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   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 21.03.2019 - L 8 AS 510/14   

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https://dejure.org/2019,12337
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 21.03.2019 - L 8 AS 510/14 (https://dejure.org/2019,12337)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21.03.2019 - L 8 AS 510/14 (https://dejure.org/2019,12337)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21. März 2019 - L 8 AS 510/14 (https://dejure.org/2019,12337)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 49/05 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 21.03.2019 - L 8 AS 510/14
    Dadurch erwirbt der Treuhänder ein Vermögensrecht hinzu, ist aber zugleich mit einer schuldrechtlichen (Herausgabe-) Verpflichtung belastet, die, wenn sie nicht unmittelbar auf einem Vermögensgegenstand lastet, grundsätzlich erst bei der Frage der Verwertbarkeit oder Zumutbarkeit Berücksichtigung finden kann (BSG, Urteil vom 24. Mai 2006 - B 11a AL 49/05 R - juris Rdnr. 22 m.w.N.).

    Für eine Relativierung der nach bürgerlichem Recht zu beurteilenden Vermögensverhältnisse im Zusammenhang mit der Gewährung staatlicher Leistungen besteht kein Anhalt (vgl. BSG, Urteil vom 24. Mai 2006 - B 11a AL 49/05 R - juris Rdnr. 23).

    Um zu klären, ob das Guthaben auf einem angeblichen Treuhandkonto als (nicht) zum Vermögen des Kontoinhabers gehörendes Treugut anzusehen war, sind nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 24. Mai 2006 - B 11a AL 49/05 R -, juris Rdnr. 26) insbesondere Feststellungen zu Herkunft und Verwendungszweck der auf dieses Konto eingezahlten Gelder erforderlich.

    Allerdings kann nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 24. Mai 2006 - B 11a AL 49/05 R - juris Rdnr. 27) eine Umkehr der Beweislast gerechtfertigt sein, wenn in der Sphäre des Arbeitslosen wurzelnde Vorgänge nicht aufklärbar sind.

    Auf dieser besonderen Beweisnähe beruht beispielsweise auch im Steuerrecht die Regelung des § 159 Abs. 1 Satz 1 Abgabenordnung (AO), wonach Treugut regelmäßig dem Treuhänder zuzurechnen ist, wenn er die Rechtsinhaberschaft auf Verlangen nicht nachweisen kann (vgl. BSG, Urteil vom 24. Mai 2006 - B 11a AL 49/05 R - juris Rdnr. 27).

  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 21.03.2019 - L 8 AS 510/14
    Ein echtes verdecktes Treuhandverhältnis führt - selbst wenn der Treuhänder das Vermögensrecht als Vollrecht erworben hat - aufgrund seiner schuldrechtlichen (Herausgabe-)Verpflichtung, die auf dem Vermögensgegenstand lastet, dazu, dass dieser für den Treuhänder nicht verwertbar oder die Verwertung unzumutbar ist, und er daher im Rahmen der Bedürftigkeit nicht zu berücksichtigen ist (vgl. BSG, Urteile vom 24. Mai 2006 - B 11a AL 7/05 R - und vom 13. September 2006 - B 11a AL 19/06 R - juris).

    Insbesondere sind Treuhandverhältnisse unter nahen Angehörigen nur anzuerkennen, wenn der Treuhandvertrag und seine tatsächliche Durchführung in allen wesentlichen Punkten dem entsprechen, was zwischen fremden Dritten üblich ist (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Mai 2017 - L 34 AS 1350/11 - juris Rdnr. 35; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. Juli 2012 - L 5 AS 55/10 - juris Rdnr. 68; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. Juni 2009 - L 1 AS 30/08 - juris Rdnr. 23; jeweils unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 24. Mai 2006 - 11a AL 7/05 R -).

  • BSG, 25.04.2018 - B 14 AS 15/17 R

    Rücknahme von Bewilligungen und die Erstattung von SGB-II -Leistungen und

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 21.03.2019 - L 8 AS 510/14
    Gewahrt ist ausgehend vom insoweit maßgeblichen Zeitpunkt der Anhörung (vgl. dazu nur BSG, Urteil vom 25. April 2018 - B 14 AS 15/17 R - juris, Rdnr. 9 m.w.N., ständige Rspr.) im September 2010 auch die Jahresfrist nach § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X. Schließlich bezeichnet der angefochtene Bescheid in Gestalt des Widerspruchsbescheides hinreichend bestimmt (§ 33 Abs. 1 SGB X) die Bewilligungsentscheidungen, die "ab August 2007 ganz zurückgenommen" werden, und beziffert den Erstattungsbetrag und die Teilbeträge, aus denen sich dieser zusammensetzt.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.05.2017 - L 34 AS 1350/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Anrechnung von Vermögen bei Sparguthaben aus

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 21.03.2019 - L 8 AS 510/14
    Insbesondere sind Treuhandverhältnisse unter nahen Angehörigen nur anzuerkennen, wenn der Treuhandvertrag und seine tatsächliche Durchführung in allen wesentlichen Punkten dem entsprechen, was zwischen fremden Dritten üblich ist (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Mai 2017 - L 34 AS 1350/11 - juris Rdnr. 35; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. Juli 2012 - L 5 AS 55/10 - juris Rdnr. 68; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. Juni 2009 - L 1 AS 30/08 - juris Rdnr. 23; jeweils unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 24. Mai 2006 - 11a AL 7/05 R -).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.03.2017 - L 7 AS 758/13

    Vermögen "für schlechte Zeiten" verheimlicht - Hartz-IV-Empfängerin

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 21.03.2019 - L 8 AS 510/14
    Eine dem Kläger anzulastende Beweisnähe ergibt sich zudem daraus, dass er durch seine unterlassenen Angaben bei der jeweiligen Antragstellung eine zeitnahe Aufklärung des Sachverhalts unmöglich gemacht und keine vollständigen Kontoauszüge für alle auf ihn lautenden Konten vorgelegt hat (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23. März 2017 - L 7 AS 758/13 - juris Rdnr. 36 m.w.N.).
  • BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 53/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 21.03.2019 - L 8 AS 510/14
    Rechtsgrundlage des dem Kläger zuerkannten Alg II war § 19 in Verbindung mit §§ 7, 9, 11, 20 ff. SGB II in der im jeweiligen Bezugszeitraum geltenden Fassung; denn in Rechtsstreitigkeiten über schon abgeschlossene Bewilligungsabschnitte ist das zum damaligen Zeitpunkt geltende Recht anzuwenden (Geltungszeitraumprinzip, vgl. BSG, Urteil vom 19. Oktober 2016 - B 14 AS 53/15 R -, juris Rdnr. 15 m.w.N.).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 25.07.2012 - L 5 AS 55/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - minderjähriges

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 21.03.2019 - L 8 AS 510/14
    Insbesondere sind Treuhandverhältnisse unter nahen Angehörigen nur anzuerkennen, wenn der Treuhandvertrag und seine tatsächliche Durchführung in allen wesentlichen Punkten dem entsprechen, was zwischen fremden Dritten üblich ist (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Mai 2017 - L 34 AS 1350/11 - juris Rdnr. 35; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. Juli 2012 - L 5 AS 55/10 - juris Rdnr. 68; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. Juni 2009 - L 1 AS 30/08 - juris Rdnr. 23; jeweils unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 24. Mai 2006 - 11a AL 7/05 R -).
  • BSG, 27.01.2009 - B 14 AS 52/07 R

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung eines nicht

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 21.03.2019 - L 8 AS 510/14
    Von einer Unverwertbarkeit des Vermögens ist auszugehen, wenn dessen Inhaber in der Verfügung beschränkt ist und die Aufhebung der Beschränkung nicht erreichen kann (vgl. BSG, Urteil vom 27. Januar 2009 - B 14 AS 52/07 R - juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2009 - L 1 AS 30/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 21.03.2019 - L 8 AS 510/14
    Insbesondere sind Treuhandverhältnisse unter nahen Angehörigen nur anzuerkennen, wenn der Treuhandvertrag und seine tatsächliche Durchführung in allen wesentlichen Punkten dem entsprechen, was zwischen fremden Dritten üblich ist (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Mai 2017 - L 34 AS 1350/11 - juris Rdnr. 35; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. Juli 2012 - L 5 AS 55/10 - juris Rdnr. 68; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. Juni 2009 - L 1 AS 30/08 - juris Rdnr. 23; jeweils unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 24. Mai 2006 - 11a AL 7/05 R -).
  • BSG, 22.03.2012 - B 4 AS 99/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 21.03.2019 - L 8 AS 510/14
    Der Begriff der Verwertbarkeit ist ein rein wirtschaftlicher und beurteilt sich sowohl nach den tatsächlichen als auch nach den rechtlichen Verhältnissen (vgl. BSG, Urteil vom 22. März 2012 - B 4 AS 99/11 R - juris Rdnr. 21).
  • BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 30.07

    Ausbildungsförderung; Berichterstatter; objektive Beweisanzeichen;

  • BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

  • BSG, 13.09.2006 - B 11a AL 19/06 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter -

  • BFH, 20.01.1999 - I R 69/97

    Keine Anerkennung von Treuhandverhältnissen zur Erzielung der Steuerbefreiung für

  • LSG Baden-Württemberg, 31.05.2022 - L 13 AS 3217/20
    Gestützt auf diese Rechtsprechung haben Landessozialgerichte auch für die Frage der Rücknahme bzw. Aufhebung von Leistungsbewilligungen nach dem SGB II wegen vorhandenem Vermögen bei einer Unaufklärbarkeit der Eigentumsverhältnisse eine Beweislastumkehr zu Lasten der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen angenommen (Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 27. Februar 2020 - L 4 AS 3/19 - Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 21. März 2019 - L 8 AS 510/14 -, Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 14. Dezember 2016 - L 6 AS 531/14 -, alle in juris).
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