Rechtsprechung
   LSG Hessen, 29.12.2008 - L 7 SO 62/08 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8459
LSG Hessen, 29.12.2008 - L 7 SO 62/08 B ER (https://dejure.org/2008,8459)
LSG Hessen, Entscheidung vom 29.12.2008 - L 7 SO 62/08 B ER (https://dejure.org/2008,8459)
LSG Hessen, Entscheidung vom 29. Dezember 2008 - L 7 SO 62/08 B ER (https://dejure.org/2008,8459)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,8459) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 86a Abs 2 Nr 5 SGG, § 86b Abs 1 S 1 Nr 2 SGG, § 2 SGB 12, § 94 SGB 12, § 117 Abs 1 S 1 SGB 12
    (Anforderungen an die Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung - gerichtliche Überprüfung - sofortige Vollziehung offensichtlich rechtmäßiges Auskunftsverlangen nach § 117 SGB 12 gegenüber dem Ehegatten des Unterhaltspflichtigen)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren; Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung; Besonderes öffentliches Vollziehungsinteresse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren; Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung; besonderes öffentliches Vollziehungsinteresse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2008 - L 20 SO 36/07

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Hessen, 29.12.2008 - L 7 SO 62/08
    Eine Einschränkung dahingehend, dass die Auskunft nur zu möglichen Gunsten des Unterhaltsverpflichteten (hier: der Ehefrau des Antragstellers) verlangt werden kann, kommt gleichwohl in § 117 Abs. 1 Satz 1 SGG nicht zum Ausdruck und wäre mit Blick auf den Nachrang der Sozialhilfe (§ 2 Abs. 1 SGB XII) auch fernliegend; eine solche Einschränkung besteht deshalb nicht (so: LSG NRW, 9.6.2008 - L 20 SO 36/07).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.08.2006 - L 8 SO 69/06

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer Bewilligung von Grundsicherungsleistungen an

    Auszug aus LSG Hessen, 29.12.2008 - L 7 SO 62/08
    Schließlich muss die Behörde darlegen, inwieweit die Anordnung der sofortigen Vollziehung im konkreten Fall dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit entspricht (LSG Niedersachsen-Bremen, 10.8.2006 - L 8 SO 69/06 ER; 30.9.2002 - L 4 KR 122/02 ER).
  • LSG Hessen, 23.12.2005 - L 7 AL 228/05

    Anordnung der sofortigen Vollziehung - Begründungspflicht der Behörde

    Auszug aus LSG Hessen, 29.12.2008 - L 7 SO 62/08
    Sie muss außerdem erkennen lassen, warum in diesem konkreten Einzelfall das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung das Interesse des Betroffenen überwiegt (s. zu Vorstehendem auch Hessisches Landessozialgericht, 23.12.2005 - L 7 AL 228/05 ER - m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.09.2002 - L 4 KR 122/02

    Anordnung der sofortigen Vollziehung - Ermessensausübung - Interessenabwägung -

    Auszug aus LSG Hessen, 29.12.2008 - L 7 SO 62/08
    Schließlich muss die Behörde darlegen, inwieweit die Anordnung der sofortigen Vollziehung im konkreten Fall dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit entspricht (LSG Niedersachsen-Bremen, 10.8.2006 - L 8 SO 69/06 ER; 30.9.2002 - L 4 KR 122/02 ER).
  • BGH, 17.12.2003 - XII ZR 224/00

    Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern

    Auszug aus LSG Hessen, 29.12.2008 - L 7 SO 62/08
    Dass Ehepartner mit einem Einkommen wie dem der Ehefrau des Antragstellers von vornherein und damit offensichtlich keinen Unterhaltsanspruch gegen den anderen Ehepartner haben, ist nicht ersichtlich (hierzu: Entscheidung des BGH zur Unterhaltspflicht der Ehefrau des Antragstellers, 17.12.2003 - XII ZR 224/00).
  • SG Aachen, 11.05.2017 - S 20 SO 68/17

    Hilfe zur Pflege als Leistung der Sozialhilfe durch Übernahme der Kosten eines

    Sie muss außerdem erkennen lassen, warum in diesem konkreten Einzelfall das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung das Interesse des Betroffenen überwiegt (Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 29.12.2008 - L 7 SO 62/08 B ER m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2013 - L 9 SO 13/13
    Als ein besonderes Interesse reicht bei Auskunftverlangen gemäß § 117 SGB XII die Verwirklichung des Nachranggrundsatzes der Sozialhilfe (§ 2 SGB XII) aus (LSG NRW vom 19.04.2010, L 20 SO 77/10 B; LSG Hessen vom 29.12.2008, L 7 SO 62/08 B ER; beide juris).
  • LSG Sachsen, 05.05.2014 - L 1 AL 31/14

    Anspruch auf Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für den

    Einen ausdrücklichen gesetzlichen Maßstab für die gerichtliche Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Klage sieht die genannte Bestimmung nicht vor (siehe nur Hessisches Landessozialgericht [LSG], Beschluss vom 29. Dezember 2008 - L 7 SO 62/08 B ER - juris Rn. 9).

    Diese Auffassung ist jedoch - entgegen der Meinung des SG - abzulehnen, weil § 86a Abs. 3 Satz 2 SGG nur für die ausdrücklich in § 86a Abs. 2 Nr. 1 SGG genannten Bescheide gilt, nicht aber für Bescheide im Sinne des § 86a Abs. 2 Nr. 2 SGG (so auch Hessisches LSG, Beschluss vom 29. Dezember 2008 - L 7 SO 62/08 B ER - juris Rn. 10, und Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Auflage, § 86b Rn. 12c).

  • LSG Hessen, 11.08.2014 - L 4 KA 10/14

    Beurteilung des Verordnungsverhaltens eines Vertragsarztes als unwirtschaftlich

    Einen ausdrücklichen gesetzlichen Maßstab für die gerichtliche Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Klage sieht die genannte Bestimmung nicht vor (s. Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 29. Dezember 2008 - L 7 SO 62/08 B ER - juris Rn. 9; Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 5. Mai 2014 - L 1 AL 31/14 B ER -, juris).
  • SG Aachen, 01.03.2011 - S 20 SO 109/10

    Sozialhilfe

    Dabei reicht vorliegend die bloße Verwirklichung des Nachranggrundsatzes ohne weitere Anhaltspunkte für eine spätere Vereitelung der Durchsetzung eines Unterhaltsanspruchs schon aus, weil dem Kläger aufgrund der gerichtlich festgestellten Rechtmäßigkeit des Auskunftsverlangens kein Nachteil droht, der sein Aussetzungsinteresse zu rechtfertigen vermag (Hessisches LSG, Beschluss vom 29.12.2008, L 7 SO 62/08 B ER).
  • SG Aachen, 17.12.2009 - S 20 SO 86/09

    Sozialhilfe

    Dabei reicht vorliegend die bloße Verwirklichung des Nachranggrundsatzes ohne weitere Anhaltspunkte für eine spätere Vereitelung der Durchsetzung eines Unterhaltsanspruchs schon aus, weil dem Antragsteller aufgrund der gerichtlich festgestellten Rechtmäßigkeit des Auskunftsverlangens kein Nachteil droht, der sein Aussetzungsinteresse zu rechtfertigen vermag (Hessisches LSG, Beschluss vom 29.12.2008, L 7 SO 62/08 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2016 - L 8 SO 4/16
    Daher kann die sofortige Vollziehung eines Bescheides, mit dem der Sozialhilfeträger eine Auskunft nach § 117 SGB XII verlangt, grundsätzlich auf den Nachranggrundsatz gestützt werden (Senatsbeschluss vom 10. November 2015 - L 8 SO 257/15 B ER - Hessisches LSG, Beschluss vom 29. Dezember 2008 - L 7 SO 62/08 B ER - juris Rn. 17).
  • SG Aachen, 01.03.2011 - S 20 SO 110/10

    Sozialhilfe

    Dabei reicht vorliegend die bloße Verwirklichung des Nachranggrundsatzes ohne weitere Anhaltspunkte für eine spätere Vereitelung der Durchsetzung eines Unterhaltsanspruchs schon aus, weil dem Kläger aufgrund der gerichtlich festgestellten Rechtmäßigkeit des Auskunftsverlangens kein Nachteil droht, der sein Aussetzungsinteresse zu rechtfertigen vermag (Hessisches LSG, Beschluss vom 29.12.2008, L 7 SO 62/08 B ER).
  • SG Düsseldorf, 09.09.2010 - S 17 SO 361/10

    Sozialhilfe

    Sie muss außerdem erkennen lassen, warum in diesem konkreten Einzelfall das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung das Interesse des Betroffenen überwiegt (Hessisches Landessozialgericht, Beschl. v. 29.12.2008 - L 7 SO 62/08 B ER m.w.N.).
  • SG Aachen, 10.12.2009 - S 19 SO 132/09

    Sozialhilfe

    Diese Zweifel greifen indes nicht durch, denn bei der Anordnung der sofortigen Vollziehung eines offensichtlich rechtmäßigen Auskunftsverlangens nach § 117 SGB XII kann im Rahmen der gerichtlichen Prüfung bereits der Nachranggrundsatz der Sozialhilfe (§ 2 SGB XII) ein ausreichendes Vollziehungsinteresse begründen (hierzu und zum Folgenden Hessisches LSG, Beschluss vom 29.12.2008, L 7 SO 62/08 B ER, juris, Rn. 15).
  • SG Frankfurt/Main, 10.01.2012 - S 20 SO 166/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anordnung der sofortigen Vollziehung -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.11.2015 - L 8 SO 257/15
  • SG Gelsenkirchen, 03.01.2013 - S 8 SO 294/12

    Auskunftsanspruch des Sozialhilfeträgers gegen den nicht getrennt lebenden

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht