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   LSG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - L 8 AL 2766/13   

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https://dejure.org/2016,2074
LSG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - L 8 AL 2766/13 (https://dejure.org/2016,2074)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.01.2016 - L 8 AL 2766/13 (https://dejure.org/2016,2074)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. Januar 2016 - L 8 AL 2766/13 (https://dejure.org/2016,2074)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Arbeitslosengeldanspruch - Arbeitslosigkeit - mehrere Arbeitslosmeldungen - Unterbrechung wegen Kinderbetreuung - subjektive Verfügbarkeit - Beweiswürdigung - richterliche Überzeugung - Glaubhaftigkeit des Arbeitslosen - Gegenbeweis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Verfügbarkeit bei Unterbrechungen wegen Kinderbetreuung; Glaubwürdigkeit des Arbeitslosen

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 119 Abs 1 Nr 3 SGB 3 vom 23.12.2003, § 119 Abs 5 SGB 3 vom 23.12.2003, § 138 Abs 1 Nr 3 SGB 3, § 138 Abs 5 Nr 1 SGB 3, § 128 SGG
    Arbeitslosengeldanspruch - Arbeitslosigkeit - mehrere Arbeitslosmeldungen - Unterbrechung wegen Kinderbetreuung - subjektive Verfügbarkeit - Beweiswürdigung - richterliche Überzeugung - Glaubhaftigkeit des Arbeitslosen - Gegenbeweis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Verfügbarkeit bei Unterbrechungen wegen Kinderbetreuung; Glaubwürdigkeit des Arbeitslosen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beweis der Arbeitsbereitschaft während Arbeitslosengeldbezugs unter Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 318
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • LSG Baden-Württemberg, 09.08.2007 - L 7 AL 1160/07

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung - Zuordnung zur Qualifikationsgruppe -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - L 8 AL 2766/13
    Die aus § 35 Abs. 2 Satz 2 SGB III zu entnehmenden personenbezogenen Vermittlungskriterien sind Neigung, Eignung und Leistungsfähigkeit des Arbeitsuchenden sowie die Anforderungen der angebotenen Stellen (zum Ganzen ausführlich LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.08.2007 - L 7 AL 1160/07, juris).

    Kommen mehrere Beschäftigungen in Betracht, richtet sich die fiktive Bemessung nach derjenigen, welche die höchste berufliche Qualifikation erfordert und daher mit der für den Arbeitslosen günstigsten Qualifikationsgruppe verbunden ist (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.08.2007 - L 7 AL 1160/07 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BSG zum sog. Günstigkeitsprinzip bei den Vorgängerregelungen § 200 Abs. 2 Satz 1 SGB III a.F. und § 112 Abs. 7 AFG).

  • BSG, 04.07.2012 - B 11 AL 21/11 R

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung - Zuordnung zur Qualifikationsgruppe -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - L 8 AL 2766/13
    Zwar muss eine in der Vergangenheit erworbene berufliche Qualifikation nicht immer allein maßgeblich dafür sein, auf welche künftigen Beschäftigungen die Agentur für Arbeit ihre Vermittlungsbemühungen zu erstrecken hat; dennoch wird in der Regel die Feststellung der in Betracht kommenden Beschäftigung in hohem Maße von dem förmlichen Berufsabschluss bestimmt (vgl. BSG, Urteil vom 04.07.2012 - B 11 AL 21/11 R, juris, Rn. 17, m.w.N.).

    Nach der gesetzlichen Regelung rechtfertigt eine langjährige Berufserfahrung nicht die Einstufung in eine höhere Qualifikationsgruppe, weil es wesentlich darauf ankommt, ob der Arbeitslose über den für die angestrebte Beschäftigung erforderlichen Berufsabschluss verfügt (BSG, Urteil vom 04.07.2012 - B 11 AL 21/11 R), so dass umgekehrt fehlende Berufserfahrung der Qualifikationsgruppeneinstufung entsprechend dem vorhandenen Berufsabschluss nicht entgegenstehen kann.

  • BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 66/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Besonderheiten des Bemessungsentgelts - Herabbemessung aus in

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - L 8 AL 2766/13
    Maßgeblich ist, auf welche Tätigkeiten sich die Vermittlungsbemühungen "in erster Linie" zu erstrecken haben, so dass nicht die Gesamtbreite der dem Arbeitslosen möglichen Beschäftigungen heranzuziehen ist, sondern die Tätigkeiten relevant sind, mit denen der Arbeitslose bestmöglich wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden kann (BSG, Urteil vom 06.09.2006 - B 7a AL 66/05 R, juris, Rn. 22).
  • BSG, 16.12.1997 - 4 RA 60/97

    Zuordnung von Kindererziehungszeiten zum überwiegend erziehenden Elternteil

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - L 8 AL 2766/13
    Liegt ein Fall der Alleinerziehung vor, kommen Tatbestände der gemeinsamen oder überwiegenden Erziehung nicht in Betracht, d.h. insoweit besteht zwischen Alleinerziehung einerseits und gemeinsamer und überwiegender Erziehung andererseits ein Verhältnis der Exklusivität [vgl. zu § 56 Abs. 2 SGB VI: Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 16.12.1997 - 4 RA 60/97, juris Rn. 13, m.w.N.].
  • BSG, 22.03.1989 - 7 RAr 122/87

    Umfang der Bindungswirkung von Bewilligungsbescheiden, Zugunstenverfahren nach §

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - L 8 AL 2766/13
    Ansonsten soll der Verwaltungsakt bestehen bleiben (BSG, Urteil vom 22. März 1989 - 7 RAr 122/87, juris, Rn. 23f.).
  • BSG, 11.03.2014 - B 11 AL 10/13 R

    Arbeitslosengeld - Bemessung - freiwillig weiterversicherter Selbstständiger -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - L 8 AL 2766/13
    Denkbar erscheine auch, dass er zwischen den beiden Tätigkeiten nur eine kurze zeitliche Lücke gelassen hat, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld und diesem nachfolgend den Anspruch auf Gründungszuschuss entstehen zu lassen (BSG, Urteil vom 11.03.2014 - B 11 AL 10/13 R, SozR 4-4300 § 133 Nr. 6, SozR 4-4300 § 28a Nr. 8, Rn. 18).
  • BSG, 14.05.2014 - B 11 AL 12/13 R

    Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt - Arbeitsentgelt - Ausbildungsvergütung bei

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - L 8 AL 2766/13
    Art, Dauer und Höhe des Anspruchs auf Arbeitslosengeld ab 12.06.2008 bestimmen sich weiterhin nach den Umständen, die zum Zeitpunkt des Entstehen des Stammrechts, mithin am 01.09.2007, vorgelegen haben (BSG, Urteil vom 01.04.1993 -7 RAr 68/92, juris, Rn. 30 und Urteil vom 14.05.2007 - B 11 AL 12/13 R, juris, Rn. 16).
  • BSG, 18.12.1964 - 7 RAr 54/63

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei der Versäumung materieller

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - L 8 AL 2766/13
    Für die Frage, ob Leistungen für mehr als ein Jahr streitig sind, sind die einzelnen zusammenhängenden Tage, für die Arbeitslosengeld beansprucht wird, zusammenzuzählen (vgl. BSG, Urteil vom 18.12.1964 - 7 RAr 54/63).
  • BSG, 08.12.1994 - 11 RAr 41/94

    Arbeitslosengeld - Bewilligungsaufhebung - Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - L 8 AL 2766/13
    Denn für das Entstehen des Stammrechts bedarf es weder eines Bewilligungsbescheids noch hindert eine rechtswidrige Ablehnung des Antrags die Entstehung des Stammrechts ( Öndül in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB III, 1. Aufl. 2014, § 137 SGB III, Rn. 14; BSG, Urteil vom 08.12.1994 - 11 RAr 41/94, juris Rn. 15).
  • BSG, 30.03.2011 - B 12 AL 1/10 R

    Arbeitslosenversicherung - Berechtigung zur Begründung eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - L 8 AL 2766/13
    Selbst wenn eine Erziehung durch den Kläger erst am 01.10.2004 begonnen hätte bzw. erst ab dieser Zeit bei ihm zu berücksichtigen wäre, stünde dies der Berücksichtigung einer Versicherungspflicht für die Erziehungszeit nicht entgegen, da der Kläger bis zum 31.08.2004 Arbeitslosengeld bezogen hat und jedenfalls bei einer Lücke bis zu einem Monat die Unmittelbarkeit der Erziehungszeit zu dem vorangegangenen Bezug einer Entgeltersatzleistung noch als gegeben anzusehen ist (vgl. mit überzeugender Begründung unter Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 30.03.2011 - B 12 AL 1/10 R: Wehrhahn in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB III, 1. Aufl. 2014, § 26 SGB III, Rn. 44, 32).
  • BSG, 01.04.1993 - 7 RAr 68/92

    Arbeitslosengeld - Arbeitsentgelt - Mutterschaftsgeld - Erziehungsgeld -

  • LSG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - L 8 AL 2765/13
  • LSG Baden-Württemberg, 24.02.2017 - L 8 AL 3805/16

    Arbeitslosigkeit nach Ende der Altersteilzeit kann Sperrzeit zur Folge haben

    Diese Feststellung einer inneren, subjektiven Tatsache, wie die konkrete Willensrichtung, von der die nach außen erkennbaren Handlungen einer Person getragen sind, kann grundsätzlich auch auf der Grundlage glaubhafter Angaben der handelnden Person zur vollen richterlichen Überzeugung getroffen werden (vgl. Urteil des Senats vom 29.01.2016 - L 8 AL 2766/13, juris; vgl. auch Senatsurteil vom 30.09.2016 - L 8 AL 1777/16 - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.09.2016 - L 8 AL 1777/16

    Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Dauer - besondere

    Die Feststellung einer inneren, subjektiven Tatsache, wie die konkrete Willensrichtung, von der die nach außen erkennbaren Handlungen einer Person getragen sind, kann grundsätzlich auch auf der Grundlage glaubhafter Angaben der handelnden Person zur vollen richterlichen Überzeugung getroffen werden (vgl. Urteil des Senats vom 29.01.2016 - L 8 AL 2766/13, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - L 8 AL 3742/13
    Der Anerkennung der Kindererziehungszeit für V. R. beim Kläger lag eine übereinstimmende Erklärung des Klägers und der Mutter von V. R. vom 09.12.2004 über die Zuordnung der Zeit zugrunde (Bl. 251 der Senatsakten L 8 AL 2766/13).

    Die Anerkennung der Kindererziehungs- und &8722;berücksichtigungszeiten beim Kläger beruht auf einer Bestätigung vom 08.04.2011 (Bl. 252 der Senatsakte L 8 AL 2766/13).

    Dieser Bescheid und das die dagegen erhobene Klage abweisende Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 25.06.2013 ist Gegenstand des Berufungsverfahrens L 8 AL 2766/13.

    Zwar lag die Erklärung erst am 09.12.2004 vor, wie sich aus dem vom Rentenversicherungsträger übersandten Gesamtkontospiegel ergibt (Bl. 251 der Senatsakten L 8 AL 2766/13), so dass sie nur bis zum 01.10.2004 zurückwirken kann.

  • LSG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - L 8 AL 2765/13
    Der Anerkennung der Kindererziehungszeit für Vinzent R. beim Kläger lag eine übereinstimmende Erklärung des Klägers und der Mutter von Vinzent R. vom 09.12.2004 über die Zuordnung der Zeit zugrunde (Bl. 251 der Senatsakten L 8 AL 2766/13).

    Die Anerkennung der Kindererziehungs- und &8722;berücksichtigungszeiten beim Kläger beruht auf einer Bestätigung vom 08.04.2011 (Bl. 252 der Senatsakte L 8 AL 2766/13).

    Dieser Bescheid und das die dagegen erhobene Klage abweisende Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 25.06.2013 ist Gegenstand des Berufungsverfahrens L 8 AL 2766/13.

    Zwar lag die Erklärung erst am 09.12.2004 vor, wie sich aus dem vom Rentenversicherungsträger übersandten Gesamtkontospiegel ergibt (Bl. 251 der Senatsakten L 8 AL 2766/13), so dass sie nur bis zum 01.10.2004 zurückwirken kann.

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