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   LSG Baden-Württemberg, 28.02.2014 - L 8 AL 1515/13   

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https://dejure.org/2014,4142
LSG Baden-Württemberg, 28.02.2014 - L 8 AL 1515/13 (https://dejure.org/2014,4142)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.02.2014 - L 8 AL 1515/13 (https://dejure.org/2014,4142)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. Februar 2014 - L 8 AL 1515/13 (https://dejure.org/2014,4142)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Ablehnung eines Gründungszuschusses - Vermittlungsvorrang - Inhalt der Eingliederungsvereinbarung - Erforderlichkeit des Gründungszuschusses - Ermessensausübung bzw -fehlgebrauch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung eines Gründungszuschusses zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit als Rechtsanwalt; Ermessensausübung der Bundesagentur

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 93 Abs 1 SGB 3 vom 20.12.2011, § 4 Abs 2 SGB 3, § 39 Abs 1 S 1 SGB 1
    Ablehnung eines Gründungszuschusses - Vermittlungsvorrang - Inhalt der Eingliederungsvereinbarung - Erforderlichkeit des Gründungszuschusses - Ermessensausübung bzw -fehlgebrauch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung eines Gründungszuschusses zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit als Rechtsanwalt; Ermessensausübung der Bundesagentur

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ablehnung der Gewährung eines Gründungszuschusses für einen arbeitslosen Juristen mangels Erforderlichkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 438
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 17.08.2012 - B 11 AL 40/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.02.2014 - L 8 AL 1515/13
    Diese Ausgestaltung hat der Gründungszuschuss auch nach dem 01.04.2012 beibehalten (vgl. § 93 SGB III; Hassel a.a.O.; Jüttner in Mutschler/Schmidt-De Caluwe/Coseriu, SGB 111, 5. Auflage, § 93 RdNR. 66; so jedenfalls für die Zeit ab 01.04.2012 auch BSG 17.08.2012 - B 11 AL 40/12 B -, juris RdNr. 5).
  • LSG Hamburg, 23.09.2015 - L 2 AL 20/14

    Gründungszuschuss für einen Rechtsanwalt

    17(11)594, Seite 60, ableite, bestehe nicht (Hinweis auf LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Februar 2014 - L 8 AL 1515/13, juris).

    Denn in einem solchen Fall sei die Förderung mit dem Gründungszuschuss nicht gerechtfertigt, da der eigentliche Sicherungszweck des § 93 SGB III verfehlt werde (Hinweis auf LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Februar 2014, L 8 AL 1515/13).

    Ein Fall, wie er der Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 28. Februar 2014 (L 8 AL 1515/13, juris) zugrunde gelegen habe, sei vorliegend nicht gegeben.

    Unabhängig davon sei eine Berufung auf die Eigenleistungsfähigkeit nur zulässig, wenn Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass die selbständige Tätigkeit bereits in den ersten sechs Monaten so erfolgreich sein werde, dass der Existenzgründer seinen Lebensunterhalt selbst erwirtschaften und seine soziale Absicherung selbst vornehmen könne (Hinweis auf LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Februar 2014 - L 8 AL 1515/13).

    Anerkannt sind als bei der Ermessensausübung relevante Gesichtspunkte weiterhin auch die Eigenleistungsfähigkeit des Selbständigen (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juni 2006 - B 7a AL 34/05 R, SozR 4-4300 § 57 Nr. 1) sowie der Vermittlungsvorrang (vgl. etwa LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Februar 2014 - L 8 AL 1515/13, juris).

    Zwar ist der Gesichtspunkt der Eigenleistungsfähigkeit ausgehend von Zweck des Gründungszuschusses, die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit dadurch zu ermöglichen, dass der Selbständige eine Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung erhält (BSG, Urteil vom 1. Juni 2006 - B 7a AL 34/05 R, SozR 4-4300 § 57 Nr. 1, juris, Rn. 12, zum Überbrückungsgeld als Vorgänger des Gründungszuschusses), grundsätzlich ermessensrelevant (Sächsisches LSG, Urteil vom 10. April 2014 - L 3 AL 141/12, juris) und für sich allein geeignet, die Ablehnung eines Gründungszuschusses zu tragen (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Februar 2014 - L 8 AL 1515/13, juris, Rn. 38 m.w.N.).

    Auf den Anspruch nach § 93 SGB III übertragen bedeutet dies, dass eine Ermessensreduzierung vor allem in zwei Fällen angenommen werden kann: Sie tritt ein im Fall einer Selbstbindung der Arbeitsagentur durch eine entsprechende Zusicherung (vgl. Sächsisches LSG, Urteil vom 10. April 2014 - L 3 AL 141/12, juris), die vorliegt, wenn in einer Eingliederungsvereinbarung als Eingliederungsziel die selbständige Tätigkeit festgelegt wurde und die Arbeitsagentur sich darin ausdrücklich nicht zur Vermittlung verpflichtet hat sowie bis zur Aufnahme der Selbständigkeit erkennbar auch so verfahren ist (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Februar 2014 - L 8 AL 1515/13, juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 24.07.2015 - L 8 AL 2364/14

    Arbeitsförderung - Gründungszuschuss - Ermessensleistung -

    Weder hat sich die Beklagte gegenüber der Klägerin etwa durch eine mündliche Zusage eines Gründungszuschusses (vgl. zu dieser Konstellation BSG, SozR 4-4300 § 415 Nr. 1) oder durch eine Eingliederungsvereinbarung mit Festlegung eines Eingliederungsziels auf eine zukünftige Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit der Klägerin gebunden (vgl. zu dieser Konstellation Urteil des Senats vom 28.02.2014 - L 8 AL 1515/13; juris).

    Dieser Ermessensgesichtspunkt der eigenen Leistungsfähigkeit kann zwar grundsätzlich die Ablehnung des Gründungszuschusses (wegen einer besonderen Tragfähigkeit des Unternehmens) im Rahmen der Ermessensentscheidung rechtfertigen (vgl. hierzu das Urteil des Senats vom 28.02.2014 - L 8 AL 1515/13 - ; juris Rdnr. 35).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.05.2014 - L 18 AL 236/13

    Gründungszuschuss - Zusage - Verfügbarkeit

    Ein derartiger zu Gunsten der Klägerin in die Abwägung einzustellender Gesichtspunkt hätte allerdings vorgelegen, wenn die Beklagte der Klägerin die Gewährung eines GZ mündlich zugesagt (vgl. BSG SozR 4-4300 § 415 Nr. 1) oder sie sich im Wege einer Eingliederungsvereinbarung auf eine selbständige Tätigkeit der Klägerin als Eingliederungsziel festgelegt hätte (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Februar 2014 - L 8 AL 1515/13 -, juris).
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