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   LSG Baden-Württemberg, 09.01.2007 - L 7 SO 5701/06 ER-B   

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https://dejure.org/2007,5118
LSG Baden-Württemberg, 09.01.2007 - L 7 SO 5701/06 ER-B (https://dejure.org/2007,5118)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.01.2007 - L 7 SO 5701/06 ER-B (https://dejure.org/2007,5118)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Januar 2007 - L 7 SO 5701/06 ER-B (https://dejure.org/2007,5118)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    Sozialhilfe - behindertes Kind - Besuch einer Sonderschule - ergänzende Eingliederungshilfe - Schulbegleiter

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Eingliederungshilfe - Kostenübernahme für einen Schulbegleiter bei drohendem Ernährungsmangel eines autistischen Schülers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines autistischen Kindes auf Gewährung eines Schulbegleiters im Rahmen der Eingliederungshilfe; Eingliederungshilfe in Form der Übernahme der Kosten eines Schulbegleiters

  • Wolters Kluwer
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sozialhilfeträger muss Schulbegleiter für autistischen Schüler zahlen - Betreuungsaufwand aufgrund drohendem Ernährungsmangel nötig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf ergänzende Eingliederungshilfe beim Besuch einer Sonderschule

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • LSG Baden-Württemberg, 17.08.2005 - L 7 SO 2117/05

    Einstweilige Anordnung - Güter- und Folgenabwägung - darlehensweise Bewilligung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.01.2007 - L 7 SO 5701/06
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung verlangt grundsätzlich die - summarische - Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache sowie die Erforderlichkeit einer vorläufigen gerichtlichen Entscheidung (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. z.B. Beschlüsse vom 1. August 2005 - L 7 AS 2875/05 ER-B - FEVS 57, 72 und vom 17. August 2005 - L 7 SO 2117/05 ER-B - FEVS 57, 164 ).

    Maßgebend für die Beurteilung der Anordnungsvoraussetzungen sind regelmäßig die Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Eilentscheidung (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. z.B. Beschlüsse vom 1. August 2005 - L 7 AS 2875/06 ER-B - FEVS 57, 72, vom 17. August 2005 - L 7 SO 2117/05 ER-B - FEVS 57, 164 und vom 21. Juli 2006 - L 7 AS 2129/06 ER-B ).

  • BVerwG, 31.07.2006 - 3 B 81.06

    Rückforderung von Hauptentschädigung von einem Lastenausgleichsempfänger;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.01.2007 - L 7 SO 5701/06
    In diesem Sinne hat auch das Sächsische Landessozialgericht (LSG) einen Eingliederungshilfebedarf trotz des Besuchs einer Sonderschule sogar in einem Fall für möglich gehalten, in dem die Schulbehörde den Bedarf für einen Integrationshelfer geprüft und verneint hatte (Beschluss vom 24. Juli 2006 - L 3 B 81/06 SO-ER - ; so auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 23. Februar 2006 - 12 ME 474/05 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.1997 - 6 S 9/97

    Sozialhilfe - zum Anspruch auf Kostenübernahme für eine sonderpädagogische

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.01.2007 - L 7 SO 5701/06
    Grundsätzlich ist es nicht Aufgabe des Sozialhilfeträgers, die sonderpädagogische Förderung behinderter Schüler in die eigene Hand zu nehmen (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Juli 1997 - 6 S 9/97 -, FEVS 48, 228).
  • OVG Niedersachsen, 23.02.2006 - 12 ME 474/05

    Bestimmung des förderbaren Umfangs der Betreuung eines sprachbehinderten Kindes

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.01.2007 - L 7 SO 5701/06
    In diesem Sinne hat auch das Sächsische Landessozialgericht (LSG) einen Eingliederungshilfebedarf trotz des Besuchs einer Sonderschule sogar in einem Fall für möglich gehalten, in dem die Schulbehörde den Bedarf für einen Integrationshelfer geprüft und verneint hatte (Beschluss vom 24. Juli 2006 - L 3 B 81/06 SO-ER - ; so auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 23. Februar 2006 - 12 ME 474/05 - ).
  • BVerwG, 16.01.1986 - 5 C 36.84

    Klageerweiterung im Berufungsverfahren - wesentliche körperliche Behinderung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.01.2007 - L 7 SO 5701/06
    Hier besteht zum einen eine Bindung des Sozialhilfeträgers an die Entscheidung der Schulbehörde über die Zuweisung zu einer Schulart und zum zweiten die unmittelbar einsichtige Notwendigkeit zusätzlicher Integrationsleistungen und Hilfestellungen für behinderte Kinder, auf deren spezielle Bedürfnisse das Angebot der Regelschule naturgemäß nicht zugeschnitten ist (vgl. hierzu grundlegend zum insoweit inhaltsgleichen früheren Recht des Bundessozialhilfegesetzes Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16. Januar 1986 - 5 C 36/84 -, FEVS 36, 1 und Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Juli 2003 - 12 A 10410/03 - ZfSH/SGB 2003, 614).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.07.2006 - L 7 AS 2129/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Individualanspruch der Mitglieder einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.01.2007 - L 7 SO 5701/06
    Maßgebend für die Beurteilung der Anordnungsvoraussetzungen sind regelmäßig die Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Eilentscheidung (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. z.B. Beschlüsse vom 1. August 2005 - L 7 AS 2875/06 ER-B - FEVS 57, 72, vom 17. August 2005 - L 7 SO 2117/05 ER-B - FEVS 57, 164 und vom 21. Juli 2006 - L 7 AS 2129/06 ER-B ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.07.2003 - 12 A 10410/03

    Sozialhilfebehörde muss Unterrichtsbegleiter bezahlen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.01.2007 - L 7 SO 5701/06
    Hier besteht zum einen eine Bindung des Sozialhilfeträgers an die Entscheidung der Schulbehörde über die Zuweisung zu einer Schulart und zum zweiten die unmittelbar einsichtige Notwendigkeit zusätzlicher Integrationsleistungen und Hilfestellungen für behinderte Kinder, auf deren spezielle Bedürfnisse das Angebot der Regelschule naturgemäß nicht zugeschnitten ist (vgl. hierzu grundlegend zum insoweit inhaltsgleichen früheren Recht des Bundessozialhilfegesetzes Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16. Januar 1986 - 5 C 36/84 -, FEVS 36, 1 und Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Juli 2003 - 12 A 10410/03 - ZfSH/SGB 2003, 614).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.10.2005 - L 7 SO 3804/05

    Einstweilige Anordnung - Leistungen für vergangene Zeiträume -Sozialhilfe -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.01.2007 - L 7 SO 5701/06
    Ist im Eilverfahren eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage nicht möglich, so ist bei besonders folgenschweren Beeinträchtigungen eine Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange des Antragstellers vorzunehmen (Beschluss des Senats vom 13. Oktober 2005 - L 7 SO 3804/05 ER-B - unter Hinweis auf BVerfG NJW 1997 a.a.O. und NVwZ 2005 a.a.O.).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.01.2007 - L 7 SO 5701/06
    Dabei sind die diesbezüglichen Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. Bundesverfassungsgericht NJW 1997, 479, 480; Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - NVwZ 2005, 927).
  • BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 940/94

    Gehaltspfändung - Zusammenrechnungsbeschluß nach § 850 e Nr. 2 a ZPO

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.01.2007 - L 7 SO 5701/06
    Dabei sind die diesbezüglichen Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. Bundesverfassungsgericht NJW 1997, 479, 480; Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - NVwZ 2005, 927).
  • LSG Baden-Württemberg, 01.08.2005 - L 7 AS 2875/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - einstweilige Anordnung - Einkommens- und

  • VG Freiburg, 18.03.2016 - 4 K 2145/14

    Leistungen der Jugendhilfe in Form der Schulbegleitung

    Insoweit entspricht es einhelliger Auffassung, dass unter § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII - und damit auch unter § 35a SGB VIII - die Bewilligung eines Schulbegleiters bzw. Integrationshelfers fallen kann (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 26.10.2007 - 5 C 35/06 -, juris; Bayer. VGH, Urteil vom 04.06.2007 - 12 B 06/2784 -, juris; VG Freiburg, Beschluss vom 21.03.2013 - 4 K 392/13 -, juris; LSG Bad.-Württ., Beschluss vom 09.01.2007 - L 7 SO 5701/06 ER-B -, juris; SG Karlsruhe, Beschluss vom 21.03.2013 - S 4 SO 937/13 ER -, juris; Hauck/Noftz, SGB VIII, Stand 05/15, § 35a Rn. 48, m.w.N.; jurisPK-SGB VIII, § 35a Rn. 59 und § 10 Rn. 52 m.w.N.; Grube/Wahrendorf, SGB XII 5. Aufl., § 54 Rn. 40; Kepert/Pattar, Diskussionspapier Nr. 2014-03, Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl).

    Aus diesem Grund wurde auch von Gerichten, die der Auffassung des Bundessozialgerichts folgen und den Kernbereich pädagogischer Tätigkeit grundsätzlich nach sozialhilferechtlichen Kriterien bestimmen, dieser Kernbereich bisweilen an Sonderschulen weiter gezogen als an Regelschulen und insoweit überzeugend entschieden, dass die Deckung des sonderpädagogischen Bedarfs von Sonderschülern dort in der Regel vollständig dem Kernbereich pädagogischer Arbeit zurechnen und ein Integrationshelfer an Sonderschulen daher regelmäßig lediglich zur Deckung eines möglichen zusätzlichen behinderungsbedingten Eingliederungsbedarfs denkbar sei, während dies in Regelschulen, deren Angebot und Personalausstattung auf die speziellen Bedürfnisse behinderter Kinder nicht gleichermaßen zugeschnitten ist, nicht der Fall sei (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 03.07.1997 - 6 S 9/97 -, FEVS 1998, 228; OVG Bremen, Beschluss vom 10.12.1998 - 2 BB 421/98 -, FEVS 51, 182; LSG Bad.-Württ., Beschluss vom 09.01.2007 - L 7 SO 5701/06 ER-B -, juris; SG Karlsruhe, Urteil vom 22.07.2011 - S 1 SO 4882/09 -, juris; SG Trier, Urteil vom 15.04.2014 - S 6 SO 66/11 -, juris; SG Rostock, Beschluss vom 28.10.2013 - S 8 SO 80/13 ER -, juris; VG Karlsruhe, Beschluss vom 21.12.2006 - 8 K 2759/06 -, juris; Kepert/Pattar, Diskussionspapier Nr. 2014-03, Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl).

  • LSG Baden-Württemberg, 28.06.2007 - L 7 SO 414/07

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zur angemessenen Schulbildung -

    Dies gilt nicht nur für die Fälle so genannter Schulbegleiter von behinderten Menschen, die eine Regelschule besuchen, sondern nach der Rechtsprechung des Senats auch beim Besuch einer grundsätzlich auf die Behinderung des Kindes zugeschnittenen Sonderschule, denn auch dort ist ein ergänzender sozialhilferechtlicher Eingliederungsbedarf nicht generell ausgeschlossen (Beschluss des Senats vom 9. Januar 2007 - L 7 SO 5701/06 ER-B -, FEVS 58, 285-288).
  • LSG Baden-Württemberg, 01.03.2023 - L 2 SO 304/23

    Behindertenrecht - Eingliederungshilfe - Hilfe zur Schulbildung - gehörloses Kind

    Sie ist eine Hilfe zu einer Schulbildung im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht und es ist festzustellen, dass auch beim Besuch einer grundsätzlich auf die Behinderung des Kindes zugeschnittenen Sonderschule ein ergänzender sozialhilferechtlicher Eingliederungsbedarf nicht generell ausgeschlossen ist (vgl. hierzu LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.01.2007 - L 7 SO 5701/06 ER-B -, juris, Rn. 6).
  • SG Hildesheim, 30.08.2012 - S 42 AY 140/12

    Verspätete Antragstellung; Asylbewerber; Aufenthaltstitel; Begleitperson; geistig

    Für das allgemeine Sozialhilferecht ist bereits entschieden, dass der Anspruch eines behinderten Schülers auf Eingliederungshilfe - auch bei Besuch einer Förderschule - die Stellung eines Schulbegleiters bzw. Integrationshelfers umfassen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2005 - 5 C 20/04 -, BVerwGE 123, S. 316 ff., zit. nach juris Rn. 10; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25. November 2010 - L 8 SO 193/08 -, zit. nach juris LS 1; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Juni 2007 - L 7 SO 414/07 -, NVwZ-RR 2008, S. 38 f.; zit. nach juris; und Beschluss vom 9. Januar 2007 - L 7 SO 5701/06 ER-B -, FEVS 58, S. 285 ff., zit. nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.03.2007 - L 13 SO 6/06

    Anspruch auf Eingliederungshilfe von Kindern und Jugendlichen bei einer

    Dass neben dem schulischen Bildungs- und Förderungsbedarf ergänzend ein Anspruch auf Eingliederungshilfe bestehen kann (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 09. Januar 2007 - L 7 SO 5701/06 ER-B), muss hier nicht weiter vertieft werden.
  • SG Karlsruhe, 18.09.2007 - S 4 SO 4036/07

    Sozialhilfe - Vorrang der Eingliederungshilfe vor der Jugendhilfe bei mehrfach

    Ist im Eilverfahren eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage nicht möglich, so ist bei besonders folgenschweren Beeinträchtigungen eine Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange des Antragstellers vorzunehmen (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 9. Januar 2007 - L 7 SO 5701/06 ER-B - und vom 13. Oktober 2005 - L 7 SO 3804/05 ER-B - unter Hinweis auf BVerfG NJW 1997 a. a. O. und NVwZ 2005 a. a. O.).

    Der Sozialhilfeträger hat in diesen Fällen über den behinderungsbedingten Hilfebedarf in eigener Verantwortung zu entscheiden (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. Januar 2007, L 7 SO 5701/06 ER-B, FEVS 58, 285 und Juris, dort Rn. 6; Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 24. Juli 2006, L 3 B 81/06 SO-ER; Niedersächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23. Februar 2006, 12 ME 474/05).

  • SG Stuttgart, 26.11.2008 - S 20 SO 8202/07

    Übernahme der Kosten für eine ambulante heilpädagogische Übungsbehandlung;

    Hier besteht zum einen eine Bindung des Sozialhilfeträgers an die Entscheidung der Schulbehörde über die Zuweisung zu einer Schulart und zum zweiten die unmittelbar einsichtige Notwendigkeit zusätzliche Integrationsleistungen und Hilfestellungen für behinderte Kinder, auf deren spezielle Bedürfnisse das Angebot der Regelschule naturgemäß nicht zugeschnitten ist (vgl. etwa LSG Baden-Württemberg v. 09.01.2007, L 7 SO 5701/06 ER-B; LSG Sachsen v. 24.07.2006, L 3 B 81/06 SO-ER; BVerwG v. 28.04.2005, NJW 2005, 3160 f.).

    Erforderlich ist, dass der eigentlich sonderpädagogische Bedarf von dem behinderungsbedingten (zusätzlichen) Eingliederungsbedarf abgegrenzt wird, denn grundsätzlich ist die sonderpädagogische Förderung nicht Aufgabe des Sozialhilfeträgers (vgl. LSG Baden-Württemberg v. 09.01.2007, L 7 SO 5701/06 ER-B).

  • LSG Baden-Württemberg, 20.05.2008 - L 7 SO 1009/08

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Geldleistung - Schulbesuch eines behinderten

    Leistungen der Eingliederungshilfe umfassen nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII i.V.m. § 12 Nr. 1 der Eingliederungshilfe-Verordnung auch Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Januar 2007 - L 7 SO 5701/06 ER-B - FEVS 58, 285; BVerwG, Urteile vom 26. Oktober 2007 - 5 C 34/06 und 5 C 35/06 - ).
  • SG Stade, 01.10.2007 - S 19 SO 131/07

    Sozialhilfe - mehrfach behindertes Kind - Besuch einer Förderschule - ergänzende

    Erforderlich ist in jedem Fall, dass der eigentlich sonderpädagogische Bedarf von dem behinderungsbedingten (zusätzlichen) Eingliederungsbedarf abgegrenzt wird (vgl LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 5. Dezember 2006 - 6 L 8 SO 176/06 ER; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. Januar 2007 - L 7 SO 5701/06 ER-B).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.12.2016 - L 7 AS 4521/16
    Unter den genannten Voraussetzungen kommt eine Maßnahme der Eingliederungshilfe in Form der Kostenübernahme für eine Schulbegleitung auch bei Kindern, die eine Sonder- oder Förderschule besuchen, in Betracht (ständige Senatsrechtsprechung; vgl. Urteil vom 28. Juni 2007 - L 7 SO 414/07 - Beschlüsse vom 9. Januar 2007 - L 7 SO 5701/06 ER-B - und vom 3. Juni 2013 - L 7 SO 1931/13 ER-B - (alle juris); ferner für den Bereich der Jugendhilfe BVerwGE 145, 1).
  • VG Gießen, 08.04.2011 - 22 K 5553/10

    Kein Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Beschäftigung von

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