Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2013 - L 8 AY 105/12 B ER |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 3 Abs. 1 S. 1, 2 AsylbLG; § 3 Abs. 2 S. 1 AsylbLG; Art. 1 Abs. 1 GG; § 86b Abs. 2 S. 2 SGG
Zulässigkeit der Leistungserbringung im Asylbewerberleistungsrecht durch Wertgutscheine
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Leistungserbringung im Asylbewerberleistungsrecht durch Wertgutscheine
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der Leistungserbringung im Asylbewerberleistungsrecht durch Wertgutscheine; Verfassungsmäßigkeit
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Oldenburg, 28.11.2012 - S 25 AY 74/12
- LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2013 - L 8 AY 108/12
- LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2013 - L 8 AY 105/12 B ER
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10
"Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2013 - L 8 AY 105/12
Leistungen können nach § 3 Abs. 1 Satz 2 AsylbLG auch nach der Entscheidung des BVerfG vom 18. Juli 2012 (1 BvL 10/10) in Form von Wertgutscheinen erbracht werden.Ihres Erachtens folgt aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 10/10 -, dass auch bei Leistungsempfängern nach dem AsylbLG der Vorrang von Geldleistungen vor Gutscheinen oder Sachleistungen besteht.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2013 - L 8 AY 1/13
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2013 - L 8 AY 105/12
Dem ist der Antragsgegner nach der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung nachgekommen (zur Höhe der Leistungen vgl. auch den Beschluss des Senats vom heutigen Tage im Parallelverfahren L 8 AY 1/13 B ER).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2013 - L 8 AY 1/13 Gegen die jeweiligen Bewilligungsbescheide haben die anwaltlich vertretenen Antragsteller, soweit ersichtlich, regelmäßig fristgemäß Widerspruch erhoben (z.B. Widerspruch vom 11. September 2012, Widerspruchsbescheid vom 27. November 2012, Klageverfahren beim SG Oldenburg anhängig) und eine vollständige Barauszahlung begehrt (s. hierzu auch den Beschluss des Senats vom heutigen Tage in dem Parallelverfahren L 8 AY 105/12 B ER).
Nur ergänzend wird hinsichtlich der Wertgutscheine auf den Beschluss des Senats vom heutigen Tage in dem Verfahren L 8 AY 105/12 B ER sowie auf die folgenden Erwägungen hingewiesen.
Dessen ungeachtet weist der Senat hinsichtlich der Wertgutscheine auf die Ausführungen im Beschluss im Parallelverfahren L 8 AY 105/12 B ER (am Ende) hin.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.09.2019 - L 8 AY 12/19
Vorläufige Leistungen nach dem AsylbLG; Analog-Leistungen anstelle von …
Bezogen auf das Verhältnis von Analog- und Grundleistungen ist zu berücksichtigen, dass sich allein aus der Differenz der jeweiligen Geldleistungen noch nicht zwingend ein Anordnungsgrund ergibt (Senatsbeschluss vom 3.4.2013 - L 8 AY 105/12 B ER - hierzu auch: LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.8.2019 - L 7 AY 2735/19 ER-B -). - LSG Berlin-Brandenburg, 23.07.2013 - L 23 AY 10/13
Asylbewerberleistung - Grundleistung - Anspruchseinschränkung nach § 1a Nr 2 …
Zwar ist nachvollziehbar, dass das Einkaufen mit Wertgutscheinen mit Belastungen einhergeht, diese rechtfertigen jedoch eine besondere Eilbedürftigkeit nicht, die ein Abwarten des Hauptsacheverfahrens als unzumutbar erscheinen ließe (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 3. April 2013 - L 8 AY 105/12 B ER).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2014 - L 8 AY 71/13 Dessen ungeachtet hat der Senat bereits entschieden, dass die Leistungsgewährung in Form von Wertgutscheinen keinen den Erlass einer Regelungsanordnung rechtfertigenden wesentlichen Nachteil (Anordnungsgrund) begründet (Senatsbeschluss vom 3. April 2013 - L 8 AY 105/12 B ER - juris Rn. 10).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2014 - L 8 AY 59/14 Hierzu hat der Senat bereits entschieden, dass diese Art und Weise der Leistungsgewährung keinen den Erlass einer Regelungsanordnung rechtfertigenden wesentlichen Nachteil begründet (vgl. Senatsbeschluss vom 3. April 2013 - L 8 AY 105/12 B ER - juris Rn. 10).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.11.2019 - L 8 AY 1/19 Bezogen auf das Verhältnis von Analog- und Grundleistungen ist zu berücksichtigen, dass sich allein aus der Differenz der jeweiligen Geldleistungen noch nicht zwingend ein Anordnungsgrund ergibt (Senatsbeschluss vom 3.4.2013 - L 8 AY 105/12 B ER - hierzu auch: LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.8.2019 - L 7 AY 2735/19 ER-B -).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2014 - L 8 AY 90/13
Asylbewerberleistungsgesetz, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, …
Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 3. April 2013 (- L 8 AY 105/12 B ER -, juris Rn. 16) zu der Frage, ob und inwieweit § 3 Abs. 2 Satz 1 AsylbLG ein Rangverhältnis für die dort genannten Ersatzformen - Wertgutscheine, andere unbare Abrechnungen, Geldleistungen - vorgibt, ausgeführt, dass dies - jedenfalls in Hauptsacheverfahren - einer genaueren Prüfung bedarf. - SG Neuruppin, 29.11.2013 - S 14 AY 2/12 Die Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen vom 3. April 2013 Az.: L 8 AY 105/12 B ER wird nach Juris mit dem Leitsatz angegeben: 1. Leistungen können nach § 3 Abs. 1 Satz 2 AsylbLG auch nach der Entscheidung des BVerfG vom 18. Juli 2012 ... in Form von Wertgutscheinen erbracht werden.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2013 - L 8 AY 108/12 Auf den Beschluss des Senats vom heutigen Tage in dem Beschwerdeverfahren gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes, mit dem die Bewilligung von PKH für das Beschwerdeverfahren abgelehnt worden ist (L 8 AY 105/12 B ER), wird verwiesen.