Rechtsprechung
LSG Bayern, 06.06.2013 - L 8 AS 218/13 B ER |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Landshut, 01.03.2013 - S 7 AS 67/13
- LSG Bayern, 03.06.2013 - L 8 AS 218/13
- LSG Bayern, 06.06.2013 - L 8 AS 218/13 B ER
Rechtsprechung
LSG Bayern, 03.06.2013 - L 8 AS 218/13 B ER |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Landshut, 01.03.2013 - S 7 AS 67/13
- LSG Bayern, 03.06.2013 - L 8 AS 218/13 B ER
- LSG Bayern, 06.06.2013 - L 8 AS 218/13
Wird zitiert von ... (3)
- LSG Bayern, 14.07.2014 - L 8 SO 121/14
Verhinderung der Aufklärung des Sachverhaltes im Eilverfahren wegen nicht …
Allerdings bedeutet dies nicht, dass abweichend von der gesetzlichen Verteilung der Beweis- bzw. Feststellungslast aufgrund einer Folgenabwägung immer eine Entscheidung zu Gunsten desjenigen ergehen muss, der Leistungen nach dem SGB XII beansprucht, wenn eine Aufklärung des Sachverhaltes im Eilverfahren wegen nicht ausreichender Mitwirkung verhindert wird (vgl. Beschlüsse des Bayer. LSG vom 17.12.2013, L 8 SO 228/13 B ER, vom 30.01.2013, Az.: L 16 AS 888/12 B ER, vom 13.06.2012 - L 7 AS 361/12 B ER, vom 03.06.2013, L 8 AS 218/13 B ER).An der rechtlichen Verpflichtung der Antragstellerin zur Mitwirkungsobliegenheit hinsichtlich der Feststellung ihrer Hilfebedürftigkeit bestehen keine Zweifel (vgl. hierzu ausführlich Beschluss des Senats vom 3. Juni 2013, L 8 AS 218/13 B ER hinsichtlich der Vorlage von Kontoauszügen).
- LSG Bayern, 02.04.2015 - L 8 SO 56/15
1. Der Antragsteller bewohnte zusammen mit einer berufstätigen Frau seit 6 Jahren …
Allerdings bedeutet dies nicht, dass abweichend von der gesetzlichen Verteilung der Beweis- bzw. Feststellungslast aufgrund einer Folgenabwägung immer eine Entscheidung zu Gunsten desjenigen ergehen muss, der Leistungen nach dem SGB XII beansprucht, wenn eine Aufklärung des Sachverhaltes im Eilverfahren wegen nicht ausreichender Mitwirkung verhindert wird (…vgl. Beschlüsse des Bayer. LSG vom 14. Juli 2014 - L 8 SO 121/14 B ER -, Rn. 25, juris und vom 17.12.2013, L 8 SO 228/13 B ER, vom 30.01.2013, Az.: L 16 AS 888/12 B ER, vom 13.06.2012 - L 7 AS 361/12 B ER, vom 03.06.2013, L 8 AS 218/13 B ER). - SG Potsdam, 14.10.2015 - S 40 AS 1749/15
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis, wenn eigene, zumutbare Mitwirkungshandlungen …
Zu berücksichtigen ist insoweit, dass die starke Gewichtung existenzieller Belange nicht automatisch zu Bewilligung im einstweiligen Rechtsschutz führt, wenn trotz intensiver Bemühungen des Trägers der Grundsicherung Mitwirkungsobliegenheiten nicht genügt wird (vgl. Bayrische Landessozialgericht, Beschluss vom 03.06.2013 - L 8 AS 218/13 B ER -, Juris).