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   LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2006 - L 8 AS 325/06 ER   

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https://dejure.org/2006,4898
LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2006 - L 8 AS 325/06 ER (https://dejure.org/2006,4898)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.11.2006 - L 8 AS 325/06 ER (https://dejure.org/2006,4898)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. November 2006 - L 8 AS 325/06 ER (https://dejure.org/2006,4898)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Abgrenzung von Einkommen und Vermögen - Zuwendung aus fremder Lebensversicherung - einmalige Einnahme

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Berücksichtigung von Leistungen aus einer Lebensversicherung eines verstorbenen Partners im Rahmen der Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II); Bestimmung des sozialhilferechtlichen Einkommens; Abgrenzung von Einkommen und Vermögen im ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Leistungen aus einer Lebensversicherung eines verstorbenen Partners im Rahmen der Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II); Bestimmung des sozialhilferechtlichen Einkommens; Abgrenzung von Einkommen und Vermögen im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    SGB II - Zuwendung aus Lebensversicherung als einzusetzendes Einkommen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Abgrenzung zwischen Einkommen und Vermögen bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.02.1999 - 5 C 35.97

    Einkommen, Abgrenzung zum Vermögen;; Steuererstattung als -;; Steuererstattung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2006 - L 8 AS 325/06
    Die Unterscheidung zwischen Einkommen und Vermögen hänge überdies davon ab, ob die Forderung aus bewusst angespartem vormaligem Einkommen stammt - dann handele es sich um Vermögen - oder ob Grund der Forderung nicht realisierte, erstmalige und nicht auf der Verwertung von anderem Vermögen beruhende Einnahmen waren - in diesem Fall liege Einkommen vor (BVerwGE 108, 296 ff).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zur Bestimmung des sozialhilferechtlichen Einkommens (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 18.02.1999, Az.: 5 C 35/97, BVerwG 108, 296ff.) und des Bundessozialgerichts (BSG) (Urteil vom 11.02.1976, Az. 7 RAr 159/74, BSGE 41, 187 f, Urteil vom 09.08.2001 - B 11 AL 15/01 R - BSGE 88, 258) zur Abgrenzung von Einkommen und Vermögen im Rahmen der Arbeitslosenhilfe (Alhi) ist Einkommen das, was dem Leistungsberechtigten in dem Zahlungszeitraum der Sozialhilfe bzw. Arbeitslosenhilfe zufließt ("Zuflusstheorie").

    Diese steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach Einnahmen anfallen, wenn sie tatsächlich oder - wie im Falle des Absatz 3 - normativ zufließen (vgl. BVerwGE 108, 296; BVerwG DVBl 2004, 54).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.07.2006 - L 19 B 303/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2006 - L 8 AS 325/06
    In der Rechtsprechung wurde bislang für Einkommensteuererstattungen (vgl SG Münster, Beschluss vom 26. September 2006 - S 12 AS 169/06 ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31. Juli 2006 - L 19 B 303/06 AS ER), Insolvenzgeldnachzahlungen (vgl SG Münster, Beschluss vom 27. September 2006 - S 5 AS 128/06 ER) und Betriebskostenerstattungen (LSG Berlin-Brandenburg aaO.) entschieden, dass diese Zahlungen als Einkommen im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II sowie als einmalige Einnahmen iSd § 2 Abs. 3 Alg II-V einzustufen sind.

    Inwieweit die behauptete Schuldentilgung das anzurechnende Einkommen reduzieren kann (ablehnend LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31. Juli 2006 - L 19 B 303/06 AS ER, ebenso SG Münster, Beschluss vom 27.09.2006 - S 5 AS 128/06 ER), bedarf hier deshalb keiner näheren Erörterung.

  • BSG, 09.08.2001 - B 11 AL 15/01 R

    Arbeitslosenhilfeanspruch - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2006 - L 8 AS 325/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zur Bestimmung des sozialhilferechtlichen Einkommens (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 18.02.1999, Az.: 5 C 35/97, BVerwG 108, 296ff.) und des Bundessozialgerichts (BSG) (Urteil vom 11.02.1976, Az. 7 RAr 159/74, BSGE 41, 187 f, Urteil vom 09.08.2001 - B 11 AL 15/01 R - BSGE 88, 258) zur Abgrenzung von Einkommen und Vermögen im Rahmen der Arbeitslosenhilfe (Alhi) ist Einkommen das, was dem Leistungsberechtigten in dem Zahlungszeitraum der Sozialhilfe bzw. Arbeitslosenhilfe zufließt ("Zuflusstheorie").
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2006 - L 20 B 72/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2006 - L 8 AS 325/06
    Auch Erbschaften, die während des Leistungsbezugs zufließen, sind Einkommen im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II und einmalige Einnahmen iSd § 2 Abs. 3 Alg II-V (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. März 2006 - L 20 B 72/06 AS; vgl. auch Mecke a.a.O., RdNr. 26 unter Verweis auf die Rechtsprechung des BVerwG, Urteil vom 18.02.1999, aaO).
  • BVerwG, 28.05.2003 - 5 C 41.02

    Anrechnung, Eigenheimzulage als Einkommen; Anrechnungszeitraum bei einmaligem

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2006 - L 8 AS 325/06
    Diese steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach Einnahmen anfallen, wenn sie tatsächlich oder - wie im Falle des Absatz 3 - normativ zufließen (vgl. BVerwGE 108, 296; BVerwG DVBl 2004, 54).
  • BSG, 11.02.1976 - 7 RAr 159/74

    Einkommen - Leistung in Geld - Leistung in Geldeswert - Zahlungszeitraum der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2006 - L 8 AS 325/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zur Bestimmung des sozialhilferechtlichen Einkommens (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 18.02.1999, Az.: 5 C 35/97, BVerwG 108, 296ff.) und des Bundessozialgerichts (BSG) (Urteil vom 11.02.1976, Az. 7 RAr 159/74, BSGE 41, 187 f, Urteil vom 09.08.2001 - B 11 AL 15/01 R - BSGE 88, 258) zur Abgrenzung von Einkommen und Vermögen im Rahmen der Arbeitslosenhilfe (Alhi) ist Einkommen das, was dem Leistungsberechtigten in dem Zahlungszeitraum der Sozialhilfe bzw. Arbeitslosenhilfe zufließt ("Zuflusstheorie").
  • LSG Baden-Württemberg, 26.10.2007 - L 8 AS 1219/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zinseinkünfte

    Diese Grundsätze sind für die Unterscheidung von Einkommen und Vermögen im Rahmen der Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II grundsätzlich mit der Maßgabe übertragbar, dass Einkommen alles das ist, was der Hilfebedürftige während eines Zahlungszeitraums wertmäßig dazu erhält, Vermögen das, was er bei Beginn eines Zahlungszeitraums bereits hat (vgl. zu Vorstehenden LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22.11.2006 - L 8 AS 325/06 ER - m.w.N., veröffentlicht in juris).

    Eine Einschränkung dahin, dass als einmalige Einnahmen nur diejenigen gelten, die aus besonderen normativen Gründen auf einen größeren Zeitraum als den Zuflussmonat zu verteilen sind, besteht nicht (vgl. hierzu LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22.11.2006 - L 8 AS 325/06 ER -, veröffentlicht in juris).

    Gemäß § 2 Abs. 3 Satz 3 Alg II-V sind einmalige Einnahmen, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes angezeigt ist, auf einen angemessenen Zeitraum aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Betrag anzusetzen (vgl. hierzu LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22.11.2006 - 8 AS 325/06 ER -).

    Denn durch die Regelung des § 2 Absatz 3 Satz 3 Alg II-V wird verhindert, dass eine einmalige Einnahme, die den Gesamtbedarf übersteigt, nach Ablauf des Zuflussmonats als Vermögen zu behandeln ist, soweit die Einnahme im Zuflussmonat nicht verbraucht ist (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22.11.2006 - L 8 AS 325/06 ER -), sondern - anteilig - für den Lebensunterhalt auch für die Zeit nach Ablauf des Zuflussmonats einzusetzen ist.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.03.2008 - L 13 AS 7/06

    Anrechnung einer Steuererstattung als Einkommen nach § 11 Abs. 1 Sozialgesetzbuch

    Die Auszahlung einer Steuererstattung durch das Finanzamt ist ein Zufluss in diesem Sinne und damit - in Fortsetzung der Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 18. Februar 1999, a.a.O.) - als Einkommen zu werten, nämlich als einmalige Einnahme (Beschluss des Senats vom 24. August 2007, L 13 AS 46/07 ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. Juni 2007 - L 12 AS 44/06 - zit. nach juris - und Urteil vom 20. August 2007 - L 20 AS 99/06; in diesem Zusammenhang vgl. auch Bayerisches LSG, Urteil vom 19. Dezember 2006 - L 7 AS 225/06, zit. nach juris (dort allerdings Zufluss vor Antragstellung auf Leistungen nach dem SGB II, daher vom Bayerischen LSG a.a.O. als Vermögen gewertet); LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31. Juli 2006 - L 19 B 303/06 AS ER -, FEVS 58, 222 ff. (zur Betriebskostenerstattung); LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22. November 2006 - L 8 AS 325/06 ER -, FEVS 58, 319 ff. (zu Leistungen aus einer Lebensversicherung)).

    Ein einmaliger Einkommenszufluss aus einer Steuererstattung ist somit als Einkommen i. S. von § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II zu werten, wobei die Einkommenserzielung bei wertender Betrachtung regelmäßig dem Bedarfszeitraum - dies ist in der Regel der Monat gemäß § 41 Abs. 1 Satz 3 SGB II - des tatsächlichen Zuflusses der Geldmittel zuzuordnen ist und eine einheitliche Betrachtung in der Weise angezeigt ist, dass die zwischenzeitlich vor Auszahlung bestehende Vermögensposition einer Forderung gegen einen Dritten leistungsrechtlich regelmäßig außer Betracht bleibt (vgl. Beschluss des Senats vom 13. Februar 2008 - L 13 AS 237/07 - Beschlussabdruck S. 7 m.w.N.: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 23. März 2006 - L 20 B 72/06 AS - in: Breithaupt 2007, 173 = FEVS 58, 332; (333); Beschl. des 6. Senats des Gerichts v. 22. November 2006 - L 6 AS 660/06 ER - Beschl. des 8. Senats des Gerichts v. 22. November 2006 - L 8 AS 325/06 ER - in: FEVS 58, 319; Bayerisches LSG, Beschl. v. 11. September 2006 - L 7 B 468/06 -, zit. nach juris, Rz. 14; LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 21. Februar 2007 - L 7 AS 690/07 ER - B - in: FEVS 58, 507 = NZS 2007, 606 für eine Erbschaft in Form eines Barvermögens; so auch: Mecke in: Eicher/Spellbrink, SGB II, § 11 Rdn. 26; anderer Ansicht: Brühl in: LPK-SGB II, 2. Aufl. 2007, § 11 Rdn. 9; Conradis, Einkommen und Vermögen im SGB II - Probleme der Abgrenzung, info also 2007, 10; SG Aachen, Urteil v. 11. September 2007 - S 11 AS 124/07 - zit. nach juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.02.2008 - L 13 AS 237/07

    Voraussetzungen für die Berücksichtigung einer Erbschaft als Einkommen oder

    Ein einmaliger Einkommenszufluss aus einer Erbschaft ist als Einkommen i. S. von § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II zu werten, wobei die Einkommenserzielung bei wertender Betrachtung regelmäßig dem Bedarfszeitraum - dies ist in der Regel der Monat gemäß § 41 Abs. 1 Satz 3 SGB II - des tatsächlichen Zuflusses der Geldmittel zuzuordnen ist und eine einheitliche Betrachtung in der Weise angezeigt ist, dass die zwischenzeitlich vor Auszahlung bestehende Vermögensposition einer Forderung gegen einen Dritten leistungsrechtlich regelmäßig außer Betracht bleibt (vgl. in diesem Zusammenhang u.a. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 23. März 2006 - L 20 B 72/06 AS - in: Breithaupt 2007, 173 = FEVS 58, 332; (333); Beschl. des 6. Senats des Gerichts v. 22. November 2006 - L 6 AS 660/06 ER - Beschl. des 8. Senats des Gerichts v. 22. November 2006 - L 8 AS 325/06 ER - in: FEVS 58, 319; Bayerisches LSG, Beschl. v. 11. September 2006 - L 7 B 468/06 -, zit. nach juris, Rz. 14; LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 21. Februar 2007 - L 7 AS 690/07 ER - B - in: FEVS 58, 507 = NZS 2007, 606 für eine Erbschaft in Form eines Barvermögens; so auch: Mecke in: Eicher/Spellbrink, SGB II, a.a.O., § 11 Rdn. 26; anderer Ansicht: Brühl in: LPK-SGB II, 2. Aufl. 2007, § 11 Rdn. 9; Conradis, Einkommen und Vermögen im SGB II - Probleme der Abgrenzung, info also 2007, 10; SG Aachen, Urteil v. 11. September 2007 - S 11 AS 124/07 - zit. nach juris).
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