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LSG Baden-Württemberg, 28.04.2006 - L 8 AL 4150/05 |
Zitiervorschläge
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. April 2006 - L 8 AL 4150/05 (https://dejure.org/2006,16431)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- Justiz Baden-Württemberg
Überbrückungsgeld - Herbeiführung der Arbeitslosigkeit bzw eines Leistungsanspruchs durch Aufhebungsvertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen der Gewährung von Überbrückungsgeld ; Gewährung von Überbrückungsgeld anlässlich der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit bzw. der Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit als Arzt; Zweck des Überbrückungsgeldes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Anspruch auf Überbrückungsgeld nach der Neufassung von § 57 Abs. 2 Nr. 1 SGB III , Herbeiführung der Arbeitslosigkeit durch Aufhebungsvertrag
Verfahrensgang
- SG Mannheim, 09.09.2005 - S 8 AL 188/05
- LSG Baden-Württemberg, 28.04.2006 - L 8 AL 4150/05
Wird zitiert von ... (5)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 01.10.2009 - L 12 AL 4/07
Überbrückungsgeldanspruch - Lösung des Beschäftigungsverhältnisses zum Zweck der …
Zwar hat der Senat in Übereinstimmung mit Teilen der Rechtsprechung (vgl. u.a. LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 28.4.2006 - L 8 AL 4150/05;… SG Aachen, Urt. v. 25.5.2007 - S 9 AL 5/07 - zit. jew. nach juris) in einem Urteil gem. § 155 Abs. 3, 4 Sozialgerichtsgesetz (SGG) vom 10.7.2008 - L 12 AL 88/07 - und einer Prozesskostenhilfe-Entscheidung vom 3.5.2007 - L 12 B 17/06 AL - bislang selbst zugrunde gelegt, dass ein Anspruch auf Überbrückungsgeld ausscheidet, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitslosigkeit durch eine Eigenkündigung seines bisherigen Beschäftigungsverhältnisses erst begründet bzw. eine Situation herbeiführt, die ohne die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit einen Anspruch auf (weitere) Entgeltersatzleistungen nach dem SGB III hätte begründen können. - LSG Niedersachsen-Bremen, 01.10.2009 - L 12 AL 197/06 Zwar hat der Senat in Übereinstimmung mit Teilen der Rechtsprechung (vgl. u.a. LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 28.4.2006 - L 8 AL 4150/05;… SG Aachen, Urt. v. 25.5.2007 - S 9 AL 5/07 - zit. jew. nach juris) in einem Urteil gem. § 155 Abs. 3, 4 Sozialgerichtsgesetz (SGG) vom 10.7.2008 - L 12 AL 88/07 - und einer Prozesskostenhilfe-Entscheidung vom 3.5.2007 - L 12 B 17/06 AL - bislang selbst zugrunde gelegt, dass ein Anspruch auf Überbrückungsgeld ausscheidet, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitslosigkeit durch eine Eigenkündigung seines bisherigen Beschäftigungsverhältnisses erst begründet bzw. eine Situation herbeiführt, die ohne die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit einen Anspruch auf (weitere) Entgeltersatzleistungen nach dem SGB III hätte begründen können.
- LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2010 - L 8 AL 565/07
Überbrückungsgeld; Kündigung eines unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses …
Durch die Gewährung von Überbrückungsgeld solle kein Verhalten gefördert werden, das nur solche Belastungen der Solidargemeinschaft vermeide, die durch dieses Verhalten erst begründet würden (Hinweis auf LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. April 2006, L 8 AL 4150/05). - SG Aachen, 25.05.2007 - S 9 AL 5/07
Arbeitslosenversicherung
Ein Anspruch auf Übbg scheidet daher aus, wenn ein Arbeitnehmer durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages oder durch Eigenkündigung Arbeitslosigkeit erst begründet oder eine Situation herbeiführt, die ohne die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit einen Anspruch auf Entgeltersatzleistungen nach dem SGB III hätte begründen können (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 28.04.2006, L 8 AL 4150/05). - SG Stade, 25.10.2006 - S 6 AL 259/05
PKH - Eigenkündigung
Aus dem Vorgenannten folgt, dass ein Anspruch auf Überbrückungsgeld ausscheidet, wenn ein Arbeitnehmer sein vorangegangenes Beschäftigungsverhältnis in der Absicht beendet, sich anschließend selbständig zu machen und damit seine Arbeitslosigkeit erst begründet oder eine Situation erst herbeiführt, die ohne die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit einen Anspruch auf Entgeltersatzleistungen nach dem SGB III hätte begründen können (so auch LSG Baden-Württemberg vom 28. April 2006, L 8 AL 4150/05 zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags; LSG für das Saarland vom 10. Juni 1999, L 6 AL 26/98; SG Osnabrück vom 26. Januar 2006, S 5 AL 493/01).