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   LSG Baden-Württemberg, 23.12.2013 - L 8 AL 5175/13 ER-B   

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https://dejure.org/2013,40171
LSG Baden-Württemberg, 23.12.2013 - L 8 AL 5175/13 ER-B (https://dejure.org/2013,40171)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.12.2013 - L 8 AL 5175/13 ER-B (https://dejure.org/2013,40171)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Dezember 2013 - L 8 AL 5175/13 ER-B (https://dejure.org/2013,40171)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - besondere Leistung - schulische Ausbildung außerhalb einer besonderen Einrichtung - Prognose der Geeignetheit - einstweilige Anordnung - Anordnungsanspruch - Interessenabwägung - Unterbrechung der Ausbildung - ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - besondere Leistung - schulische Ausbildung außerhalb einer besonderen Einrichtung - Prognose der Geeignetheit - Interessenabwägung - Unterbrechung der Ausbildung - zeitliche Begrenzung auf erstes Ausbildungsjahr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben; Gewährung einer zweijährigen Ausbildung zur Servicefachkraft für Dialogmarketing mit Internatsunterbringung als besondere Leistung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren

  • rabüro.de

    Zur schulischen Ausbildung als besondere Leistung gemäß § 117 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 117 Abs 1 S 1 Nr 2 SGB 3 vom 20.12.2011, § 86b Abs 2 S 2 SGG
    Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - besondere Leistung - schulische Ausbildung außerhalb einer besonderen Einrichtung - Prognose der Geeignetheit - einstweilige Anordnung - Anordnungsanspruch - Interessenabwägung - Unterbrechung der Ausbildung - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 17.11.2005 - B 11a AL 23/05 R

    Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - berufliche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.12.2013 - L 8 AL 5175/13
    Zur schulischen Ausbildung als besondere Leistung gemäß § 117 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III (Anschluss an BSG 17.11.2005 - B 11a AL 23/05 R -).

    Die Förderung einer schulischen Ausbildung als besondere Leistung ist dagegen gemäß § 117 Abs. 1 Satz 2 SGB III auch dann möglich, wenn sie nicht in einer besonderen Einrichtung für behinderte Menschen stattfindet und soweit die allgemeinen Leistungen nicht ausreichen (vgl BSG 27.1.2005 - B 7a/7 AL 20/04 R, SozR 4-4300 § 77 Nr. 2 = NZS 2006, 104 = juris; BSG 17.11.2005 - B 11a AL 23/05 R - juris RdNr. 22); die Regelung in § 117 Abs. 1 Satz 2 SGB III, wonach in besonderen Einrichtungen für Behinderte auch Aus- und Weiterbildungen außerhalb des BBiG oder der HwO gefördert werden können, hat nur klarstellenden Charakter und schließt diese Möglichkeit jedenfalls nicht für den Fall aus, dass ein entsprechendes Angebot für behinderte Menschen nicht vorgehalten wird (BSG 17.11.2005 - B 11a AL 23/05 R - juris RdNr. 22).

    Ist die Gewährung einer bestimmten Leistung/Maßnahme nach den allgemeinen Leistungen nicht vorgesehen, so kommt eine Erbringung als besondere Leistung nach § 117 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III in Betracht, wenn anders keine Teilhabe am Arbeitsleben zu erreichen ist (Luik a.a.O. RdNr. 41, so im Ergebnis auch BSG 17.11.2005 - B 11a AL 23/05 R - juris RdNr. 22).

    Deshalb sind auch schulische Ausbildungen außerhalb von besonderen Einrichtungen dann förderungsfähig, wenn der behinderte Mensch nach Eignung und Neigung hierzu in der Lage ist und die entsprechende Ausbildung unerlässlich ist, um eine dauerhafte berufliche Eingliederung zu erreichen (BSG 17.11.2005 - B 11a AL 23/05 R, juris RdNr. 22 mit Anmerkung Luthe in juris-PR-SozR 9/2006 Anm. 3).

    Damit kann nach der Rechtsprechung des BSG (17.11.2005 - B 11a AL 23/05 R, juris RdNr. 22) eine schulische Ausbildung auch außerhalb einer besonderen Einrichtung für behinderte Menschen stattfinden.

  • BSG, 25.03.2003 - B 7 AL 8/02 R

    Förderung der beruflichen Eingliederung Behinderter - besondere Leistung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.12.2013 - L 8 AL 5175/13
    Dies stellt keine Umgehung der allgemeinen Leistungen dar (Luik a.a.O. unter Hinweis auf BSG 25.3.2003 - B 7 AL 8/02 R, BSGE 91, 54 ff = SozR 4-4300 § 110 Nr. 1 = juris).
  • BSG, 26.08.1992 - 9b RAr 3/91

    Berufliche Rehabilitation - Umschulung - geeignete Maßnahme der Berufshilfe

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.12.2013 - L 8 AL 5175/13
    Denn primäres Ziel der Maßnahmen nach § 117 Abs. 1 SGB III ist die Erlangung der vollen Erwerbsfähigkeit und dadurch die Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben auf Dauer (§ 112 Abs. 1 SGB III, §§ 4 Abs. 1 Nr. 3, 10 Abs. 1 Satz 2, 33 Abs. 1 SGB IX; BSG 26.8.1992 - 9b RAr 3/91, SozR 3-2200 § 556 Nr. 2).
  • BSG, 27.01.2005 - B 7a/7 AL 20/04 R

    Abgrenzung bzw Förderung der beruflichen Aus- oder Weiterbildung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.12.2013 - L 8 AL 5175/13
    Die Förderung einer schulischen Ausbildung als besondere Leistung ist dagegen gemäß § 117 Abs. 1 Satz 2 SGB III auch dann möglich, wenn sie nicht in einer besonderen Einrichtung für behinderte Menschen stattfindet und soweit die allgemeinen Leistungen nicht ausreichen (vgl BSG 27.1.2005 - B 7a/7 AL 20/04 R, SozR 4-4300 § 77 Nr. 2 = NZS 2006, 104 = juris; BSG 17.11.2005 - B 11a AL 23/05 R - juris RdNr. 22); die Regelung in § 117 Abs. 1 Satz 2 SGB III, wonach in besonderen Einrichtungen für Behinderte auch Aus- und Weiterbildungen außerhalb des BBiG oder der HwO gefördert werden können, hat nur klarstellenden Charakter und schließt diese Möglichkeit jedenfalls nicht für den Fall aus, dass ein entsprechendes Angebot für behinderte Menschen nicht vorgehalten wird (BSG 17.11.2005 - B 11a AL 23/05 R - juris RdNr. 22).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2013 - L 9 SO 225/13
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.12.2013 - L 8 AL 5175/13
    Eine solche Befristung erscheint geboten, um es den Beteiligten zu ermöglichen, im Hauptsacheverfahren in absehbarer Zeit zu klären, ob die Antragstellerin für die streitige Ausbildung geeignet ist (zur Befristung vgl. LSG Berlin-Brandenburg 30.10.2013 - L 9 KR 294/13 B ER, juris; LSG Nordrhein-Westfalen 23.07.2013 - L 9 SO 225/13 B ER, L 9 SO 226/13 B, juris), anderseits um das Kostenrisiko der Antragsgegnerin vorerst in Grenzen zu halten.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.10.2013 - L 9 KR 294/13

    Krankengeld (stattgebender Beschluss) - Befristung - Auflagen - maßgeblicher

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.12.2013 - L 8 AL 5175/13
    Eine solche Befristung erscheint geboten, um es den Beteiligten zu ermöglichen, im Hauptsacheverfahren in absehbarer Zeit zu klären, ob die Antragstellerin für die streitige Ausbildung geeignet ist (zur Befristung vgl. LSG Berlin-Brandenburg 30.10.2013 - L 9 KR 294/13 B ER, juris; LSG Nordrhein-Westfalen 23.07.2013 - L 9 SO 225/13 B ER, L 9 SO 226/13 B, juris), anderseits um das Kostenrisiko der Antragsgegnerin vorerst in Grenzen zu halten.
  • BSG, 06.03.2013 - B 11 AL 2/12 R

    Erstattungsanspruch des zweitangegangenen Rehabilitationsträgers nach § 14 Abs 4

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.12.2013 - L 8 AL 5175/13
    Denn die Zuständigkeitszuweisung des § 14 SGB IX erstreckt sich im Außenverhältnis zum behinderten Menschen auf alle Rechtsgrundlagen, die in der konkreten Bedarfssituation für Reha-Träger vorgesehen sind (zuletzt BSG 06.03.2013 - B 11 AL 2/12 R, juris RdNr. 11 m.w.N.).
  • BSG, 26.05.1976 - 7 RAr 69/74

    Zur Frage, wann eine Lehrwerkstatt als überbetriebliche Einrichtung iSv AFG § 40

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.12.2013 - L 8 AL 5175/13
    Auch die Vermittlung von Allgemeinbildung und von Verständigungstechniken, die in berufsbezogener Weise erfolgt, kann als besondere Leistung von der Bundesagentur für Arbeit erbracht werden (Luik a.a.O. unter Hinwies auf BSG 26.5.1976 - 12/7 RAr 69/74, SozR 4100 § 40 Nr. 8 = Breith. 1977, 66).
  • SG Heilbronn, 16.08.2019 - S 7 AL 2542/19

    Heiminterne Ausbildung zum Bäckereifachverkäufer ist von Bundesagentur für Arbeit

    Maßgebend für die Beurteilung der Anordnungsvoraussetzungen sind regelmäßig die Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer a.a.O. Rdnr. 42; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Dezember 2013 - L 8 AL 5175/13 ER-B -, Rn. 20 - 21, juris).

    Im Verhältnis zum behinderten Menschen wird dadurch eine eigene gesetzliche Verpflichtung des zweitangegangenen Trägers begründet, die - vergleichbar der Regelung des § 107 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) - einen endgültigen Rechtsgrund für das Behaltendürfen der Leistungen in diesem Rechtsverhältnis bildet (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Dezember 2013 - L 8 AL 5175/13 ER-B -, Rn. 23, juris) (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Dezember 2013 - L 8 AL 5175/13 ER-B -, Rn. 23 ff., juris).

    Vor diesem Hintergrund war bei Abwägung sämtlicher Umstände festzustellen, dass den Interessen des Antragstellers gegenüber den Interessen der Antragsgegnerin, die vor allem die Interessen des die Maßnahme finanzierenden Steuerzahlers vertritt, vorliegend Vorrang einzuräumen ist (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Dezember 2013 - L 8 AL 5175/13 ER-B -, Rn. 41, juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2017 - L 29 AL 17/14

    Besondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Förderfähigkeit einer

    Damit sind auch schulische Ausbildungen außerhalb von besonderen Einrichtungen dann förderungsfähig, wenn der behinderte Mensch nach Eignung und Neigung - ggf. mit technischen oder sonstigen Hilfen - hierzu in der Lage ist und die entsprechende Ausbildung unerlässlich ist, um eine dauerhafte berufliche Eingliederung zu erreichen (vgl. BSG, Urteil vom 17. November 2005, a.a.O., Rn. 22, LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Dezember 2013, L 8 AL 5175/13 ER-B, zitiert nach juris, Rn. 33, 34).
  • LSG Baden-Württemberg, 04.12.2023 - L 9 AS 2756/23

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - Teilhabe am

    Im Spannungsfeld zwischen Vermeidung einer Vorwegnahme der Hauptsache und Berücksichtigung des Interesses des Antragstellers an einer zeitnahen Teilnahme an Integrationsmaßnahmen hat der Senat ggf. eine Folgenabwägung vorzunehmen (vgl. hierzu umfassend LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.12.2013 - L 8 AL 5175/13 ER-B -, juris).
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