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   LSG Hessen, 21.10.2010 - L 7 SO 67/10 B   

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LSG Hessen, 21.10.2010 - L 7 SO 67/10 B (https://dejure.org/2010,12625)
LSG Hessen, Entscheidung vom 21.10.2010 - L 7 SO 67/10 B (https://dejure.org/2010,12625)
LSG Hessen, Entscheidung vom 21. Oktober 2010 - L 7 SO 67/10 B (https://dejure.org/2010,12625)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtliches Verfahren; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 73a Abs. 1 S. 1; SGG § 86b; ZPO § 114 S. 1
    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtliches Verfahren; maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.1990 - 11 E 70/89

    Prozeßkostenhilfe; Beschwerdeverfahren; Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung;

    Auszug aus LSG Hessen, 21.10.2010 - L 7 SO 67/10
    Es ist deshalb im Beschwerdeverfahren grundsätzlich nicht sachgerecht, nach der Entscheidung des Gerichts eintretende Entwicklungen zu Lasten oder zu Gunsten des Antragstellers zu berücksichtigen (VGH, a.a.O., Rdnr. 18; offen Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Oktober 2010, L 11 SB 55/10 B, Juris; a.A. Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Auflage 2008, § 73a Rdnr. 7d unter Berufung auf OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12. Januar 1990, 11 E 70/89, Juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.10.2010 - L 11 SB 55/10

    Prozesskostenhilfe; Erfolgsaussicht; maßgeblicher Prüfungszeitpunkt;

    Auszug aus LSG Hessen, 21.10.2010 - L 7 SO 67/10
    Es ist deshalb im Beschwerdeverfahren grundsätzlich nicht sachgerecht, nach der Entscheidung des Gerichts eintretende Entwicklungen zu Lasten oder zu Gunsten des Antragstellers zu berücksichtigen (VGH, a.a.O., Rdnr. 18; offen Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Oktober 2010, L 11 SB 55/10 B, Juris; a.A. Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Auflage 2008, § 73a Rdnr. 7d unter Berufung auf OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12. Januar 1990, 11 E 70/89, Juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 13.08.2010 - 3 Ta 7/10

    Prozesskostenhilfe - Anwaltsbeiordnung - offensichtliche Mutwilligkeit

    Auszug aus LSG Hessen, 21.10.2010 - L 7 SO 67/10
    14 Maßgeblich für die Beurteilung der Erfolgsaussichten ist grundsätzlich der Sach- und Streitstand zum Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Antrages auf Prozesskostenhilfe (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. August 2010, 3 Ta 7/10, Juris, Rdnr. 12 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 26.06.2007 - 19 C 06.3163

    AUsländerrecht: Ausweisung, Maßgeblicher Prüfungszeitpunkt für ein PKH-Gesuch,

    Auszug aus LSG Hessen, 21.10.2010 - L 7 SO 67/10
    Dies schließt sowohl aus, dass eine nach Instanzende beantragte Prozesskostenhilfe rückwirkend bewilligt wird als auch, dass erst nach Prozessende eine hinreichende Erfolgsausicht entstehen kann (vgl. LAG, a.a.O.; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 3. August 2007, 8 Ta 186/07, Juris Rdnr. 3; Bayrischer VGH, Beschluss vom 26. Juni 2007, 19 C 06.3163, Juris, Rdnr. 17 ff.).
  • BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 626/06

    Prozesskostenhilfe bei höchstrichterlich noch nicht geklärter Rechtsfrage

    Auszug aus LSG Hessen, 21.10.2010 - L 7 SO 67/10
    Eine hinreichende Erfolgsaussicht ist zu bejahen, wenn für den Antragsteller eine nicht fernliegende Möglichkeit besteht, sein Rechtsschutzziel durch Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes jedenfalls unter Zuhilfenahme aller verfahrensrechtlich vorgesehenen Rechtsbehelfe gegen instanzgerichtliche Entscheidungen durchzusetzen (Bundesverfassungsgericht, 14.6.2006 - 2 BvR 626/06; BVerfGE 81, 347 ; stRspr).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2007 - 8 Ta 186/07

    Prozesskostenhilfe: Hinreichende Erfolgsaussicht und maßgeblicher

    Auszug aus LSG Hessen, 21.10.2010 - L 7 SO 67/10
    Dies schließt sowohl aus, dass eine nach Instanzende beantragte Prozesskostenhilfe rückwirkend bewilligt wird als auch, dass erst nach Prozessende eine hinreichende Erfolgsausicht entstehen kann (vgl. LAG, a.a.O.; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 3. August 2007, 8 Ta 186/07, Juris Rdnr. 3; Bayrischer VGH, Beschluss vom 26. Juni 2007, 19 C 06.3163, Juris, Rdnr. 17 ff.).
  • BGH, 30.05.1984 - VIII ZR 298/83

    Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeverfahren; Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus LSG Hessen, 21.10.2010 - L 7 SO 67/10
    Für ein Prozesskostenhilfeverfahren kann Prozesskostenhilfe grundsätzlich nicht gewährt werden (vgl. Bundesgerichtshof - BGH -, Beschluss vom 30. Mai 1984 - BGHZ 91, 311; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. A., § 73a Rdnr. 2b).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LSG Hessen, 21.10.2010 - L 7 SO 67/10
    Eine hinreichende Erfolgsaussicht ist zu bejahen, wenn für den Antragsteller eine nicht fernliegende Möglichkeit besteht, sein Rechtsschutzziel durch Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes jedenfalls unter Zuhilfenahme aller verfahrensrechtlich vorgesehenen Rechtsbehelfe gegen instanzgerichtliche Entscheidungen durchzusetzen (Bundesverfassungsgericht, 14.6.2006 - 2 BvR 626/06; BVerfGE 81, 347 ; stRspr).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2016 - L 9 SO 427/15

    Jobcenter zur Zahlung von Leistungen verpflichtet - Trotz Zweifeln an der

    Es kann dahinstehen, ob dies grundsätzlich in einem gegen die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe gerichteten Beschwerdeverfahren gilt, d.h. auch dann, wenn das Hauptsacheverfahren, für das Prozesskostenhilfe begehrt wird, in der ersten Instanz noch anhängig ist (so HessLSG, Beschl. v. 21.10.2010 - L 7 SO 67/10 B -, juris Rn. 14 f. m.w.N.; a.A. BayLSG, Beschl. v. 28.01.2013 - L 13 R 642/13 B PKH -, juris Rn. 26).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2020 - L 9 SO 435/19

    Übernahme der Bestattungskosten durch den Sozialhilfeträger

    Insofern entspricht die dargestellte Rechtslage derjenigen im Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfegesuchs bzw. der Entscheidung des Sozialgerichts, so dass hier dahinstehen kann, ob eine erst im Beschwerdeverfahren eintretende Änderung der Sach- und Rechtslage zugunsten der Klägerin berücksichtigt werden kann, solange das erstinstanzliche Klageverfahren noch anhängig ist (s. zum Streitstand HessLSG, Beschl. v. 21.10.2010 - L 7 SO 67/10 B -, juris Rn. 14).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.04.2018 - L 7 AS 725/17
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung des Sach- und Rechtslage ist insoweit nicht der Zeitpunkt der Entscheidung des Senats, sondern frühestens der Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfegesuchs und spätestens der Zeitpunkt der Entscheidung des Sozialgerichts (ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9. Juni 2016 - L 9 SO 427/15 B ER - juris Rn. 13; Hessisches LSG, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - L 7 SO 67/10 B - juris Rn. 14).

    Die Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine bestimmte Instanz ist daher an die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung in dieser Instanz geknüpft und stellt keinen davon losgelösten Anspruch dar (Hessisches LSG, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - L 7 SO 67/10 B - juris Rn. 14).

    Dies schließt sowohl aus, dass eine nach Instanzende beantragte Prozesskostenhilfe rückwirkend bewilligt wird als auch, dass erst nach Prozessende eine hinreichende Erfolgsaussicht entstehen kann (Hessisches LSG, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - L 7 SO 67/10 B - juris Rn. 14 mwN.; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9. Juni 2016 - L 9 SO 427/15 B ER - juris Rn. 13; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. Juni 1993 - 25 E 426/93 - NVwZ-RR 1994, 124).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2013 - L 9 SO 225/13
    Es kann dahinstehen, ob dies grundsätzlich in einem gegen die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe gerichteten Beschwerdeverfahren gilt, d.h. auch dann, wenn das Hauptsacheverfahren, für das Prozesskostenhilfe begehrt wird, in der ersten Instanz noch anhängig ist (so Hessisches LSG, Beschl. v. 21.10.2010 - L 7 SO 67/10 B -, juris Rn. 14 f. m.w.N.; a.A. Bayerisches LSG, Beschl. v. 28.01.2013 - L 13 R 642/13 B PKH -, juris Rn. 26).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.04.2011 - L 5 AS 397/10

    Prozesskostenhilfe, maßgeblicher Zeitpunkt für die hinreichende Erfolgsaussicht,

    Erkenntnisse, die sich nach dem Zeitpunkt der Entscheidungsreife und vor der gerichtlichen Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ergeben, sind für die Entscheidung zur Prozesskostenhilfe ohne Bedeutung (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 19. März 2009, L 7 AS 64/09 B PKH; Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 21. Oktober 2010, L 7 SO 67/10 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2014 - L 9 SO 103/14
    Es kann dahinstehen, ob dies grundsätzlich in einem gegen die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe gerichteten Beschwerdeverfahren gilt, d.h. auch dann, wenn das Hauptsacheverfahren, für das Prozesskostenhilfe begehrt wird, in der ersten Instanz noch anhängig ist (so Hessisches LSG, Beschl. v. 21.10.2010 - L 7 SO 67/10 B -, juris Rn. 14 f. m.w.N.; a.A. Bayerisches LSG, Beschl. v. 28.01.2013 - L 13 R 642/13 B PKH -, juris Rn. 26).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.03.2011 - L 5 AS 2297/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - maßgeblicher Zeitpunkt für

    Erkenntnisse, die sich nach dem Zeitpunkt der Entscheidungsreife und vor der gerichtlichen Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ergeben, sind für die Entscheidung zur Prozesskostenhilfe ohne Bedeutung (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 19. März 2009, L 7 AS 64/09 B PKH; Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 21. Oktober 2010, L 7 SO 67/10 B).
  • LSG Sachsen, 18.03.2011 - L 1 AL 111/10

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe; Einsatz von Vermögen bei der Inanspruchnahme

    Dies gilt ebenso für das PKH-Beschwerdeverfahren (so Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 21.10.2010 - L 7 SO 67/10 B - ZFSH/SGB 2011, 103, 104 m.w.N.).
  • LSG Hessen, 30.08.2019 - L 4 SO 145/19

    Kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren bei

    Maßgeblich für die Beurteilung der Erfolgsaussichten ist grundsätzlich der Sach- und Streitstand zum Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Antrages auf Prozesskostenhilfe (vgl. Hessisches LSG, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - L 7 SO 67/10 B -, juris Rn. 14; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. August 2010 - 3 Ta 7/10 - juris, Rn. 12 beide m.w.N.).
  • LSG Hessen, 26.07.2011 - L 7 AL 113/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - PKH-Ablehnung - Erfolgsaussicht im Zeitpunkt der

    Auch im Beschwerdeverfahren können nur Änderungen, die sich zugunsten des Antragstellers bis zum Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens in der Hauptsache ergeben haben, berücksichtigt werden (Senat, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - L 7 SO 67/10 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2018 - L 7 AS 491/18
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2018 - L 7 AS 969/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.07.2018 - L 7 AS 354/18
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