen Anordnung nach der ständigen Rechtsprechung des Senats am Ehesten entsprochen (Beschlüsse vom 21. Juli 2005 - L 7 SO 1585/05 ER-B -, vom 1. August 2005 - L 7 AS 2875/05 ER-B - und vom 17. August 2005 - L 7 SO 2117/05 ER-B - vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.03.1993, VBlBW 1994, 109; OVG Brandenburg, Beschluss vom 17.12.2003, FEVS 55, 262 m.w.N.; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz, 4. Aufl. Rdnr. 1243).

  • BVerwG, 20.10.1988 - 5 B 48.88

    Zulässigkeit der Einordnung der Rückkehr in die Heimat als eine Form der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.01.2007 - L 7 SO 5672/06
    Abgesehen davon ist der Grundsatz des Nachrangs der Sozialhilfe (§ 2 SGB XII) bei der Regelung des Hilfefalles eines hilfesuchenden Ausländers in gleicher Weise zu beachten wie im Falle eines deutschen Hilfesuchenden (vgl. entsprechend BVerwG, Beschluss vom 20. Oktober 1988 - 5 B 48/88 -, Buchholz 436.0 § 120 BSHG Nr. 10).
  • LSG Hessen, 30.01.2006 - L 7 AS 1/06

    Arbeitslosengeld II - keine Versagung aufgrund Mutmaßungen - Hausbesuche -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.01.2007 - L 7 SO 5672/06
    Mithin erforderlich ist sowohl ein Anordnungsanspruch als auch ein Anordnungsgrund, die jedoch, gemessen an dem mit dem Antrag verfolgten Rechtsschutzziel (vgl. BVerfG NVwZ 2004, 95; NVwZ 2005, 927), in einer Wechselbeziehung zueinander stehen, sodass sich die Anforderungen je nach dem zu erwartenden Maß des Erfolgs in der Hauptsache, der Dringlichkeit der erstrebten vorläufigen Regelung oder der Schwere des drohenden Nachteils vermindern können (vgl. Hess. Landessozialgericht, Beschluss vom 30. Januar 2006 - L 7 AS 1/06 ER - Keller, a.a.O., § 86b Rdnrn. 27, 29; Funke-Kaiser, a.a.O., § 123 Rdnrn. 22, 25 ff.).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.01.2007 - L 7 SO 5672/06
    Mithin erforderlich ist sowohl ein Anordnungsanspruch als auch ein Anordnungsgrund, die jedoch, gemessen an dem mit dem Antrag verfolgten Rechtsschutzziel (vgl. BVerfG NVwZ 2004, 95; NVwZ 2005, 927), in einer Wechselbeziehung zueinander stehen, sodass sich die Anforderungen je nach dem zu erwartenden Maß des Erfolgs in der Hauptsache, der Dringlichkeit der erstrebten vorläufigen Regelung oder der Schwere des drohenden Nachteils vermindern können (vgl. Hess. Landessozialgericht, Beschluss vom 30. Januar 2006 - L 7 AS 1/06 ER - Keller, a.a.O., § 86b Rdnrn. 27, 29; Funke-Kaiser, a.a.O., § 123 Rdnrn. 22, 25 ff.).
  • SG Düsseldorf, 16.02.2005 - S 35 SO 28/05

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, verfassungswidrige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.01.2007 - L 7 SO 5672/06
    Diese besonderen Anforderungen an Eilverfahren schließen andererseits nicht aus, dass die Gerichte eine Vorwegnahme der Hauptsache vermeiden, indem sie zum Beispiel Leistungen nur mit einem Abschlag zusprechen (BVerfG, Beschluss vom 1, März 2005, a.a.O.; vgl. auch SG Düsseldorf, NJW 2005, S. 845 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.1993 - 6 S 2371/93

    Haftung für den Lebensunterhalt eines Ausländers aufgrund einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.01.2007 - L 7 SO 5672/06
    Damit wird dem vorläufigen Charakter der einstweiligen Anordnung nach der ständigen Rechtsprechung des Senats am Ehesten entsprochen (Beschlüsse vom 21. Juli 2005 - L 7 SO 1585/05 ER-B -, vom 1. August 2005 - L 7 AS 2875/05 ER-B - und vom 17. August 2005 - L 7 SO 2117/05 ER-B - vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.03.1993, VBlBW 1994, 109; OVG Brandenburg, Beschluss vom 17.12.2003, FEVS 55, 262 m.w.N.; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz, 4. Aufl. Rdnr. 1243).
  • BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 940/94

    Gehaltspfändung - Zusammenrechnungsbeschluß nach § 850 e Nr. 2 a ZPO

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.01.2007 - L 7 SO 5672/06
    Die Erfolgsaussicht des Hauptsacherechtsbehelfs (Anordnungsanspruch) und die Eilbedürftigkeit der erstrebten einstweiligen Regelung (Anordnungsgrund) sind glaubhaft zu machen (§ 86b Abs. 2 Satz 4 SGG i.V.m. § 920 Abs. 2 der Zivilprozessordnung ); dabei sind die insoweit zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. Bundesverfassungsgericht NJW 1997, 479; NJW 2003, 1236; NVwZ 2005, 927).
  • SG Darmstadt, 14.01.2020 - S 17 SO 191/19

    Leistungsausschluss für EU-Ausländer verfassungswidrig?

    Dieser Argumentation folgen für § 23 Abs. 1 Satz 1 SGB XII z.B. auch die Entscheidungen des LSG Baden-Württemberg (Beschluss vom 29. Januar 2007, L 7 SO 5672/06 ER-B, juris, Rdnr. 4) und des Sächsische LSG (Beschluss vom 27. Juni 2017, L 3 AS 715/16 B ER, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.03.2017 - L 7 SO 420/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund stehen nicht isoliert nebeneinander; es besteht vielmehr eine Wechselbeziehung der Art, dass die Anforderungen an den Anordnungsanspruch mit zunehmender Eilbedürftigkeit bzw. Schwere des drohenden Nachteils (dem Anordnungsgrund) zu verringern sind und umgekehrt (vgl. Landessozialgericht [LSG] Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. November 2013 - L 15 AS 365/13 B ER - juris Rdnr. 18; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. Januar 2007 - L 7 SO 5672/06 ER-B - juris Rdnr. 2).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.07.2019 - L 7 SO 2356/19

    Teilhaberecht - Eingliederungshilfe - Kostenübernahme für ambulant betreutes

    Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund stehen nicht isoliert nebeneinander; es besteht vielmehr eine Wechselbeziehung der Art, dass die Anforderungen an den Anordnungsanspruch mit zunehmender Eilbedürftigkeit bzw. Schwere des drohenden Nachteils (dem Anordnungsgrund) zu verringern sind und umgekehrt (Beschluss des Senats vom 31. Juli 2017 - L 7 SO 2557/17 ER-B - juris Rdnr. 22; Beschluss des Senats vom 22. Dezember 2017 - L 7 SO 4253/17 ER-B - juris Rdnr. 4; Beschluss des Senats vom 3. Dezember 2018 - L 7 SO 4027/18 ER-B - juris Rdnr. 20; Beschluss des Senats vom 14. März 2019 - L 7 AS 634/19 ER-B - juris Rdnr. 4; vgl. Beschluss des Senats vom 29. Januar 2007 - L 7 SO 5672/06 ER-B - juris Rdnr. 2; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. November 2013 - L 15 AS 365/13 B ER - juris Rdnr. 18).
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