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   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 12.09.2013 - L 8 AS 378/12 B ER   

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LSG Mecklenburg-Vorpommern, 12.09.2013 - L 8 AS 378/12 B ER (https://dejure.org/2013,39109)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 12.09.2013 - L 8 AS 378/12 B ER (https://dejure.org/2013,39109)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 12. September 2013 - L 8 AS 378/12 B ER (https://dejure.org/2013,39109)
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Wird zitiert von ... (6)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2019 - L 19 AS 1608/18

    SGB II-Ausschluss von EU-Ausländern bei Minijob

    Dabei handelt es sich aber um Vorschriften des materiellen Rechts, auf die ein Bescheid, der eine vom Sozialgericht erlassene einstweilige Anordnung ausführt, nicht gestützt werden kann (vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 26.04.2017 - L 19 AS 2128/16; LSG Hessen, Beschluss vom 22.02.2016 - L 9 AS 66/16 B ER; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12.09.2013 - L 8 AS 378/12 B ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.07.2008 - L 25 B 1174/08 AS ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2017 - L 19 AS 2128/16

    SGB-II -Leistungen; Geänderter bzw. ersetzter Bescheid; Streitgegenstand;

    Dabei handelt es sich aber um Vorschriften des materiellen Rechts, auf die ein Bescheid, der eine vom Sozialgericht erlassene einstweilige Anordnung ausführt, nicht gestützt werden kann (vgl. hierzu LSG Hessen, Beschluss vom 22.02.2016 - L 9 AS 66/16 B ER; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12.09.2013 - L 8 AS 378/12 B ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.07.2008 - L 25 B 1174/08 AS ER).
  • LSG Bayern, 26.02.2019 - L 11 AS 899/18

    Aufenthaltserlaubnis, Leistungen, Arbeitslosengeld, Bescheid, Arbeitnehmer,

    Es kann aber im Hinblick auf obige Ausführungen offen bleiben, ob die Auslegung des Hinweises am Ende des Bescheides, die Gewährung der Leistungen erfolge unter Umsetzung des Beschlusses des SG, dazu führt, dass lediglich ein Ausführungsbescheid anzunehmen wäre, oder eine Rücknahme des Bescheides nicht in Betracht kommen und dieser einen Rechtsgrund für das vorläufige Behaltendürfen der Leistungen darstellen könnte (vgl zu dieser Problematik: Beschluss des Senats vom 19.07.2018 - L 11 AS 329/18 B ER mit Hinweis auf LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12.09.2013 - L 8 AS 378/12 B ER - juris).
  • LSG Bayern, 19.07.2018 - L 11 AS 329/18

    Fortgeltung der Arbeitnehmereigenschaft

    Es kann aber im Hinblick auf obige Ausführungen offen bleiben, ob die Auslegung des Hinweises am Ende des Bescheides, die Gewährung der Leistungen erfolge unter Umsetzung des Beschlusses des SG, dazu führt, dass lediglich ein Ausführungsbescheid anzunehmen wäre, oder eine Rücknahme des Bescheides vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens gar nicht in Betracht kommen und dieser einen Rechtsgrund für das vorläufige Behaltendürfen der Leistungen darstellen könnte, so dass auch aus diesem Grund die Beschwerde ohne Erfolg wäre (vgl zu dieser Problematik: LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12.09.2013 - L 8 AS 378/12 B ER - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.10.2014 - L 6 AS 688/14
    Infolgedessen besteht kein schützenswertes Interesse an der Aufhebung des Beschlusses des SG (vgl hierzu Beschluss des erkennenden Senats vom 22. Juli 2014 - L 6 AS 609/14 B ER - sowie LSG Neubrandenburg Beschluss vom 13. Januar 2014 - L 9 SO 20/13 B ER - Rnr 48 und LSG Mecklenburg-Vorpommern Beschluss vom 12. September 2013 - L 8 AS 378/12 B ER - Rnr 8).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.09.2014 - L 6 AS 607/14
    Infolgedessen besteht kein schützenswertes Interesse an der Aufhebung des Beschlusses des SG (vgl hierzu Beschluss des erkennenden Senats vom 22. Juli 2014 - L 6 AS 609/14 B ER - sowie LSG Neubrandenburg, Beschluss vom 13. Januar 2014 - L 9 SO 20/13 B ER - Rnr 48 und LSG Mecklenburg-Vorpommern Beschluss vom 12. September 2013 - L 8 AS 378/12 B ER - Rnr 8).
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