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   LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2005 - L 8 AS 39/05 ER   

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https://dejure.org/2005,1318
LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2005 - L 8 AS 39/05 ER (https://dejure.org/2005,1318)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25.04.2005 - L 8 AS 39/05 ER (https://dejure.org/2005,1318)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25. April 2005 - L 8 AS 39/05 ER (https://dejure.org/2005,1318)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Eigenheimzulage ist zweckbestimmte Einnahme im Sinne des § 11 Abs 3 Nr 1 SGB II und somit grundsätzlich privilegiertes Einkommen

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Eigenheimzulage - zweckbestimmte Einnahme - Verwendungsnachweis

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 86b Abs. 1 Nr. 2 SGG; § 11 Abs. 3 Nr. 1a SGB II; § 39 Nr. 1 SGB II; § 194 Abs. 3 Nr. 3 SGB III; § 82 SGB XII; § 83 SGB XII; § 84 SGB XII
    Berücksichtigung der Eigenheimzulage als Einkommen; Eigenheimzulage als Sonderzahlung zur Tilgung von Kreditverbindlichkeiten; Voraussetzungen für eine zweckbestimmte Einnahme; Möglichkeit der Anordnung der aufscheibenden Wirkung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialhilfe: Berücksichtigungsfähigkeiten der Eigenheimzulage als Einkommen; Anrechenbarkeit der Eigenheimzulage als Einkommen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung des veränderten Zwecks der Eigenheimzulage im Hinblick auf die Anrechnung; ...

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der Eigenheimzulage als Einkommen; Eigenheimzulage als Sonderzahlung zur Tilgung von Kreditverbindlichkeiten; Voraussetzungen für eine zweckbestimmte Einnahme; Möglichkeit der Anordnung der aufscheibenden Wirkung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Eigenheimzulage bei Arbeitslosengeld

  • rechtsportal.de

    EigZulG § 2 ; SGB II § 11 Abs. 3 Nr. 1a
    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung einer Eigenheimzulage als Einkommen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Pressegespräch Ein Jahr Hartz IV

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Neue Entscheidungen zum SGB II, SGB XII und zum AsylbLG

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Keine Anrechnung der Eigenheimzulage beim Arbeitslosengeld II

  • IWW (Kurzinformation)

    Hartz IV - Wann wird die Eigenheimzulage bei Hartz IV angerechnet?

  • IWW (Kurzinformation)

    Zwei Rettungsanker für Ihre von Hartz IV betroffenen Kunden

  • IWW (Kurzinformation)

    Hartz IV und die Folgen - Zwei Rettungsanker für Ihre von Hartz IV betroffenen Kunden

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Hartz IV: Zwei Rettungsanker bei Lebensversicherung und Eigenheimzulage

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Hartz IV: Zwei Rettungsanker bei Lebensversicherung und Eigenheimzulage

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Anrechnung der Eigenheimzulage beim Arbeitslosengeld II - Die Eigenheimzulage ist eine zweckbestimmte Einnahme im Sinne des § 11 Abs 3 Nr 1 SGB II und somit grundsätzlich privilegiertes Einkommen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EigZulG § 2; SGB II § 11 Abs. 3 Nr. 1a
    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung einer Eigenheimzulage als Einkommen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 719 (Ls.)
  • NZM 2005, 553
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.05.2003 - 5 C 41.02

    Anrechnung, Eigenheimzulage als Einkommen; Anrechnungszeitraum bei einmaligem

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2005 - L 8 AS 39/05
    Hinsichtlich der Eigenheimzulage hat das BVerwG in seinem Urteil vom 28. Mai 2003 - 5 C 41/02 - (FEVS 55, 102, 106) entschieden, dass diese Einkommen iS des § 76 Abs. 1 BSHG darstelle und nicht nach § 77 Abs. 1 Satz 1 BSHG privilegiert sei.
  • BSG, 11.01.1990 - 7 RAr 128/88

    Hinterbliebenenrente - Sterbevierteljahr - Rentenbeträge - Anrechenbars Einkommen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2005 - L 8 AS 39/05
    Unerlässliche Voraussetzung ist allerdings, dass derartigen Leistungen eine bestimmte, vom Gesetzgeber erkennbar gebilligte Zweckrichtung zu eigen ist, die im Falle der Anrechnung der Leistung auf eine andere einkommensabhängige Sozialleistung zu einer Zweckvereitelung führen würde (BSG, SozR 4100 § 138 Nr. 3 und SozR 3-4100 § 138 Nr. 1).
  • BSG, 21.05.1963 - 7 RAr 76/62

    Festsetzung der Höhe der Arbeitslosenhilfe - Bemessung der Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2005 - L 8 AS 39/05
    Es genügt, wenn die Leistung aus einem bestimmten Anlass und in einer bestimmten Erwartung gegeben wird und im Allgemeinen mit einer Verwendung für den gedachten Zweck gerechnet werden kann (BSGE 19, 137, 138).
  • BSG, 20.06.1978 - 7 RAr 47/77

    Arbeitslosigkeit - Arbeitslosenhilfe - Einkommen - Veräußerung eines privaten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2005 - L 8 AS 39/05
    Unerlässliche Voraussetzung ist allerdings, dass derartigen Leistungen eine bestimmte, vom Gesetzgeber erkennbar gebilligte Zweckrichtung zu eigen ist, die im Falle der Anrechnung der Leistung auf eine andere einkommensabhängige Sozialleistung zu einer Zweckvereitelung führen würde (BSG, SozR 4100 § 138 Nr. 3 und SozR 3-4100 § 138 Nr. 1).
  • BSG, 03.04.1963 - 7 RAr 72/61
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2005 - L 8 AS 39/05
    Es ist daher nicht erforderlich, dass die Empfänger hinsichtlich des tatsächlichen Verbrauchs einer solchen Leistung zwingend und gesetzlich festgelegt sein muss (BSGE 19, 62, 63).
  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 19/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Eigenheimzulage

    Dieses scheint auch der Auffassung des Verordnungsgebers zu entsprechen, wenn er gleichsam zum Beleg seiner Position ausdrücklich zwei Entscheidungen von Landessozialgerichten im vorläufigen Rechtsschutz benennt (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27.4.2005 - L 8 AS 39/05 ER und LSG Hamburg, Beschluss vom 7.7.2005 - L 5 B 116/05 ER AS), in denen die Eigenheimzulage ebenfalls als zweckgebundenes Einkommen iS des § 11 Abs. 3 Nr. 1a SGB II qualifiziert worden ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 01.08.2005 - L 7 AS 2875/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - einstweilige Anordnung - Einkommens- und

    Die Eigenheimzulage nach dem Eigenheimzulagegesetz ist eine zweckbestimmte Einnahme im Sinne von § 11 Abs. 3 Nr. 1 a) SGB II und darf jedenfalls dann nicht als Einkommen angerechnet werden, wenn sie zweckbestimmt verwendet wird (wie LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22.04.2005 - L 8 AS 39/05 ER - und LSG Hamburg, Beschluss vom 01.07.2005 - L 5 B 116/05 ER AS -).

    Der Senat stimmt in diesem Punkt dem LSG Niedersachsen-Bremen zu, das im Beschluss vom 25.04.2005 - L 8 AS 39/05 ER - ausgeführt hat, die Darlehen zum Erwerb eines begünstigten Objektes würden gekündigt, wenn sie nicht bedient würden, was letztlich die Folge habe, dass das Objekt verkauft oder versteigert werden müsse.

  • SG Osnabrück, 26.06.2006 - S 24 AS 250/05
    Er verwies zur Begründung auf den Beschluss des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen vom 25. April 2005, L 8 AS 39/05 ER.

    Mittlerweile ist von der Recht-sprechung des LSG Niedersachsen-Bremen, der sich die Kammer insoweit anschließt, anerkannt, dass die Eigenheimzulage einem anderen Zweck als die Leistungen nach dem SGB II dient, so dass sie unter bestimmten weiteren Voraussetzungen als priviligier-tes Einkommen im Sinne von § 11 Abs. 3 Nr. 1a SGB II anzusehen ist (vgl. beispielswei-se die Beschlüsse vom 25. April 2005, L 8 AS 39/05 ER; vom 10. Mai 2005, L 7 AS 52/05 ER).

    Die Eigenheimzulage ist jedoch nur dann bei der Einkommensermittlung nach § 11 SGB II nicht zu berücksichtigen, wenn der Nachweis erbracht wird, dass die Eigenheimzulage tatsächlich zur Herstellung oder Anschaffung des selbstgenutzten Wohneigentums ein-gesetzt wird (so auch das LSG Niedersachsen-Bremen in seinem vom Kläger zitierten Beschluss vom 25. April 2005, L 8 AS 39/05 ER).

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