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   LSG Baden-Württemberg, 11.05.2007 - L 8 AL 3084/06   

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https://dejure.org/2007,15179
LSG Baden-Württemberg, 11.05.2007 - L 8 AL 3084/06 (https://dejure.org/2007,15179)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.05.2007 - L 8 AL 3084/06 (https://dejure.org/2007,15179)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Mai 2007 - L 8 AL 3084/06 (https://dejure.org/2007,15179)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld - Ruhen bei anderen Sozialleistungen - Altersrente - Altersleistung einer schweizerischen Vorsorgestiftung - ähnliche Leistung öffentlich-rechtlicher Art

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) bei gleichzeitigem Bezug von Altersleistungen nach dem Bundesgesetz über die berufliche Altersvorsorge (BVG) der Schweiz; Ruhen des Leistungsanspruchs auf Alg aufgrund bestehender Vorruhestandsleistungen; Vergleichbarkeit von ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB III § 142
    Ruhen des Arbeitslosengeldes beim Bezug einer schweizerischen Altersrente

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 06.05.1994 - 7 RAr 70/93

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld und die damit verbundene

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.05.2007 - L 8 AL 3084/06
    Ein in diesem Sinn vergleichbare Leistung ist anzunehmen, wenn die ausländische Rentenleistung durch einen öffentlich-rechtlichen Träger gewährt wird und sie die gleichen und typischen Strukturen wie die Altersrente aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung aufweist, nämlich bei Eintritt einer bestimmten Altersrente zugebilligt wird, sich als Lohnersatzleistung darstellt und so bemessen ist, dass sie im Allgemeinen den Lebensunterhalt sicherstellt (vgl BSG 06.05.1994 - 7 RAr 70/93 - SozVers 1995, 110 zu § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AFG).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.06.2017 - L 8 AL 242/16

    Arbeitslosengeld - Ruhen bei anderen Sozialleistungen - Altersrente -

    Bei der Leistung der schweizerischen Personalvorsorgestiftung der Arbeitgeber handelt es sich um eine der deutschen Altersrente vergleichbare Leistung i.S. des § 156 Abs. 3 SGB III (Fortführung der Senatsrechtsprechung zur Vorgängerregelung, vgl. Senatsurteile vom 11.05.2007 -L 8 AL 158/06 sowie L 8 AL 3084/06, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2019 - L 8 AL 1281/19
    Dass eine schweizerische Pensionskassenrente eine der deutschen Altersrente vergleichbare Leistung i.S.d. § 156 Abs. 3 SGB III darstelle, habe das für Berufungen gegen Entscheidungen der erkennenden Kammer zuständige LSG bereits mehrfach entschieden (vgl. nur Urteil vom 30.06.2017 - L 8 AL 242/16, juris sowie Urteile vom 11.05.2007 - L 8 AL 158/06 - und L 8 AL 3084/06).

    Der Senat hat bereits mit Urteil vom 11.05.2007 (L 8 AL 158/06 sowie L 8 AL 3084/06 - juris) zur Vorgängerregelung und mit Urteil vom 30.06.2017 (L 8 AL 242/16 - juris) zu § 156 SGB III entschieden, dass ein Anspruch auf Altersleistungen nach dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) der Schweiz ein dem Anspruch auf eine Altersrente aus der gesetzlichen deutschen Rentenversicherung vergleichbarer Anspruch auf eine andere Sozialleistung eines ausländischen Trägers i.S.d. § 142 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, Abs. 3 SGB III darstellt.

  • LSG Baden-Württemberg, 27.02.2015 - L 4 KR 4805/14
    Diese Leistungen seien als eine der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbare Rente aus dem Ausland zu werten (Landessozialgericht Baden-Württemberg [LSG], Urteil vom 11. Mai 2007 - L 8 AL 3084/06 -, Urteil vom 20. September 2013 - L 4 KR 1984/13 -, jeweils in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.11.2014 - L 5 KR 2035/13
    Weitere Entscheidungen des 8. Senats des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (Urteile vom 11. Mai 2007- L 8 AL 158/06 - juris, nachfolgend BSG, Urteil vom 18. Dezember 2008, a.a.O., und - L 8 AL 3084/06 - juris, nachfolgend BSG, Urteil vom 21. Juli 2009 - B 7/7a AL 36/07 R -, in juris) und des 12. Senats des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (Urteil vom 12. Mai 2011 - L 12 AL 1208/10 -, juris), vertreten ebenfalls die dargestellte Auffassung.
  • LSG Baden-Württemberg, 22.04.2015 - L 5 KR 4071/14
    Weitere Entscheidungen des 8. Senats des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (Urteile vom 11.05.2007- L 8 AL 158/06 - juris, nachfolgend BSG, Urteil vom 18.12.2008, a.a.O., und - L 8 AL 3084/06 - juris, nachfolgend BSG, Urteil vom 21. Juli 2009 - B 7/7a AL 36/07 R -, in juris) und des 12. Senats des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (Urteil vom 12.05.2011 - L 12 AL 1208/10 -, juris), vertreten ebenfalls die dargestellte Auffassung.
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