Rechtsprechung
LSG Bayern, 21.12.2009 - L 8 AS 755/09 B ER |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
Arbeitslosengeld II-Bezieher - Übernahme der Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung - Zuschuss zu Versicherungsbeiträgen für eine private Kranken- bzw Pflegeversicherung bis zur Hälfte des Basistarifs
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung eines Zuschusses zur privaten Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung im Falle des Vorliegens eines günstigeren Tarifes im Gegensatz zum Basistarif; Verpflichtung der Umwandlung eines bestehenden privaten Krankenversicherungsvertrag in eine private ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Übernahme der Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München, 02.10.2009 - S 51 AS 2087/09
- LSG Bayern, 21.12.2009 - L 8 AS 755/09 B ER
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- LSG Baden-Württemberg, 16.09.2009 - L 3 AS 3934/09
Arbeitslosengeld II - Zuschuss zu Versicherungsbeiträgen für eine private …
Auszug aus LSG Bayern, 21.12.2009 - L 8 AS 755/09
9.Zur Frage der Deckungslücke (LSG Baden-Württemberg vom 16.09.2009, Az.: L 3 AS 3934/09 ER-B) und des Vorliegens einer planwidrigen Regelungslücke in § 12 Abs. 1 c VAG erfolgt hier keine Entscheidung.Daneben bestehe unter Berufung auf die Entscheidung des LSG Baden-Württemberg vom 16.09.2009 (L 3 AS 3934/09 ER-B) eine planwidrige Regelungslücke im Rahmen der Gesetzesfassung des § 12 Abs. 1 c VAG.
- LSG Bayern, 19.07.2011 - L 8 SO 26/11
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Übernahme von …
31 In diesem Sinne - einer Zumutbarkeit der Absicherung im Basistarif - war auch bisher immer schon die Spruchpraxis des erkennenden Senats zu verstehen, wonach ein Wechsel im Basistarifs zumutbar sei (vgl. Beschluss vom 15.05.2009, Az.: L 8 SO 51/09 B ER, im Beschluss vom 21.12.2009, L 8 AS 755/09 B ER, einen selbständig Erwerbstätigen betreffend war nicht sicher, ob Hilfebedürftigkeit besteht und deswegen eine Reduzierung des Beitrags erfolgen kann).39 a) Eine derartige Vorgehensweise zur Erzwingung eines Wechsels in den Basistarif lässt das SGB XII nicht zu (vgl. dazu auch schon den Beschluss des erkennenden Senats vom 21.12.2009, Aktenzeichen: L 8 AS 755/09 B ER, Rn.22. "Weder aus § 26 SGB II noch aus dem VVG bzw. VAG besteht eine Verpflichtung einen bestehenden privaten Krankenversicherungsvertrag in eine private Basisversicherung umzuwandeln. Aus dem allgemein anerkannten Selbsthilfegrundsatz nach § 2 SGB II lässt sich eine solche Verpflichtung nicht entnehmen").
e) Die früher einmal vom erkennenden Senat im Beschluss vom 21.12.2009 (Az.: L 8 AS 755/09 B ER) geäußerte Rechtsansicht wird nicht weiterverfolgt.
- LSG Bayern, 10.11.2016 - L 7 AS 612/16
Einstweiliger Rechtsschutz - Vorläufige Leistungen
Dies habe das Bayer. Landessozialgericht mit Beschluss vom 21.12.2009, Az.: L 8 AS 755/09 B ER, entschieden.