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   LSG Baden-Württemberg, 08.01.2007 - L 8 AL 3242/06 AK-A   

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https://dejure.org/2007,15140
LSG Baden-Württemberg, 08.01.2007 - L 8 AL 3242/06 AK-A (https://dejure.org/2007,15140)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.01.2007 - L 8 AL 3242/06 AK-A (https://dejure.org/2007,15140)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Januar 2007 - L 8 AL 3242/06 AK-A (https://dejure.org/2007,15140)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit über Massenentlassung Klagebefugnis des Arbeitnehmers - Versicherter iS des § 183 SGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenentscheidung im Sozialgerichtsprozess im Fall der Erledigung der Hauptsache; Auslegung des § 183 Sozialgerichtsgesetz (SGG); Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen; Voraussetzung der Anfechtungsbefugnis eines Drittbetroffenen; Folgen ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Versicherter nach § 183 SGG , Klagebefugnis von Arbeitnehmern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1839
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 23.03.2006 - 2 AZR 343/05

    Anzeigepflicht bei einer Massenentlassung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.01.2007 - L 8 AL 3242/06 AK-A
    Die Regelungen in §§ 17ff KSchG verfolgen primär einen arbeitsmarktpolitischen Zweck und dienen nicht dem Individualinteresse des von einer Kündigung bedrohten Arbeitnehmers; dieser wird davon nur mittelbar betroffen (vgl. BAG 23.03.2005 NJW 2006, 3161).

    Die beklagte Bundesagentur soll die Möglichkeit erhalten, rechtzeitig Maßnahmen zur Vermeidung oder Verzögerung umfangreicher Arbeitslosigkeit einzuleiten und für anderweitige Beschäftigung von Entlassenen zu sorgen (BAG 23.03.2006 - 2 AZR 343/05 - NJW 2006, 3161; vgl. auch BSG 14.08.1980 SozR 1500 § 54 Nr. 44).

    Dementsprechend werden auch keine relevanten individualrechtlich geschützten Interessen des Arbeitnehmers betroffen (so ausdrücklich BAG 23.03.2006 aaO Rn 45).

  • BAG, 13.07.2006 - 6 AZR 198/06

    Kündigung vor Massenentlassungsanzeige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.01.2007 - L 8 AL 3242/06 AK-A
    Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung der Auffassung des EuGH angeschlossen und fordert nunmehr ebenfalls, dass § 17 Abs. 1 KSchG im Hinblick auf die MERL dahin ausgelegt werden muss, dass die Massenentlassungsanzeige vor Erklärung der Kündigungen erstattet werden muss (BAG 13.07.2006 - 6 AZR 198/06 - juris und BAG 23.06.2006 aaO).

    Dies hat zwar insofern eine Verbesserung des Individualrechtsschutzes für den einzelnen Arbeitnehmer zur Konsequenz, weil nun ein Unterlassen der Massenentlassungsanzeige vor der Kündigung in der Regel dazu führt, dass diese das Arbeitsverhältnis nicht auflösen kann und daher der Kündigungsschutzklage stattzugeben ist (BAG 13.07.2006 aaO Rn 21).

  • BSG, 06.02.1992 - 12 RK 15/90

    Schwerbeschädigter - Rentner - Krankenversicherung - Kriegsopferversorgung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.01.2007 - L 8 AL 3242/06 AK-A
    Um eine Anfechtungsbefugnis zu bejahen, muss ein Drittbetroffener allerdings nach der Rechtsprechung zu § 54 Abs. 1 Satz 2 SGG und zu § 42 Abs. 2 VwGO behaupten können, dass der angefochtene Verwaltungsakt in seine eigenen rechtlichen Interessen eingreift (BSGE 70, 99, 101 = SozR 3-1500 § 54 Nr. 15; BSGE 86, 126, 130 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 37; BVerfGE 83, 182, 196 = SozR 3-1100 Art. 19 Nr. 2, jeweils mwN).
  • BSG, 15.05.1991 - 6 RKa 22/90

    Klagebefugnis niedergelassener Kassenärzte

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.01.2007 - L 8 AL 3242/06 AK-A
    Dabei ist im Einzelfall maßgebend, ob die Möglichkeit besteht, dass der angefochtene Verwaltungsakt gegen eine Rechtsnorm verstößt, die zumindest auch den Schutz individueller Interessen des Drittbetroffenen bezweckt (BSG SozR Nr. 115 zu § 54 SGG; BSGE 67, 30, 31 f = SozR 3-2200 § 368n Nr. 1; BSGE 68, 291, 293 = SozR 3-1500 § 54 Nr. 7).
  • BSG, 09.05.1990 - 6 RKa 27/88

    Klagebefugnis bei der Sicherung des wirtschaftlichen Einsatzes von Großgeräten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.01.2007 - L 8 AL 3242/06 AK-A
    Dabei ist im Einzelfall maßgebend, ob die Möglichkeit besteht, dass der angefochtene Verwaltungsakt gegen eine Rechtsnorm verstößt, die zumindest auch den Schutz individueller Interessen des Drittbetroffenen bezweckt (BSG SozR Nr. 115 zu § 54 SGG; BSGE 67, 30, 31 f = SozR 3-2200 § 368n Nr. 1; BSGE 68, 291, 293 = SozR 3-1500 § 54 Nr. 7).
  • BSG, 07.09.1998 - B 2 U 10/98 R

    Entscheidung über Kosten des gesamten Rechtsstreits

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.01.2007 - L 8 AL 3242/06 AK-A
    Nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung entscheidet stets das zuletzt angegangene Gericht über die Kosten des gesamten Rechtsstreits, und zwar unabhängig davon, ob das Verfahren durch Urteil oder anders erledigt worden ist (BSG 07.09.1998 SozR 3-1500 § 193 Nr. 10).
  • BSG, 20.12.2005 - B 1 KR 5/05 B

    Arbeitgeber als Leistungsempfänger iS von § 183 SGG

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.01.2007 - L 8 AL 3242/06 AK-A
    Der Wortlaut des § 183 SGG bedarf nach der Rechtsprechung des BSG vielmehr der einschränkenden Auslegung (BSG 20.12.2005 SozR 4-1500 § 183 Nr. 3).
  • EuGH, 27.01.2005 - C-188/03

    Junk - Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.01.2007 - L 8 AL 3242/06 AK-A
    In seiner Entscheidung vom 27.01.2005 (C-188/03), auf die sich der Kläger bezieht, hat der EuGH festgestellt, dass als Entlassung im Sinne der Art. 2 bis 4 MERL die Kündigungserklärung des Arbeitsgebers zu verstehen ist.
  • BSG, 10.05.2000 - B 6 KA 20/99 R

    Keine Klagebefugnis des Schiedsamtes zur Anfechtung einer Aufsichtsverfügung, bei

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.01.2007 - L 8 AL 3242/06 AK-A
    Um eine Anfechtungsbefugnis zu bejahen, muss ein Drittbetroffener allerdings nach der Rechtsprechung zu § 54 Abs. 1 Satz 2 SGG und zu § 42 Abs. 2 VwGO behaupten können, dass der angefochtene Verwaltungsakt in seine eigenen rechtlichen Interessen eingreift (BSGE 70, 99, 101 = SozR 3-1500 § 54 Nr. 15; BSGE 86, 126, 130 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 37; BVerfGE 83, 182, 196 = SozR 3-1100 Art. 19 Nr. 2, jeweils mwN).
  • BSG, 19.12.2001 - B 11 AL 57/01 R

    Gleichstellung von Behinderten - keine Anfechtungsbefugnis des Arbeitgebers

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 08.01.2007 - L 8 AL 3242/06 AK-A
    Eine Anfechtungsbefugnis ist also gegeben, wenn der maßgeblichen Norm ein Rechtssatz zu entnehmen ist, der zumindest auch den Individualinteressen des Anfechtenden zu dienen bestimmt ist; nicht ausreichend ist dagegen eine Reflexwirkung in dem Sinne, dass sich aus einer im Interesse der Allgemeinheit oder im Interesse eines bestimmten Personenkreises erlassenen Norm zugleich auch eine Begünstigung einzelner Dritter ergibt (zum Ganzen BSG 19.12.2001 - 11 AL 57/01 R - BSGE 89, 119 mwN).
  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 207/87

    Pensionistenprivileg

  • BSG, 14.08.1980 - 7 RAr 68/79

    Betriebsrat - Massenentlassung - Stellungnahme - Entscheidung des

  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 780/10

    Massenentlassungsanzeige - keine Heilung von Fehlern

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts werden die Arbeitnehmer durch das Verfahren nach §§ 17 ff. KSchG nur mittelbar betroffen, so dass sie daran nicht beteiligt sind und gegen die darin ergehenden Verwaltungsakte nicht vorgehen können (BSG 30. Oktober 1959 - 7 RAr 19/57 - BSGE 11, 14; 14. August 1980 - 7 RAr 68/79 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 2; vgl. LSG Baden-Württemberg 8. Januar 2007 - L 8 AL 3242/06 AK-A - Rn. 13 ff., NJW 2007, 1839, wonach auch bei richtlinienkonformer Auslegung in Ansehung der Entscheidung des EuGH vom 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] den §§ 17 ff. KSchG kein Recht der Arbeitnehmer entnommen werden kann, gerichtlich gegen Entscheidungen der Agentur für Arbeit nach § 18 KSchG vorzugehen) .
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