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   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 23.09.2020 - L 8 AS 158/20 B ER   

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https://dejure.org/2020,34008
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 23.09.2020 - L 8 AS 158/20 B ER (https://dejure.org/2020,34008)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 23.09.2020 - L 8 AS 158/20 B ER (https://dejure.org/2020,34008)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 23. September 2020 - L 8 AS 158/20 B ER (https://dejure.org/2020,34008)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 22 Abs 1 S 2 SGB 2
    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Erhöhung der Unterkunftskosten nach Umzug ohne vorherige Zusicherung - Ausschluss der Deckelung der Unterkunftskosten - schlüssiges Konzept - Nichtvorliegen korrekter abstrakter Angemessenheitsgrenzen im Vergleichsraum - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 17.02.2016 - B 4 AS 12/15 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Erhöhung der Unterkunftskosten

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 23.09.2020 - L 8 AS 158/20
    Unabhängig davon sei die Kappung der Mietkosten auf die Kosten der alten Wohnung rechtswidrig, da eine solche nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) im Urteil vom 17. Februar 2016 - B 4 AS 12/15 R - nur zulässig und beizubehalten sei, wenn rechtmäßig Angemessenheitswerte festgestellt worden seien, d. h. eine schlüssige KdU-Richtlinie vorliege.

    Unabhängig von der vorliegend streitigen Frage nach der Erforderlichkeit des Umzugs des Antragstellers ist die Deckelung im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II dann ausgeschlossen, wenn für den örtlichen Vergleichsraum keine zutreffenden abstrakten Angemessenheitsgrenzen bestehen (vgl. BSG, Urteil vom 17. Februar 2016 - B 4 AS 12/15 R -, Rn. 18).

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 13.05.2019 - L 14 AS 85/19

    Einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 23.09.2020 - L 8 AS 158/20
    Entsprechend ist auch bereits der 14. Senat in seinem Beschluss vom 13. Mai 2019 - L 14 AS 85/19 B ER -, juris, bei summarischer Prüfung der aktuellen KdU-Richtlinie des Antragsgegners bezogen auf Einpersonenhaushalte im Vergleichsraum G zu der Einschätzung gelangte, die dort ermittelte Angemessenheitsgrenze entspreche offenkundig nicht dem Spannoberwert im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, sondern stattdessen demMittelwert der jeweiligen Mietenspanne.
  • BSG, 16.06.2015 - B 4 AS 44/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheit der

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 23.09.2020 - L 8 AS 158/20
    Zur Vermeidung von Zirkelschlüssen ist nach der Rechtsprechung des BSG bei einer Dateneinbeziehung von Wohnungen nur einfachen Standards als Angemessenheitsgrenze die obere Preisgrenze (sog. Spannoberwert) dieses Segments zu wählen (BSG, Urteil vom 16. Juni 2015 - B 4 AS 44/14 R -, juris m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2022 - L 12 AS 213/20

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ;

    Auflage 2021, § 22 Rn.162; Krauß in Hauck/Noftz, SGB II, 01/2021, § 22 Rn. 267f., 287; Lau in Oestreicher/Decker, SGB II/SGB XII, 06/2021, § 22 Rn. 94; a. A. weiterhin: LSG Mecklenburg-Vorpommern Beschluss vom 23.09.2020, L 8 AS 158/20 B ER , Rn. 34, juris; Lauterbach in Gagel, SGB II/SGB III, 08/2021, § 22 SGB II Rn. 85.; Piepenstock in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 11, 5.

    Angesichts des Regel-Ausnahmeverhältnisses trägt der Verweis auf den systematischen Zusammenhang der ersten beiden Sätze des § 22 Abs. 1 SGB II allein die Begrenzung der Reichweite des Satzes 2 nicht mehr (a. A. LSG Mecklenburg-Vorpommern Beschluss vom 23.09.2020, L 8 AS 158/20 B ER, Rn. 34).

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