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   LSG Baden-Württemberg, 14.03.2008 - L 8 AS 5912/06   

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https://dejure.org/2008,8576
LSG Baden-Württemberg, 14.03.2008 - L 8 AS 5912/06 (https://dejure.org/2008,8576)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.03.2008 - L 8 AS 5912/06 (https://dejure.org/2008,8576)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. März 2008 - L 8 AS 5912/06 (https://dejure.org/2008,8576)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - unwirksamer Mietvertrag mit Familienangehörigem - Fremdvergleich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme von Mietkosten i.R.d. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts; Mietverträge zwischen Angehörigen als Grundlage einer Leistungsgewährung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB II § 19 § 22
    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Leistungen für Unterkunft und Heizen, Übernahme der Mietkosten bei Mitvertrag zwischen Angehörigen

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Baden-Württemberg, 15.09.2006 - L 8 AS 5071/05

    Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Regelleistungen und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.03.2008 - L 8 AS 5912/06
    Verträge zwischen Angehörigen sind der Gewährung von Leistungen zur Grundsicherung nur dann zugrunde zu legen, wenn sie zum einen bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen sind und darüber hinaus sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen (sog Fremdvergleich) entspricht (siehe bereits Urteil des Senats vom 15.09.2006 - L 8 AS 5071/05 -).

    Allerdings sind nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 15.09.2006 - L 8 AS 5071/05 -) in Anlehnung an die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) Verträge zwischen Angehörigen einer Leistungsgewährung nur dann zugrunde zu legen, wenn sie zum einen bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen sind und darüber hinaus sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entspricht (sog Fremdvergleich).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.03.2008 - L 8 AS 5912/06
    bis 31.12.2006 entschieden hat, sind nicht gemäß § 96 SGG Gegenstand des Klageverfahrens geworden (ständige Rechtsprechung des BSG seit dem Urteil vom 07.11.2006, B 7b AS 14/06 R, SozR 4-4200 § 22 Nr. 1).
  • BFH, 19.10.1999 - IX R 39/99

    Mietverträge mit unterhaltsberechtigten Kindern

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.03.2008 - L 8 AS 5912/06
    Dies setzt zumindest voraus, dass die Hauptpflichten der Vertragsparteien, wie das Überlassen einer bestimmten Mietsache zur Nutzung und die Höhe der zu entrichteten Miete klar und eindeutig vereinbart worden sind und entsprechend dem Vereinbarten durchgeführt werden (BFH 19.10.1999 - IX R 39/99 - NJW 2000, 758 m.w.N.).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.03.2008 - L 8 AS 5912/06
    bis 31.12.2006 entschieden hat, sind nicht gemäß § 96 SGG Gegenstand des Klageverfahrens geworden (ständige Rechtsprechung des BSG seit dem Urteil vom 07.11.2006, B 7b AS 14/06 R, SozR 4-4200 § 22 Nr. 1).
  • VG Augsburg, 17.03.2005 - Au 3 K 04.1474
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.03.2008 - L 8 AS 5912/06
    Diese für das Steuerrecht aufgestellten Kriterien zur Abgrenzung des Spielraums an zulässigen rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten und deren Missbrauch können auf das Recht des SGB II, bei dem es um die Bewilligung öffentlicher Leistungen geht, übertragen werden (so zum Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung VG Augsburg - Au 3 K 04.1474 - in Juris).
  • SG Karlsruhe, 29.01.2009 - S 4 SO 5937/07

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und

    Allerdings sind nach der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (Urteil vom 15. September 2006 - L 8 AS 5071/05 - und Urteil vom 14. März 2008, L 8 AS 5912/06, JURIS, Rn. 23, ebenso VG Augsburg, Urteil vom 17. Januar 2006, - Au 3 K 05.00724 -, JURIS Rn. 28 und VG Karlsruhe, Urteil vom 23. März 2005, - 10 K 4181/03 -, JURIS Rn. 29 jeweils für das Bafög-Recht) in Anlehnung an die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) Verträge zwischen Angehörigen einer Leistungsgewährung nur dann zugrunde zu legen, wenn sie zum einen bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen sind und darüber hinaus sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entspricht (sog. Fremdvergleich ).
  • SG Lüneburg, 22.04.2009 - S 7 AL 97/06

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung bzgl. gewährter Arbeitslosenhilfe und Beiträge

    Bei der Prüfung von Schuldverpflichtungen unter nahen Angehörigen gilt der Grundsatz, dass ein Vertrag und seine tatsächliche Durchführung in allen wesentlichen Punkten einem Fremdvergleich standhalten, also dem zwischen fremden Dritten Üblichen entsprechen muss (vgl. Urteil des Bundessozialgerichtes vom 24. Mai 2006 - B 11 a AL 7/05 R - Urteile des Landessozialgerichtes Baden-Württemberg vom 14. Dezember 2007 und 14. März 2008 - L 8 AS 5912/06 und L 13 AL 2389/05 - Beschluss des Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 17. Juli 2008 - L 20 B 32/08 AS ER - Urteil des Landessozialgerichtes Berlin-Brandenburg vom 22. Februar 2008 - L 28 AS 1065/07 - Urteil des Bundesfinanzhofes vom 5. Februar 1988 - III R 234/84 - Beschluss des Bundesfinanzhofes vom 25. Juni 2002 - X B 30/01 -).
  • SG Lüneburg, 22.04.2009 - S 7 AL 169/07

    Voraussetzungen der Gewährung einer Berufsausbildungsbeihilfe; Vorliegen einer

    Denn bei der Prüfung von Schuldverpflichtungen unter nahen Angehörigen gilt der Grundsatz, dass ein Vertrag und seine tatsächliche Durchführung in allen wesentlichen Punkten einem Fremdvergleich standhalten, also dem zwischen fremden Dritten Üblichen entsprechen muss (vgl. Urteil des Bundessozialgerichtes vom 24. Mai 2006 - B 11 a AL 7/05 R - Urteile des Landessozialgerichtes Baden-Württemberg vom 14. Dezember 2007 und 14. März 2008 - L 8 AS 5912/06 und L 13 AL 2389/05 - Beschluss des Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 17. Juli 2008 - L 20 B 32/08 AS ER - Urteil des Landessozialgerichtes Berlin-Brandenburg 22. Februar 2008 - L 28 AS 1065/07 - Urteil des Bundesfinanzhofes vom 5. Februar 1988 - III R 234/84 - Beschluss des Bundesfinanzhofes vom 25. Juni 2002 - X B 30/01.
  • SG Hildesheim, 27.03.2009 - S 43 AS 430/09
    Allerdings sind bei Mietverträgen zwischen Angehörigen in Anlehnung an die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) im Steuerrecht (vgl. u. a. Urteil vom 7. Mai 1996, Az.: IX R 69/94) einer Leistungsgewährung nur dann zugrunde zu legen, wenn sie zum einen bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen sind und darüber hinaus sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entspricht (sog. Fremdvergleich, vgl. LSG Baden Württemberg, Urteil vom 14. März 2008, Az.: L 8 AS 5912/06; Urteil vom 15. September 2006, Az.: L 8 AS 5071/05).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2013 - L 8 SO 190/13
    Zwar bedarf der Abschluss eines Mietvertrages nicht zwingend der Schriftform, allerdings sind Verträge zwischen Angehörigen einer Leistungsgewährung nur dann zugrunde zu legen, wenn sie zum einen bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen sind und darüber hinaus sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entspricht, sog. Fremdvergleich (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14. März 2008, L 8 AS 5912/06, Juris Rdnr. 23 m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.06.2010 - L 13 AS 167/08
    Ein in der steuerrechtlichen Rechtsprechung entwickelte Fremdvergleich zur Prüfung der Gültigkeit von zwischen Verwandten geschlossenen zivilrechtlichen Verträgen findet nämlich im Grundsicherungsrecht nicht statt (BSG, Urt. vom 3. März 2009, aaO, Rz. 20; Urt. vom 7. Mai 2009, aaO, Rz. 20; a. A. noch LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. vom 25. Januar 2007 - L 10 B 1195/06 AS PKH -, zit. nach juris, Rz. 8; LSG Bad.-Württ., Urt. vom 13. Juli 2007 - L 8 AS 2589/06 -, zit. nach juris, Rz. 26 sowie Urt. vom 14. März 2008 - L 8 AS 5912/06 -, zit. nach juris, Rz. 23; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. vom 22. Januar 2008 - L 8 B 247/07 -, zit. nach juris, Rz. 21).
  • SG Braunschweig, 16.05.2008 - S 25 AS 138/06

    Aufteilung der Aufwendungen für die Unterkunft nach dem Sozialgesetzbuch Zweites

    Das gilt jedoch nur dann, wenn der Untermietvertrag zum einen bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen ist und darüber hinaus sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen (sog Fremdvergleich) entspricht (Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg, Urt. v. 14.03.2008, L 8 AS 5912/06, Urt v. 15.09.2006, L 8 AS 5071/05, zit. nach juris.
  • SG Hildesheim, 15.04.2009 - S 43 AS 10/07
    Allerdings sind bei Mietverträgen zwischen Angehörigen in Anlehnung an die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) im Steuerrecht (vgl. u. a. Urteil vom 7. Mai 1996, Az.: IX R 69/94) einer Leistungsgewährung nur dann zugrunde zu legen, wenn sie zum einen bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen sind und darüber hinaus sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entspricht (sog. Fremdvergleich, vgl. LSG Baden Württemberg, Urteil vom 14. März 2008, Az.: L 8 AS 5912/06; Urteil vom 15. September 2006, Az.: L 8 AS 5071/05).
  • SG Hildesheim, 20.01.2009 - S 43 AS 2104/08
    In Anlehnung an die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) im Steuerrecht (vgl. u. a. Urteil vom 7. Mai 1996, Az.: IX R 69/94) wird beim sog. Fremdvergleich darauf abgestellt, ob der Mietvertrag zum einen bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen ist und darüber hinaus sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden üblichen entspricht (vgl. LSG Baden Württemberg, Urteil vom 14. März 2008, Az.: L 8 AS 5912/06; Urteil vom 15. September 2006, Az.: L 8 AS 5071/05; SG Hildesheim, Urteil vom 9. September 2008, Az.: S 43 AS 520/07).
  • SG München, 23.07.2008 - S 51 AS 1707/08

    Einstweiliger Rechtschutz gegen die Versagung von Leistungen zur Sicherung des

    Überdies ist für die Verträge zwischen Verwandten ein Fremdvergleich anzustellen (vgl. etwa LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.03.2008, L 8 AS 5912/06).
  • SG Hildesheim, 09.09.2008 - S 43 AS 520/07
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