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   LSG Niedersachsen-Bremen, 19.01.2006 - L 8 AS 191/05   

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https://dejure.org/2006,19861
LSG Niedersachsen-Bremen, 19.01.2006 - L 8 AS 191/05 (https://dejure.org/2006,19861)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19.01.2006 - L 8 AS 191/05 (https://dejure.org/2006,19861)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19. Januar 2006 - L 8 AS 191/05 (https://dejure.org/2006,19861)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld - Absetzung eines Pauschbetrages für Privatversicherungsbeiträge - Ermächtigungskonformität - Verfassungsmäßigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 Abs. 1 Nr. 2 SGB II; § 11 Abs. 2 SGB II; § 3 Nr. 1 Alg II-VO
    Anspruch auf höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts unter Berücksichtigung eines Versicherungs-Pauschbetrages; Verminderung der Hilfebedürftigkeit durch ein zu berücksichtigendes Einkommen; Berücksichtigungsfähigkeit von Unterhaltszahlungen des Vaters für ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts unter Berücksichtigung eines Versicherungs-Pauschbetrages; Verminderung der Hilfebedürftigkeit durch ein zu berücksichtigendes Einkommen; Berücksichtigungsfähigkeit von Unterhaltszahlungen des Vaters für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.01.2006 - L 8 AS 191/05
    Klärungsbedürftig erscheint jedoch in einer Vielzahl anhängiger Verfahren, ob die (fehlende) gesetzliche Regelung zur Absetzung von Pauschbeträgen für Versicherungsbeiträge bei minderjährigen Hilfebedürftigen verfassungsgemäß ist (vgl zur Klärungsbedürftigkeit in solchen Fällen BSG Beschluss vom 22. August 1975, BSGE 40, 158).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2005 - L 19 B 29/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.01.2006 - L 8 AS 191/05
    Eine ungeklärte Frage, wie vom Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen im Beschluss vom 12. August 2005 - L 19 B 29/05 AS - (nv) angenommen, liegt insoweit nicht vor.
  • BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 24/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - Absetzung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.01.2006 - L 8 AS 191/05
    Ob der Abzug eines Pauschbetrages für private Versicherungen den Abzug höherer tatsächlicher Aufwendungen verhindert, ist hier ebenso wenig zu entscheiden wie die Frage, ab der Pauschbetrag von 30, 00 EUR ausreichend ist, da keine Versicherungsbeiträge geltend gemacht worden sind (vgl zu diesen Fragen im Zusammenhang mit der Arbeitslosenhilfe-Verordnung die Urteile des Bundessozialgerichts - BSG - vom 9. Dezember 2004, ua BSGE 94, 109-121 = SozR 4-4220 § 3 Nr. 1).
  • BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 104/02 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.01.2006 - L 8 AS 191/05
    Dem Verordnungsgeber ist ein nicht unerheblicher Gestaltungsspielraum zuzubilligen, in dessen Grenzen er eine an Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten orientierte politische Entscheidung treffen kann, er darf nur nicht über den von der Ermächtigung gesteckten Rahmen hinausgehen (BSG aaO; siehe auch BSGE 91, 94 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1).
  • BSG, 19.03.2008 - B 11b AS 7/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld des

    Denn es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetz- bzw Verordnungsgeber an unterschiedliche Sachverhalte unterschiedliche Rechtsfolgen knüpft (vgl BVerfGE 84, 133, 157; 87, 1, 36; 95, 143, 154; BSG, Urteil vom 7. November 2006, B 7b AS 18/06 R, aaO, RdNr 28; LSG NiedersachsenBremen, Urteil vom 19. Januar 2006, L 8 AS 191/05).
  • SG Hamburg, 20.08.2007 - S 56 AS 1137/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

    Der Ausschluss von minderjährigen Hilfebedürftigen, die in Bedarfsgemeinschaft mit volljährigen Hilfebedürftigen leben, von der Versicherungspauschale verstößt nach Auffassung des Gerichts nicht gegen die Verfassung (ebenso BSG, Urteil vom 7.11.2006, Az: B 7b AS 18/06; vgl. auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 19.1.2006, Az: L 8 AS 191/05).

    Der Ausschluss bestimmter Minderjähriger von dieser Vergünstigung begegnet keinen Bedenken, zumal hierdurch nicht ausgeschlossen wird, dass konkret nachgewiesene Beiträge zu speziell für den minderjährigen Hilfebedürftigen abgeschlossenen Versicherungen nach § 11 Abs. 2 Nr. 3 SGB II abgesetzt werden, soweit diese nach Grund und Höhe angemessen sind (diese Möglichkeit bejaht auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 19.1.2006, L 8 AS 191/05).

    Jedenfalls schließt die Vorschrift nicht aus, dass andere als die ausdrücklich genannten Personen Beitragszahlungen im Einzelfall nachweisen (wie hier LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 19.1.2006, L 8 AS 191/05; a.A: Mecke, in: Eicher/Spellbrink, SGB II, § 11 Rn. 61).

  • LSG Hamburg, 11.11.2010 - L 5 AS 58/07
    Diese insoweit eindeutige Eingrenzung des von der Regelung begünstigten Personenkreises präzisiert die gesetzliche Regelung aus § 11 Abs. 1 Satz 3, § 9 Abs. 2 Sätze 1 und 2 und § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB 11, 1ässt die Abzugsfähigkeit für gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen unberührt und ist deshalb von der Ermächtigungsnorm des § 13 SGB II gedeckt (vgl. BSG, Urteile vom 7.11.2006, Az.: B 7b AS 18/06 R, vom 19.3.2008, Az.: B 11b AS 7/06 R und vom 18.6.2008, Az.: B 14 AS 55/07 R sowie LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 19.01.2006, Az.: L 8 AS 191/05 und LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.10.2007, Az.: L 20 AS 15/07, alle in juris).

    Durch den pauschalen Abzug soll letztlich dem Großteil der betroffenen Hilfebedürftigen Erleichterung zuteil und der Verwaltung zeitraubende Einzelfallermittlungen erspart werden (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 19.01.2006, a.a.O.).

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