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   LSG Sachsen, 05.04.2017 - L 8 AL 73/15 B KO   

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https://dejure.org/2017,28342
LSG Sachsen, 05.04.2017 - L 8 AL 73/15 B KO (https://dejure.org/2017,28342)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 05.04.2017 - L 8 AL 73/15 B KO (https://dejure.org/2017,28342)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 05. April 2017 - L 8 AL 73/15 B KO (https://dejure.org/2017,28342)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 06.05.2010 - B 13 R 16/09 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - angenommenes Anerkenntnis - Vergleich -

    Auszug aus LSG Sachsen, 05.04.2017 - L 8 AL 73/15
    Erforderlich ist, dass sich ein darauf gerichteter Wille hinreichend deutlich aus dem gesamten Inhalt der Äußerung und aus dem Zusammenhang, in dem sie steht, ergibt (vgl. BSG, Urteil vom 06.05.2010 - B 13 R 16/09 R -, m.w.N., juris).

    Dementsprechend hat auch im sozialgerichtlichen Verfahren auf ein nicht angenommenes Anerkenntnis ein Anerkenntnisurteil (§ 202 S. 1 SGG i.V.m. § 307 ZPO) zu ergehen (vgl. BSG, Urteil vom 06.05.2010 - B 13 R 16/09 R -, m.w.N., juris).

  • LSG Hamburg, 18.12.2015 - L 1 KR 54/15
    Auszug aus LSG Sachsen, 05.04.2017 - L 8 AL 73/15
    Weder der Erlass des Abhilfebescheides noch die Mitteilung der Beklagten hierüber an das Gericht stellt ein solches dar (vgl. LSG Hamburg, Urteil vom 18.12.2015 - L 1 KR 54/15 -, juris; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.11.2014 - L 32 AS 1145/14 B -, juris; Sächsisches LSG, Beschluss vom 18.10.2013 - L 8 AS 1254/12 B KO-, juris).
  • LSG Sachsen, 18.10.2013 - L 8 AS 1254/12

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Festsetzung der

    Auszug aus LSG Sachsen, 05.04.2017 - L 8 AL 73/15
    Weder der Erlass des Abhilfebescheides noch die Mitteilung der Beklagten hierüber an das Gericht stellt ein solches dar (vgl. LSG Hamburg, Urteil vom 18.12.2015 - L 1 KR 54/15 -, juris; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.11.2014 - L 32 AS 1145/14 B -, juris; Sächsisches LSG, Beschluss vom 18.10.2013 - L 8 AS 1254/12 B KO-, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.11.2014 - L 32 AS 1145/14

    Untätigkeitsklage - Erledigungserklärung - angenommenes Anerkenntnis -

    Auszug aus LSG Sachsen, 05.04.2017 - L 8 AL 73/15
    Weder der Erlass des Abhilfebescheides noch die Mitteilung der Beklagten hierüber an das Gericht stellt ein solches dar (vgl. LSG Hamburg, Urteil vom 18.12.2015 - L 1 KR 54/15 -, juris; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.11.2014 - L 32 AS 1145/14 B -, juris; Sächsisches LSG, Beschluss vom 18.10.2013 - L 8 AS 1254/12 B KO-, juris).
  • BSG, 09.12.2010 - B 13 R 63/09 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Entstehen der

    Auszug aus LSG Sachsen, 05.04.2017 - L 8 AL 73/15
    Die Mittelgebühr ist in Fällen zugrunde zu legen, in denen sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts nicht nach oben oder unten vom Durchschnitt abhebt; sie gilt damit in "Normalfällen" als billige Gebühr (BSG, Urteil vom 09.12.2010 - B 13 R 63/09 R - juris RdNr. 35 m.w.N.).
  • SG Hildesheim, 17.05.2006 - S 12 SF 18/06
    Auszug aus LSG Sachsen, 05.04.2017 - L 8 AL 73/15
    Die anderslautende Auffassung, wonach ein Anerkenntnis bereits dann vorliegt, wenn dem Klagbegehren durch die Behörde vollständig entsprochen wird, da lediglich darauf abzustellen sei, dass dem Klagebegehren im Ergebnis nachgekommen worden sei, und anderenfalls gesetzlich vorgesehene Gebührentatbestände durch irreguläre Prozesserklärungen unterlaufen werden könnten (vgl. SG Hildesheim, Beschluss vom 17.05.2006 - S 12 SF 18/06 -, juris), überzeugt nicht.
  • LSG Hessen, 08.08.2019 - L 2 AS 328/18

    Kosten

    Sie ist eine außergerichtliche Handlung, die das Untätigkeitsklagebegehren lediglich materiell erledigt (dazu auch schon Sächsisches LSG, Urteil vom 4. Mai 2017, L 8 AL 73/15 B KO; LSG Hamburg, Urteil vom 18. Dezember 2015, L 1 KR 54/15; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. November 2014, L 32 AS 1145/14 B, alle juris).
  • SG Berlin, 01.12.2020 - S 180 SF 206/19

    Sozialgerichtliches Verfahren; Rechtsanwaltsvergütung; Untätigkeitsklage;

    Sie ist eine außergerichtliche Handlung, die das Untätigkeitsklagebegehren lediglich materiell erledigt (dazu auch schon Sächsisches LSG, Urteil vom 4. Mai 2017, L 8 AL 73/15 B KO; LSG Hamburg, Urteil vom 18. Dezember 2015, L 1 KR 54/15; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. November 2014, L 32 AS 1145/14 B, alle juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 02.07.2019 - L 10 SF 4254/18 E-B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - fiktive Terminsgebühr -

    Auch die Mitteilung der Behörde an das Gericht, den begehrten Verwaltungsakt (außergerichtlich) erlassen zu haben (einschließlich der informatorischen Übersendung einer Bescheidabschrift), ist keine Prozesserklärung im vorgenannten Sinne, sondern eine schlichte Wissensmitteilung i.S. einer Information über die außergerichtliche Abhilfe bzw. Erfüllung (wie hier Bayerisches Landessozialgericht - LSG -, Beschluss vom 22.03.2018, L 12 SF 313/16 E, in juris, Rdnr. 27; Sächsisches LSG, Beschluss vom 05.04.2017, L 8 AL 73/15 B KO, in juris, Rdnr. 19 m.w.N.; s. auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.11.2014, L 32 AS 1145/14 B, in juris, Rdnr. 39; Müller in Roos/Wahrendorf, SGG, 2014, § 101 Rdnr. 38).

    Denn jene Erklärung bezog sich nur auf die Kosten und nicht auf die - bereits erledigte - Hauptsache (vgl. wie hier auch Sächsisches LSG, Beschluss vom 05.04.2017, L 8 AL 73/15 B KO, a.a.O.).

    Die Klaglosstellung durch Abhilfe bzw. die (tatsächliche) Erfüllung des eingeklagten Anspruchs hingegen führt zunächst nur zum Wegfall der Beschwer und nicht zur Erledigung der Hauptsache; erfolgt dann keine Erledigungserklärung bzw. die Rücknahme der Klage, ist diese mangels Rechtsschutzinteresses als unzulässig mit der entsprechenden Kostenfolge abzuweisen (vgl. wie hier Bayerisches LSG, Beschluss vom 22.03.2018, L 12 SF 313/16 E, a.a.O.; Sächsisches LSG, Beschluss vom 05.04.2017, L 8 AL 73/15 B KO, a.a.O., beide m.w.N.).

  • SG München, 20.09.2023 - S 28 SF 282/23

    Fiktive Terminsgebühr, Anerkenntnis, Rechtsanwaltsgebühren,

    Die Klaglosstellung durch Abhilfe bzw. die (tatsächliche) Erfüllung des eingeklagten Anspruchs hingegen führt zunächst nur zum Wegfall der Beschwer und (noch) nicht zur Erledigung der Hauptsache; erfolgt im Folgenden keine Erledigungserklärung bzw. die Rücknahme der Klage, ist diese mangels Rechtsschutzinteresses als unzulässig mit der entsprechenden Kostenfolge abzuweisen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.07.2019 - L 10 SF 4254/18 EB - juris Rn. 22 unter Verweisung auf BayLSG, Beschluss vom 22.03.2018 - L 12 SF 313/16 E und Sächs.LSG, Beschluss vom 05.04.2017 - L 8 AL 73/15 B KO).

    Dass sich die Beklagte vorliegend eines von der Prozessordnung vorgesehenen Verhaltens bediente, um der Klage die Grundlage zu entziehen, kann ihr aus der Perspektive des Gebührenrechts nicht als irreguläres Verhalten vorgeworfen werden (Sächs.LSG, Beschluss vom 05.04.2017 - L 8 AL 73/15 B KO - juris Rn. 23, in diese Richtung jüngst auch BSG, Urteil vom 17.09.2020 - B 4 AS 13/20 R - juris Rn. 25).".

  • LSG Bayern, 22.03.2018 - L 12 SF 313/16

    Kein Anspruch auf höhere Rechtsanwaltsvergütung

    Die Klaglosstellung ist vielmehr lediglich ein Ereignis, durch das die Hauptsache erledigt und damit das Rechtsschutzbedürfnis für eine Weiterverfolgung des Anspruchs entfallen ist (Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 05. April 2017 - L 8 AL 73/15 B KO -, juris; vgl. Hauck in Henning, SGG, Stand Februar 2017, § 101 SGG Rn. 46).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.02.2021 - L 4 AS 89/20

    Anfall der Gebühren des Rechtsanwalts in einem Verfahren der Grundsicherung

    Die Mitteilung der Behörde an das Gericht, den begehrten Verwaltungsakt (außergerichtlich) erlassen zu haben (einschließlich der informatorischen Übersendung einer Bescheidabschrift), ist keine Prozesserklärung im vorgenannten Sinne, sondern eine schlichte Wissensmitteilung iS einer Information über die außergerichtliche Abhilfe bzw. Erfüllung (LSG Baden-Württemberg Beschluss vom 02. Juli 2019, Az.: L 10 SF 4254/18 E-B, juris RN 15; Bayerisches LSG Beschluss vom 22. März 2018, L 12 SF 313/16 E, juris RN 27; Sächsisches LSG Beschluss vom 05. April 2017, Az.: L 8 AL 73/15 B KO, juris RN 19 m.w.N.; LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 19. November 2014, Az.: L 32 AS 1145/14 B, juris RN 39; Müller in Roos/Wahrendorf, SGG, 2014, § 101 RN 38).
  • SG Ulm, 04.05.2023 - S 13 R 1102/22

    Sozialgerichtliches Verfahren - Gewährung einer großen Witwenrente aus der

    Es muss als Prozesshandlung gegenüber dem Gericht abgegeben werden (vgl. hierzu und zum Folgenden aus der obergerichtlichen Rechtsprechung LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.07.2019 - L 10 SF 4254/18 E-B - juris Rn. 14; Bayerisches LSG, Beschluss vom 22.03.2018 - L 12 SF 313/16 E - juris Rn. 22; Sächsisches LSG, Beschluss vom 05.04.2017 - L 8 AL 73/15 B KO - juris Rn. 19).
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