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   LSG Baden-Württemberg, 20.07.2006 - L 8 AS 3494/06 ER-B   

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https://dejure.org/2006,13468
LSG Baden-Württemberg, 20.07.2006 - L 8 AS 3494/06 ER-B (https://dejure.org/2006,13468)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.07.2006 - L 8 AS 3494/06 ER-B (https://dejure.org/2006,13468)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Juli 2006 - L 8 AS 3494/06 ER-B (https://dejure.org/2006,13468)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit im Wege der einstweiligen Anordnung über die Übernahme höherer Kosten für eine Unterkunft; Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache sowie die Erforderlichkeit einer vorläufigen gerichtlichen Entscheidung als Voraussetzungen für den Erlass einer ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Bemessung der angemessenen Kaltmiete beim Anspruch auf Arbeitslosengeld II

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.07.2006 - L 8 AS 3494/06
    Ist während des Hauptsacheverfahrens das Existenzminimum nicht gedeckt, kann diese Beeinträchtigung nachträglich nicht mehr ausgeglichen werden, selbst wenn die im Rechtsbehelfsverfahren erstrittenen Leistungen rückwirkend gewährt werden (BVerfG 12.05.2005 NVwZ 2005, 927, 928).

    Außerdem müssen die Gerichte Fragen des Grundrechtsschutzes einbeziehen (BVerfG 12.05.2005 NVwZ 2005, 927, 928).

    Diese besonderen Anforderungen an Eilverfahren schließen andererseits nicht aus, dass die Gerichte den Grundsatz der unzulässigen Vorwegnahme der Hauptsache vermeiden, indem sie zum Beispiel Leistungen nur mit einem Abschlag zusprechen (vgl. BVerfG 12.05.2005 NVwZ 2005, 927, 928; SG Düsseldorf, NJW 2005, 845, 847).

  • LSG Baden-Württemberg, 25.01.2006 - L 8 AS 4296/05

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheit - Nachweis eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.07.2006 - L 8 AS 3494/06
    Der Senat ist der Ansicht, dass zur Bestimmung der Angemessenheit von Mietaufwendungen für eine Wohnung nach § 22 SGB II bzw § 29 SGB XII die vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zum Bundessozialhilferecht entwickelten Grundsätze heranzuziehen sind (Beschlüsse des Senats vom 25.01.2006 - L 8 AS 4296/05 ER-B - 03.02.2006 - L 8 AS 474/06 ER-B - 16.02.2006 - L 8 AS 368/06 ER-B -) Danach sind bei der Beurteilung der Angemessenheit der Mietaufwendungen für eine Unterkunft die örtlichen Verhältnisse zunächst insoweit maßgeblich, als auf die im unteren Bereich der für vergleichbare Wohnungen am Wohnort des Hilfebedürftigen marktüblichen Wohnungsmieten abzustellen und auf dieser tatsächlichen Grundlage die sozialhilferechtlich maßgebliche Mietpreisspanne zu ermitteln ist (BVerwGE 97, 110, 112; 101, 194, 197 f).

    Dabei ist in Baden-Württemberg (vgl hierzu Beschlüsse des Senats vom 25.01.2006 - L 8 AS 4296/05 ER-B - 03.02.2006 - L 8 AS 474/06 ER-B - 16.02.2006 - L 8 AS 368/06 ER-B -) in Anlehnung an das Wohnungsbindungsrecht für Alleinstehende eine Wohnfläche von 45 m 2 als angemessen anzusehen (Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums zur Sicherung von Bindungen in der sozialen Wohnraumförderung - VwV-SozWo vom 12.02.2002 idF der VwV vom 22.01.2004 ).

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.07.2006 - L 8 AS 3494/06
    Die Gerichte müssen in solchen Fällen, wenn sie sich an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientieren wollen, die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend prüfen (vgl. BVerfG NJW 2003, 1236, 1237; BVerfG NVwZ 2004, 95, 96).

    Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen (vgl. BVerfG NJW 2003, 1236, 1237).

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.07.2006 - L 8 AS 3494/06
    Die Gerichte müssen in solchen Fällen, wenn sie sich an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientieren wollen, die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend prüfen (vgl. BVerfG NJW 2003, 1236, 1237; BVerfG NVwZ 2004, 95, 96).

    Die Anforderungen haben sich vielmehr am Rechtsschutzziel zu orientieren, das der Antragsteller mit seinen Begehren verfolgt (BVerfG NVwZ 2004, 95, 96).

  • BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 11.93

    Sozialhilfe Wohnungswechsel - Mehrkostenausgleich

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.07.2006 - L 8 AS 3494/06
    Der Senat ist der Ansicht, dass zur Bestimmung der Angemessenheit von Mietaufwendungen für eine Wohnung nach § 22 SGB II bzw § 29 SGB XII die vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zum Bundessozialhilferecht entwickelten Grundsätze heranzuziehen sind (Beschlüsse des Senats vom 25.01.2006 - L 8 AS 4296/05 ER-B - 03.02.2006 - L 8 AS 474/06 ER-B - 16.02.2006 - L 8 AS 368/06 ER-B -) Danach sind bei der Beurteilung der Angemessenheit der Mietaufwendungen für eine Unterkunft die örtlichen Verhältnisse zunächst insoweit maßgeblich, als auf die im unteren Bereich der für vergleichbare Wohnungen am Wohnort des Hilfebedürftigen marktüblichen Wohnungsmieten abzustellen und auf dieser tatsächlichen Grundlage die sozialhilferechtlich maßgebliche Mietpreisspanne zu ermitteln ist (BVerwGE 97, 110, 112; 101, 194, 197 f).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2005 - L 19 B 28/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.07.2006 - L 8 AS 3494/06
    Die angemessene Höhe der Unterkunftskosten ist idR das Produkt aus der für den Leistungsempfänger abstrakt angemessenen Wohnungsgröße und dem nach den örtlichen Verhältnissen angemessenen Mietzins pro Quadratmeter (vgl LSG für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 24.08.2005- - L 19 B 28/05 AS ER).
  • BVerwG, 30.05.1996 - 5 C 14.95

    Sozialhilferecht: Unterkunftskosten einer unangemessen teuren Wohnung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.07.2006 - L 8 AS 3494/06
    Der Senat ist der Ansicht, dass zur Bestimmung der Angemessenheit von Mietaufwendungen für eine Wohnung nach § 22 SGB II bzw § 29 SGB XII die vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zum Bundessozialhilferecht entwickelten Grundsätze heranzuziehen sind (Beschlüsse des Senats vom 25.01.2006 - L 8 AS 4296/05 ER-B - 03.02.2006 - L 8 AS 474/06 ER-B - 16.02.2006 - L 8 AS 368/06 ER-B -) Danach sind bei der Beurteilung der Angemessenheit der Mietaufwendungen für eine Unterkunft die örtlichen Verhältnisse zunächst insoweit maßgeblich, als auf die im unteren Bereich der für vergleichbare Wohnungen am Wohnort des Hilfebedürftigen marktüblichen Wohnungsmieten abzustellen und auf dieser tatsächlichen Grundlage die sozialhilferechtlich maßgebliche Mietpreisspanne zu ermitteln ist (BVerwGE 97, 110, 112; 101, 194, 197 f).
  • BVerwG, 28.04.2005 - 5 C 15.04

    Angemessenheit von Unterkunftskosten; Kosten der Unterkunft, Angemessenheit der;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.07.2006 - L 8 AS 3494/06
    Besteht eine derartige Unterkunftsalternative nicht, ist also die vom Hilfebedürftigen bewohnte Unterkunft die in dem maßgeblichen räumlichen Umkreis und Bedarfszeitraum einzig verfügbare, sind die Aufwendungen für diese Wohnung angemessen und deshalb gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II vom Leistungsträger (zunächst) zu übernehmen (BVerwG Urteil vom 28.04.2005 NVwZ 2005, 1197 RdNr. 11).
  • BVerwG, 31.08.2004 - 5 C 8.04

    Angemessenheit von Unterkunftskosten, Kosten der Unterkunft, Angemessenheit der;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.07.2006 - L 8 AS 3494/06
    In welcher genauen Höhe Aufwendungen für eine Unterkunft nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere der Mietpreissituation auf dem für die Angemessenheitsprüfung maßgeblichen regionalen Wohnungsmarkt, angemessen sind, bemisst sich anhand einer einzelfallbezogenen Bewertung der für den jeweiligen örtlichen Wohnungsmarkt zur Verfügung stehenden Informationen (BVerwG Urteil vom 31.08.2004 NJW 2005, 310 RdNr. 16).
  • SG Düsseldorf, 16.02.2005 - S 35 SO 28/05

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, verfassungswidrige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.07.2006 - L 8 AS 3494/06
    Diese besonderen Anforderungen an Eilverfahren schließen andererseits nicht aus, dass die Gerichte den Grundsatz der unzulässigen Vorwegnahme der Hauptsache vermeiden, indem sie zum Beispiel Leistungen nur mit einem Abschlag zusprechen (vgl. BVerfG 12.05.2005 NVwZ 2005, 927, 928; SG Düsseldorf, NJW 2005, 845, 847).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.07.2009 - L 1 AS 900/08

    Verbot der reformatio in peius - Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der

    Die Beklagte trat dem mit dem Argument entgegen, dass von Seiten des Klägers fast keine ernsthaften Bemühungen um eine günstigere Wohnung nachgewiesen seien, und die Beklagte nicht zum Nachweis verpflichtet sei (unter Hinweis auf LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.07.2006 - L 8 AS 3494/06 ER-B).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.11.2007 - L 1 AS 900/08
    Die Beklagte trat dem mit dem Argument entgegen, dass von Seiten des Klägers fast keine ernsthaften Bemühungen um eine günstigere Wohnung nachgewiesen seien, und die Beklagte nicht zum Nachweis verpflichtet sei (unter Hinweis auf LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.07.2006 - L 8 AS 3494/06 ER-B).
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