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   LSG Hessen, 20.05.2011 - L 7 SO 92/10   

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https://dejure.org/2011,5816
LSG Hessen, 20.05.2011 - L 7 SO 92/10 (https://dejure.org/2011,5816)
LSG Hessen, Entscheidung vom 20.05.2011 - L 7 SO 92/10 (https://dejure.org/2011,5816)
LSG Hessen, Entscheidung vom 20. Mai 2011 - L 7 SO 92/10 (https://dejure.org/2011,5816)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Rückwirkende Sozialhilfe-Leistungen möglich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Rückwirkende Leistungen nur bei vorsätzlich falschen Angaben ausgeschlossen // Behinderter erhält mehr Sozialhilfe - auch für zurückliegende Jahre

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Rückwirkende Leistungen nur bei vorsätzlich falschen Angaben ausgeschlossen // Behinderter erhält mehr Sozialhilfe - auch für zurückliegende Jahre

  • infodienst-schuldnerberatung.de (Kurzinformation)

    Keine rückwirkenden Sozialleistungen bei vorsätzlich falschen Angaben

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 16/08 R

    Sozialhilfe - Ausnahmen von der grundsätzlichen Anwendbarkeit des § 44 SGB X -

    Auszug aus LSG Hessen, 20.05.2011 - L 7 SO 92/10
    Sozialhilfeleistungen für einen zurückliegenden Zeitraum sind nach § 44 SGB X nur zu erbringen, wenn die Notlage im Zeitpunkt der beanspruchten Hilfe noch besteht; dies setzt aktuelle Bedürftigkeit des Hilfesuchenden voraus (BSG v. 29.09.2009, B 8 SO 16/08 R).

    Das SGB X erfasst nach § 37 Satz 1 SGB I alle Sozialleistungsbereiche des Sozialgesetzbuches, also auch des SGB XII (vgl. Urteile des BSG v. 29.09.2009, B 8 SO 16/08 R und v. 16.10.2007, B 8/9b SO 8/06 R, LSG Nordrhein-Westfalen v. 06.12.2007, L 9 SO 4/06, LSG Mecklenburg Vorpommern v. 27.01.1999, L 7 AL 67/97; Wahrendorf in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, 3. Aufl. 2010, § 44 RdNr. 3; H. Schellhorn in: Schellhorn/Schellhorn/Hohm, SGB XII, 18. Aufl. 2010, § 44 RdNr. 4).

    Wenn Leistungen rechtswidrig abgelehnt worden sind und der Hilfebedürftige den (nicht entfallenen) Bedarf in der Folgezeit im Wege der Selbsthilfe (etwa unter Rückgriff auf Schonvermögen oder durch Aufnahme von Schulden) oder Hilfe Dritter gedeckt hat ist zu unterscheiden, ob Bedürftigkeit aktuell noch besteht oder zwischenzeitlich entfallen ist (BSG vom 29.09.2009, B 8 SO 16/08 R unter Berufung auf BVerwGE 90, 154, 156).

  • BSG, 31.05.1988 - 2/9b RU 8/87

    Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes - Ablehnung - Unrichtigkeit -

    Auszug aus LSG Hessen, 20.05.2011 - L 7 SO 92/10
    Der Fall sei nicht mit dem vom BSG in dem Urteil vom 31.05.1988, Az.: 2/9b RU 8/87 entschiedenen Fall vergleichbar, in dem der Kläger von dem Beklagten geforderten Mitwirkungshandlungen nicht nachgekommen war.

    Nicht erfasst werden dagegen Fälle des vorsätzlichen Schweigens, weil der Ausnahmetatbestand des Abs. 1 Satz 2 nicht als Sanktionsgrundlage für die unzureichende Mitwirkung von Beteiligten angesehen werden kann, (vgl. Urteil des BSG vom 31.05.1988, Az.: 2/9b RU 8/87, v. Wulffen, SGB X, 7. Aufl. 2010 § 44 Rn. 19; Waschull in Dierins/Timme/Waschull, LPK-SGB X, 3. Aufl. 2010 § 44 Rn. 47; Pickel/Marschner, SGB X, Std. 02/11, § 44 Rn. 32; a.A. Vogelsang in Hauck/Noftz, Std. Dez. 2010, § 44 Rn. 21 der den Fall aktiven Verschweigens gleichsetzt, wenn beide Verhaltensformen ihrem sozialen Sinngehalt nach vergleichbar sind).

  • LSG Bayern, 25.08.2009 - L 8 SO 64/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagebegehren - Überprüfung des

    Auszug aus LSG Hessen, 20.05.2011 - L 7 SO 92/10
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil v. 27.02.2008, B 14/11b AS 15/07 R, v. 22.09.2009, B 4 AS 8/09 R) sind die in der Regelleistung enthaltenen Warmwasserkosten nicht mit 12, 73 Euro (18 %) von den in den Heizkosten enthaltenen Warmwasserkosten abzusetzen, sondern nur nach dem im Regelsatz berücksichtigten Anteil von 6, 22 Euro ab 01.01.2005 und 6, 26 Euro ab dem 01.01.2007 (Bayerisches LSG v. 25.08.2009, L 8 SO 64/08).
  • BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 26.88

    Sozialhilfe - Unterkunftskosten - Aufwendungen von Schönheitsreparaturen -

    Auszug aus LSG Hessen, 20.05.2011 - L 7 SO 92/10
    Dem steht auch nicht die vom Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung (BVerwGE 90, 160 ff.; 96, 152 ff.; 99, 149 ff.) entwickelte Nichtanwendbarkeit des § 44 SGB X im Sozialhilferecht entgegen.
  • BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 12.87

    Sozialhilfe - Bedarfsdeckung

    Auszug aus LSG Hessen, 20.05.2011 - L 7 SO 92/10
    Wenn Leistungen rechtswidrig abgelehnt worden sind und der Hilfebedürftige den (nicht entfallenen) Bedarf in der Folgezeit im Wege der Selbsthilfe (etwa unter Rückgriff auf Schonvermögen oder durch Aufnahme von Schulden) oder Hilfe Dritter gedeckt hat ist zu unterscheiden, ob Bedürftigkeit aktuell noch besteht oder zwischenzeitlich entfallen ist (BSG vom 29.09.2009, B 8 SO 16/08 R unter Berufung auf BVerwGE 90, 154, 156).
  • BSG, 08.02.2007 - B 9b SO 5/05 R

    Anspruch auf Sozialhilfe, Zuordnung des Kindergeldes bei volljährigem behinderten

    Auszug aus LSG Hessen, 20.05.2011 - L 7 SO 92/10
    Das Kindergeld war nicht als Einkommen des Klägers zu berücksichtigen, denn es ist sozialhilferechtlich grundsätzlich als eine Einnahme dessen anzusehen, an den es (als Leistungs- oder Abzweigungsberechtigten) ausgezahlt wird (BSG v. 8. Februar 2007, Az: B 9b SO 5/06 R, B 9b SO 6/06 R, B 9b SO 6/05 R und B 9b SO 5/05 R; BVerwG v. 28. April 2005, Az: 5 C 28/04).
  • BSG, 16.10.2007 - B 8/9b SO 8/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Auszug aus LSG Hessen, 20.05.2011 - L 7 SO 92/10
    Das SGB X erfasst nach § 37 Satz 1 SGB I alle Sozialleistungsbereiche des Sozialgesetzbuches, also auch des SGB XII (vgl. Urteile des BSG v. 29.09.2009, B 8 SO 16/08 R und v. 16.10.2007, B 8/9b SO 8/06 R, LSG Nordrhein-Westfalen v. 06.12.2007, L 9 SO 4/06, LSG Mecklenburg Vorpommern v. 27.01.1999, L 7 AL 67/97; Wahrendorf in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, 3. Aufl. 2010, § 44 RdNr. 3; H. Schellhorn in: Schellhorn/Schellhorn/Hohm, SGB XII, 18. Aufl. 2010, § 44 RdNr. 4).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Hessen, 20.05.2011 - L 7 SO 92/10
    26 Es ist jedoch auch im Bereich des SGB XII zu berücksichtigen, dass die Sozialhilfe nur der Behebung einer gegenwärtigen Notlage dient und nicht als nachträgliche Geldleistung ausgestaltet ist (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12.5.2005 - 1 BvR 569/05, Breithaupt 2005, 803, 805).
  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 8/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Staffelmietvereinbarung -

    Auszug aus LSG Hessen, 20.05.2011 - L 7 SO 92/10
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil v. 27.02.2008, B 14/11b AS 15/07 R, v. 22.09.2009, B 4 AS 8/09 R) sind die in der Regelleistung enthaltenen Warmwasserkosten nicht mit 12, 73 Euro (18 %) von den in den Heizkosten enthaltenen Warmwasserkosten abzusetzen, sondern nur nach dem im Regelsatz berücksichtigten Anteil von 6, 22 Euro ab 01.01.2005 und 6, 26 Euro ab dem 01.01.2007 (Bayerisches LSG v. 25.08.2009, L 8 SO 64/08).
  • BSG, 31.10.2007 - B 14/11b AS 7/07 R

    Arbeitslosengeld II - Akzessorietät des befristeten Zuschlags nach

    Auszug aus LSG Hessen, 20.05.2011 - L 7 SO 92/10
    Die für Unterkunft und Heizung erforderlichen Aufwendungen sind gem. § 42 S. 1 Nr. 2 SGB XII i.V.m. §§ 41, 42, 29 SGB XII anteilsmäßig auf alle Bewohner des Hauses zu verteilen, so dass unabhängig von der vertraglichen Zahlungsverpflichtung auf jeden Bewohner ein im Regelfall gleicher Kostenanteil entfällt (Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen v. 26.08.2010, L 8 SO 52/08; BSG v. 31.10.2007, B 14/11b AS 7/07 R).
  • BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizungskosten - Abzug für

  • BSG, 08.02.2007 - B 9b SO 6/05 R

    Anspruch auf Sozialhilfe, Zuordnung des Kindergeldes bei volljährigem behinderten

  • BSG, 08.02.2007 - B 9b SO 6/06 R

    Keine Anrechnung von Kindergeld der Eltern bei den Grundsicherungsleistungen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2007 - L 9 SO 4/06

    Sozialhilfe

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2010 - L 8 SO 52/08
  • BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 9.94

    Anspruch auf blindengerechten PC im Rahmen der Eingliederungshilfe -

  • BVerwG, 23.06.1994 - 5 C 26.92

    Örtlich zuständiger Sozialhilfeträgers für ein bei den Eltern lebendes

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.01.1999 - L 7 AL 67/97
  • BSG, 08.02.2007 - B 9b SO 5/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -Einkommenseinsatz

  • LSG Baden-Württemberg, 18.09.2013 - L 2 SO 404/13

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsverfahren - Sozialhilfe -

    Dagegen legte der Kläger unter Hinweis auf das Urteil des LSG Hessen vom 20.05.2011 - Az. L 7 SO 92/10 - Widerspruch ein, den der Beklagte mit Widerspruchsbescheid vom 05.04.2012 mit der Begründung zurückwies, dass ein Mehrbedarf frühestens ab dem Besitz eines entsprechenden Schwerbehindertenausweises gewährt werden könne und nicht bereits ab dem Vorliegen der Voraussetzungen hierfür.
  • VG Würzburg, 09.03.2023 - W 3 K 21.1681

    Wohngeld, Rücknahme eines Versagungsbescheids, Nachzahlung, zeitliche Grenzen,

    Jedenfalls für die streitgegenständliche Konstellation ist daher der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts darin zu folgen, dass das Unterlassen einschließlich der Verweigerung von Angaben für die Erfüllung des Tatbestands des § 44 Abs. 1 Satz 2 SGB X nicht ausreicht (BSG, U.v. 31.5.1988 - 2/9b RU 8/87 - juris Rn. 15; vgl. ferner HessLSG, U.v. 20.5.2011 - L 7 SO 92/10 - juris Rn. 32; Fichte in Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann (Hrsg.), Kommentar zum Sozialrecht, 7. Aufl. 2021, § 48 SGB X Rn. 18; Winkler in BeckOK SozR, 67. Ed. Stand 1.12.2022, § 31 WoGG Rn. 8).

    Dabei muss sich der Vorsatz des Betroffenen nur auf die Unrichtigkeit der Angaben beziehen und nicht die daraus folgende Rechtswidrigkeit mit einschließen (HessLSG, U.v. 20.5.2011 - L 7 SO 92/10 - juris Rn. 33; Fichte in Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann (Hrsg.), Kommentar zum Sozialrecht, 7. Aufl. 2021, § 48 SGB X Rn. 18).

  • LSG Hamburg, 11.12.2013 - L 4 AS 448/11

    Überprüfung nach § 44 SGB X

    Der nach § 44 Abs. 1 Satz 2 SGB X vorausgesetzte Vorsatz bezieht sich nämlich allein auf die Angaben selbst und nicht auf ihre Rechtsfolgen oder rechtliche Bedeutung (vgl. LSG Hessen, Urt. v. 25.5.2011 - L 7 SO 92/10).
  • LSG Hamburg, 11.12.2013 - L 4 AS 453/11

    Einkommensanrechnung von Kindergeld

    Der nach § 44 Abs. 1 Satz 2 SGB X vorausgesetzte Vorsatz bezieht sich nämlich allein auf die Angaben selbst und nicht auf ihre Rechtsfolgen oder rechtliche Bedeutung (vgl. LSG Hessen, Urt. v. 25.5.2011 - L 7 SO 92/10).
  • LSG Hamburg, 11.12.2013 - L 4 AS 455/11
    Der nach § 44 Abs. 1 Satz 2 SGB X vorausgesetzte Vorsatz bezieht sich nämlich allein auf die Angaben selbst und nicht auf ihre Rechtsfolgen oder rechtliche Bedeutung (vgl. LSG Hessen, Urt. v. 25.5.2011 - L 7 SO 92/10).
  • VG Würzburg, 07.10.2014 - W 1 K 13.192

    Ausbildungsförderung; Rücknahme; Anrechnung des Elterneinkommens; Falschangaben

    Daraus folgt, dass das bloße Vertretenmüssen der Falschangaben im Sinne von Vorsatz oder Fahrlässigkeit nicht ausreicht, sondern vielmehr zumindest bedingter Vorsatz, d.h. billigendes Inkaufnehmen der Unrichtigkeit durch den Auszubildenden erforderlich ist (vgl. HessLSG, U.v. 20.5.2011 - L 7 SO 92/10 - BeckRS 2011, 74098).
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