Rechtsprechung
LSG Baden-Württemberg, 24.07.2015 - L 8 AL 2364/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
Arbeitsförderung - Gründungszuschuss - Ermessensleistung - Eingliederungsvereinbarung - Eingliederungsziel Aufnahme selbstständige Tätigkeit und Gewährung Gründungszuschuss - keine Verbindlichkeit der vertraglichen Verpflichtungen - keine Ermessensreduzierung - keine ...
- Justiz Baden-Württemberg
Arbeitsförderung - Gründungszuschuss - Ermessensleistung - Eingliederungsvereinbarung - Eingliederungsziel Aufnahme selbstständige Tätigkeit und Gewährung Gründungszuschuss - keine Verbindlichkeit der vertraglichen Verpflichtungen - keine Ermessensreduzierung - keine ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Gewährung eines Gründungszuschusses zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit; Ausgestaltung als reine Ermessensleistung; Keine Ermessensreduzierung bei einer Eingliederungsvereinbarung ohne Begründung vertraglicher Verpflichtungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Gewährung eines Gründungszuschusses zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit; Ausgestaltung als reine Ermessensleistung; Keine Ermessensreduzierung bei einer Eingliederungsvereinbarung ohne Begründung vertraglicher Verpflichtungen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Ermessensbindung durch eine Eingliederungsvereinbarung für Gewährung eines Gründungszuschusses
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Eingliederungsvereinbarung kann grundsätzlich auch Gewährung eines Gründungszuschusses regeln
Verfahrensgang
- SG Ulm, 11.04.2014 - S 7 AL 2320/12
- LSG Baden-Württemberg, 24.07.2015 - L 8 AL 2364/14
Wird zitiert von ... (8)
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.11.2016 - L 18 AL 127/15
Voraussetzungen der Bewilligung eines Gründungszuschusses
Der GZ als Ermessensleistung kann nach der gesetzlichen Intention mithin nur dann gewährt werden, wenn er für eine dauerhafte Eingliederung erforderlich ist (Vermittlungsvorrang gemäß § 4 Abs. 2 SGB III), d.h. wenn die Vermittlung voraussichtlich nicht zu einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt führen würde (…vgl. bereits das Urteil des erkennenden Senats vom 28. Mai 2014 - L 18 AL 236/13 - juris Rn. 22; LSG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 28. November 2013 - L 9 AL 81/13 - juris Rn. 42; LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 24. Februar 2015 - L 13 AL 1924/14 - juris Rn. 28 sowie Urteil vom 24. Juli 2015 - L 8 AL 2364/14 - juris Rn. 39). - SG Duisburg, 02.11.2015 - S 16 AL 624/12
Anspruch eines Facharztes für Chirurgie auf Gewährung eines Gründungszuschusses …
Der Umfang der hinreichend überzeugenden Dokumentation der Arbeitsmarktlage hängt allerdings vom jeweiligen Einzelfall ab, da die spezifische berufliche Tätigkeit der örtliche Einzugsbereich und die persönlichen Voraussetzungen der Stellensuchenden die Einschätzung der Vermittlungschancen maßgeblich bestimmt (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.07.2015 - L 8 AL 2364/14 - Rn. 33, juris). - LSG Niedersachsen-Bremen, 11.04.2017 - L 7/12 AL 45/15 Der Gründungszuschuss als Ermessensleistung kann nach der gesetzlichen Intention gewährt werden, wenn er für eine dauerhafte Eingliederung erforderlich ist (Vermittlungsvorrang gemäß § 4 Abs. 2 SGB III), d.h. wenn die Vermittlung voraussichtlich nicht zu einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt führen würde (vgl. Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 9. November 2016 - L 18 AL 127/15 -, juris Rn. 22; LSG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 28. November 2013 - L 9 AL 81/13 - juris Rn. 42; LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 24. Februar 2015 - L 13 AL 1924/14 - juris Rn. 28; Urteil vom 24. Juli 2015 - L 8 AL 2364/14 - juris Rn. 39).
- LSG Baden-Württemberg, 29.10.2015 - L 13 AL 3442/15 Nach dem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 24. Juli 2015 - L 8 AL 2364/14 dürften die Dokumentationspflichten der Beklagten nicht überspannt werden, wenn ein Kläger erkläre, sich selbständig machen zu wollen und deshalb keine weiteren Vermittlungsvorschläge mehr unterbreitet würden.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2017 - L 7/12 AL 70/15 Der Gründungszuschuss als Ermessensleistung kann nach der gesetzlichen Intention mithin nur dann gewährt werden, wenn er für eine dauerhafte Eingliederung erforderlich ist (Vermittlungsvorrang gemäß § 4 Abs. 2 SGB III), d.h. wenn die Vermittlung voraussichtlich nicht zu einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt führen würde (vgl. Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 9. November 2016 - L 18 AL 127/15 -, juris Rn. 22; LSG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 28. November 2013 - L 9 AL 81/13 -, juris Rn. 42; LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 24. Februar 2015 - L 13 AL 1924/14 -, juris Rn. 28; Urteil vom 24. Juli 2015 - L 8 AL 2364/14 -, juris Rn. 39).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2015 - L 12 AL 71/13 Insoweit ist aber der allgemeine Vorrang der Vermittlung zu beachten, so dass ein Gründungszuschuss als Ermessensleistung nur dann gewährt werden kann, wenn er für eine dauerhafte Eingliederung erforderlich ist (§ 4 Abs. 2 SGB III), d.h. wenn die Vermittlung voraussichtlich nicht zu einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt führt (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 28.11.2013 - L 9 AL 81/13 -, juris Rn. 42 m.w.N.; Sächsisches Landessozialgericht…, Urteil vom 10.4.2014 - L 3 AL 141/12 -, juris Rn. 35; LSG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 28.5.2014 - L 18 AL 236/13 -, juris Rn. 22; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.7.2015 - L 8 AL 2364/14 -, juris Rn. 39; zum Überbrückungsgeld nach der früheren Rechtslage als "Kann-Leistung" ebenso: BSG…, Urteil vom 25.10.1990 - 7 RAr 14/90 -, juris Rn. 33).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2015 - L 12 AL 33/13 Insoweit ist aber kraft Gesetzes der allgemeine Vorrang der Vermittlung zu beachten (§ 4 Abs. 2 SGB III; zu den Leistungen der aktiven Arbeitsförderung, gegenüber denen Vermittlungsvorrang besteht, gehört nach § 3 Abs. 2 SGB III in Verbindung mit dem 3. Kapitel des SGB III auch der Gründungszuschuss), so dass ein Gründungszuschuss als Ermessensleistung nur dann gewährt werden kann, wenn er für eine dauerhafte Eingliederung erforderlich ist, d.h. wenn die Vermittlung voraussichtlich nicht zu einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt führt (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 28.11.2013 - L 9 AL 81/13 -, juris Rn. 42 m.w.N.; Sächsisches Landessozialgericht…, Urteil vom 10.4.2014 - L 3 AL 141/12 -, juris Rn. 35; LSG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 28.5.2014 - L 18 AL 236/13 -, juris Rn. 22; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.7.2015 - L 8 AL 2364/14 -, juris Rn. 39; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 3.9.20212 - L 11 AL 48/12 B ER-; zum Überbrückungsgeld nach der früheren Rechtslage als "Kann-Leistung" ebenso: BSG…, Urteil vom 25.10.1990 - 7 RAr 14/90 -, juris Rn. 33).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2017 - L 7/12 AL 66/15 Eine für die Gewährung eines Gründungszuschusses als Ermessensleistung daher notwendige Erforderlichkeit setzt in der Gesamtschau mit der gesetzlichen Intention einer frühzeitigen Reintegration in den Arbeitsmarkt und insoweit insbesondere in ein Beschäftigungsverhältnis demgegenüber eine Situation voraus, in der eine Vermittlung voraussichtlich nicht zu einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt führen würde (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Mai 2014 - L 18 AL 236/13 - Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2013 - L 9 AL 81/13 - Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteile vom 24. Februar 2015 - L 13 AL 1924/14 - und vom 24. Juli 2015 - L 8 AL 2364/14).