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   LSG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - L 8 AL 142/08   

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https://dejure.org/2011,13648
LSG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - L 8 AL 142/08 (https://dejure.org/2011,13648)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.02.2011 - L 8 AL 142/08 (https://dejure.org/2011,13648)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. Februar 2011 - L 8 AL 142/08 (https://dejure.org/2011,13648)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 20.10.2009 - B 5 R 44/08 R

    Antrag auf medizinische Rehabilitationsmaßnahme - Kompetenzkonflikt zwischen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - L 8 AL 142/08
    Die Zuständigkeit der Klägerin ist auch nicht dadurch begründet worden, dass sie wegen eines Zuständigkeitsstreits die Frist zur Weitergabe des "Antrags" versäumt hätte (was zu einem Anspruch aus § 102 Abs. 1 SGB X führen würde, s. BSG SozR 4-3250 § 14 Nr. 9).

    Die Klägerin hätte Leistungen nicht im Sinne von § 102 Abs. 1 SGB X aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung (s. dazu BSG SozR 4-3250 § 14 Nr. 9), sondern in der unzutreffenden Annahme ihrer Zuständigkeit erbracht.

  • BSG, 02.11.2010 - B 1 KR 9/10 R

    Anschlussheilbehandlung - Arbeitslosengeld - Altersrente - Altersteilzeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - L 8 AL 142/08
    Die Klägerin hat die streitigen Leistungen nicht als "zweitangegangener" Rehabilitationsträger nach § 14 Abs. 1 Satz 2 (bis 4) SGB IX gewährt (s. zu diesem Erfordernis BSG, Urteil vom 2. November 2010 - B 1 KR 9/10 R, zur Veröffentlichung vorgesehen, ferner u. a. BSG SozR 4-3250 § 14 Nr. 4, 9 und 12).

    Im ersten Fall ergibt sich ein Erstattungsanspruch aus § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB X (s. BSG, Urteil vom 2. November 2010 - B 1 KR 9/10 R).

  • BSG, 24.04.1996 - 5 RJ 56/95

    Erwerbsunfähigkeit eines Behinderten bei Tätigkeit in einer Werkstatt für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - L 8 AL 142/08
    Rechtfertigt bereits die Tatsache, dass ein behinderter Mensch in einer Werkstatt für Behinderte tätig ist, noch nicht den Schluss, dass auch (auf Dauer) verminderte Erwerbsfähigkeit vorliegt (BSG SozR 3-2600 § 44 Nr. 6), so spricht der Umstand, dass Versicherte nur für Tätigkeiten in Werkstätten für Behinderte in Betracht kommen, ebenfalls nicht dagegen, dass eine "positive" Prognose im Sinne des § 10 Nr. 2 Buchstabe b) SGB VI gestellt werden kann.
  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 34/06 R

    Medizinische Rehabilitationsleistung - Erstattungsanspruch des erstangegangenen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - L 8 AL 142/08
    Die Klägerin hat die streitigen Leistungen nicht als "zweitangegangener" Rehabilitationsträger nach § 14 Abs. 1 Satz 2 (bis 4) SGB IX gewährt (s. zu diesem Erfordernis BSG, Urteil vom 2. November 2010 - B 1 KR 9/10 R, zur Veröffentlichung vorgesehen, ferner u. a. BSG SozR 4-3250 § 14 Nr. 4, 9 und 12).
  • BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 16/04 R

    Rehabilitationsträger - vorläufige Zuständigkeit - notwendige Beiladung des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - L 8 AL 142/08
    Offen bleiben kann, ob die Zuständigkeit eines Trägers von Leistungen zur Teilhabe während eines laufenden Leistungsverfahrens überhaupt noch nach Maßgabe des § 14 Abs. 1 Satz 1 (ggf. i. V. mit Abs. 3) SGB IX wechseln kann und ob - so dies zuträfe - die von der Klägerin als "Antrag" bewertete Erklärung der Versicherten vom 29. November 2004 innerhalb der Zweiwochenfrist des § 14 Abs. 1 Satz 1 (ggf. i.V . mit Abs. 3) SGB IX an die Beigeladene weitergeleitet worden ist (was ausschließlich bei ihr eine "endgültige" nachrangige Zuständigkeit begründen konnte, s. mittlerweile ständige Rechtsprechung des BSG, stellvertretend in SozR 4-3250 § 14 Nr. 1, 4 und 7).
  • BSG, 27.02.1991 - 5 RJ 51/90

    Gewährung von Rehabilitationsmaßnahmen bei Suchtkranken

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - L 8 AL 142/08
    Zwar ergibt sich aus diesem Erfordernis, dass die Träger der Rentenversicherung Teilhabeleistungen nur dann erbringen, wenn sich dadurch (prognostisch) ihre Einstandspflicht für Rentenleistungen wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vermeiden lässt (BSG SozR 3-2200 § 1237 Nr. 1).
  • LSG Bayern, 15.02.2023 - L 19 R 308/18

    Abgrenzung der Zuständigkeit für LTA zwischen BA und RV sowie eventuelle

    Die Klägerin hatte zwischenzeitlich am 19.06.2017 Klage zum SG Nürnberg erhoben, von der Beklagten die Erstattung der Kosten in Höhe von 49.065,00 EUR verlangt und zur Begründung auf einschlägige Urteile des SG Augsburg (vom 27.03.2014 - S 7 AL 188/11) sowie des LSG Berlin-Brandenburg (vom 10.02.2011 - L 8 AL 142/08) verwiesen.
  • LSG Baden-Württemberg, 10.07.2013 - L 5 R 701/13
    Das Urteil des LSG Bayern vom 29.3.2011 (- L 8 AL 142/08 -) betreffe die Rücknahme der Bewilligung eines Existenzgründungszuschusses und sei hier nicht einschlägig, habe insbesondere das Geschäftsmodell eines "Kraftfahrerleasings" nicht bestätigt.
  • SG Nürnberg, 29.05.2018 - S 9 R 1274/16

    Erstattung von berufsfördernden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

    Außerdem spricht der Umstand, dass der Versicherte nur für Tätigkeiten in einer WfbM in Betracht kommt, nicht dagegen, dass eine "positive" Prognose im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2b SGB VI gestellt werden kann (LSG B-Stadt-Brandenburg, Urteil vom 10.02.2011, L 8 AL 142/08).
  • SG Nürnberg, 30.04.2018 - S 9 R 544/17

    Leistungen, Rente, Erwerbsminderung, Rentenversicherung, Bescheid, Bewilligung,

    Außerdem spricht der Umstand, dass der Versicherte nur für Tätigkeiten in einer WfbM in Betracht kommt, nicht dagegen, dass eine "positive" Prognose im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2b SGB VI gestellt werden kann (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.02.2011, L 8 AL 142/08).
  • SG Augsburg, 27.03.2014 - S 7 AL 188/11

    Erstattungsanspruch des zweitangegangenen Rehaträgers (hier:

    Zum anderen rechtfertigt weder der Umstand, dass ein behinderter Mensch in einer WfbM tätig ist, den Schluss, dass auch (auf Dauer) verminderte Erwerbsfähigkeit vorliegt (BSG SozR 3-2600 § 44 Nr. 6), noch spricht die Tatsache, dass der Versicherte nur für Tätigkeiten in einer WfbM in Betracht kommt, dagegen, dass eine "positive" Prognose im Sinne des § 10 Nr. 2b SGB VI gestellt werden kann (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.02.2011, L 8 AL 142/08).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2013 - L 2 R 456/10
    c) Darüber hinaus scheitert das geltend gemachte Kostenfreistellungsbegehren in der Sache auch daran, dass sich die nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI (für eine Verpflichtung des Rentenversicherungsträgers zusätzlich zu den Voraussetzungen des § 40 SGB IX erforderlichen, vgl. auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, U.v. 10. Februar 2011 - L 8 AL 142/08; Kater in Kasseler Kommentar, Stand: 77. Ergänzungslieferung 2013, § 16 SGB VI, Rn. 40) notwendigen persönlichen Voraussetzungen nicht feststellen lassen.
  • SG Aachen, 27.03.2014 - S 7 AL 188/11
    Zum anderen rechtfertigt weder der Umstand, dass ein behinderter Mensch in einer WfbM tätig ist, den Schluss, dass auch (auf Dauer) verminderte Erwerbsfähigkeit vorliegt (BSG SozR 3-2600 § 44 Nr. 6), noch spricht die Tatsache, dass der Versicherte nur für Tätigkeiten in einer WfbM in Betracht kommt, dagegen, dass eine "positive" Prognose im Sinne des § 10 Nr. 2b SGB VI gestellt werden kann ( Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.02.2011, L 8 AL 142/08 ).
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