Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 26.02.2020 - L 8 AY 5/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,8682
LSG Sachsen, 26.02.2020 - L 8 AY 5/14 (https://dejure.org/2020,8682)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 26.02.2020 - L 8 AY 5/14 (https://dejure.org/2020,8682)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 26. Februar 2020 - L 8 AY 5/14 (https://dejure.org/2020,8682)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,8682) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Asylbewerberleistungen; Verfassungswidrigkeit der Einbeziehung von Inhabern einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG in den Kreis der Leistungsberechtigten gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 AsylbLG und von § 2 Abs. 1 S. 1 AsylbLG

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Asylbewerberleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2020, 869
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.02.2020 - L 8 AY 5/14
    Auf höhere Leistungen gemäß § 3 AsylbLG nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 18. Juli 2012 (Az.: 1 BvL 10/10 u.a.) habe der Kläger keinen Anspruch, da die Bescheide für Leistungszeiträume seit dem 1. Januar 2011 bestandskräftig seien.

    Mit Urteil vom 18. Juli 2012 (Az.: 1 BvL 10/10 u.a.) hat das BVerfG dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum weitere Konturen verliehen.

    Eine Differenzierung ist nur insofern möglich, als deren Bedarf von dem anderer Bedürftiger signifikant abweicht und die folgerichtig und transparent anhand des tatsächlichen Bedarfs belegt werden kann (BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 10/10 u.a. - juris Rn. 73).

    Auch hier kommt dem Gesetzgeber ein Gestaltungsspielraum zu, der die Beurteilung der tatsächlichen Verhältnisse dieser Personengruppe wie auch die wertende Einschätzung ihres notwendigen Bedarfs umfasst, aber nicht davon entbindet, das Existenzminimum hinsichtlich der konkreten Bedarfe zeit- und realitätsgerecht zu bestimmen (BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 10/10 u.a. - juris Rn. 74).

    Für diese Fälle ist ein zeitnaher, an den Gründen des unterschiedlichen Bedarfs orientierter Übergang von den existenzsichernden Leistungen für Kurzaufenthalte zu den Normalfällen im Gesetz vorzusehen (BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 10/10 u.a. - juris Rn. 75, 76).

    Das BVerfG geht demgegenüber davon aus, dass migrationspolitische Erwägungen von vornherein kein Absenken des Leistungsstandards unter das physische und soziokulturelle Existenzminimum rechtfertigen, da die Menschenwürde migrationspolitisch nicht zu relativieren sei (Urteil vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 10/10 u.a. - juris Rn. 95).

    Zwar hat das BVerfG entschieden, dass Hilfebedürftige für Leistungszeiträume vor 2011 nicht deshalb höhere Leistungen erhalten, weil die gesetzlichen Vorschriften über die Höhe der Grundleistungen mit dem Grundgesetz unvereinbar gewesen sind (vgl. Urteil vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 10/10 u.a. - juris Rn. 113).

    Dies ergibt sich aus dem Sinn und Zweck der Regelungen des AsylbLG, welche die Existenzsicherung der Leistungsberechtigten bei einem - sei es nur vorübergehenden, sei es auch längerfristigen (aber ohne Daueraufenthaltsrecht) - Aufenthalt im Bundesgebiet gewährleisten sollen (BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11 - juris Rn. 6 ff und Rn. 63), wobei die Höhe der Leistungen an die Dauer des Aufenthalts anknüpft.

  • BSG, 09.06.2011 - B 8 AY 1/10 R

    Asylbewerberleistung - Zugunstenverfahren - Nachzahlung von Analogleistungen gem

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.02.2020 - L 8 AY 5/14
    Richtige Klageart ist damit die kombinierte Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Leistungsklage (BSG, Urteil vom 9. Juni 2011 - B 8 AY 1/10 R - juris Rn. 9).

    Anzumerken ist diesbezüglich, dass das BSG bei der Erfüllung der Vorbezugszeit im Falle der Gewährung von Analogleistungen davon ausgeht, dass eine "gewisse Verfestigung" des Aufenthalts eingetreten sei (Urteil vom 9. Juni 2011 - B 8 AY 1/10 R - juris Rn. 16) und annimmt, dass das AsylbLG die Konzeption der nur begrenzten Integration verfolge.

    Ist die Bedürftigkeit nur temporär oder auf Dauer entfallen, scheidet eine Nachzahlung in der Regel aus (BSG, Urteil vom 9. Juni 2011 - B 8 AY 1/10 R - juris Rn. 20).

    Es kommt daher maßgeblich darauf an, dass die Bedürftigkeit - hier nach dem AsylbLG - ununterbrochen bis zur Entscheidung in der letzten Tatsacheninstanz fortbesteht (BSG, Urteil vom 26. Juni 2013 - B 7 AY 3/12 R; Urteil vom 9. Juni 2011 - B 8 AY 1/10 R - juris Rn. 20).

  • BSG, 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R

    Asylbewerberleistung - Analogleistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.02.2020 - L 8 AY 5/14
    Dieses Verhalten sei rechtsmissbräuchlich und habe die Dauer des Aufenthalts des Klägers beeinflusst (Bezug auf Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 17. Juni 2008 - B 8/9b AY 1/07 R).

    Zu berücksichtigen sei ferner, dass sich der Aufenthaltsstatus des Klägers mit der Geburt der Tochter verfestigt habe (Bezug auf BSG, Urteil vom 17. Juni 2008 - B 8/9b AY 1/07 R).

    Eine Beeinflussung der Aufenthaltsdauer im Sinne dieser Vorschrift liegt bereits dann vor, wenn bei generell-abstrakter Betrachtungsweise das rechtsmissbräuchliche Verhalten typischerweise die Aufenthaltsdauer verlängern kann, es sei denn, eine etwaige Ausreisepflicht des betroffenen Ausländers hätte unabhängig von seinem Verhalten ohnehin in dem gesamten Zeitraum ab dem Zeitpunkt des Rechtsmissbrauchs nicht vollzogen werden können (BSG, Urteil vom 2. Februar 2010 - B 8 AY 1/08 R - juris Rn. 12; Urteil vom 17. Juni 2008 - B 8/9b AY 1/07 R - juris Rn. 43).

    Es handelt sich um ein anspruchsausschließendes (rechtshinderndes) Tatbestandsmerkmal (BSG, Urteil vom 17. Juni 2008 - B 8/9b AY 1/07 R; Cantzler, AsylbLG, 2019, § 2 Rn. 28).

  • BVerfG, 05.11.2019 - 1 BvL 7/16

    Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.02.2020 - L 8 AY 5/14
    Diese Verpflichtung zur Sicherung des Existenzminimums ist auch durch die Erreichung anderweitiger Ziele nicht zu relativieren (BVerfG, Urteil vom 5. November 2019 - 1 BvL 7/16 - juris Rn. 120).

    Der Gesetzgeber kann auch weder für einen internen Ausgleich noch zur Rechtfertigung einer Leistungsminderung auf die Summen verweisen, die in der pauschalen Berechnung der Grundsicherungsleistungen für die soziokulturellen Bedarfe veranschlagt werden, denn die physische und soziokulturelle Existenz werden durch Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG einheitlich geschützt (BVerfG, Urteil vom 5. November 2019 - 1 BvL 7/16 - juris Rn. 119).

    Wenn einem Menschen die zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins notwendigen materiellen Mittel fehlen, weil er sie weder aus eigener Erwerbstätigkeit noch aus eigenem Vermögen noch durch Zuwendungen Dritter erhalten kann, ist der Staat im Rahmen seines Auftrags zum Schutz der Menschenwürde und in Ausfüllung seines sozialstaatlichen Gestaltungsauftrags verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die materiellen Voraussetzungen für dieses menschenwürdige Dasein zur Verfügung stehen (BVerfG, Urteil vom 5. November 2019 - 1 BvL 7/16 - juris Rn. 120).

  • BSG, 13.11.2008 - B 14 AS 24/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.02.2020 - L 8 AY 5/14
    Bei diesem Personenkreis lässt sich jedenfalls nicht ohne Weiteres davon sprechen, dass der Sache nach kein verfestigtes Aufenthaltsrecht bestünde - auch wenn die gesetzgeberische Konzeption darauf abzielte (vgl. dazu BSG, Urteil vom 13. November 2008 - B 14 AS 24/07 R - juris Rn. 28).

    Demgemäß sollten für Ausländer weder Anreize für die Einreise noch solche für ein Verbleiben in der Bundesrepublik Deutschland geschaffen werden (BSG, Urteil vom 13. November 2008 - B 14 AS 24/07 R - juris Rn. 31).

    Die mit Blick auf das Menschenrecht aus Art. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG lang andauernde Unterdeckung des menschenwürdigen Existenzminimums wurde nach der während des streitgegenständlichen Zeitraums erforderlichen Vorbezugszeit von Leistungen nach § 3 AsylbLG über 48 Monate auch nicht in jedem Fall dadurch gemildert, die sogenannten "Analogleistungen" nach § 2 Abs. 1 AsylbLG beziehen zu können (vgl. dazu BSG, Urteil vom 13. November 2008 - B 14 AS 24/07 R - juris Rn. 29).

  • BSG, 24.03.2009 - B 8 AY 10/07 R

    Asylbewerberleistung - sozialgerichtliches Verfahren - Einbeziehung von Klägern

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.02.2020 - L 8 AY 5/14
    Für eine funktionsdifferente Auslegung ist schon deshalb kein Raum, weil der Gesetzgeber in § 1 Abs. 1 AsylbLG bewusst den Begriff des "tatsächlichen Aufenthalts" in der Bundesrepublik verwendet hat, dessen Kehrseite die Ausreise im Sinne des Überschreitens der Grenze in ein Nachbarland ist, weil hierdurch der tatsächliche Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland - und sei es gegebenenfalls nur vorübergehend - endet (BSG, Urteil vom 24. März 2009 - B 8 AY 10/07 R - juris Rn. 15, 16).

    Die Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Leistungen nach § 2 AsylbLG müssen in einem solchen Fall erneut erfüllt werden, wobei dies insbesondere auch für die (seinerzeit) darin geregelte Vorbezugszeit gilt, selbst wenn bereits Leistungen nach § 2 AsylbLG bezogen wurden (BSG, Urteil vom 24. März 2009 - B 8 AY 10/07 R - juris Rn. 17).

  • BSG, 04.04.2017 - B 4 AS 6/16 R

    Arbeitslosengeld II - Zugunstenverfahren - Überprüfungsantrag nach dem

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.02.2020 - L 8 AY 5/14
    Soweit ersichtlich, haben die für das Sozialhilfe- und Asylbewerberleistungsrecht zuständigen Senate des BSG an dieser Auffassung festgehalten, ohne den Überlegungen des 4. Senats im Urteil vom 4. April 2017 (Az.: B 4 AS 6/16 R) näher zu treten.

    Dieser geht unter Bezugnahme auf das zitierte Urteil des 4. Senats des BSG (Urteil vom 4. April 2017 - B 4 AS 6/16 R) davon aus, dass der nähere Vortrag zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Klägers seit seiner Ausreise entbehrlich sei.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2011 - L 8 AY 62/10

    In der Person eines Asylbewerbers liegendes Abschiebungshindernis kann sich

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.02.2020 - L 8 AY 5/14
    Der Kläger meint nach wie vor, dass die Geburt seiner Tochter sein rechtsmissbräuchliches Verhalten verdrängt habe und verweist diesbezüglich auf den Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 22. Februar 2011 (Az.: L 8 AY 62/10 B ER).

    Für das ausnahmsweise Entfallen der kausalen Verknüpfung zwischen dem rechtsmissbräuchlichen Verhalten und der Beeinflussung der Aufenthaltsdauer (vgl. dazu LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22. Februar 2011 - L 8 AY 62/10 B ER - juris Rn. 14) besteht jedenfalls im Falle des Klägers, wohl aber auch nach der eindeutigen Formulierung des Gesetzes kein Anhalt.

  • BSG, 26.06.2013 - B 7 AY 3/12 R

    Asylbewerberleistung - Zugunstenverfahren - keine Nachzahlung von Leistungen für

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.02.2020 - L 8 AY 5/14
    Es kommt daher maßgeblich darauf an, dass die Bedürftigkeit - hier nach dem AsylbLG - ununterbrochen bis zur Entscheidung in der letzten Tatsacheninstanz fortbesteht (BSG, Urteil vom 26. Juni 2013 - B 7 AY 3/12 R; Urteil vom 9. Juni 2011 - B 8 AY 1/10 R - juris Rn. 20).
  • LSG Hessen, 21.12.2007 - L 6 AY 4/07

    Asylbewerberleistungen trotz Ausreise; Fortbestand einer Vollmacht trotz

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.02.2020 - L 8 AY 5/14
    Der Senat teilt nicht die Ansicht des Hessischen LSG im Beschluss vom 21. Dezember 2007 (Az.: L 6 AY 4/07 NZB).
  • LSG Sachsen, 06.12.2017 - L 8 AY 9/17

    Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ; Abschiebung ins Herkunftsland;

  • OVG Sachsen, 02.10.2009 - 3 B 482/09

    Abschiebung; Vaterschaftsanerkennung; Anfechtung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2019 - L 20 AY 15/19

    Ausschluss von EU-Ausländern aus dem Anwendungsbereich des AsylbLG

  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 16/08 R

    Sozialhilfe - Ausnahmen von der grundsätzlichen Anwendbarkeit des § 44 SGB X -

  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

  • BSG, 02.12.2014 - B 14 AS 8/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anwendung des Leistungsausschlusses für

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

  • BSG, 27.02.2019 - B 7 AY 1/17 R

    Anspruch auf Asylbewerberleistungen

  • BSG, 02.02.2010 - B 8 AY 1/08 R

    Asylbewerberleistung - Analog-Leistung nach § 2 AsylbLG - Vorbezugszeit -

  • BSG, 26.06.2013 - B 7 AY 6/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsantrag -

  • BSG, 20.12.2012 - B 7 AY 1/11 R

    Asylbewerberleistung - Anspruch auf Geldleistungen zur Pflege - Ausschluss von

  • BSG, 12.07.2012 - B 14 AS 35/12 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - fehlendes Rechtsschutzbedürfnis -

  • LSG Sachsen, 11.01.2021 - L 8 AY 10/20
    Der Senat hat bereits ausgeführt, dass er den Ausschluss sogenannter "Analogleistungen" auf Dauer für verfassungsrechtlich problematisch erachtet (Urteil vom 26. Februar 2020 - L 8 AY 5/14).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.11.2022 - L 8 AY 55/21

    Leistungen nach dem AsylbLG; Passiver Widerstand gegen eine Abschiebungsmaßnahme;

    Ein solcher Vorwurf kann bei einer nachhaltigen Verletzung von Mitwirkungspflichten i.S. des § 48 Abs. 3 AufenthG (u.a. zur Beschaffung eines Identitätspapiers) berechtigt sein (vgl. Hess. LSG, Urteil vom 22.7.2020 - L 4 AY 8/17 - juris Rn. 43; Sächs. LSG, Urteil vom 26.2.2020 - L 8 AY 5/14 - juris Rn. 25; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20.1.2009 - L 11 AY 2/08 - juris Rn. 21).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 06.09.2018 - L 8 AY 5/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,39946
LSG Sachsen-Anhalt, 06.09.2018 - L 8 AY 5/14 (https://dejure.org/2018,39946)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06.09.2018 - L 8 AY 5/14 (https://dejure.org/2018,39946)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06. September 2018 - L 8 AY 5/14 (https://dejure.org/2018,39946)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,39946) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf sog. Analogleistungen nach dem Asylbewerberleistungsrecht; Rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Dauer des Aufenthalts

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf sog. Analogleistungen nach dem Asylbewerberleistungsrecht; Rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Dauer des Aufenthalts

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf sog. Analogleistungen nach dem Asylbewerberleistungsrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2019, 236
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R

    Asylbewerberleistung - Analogleistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 06.09.2018 - L 8 AY 5/14
    Nach Auffassung des Gerichts sei maßgebend, ob das Verhalten der Kläger bei generell abstrakter Betrachtungsweise dazu geeignet gewesen sei, den Aufenthalt in Deutschland zu verlängern (Hinweis auf Urteil des BSG vom 17. Juni 2008 - B 8/9 B AY 1/07 R -).

    Soweit die vorgenannten Kläger vor Mai 2006 Leistungen nach dem BSHG und Leistungen nach dem SGB II bezogen haben, hat dies unberücksichtigt zu bleiben, denn der Bezug anderer Sozialleistungen als der Grundleistungen nach § 3 AsylbLG erfüllt den Tatbestand des § 2 AsylbLG nicht (vgl. BSG, Urteil vom 17. Juni 2008 - B 8/9b AY 1/07 R -, juris RdNr. 20; Fichtner/Wenzel, Kommentar zum u.a. AsylbLG, 3. Auflage, § 2 AsylbLG RdNr. 3).

    Demgegenüber genügt nicht, dass die Dauer des Aufenthalts auf Gründen beruht, die in der Verantwortungssphäre des Hilfesuchenden liegen (vgl. BSG, Urteil vom 17. Juni 2008, - B 8/9b AY 1/07 R -, juris RdNr. 32).

    Art, Ausmaß und Folgen der Pflichtverletzung wiegen für den Ausländer sowie über die Regelung des § 2 Abs. 3 AsylbLG für dessen minderjährige Kinder so schwer, dass auch der Pflichtverletzung im Rahmen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ein erhebliches Gewicht zukommen muss (BSG, Urteil vom 17. Juni 2008, - B 8/9b AY 1/07 R -, juris RdNr. 33).

    Ein Ausländer, der seine Aufenthaltsdauer selbst missbräuchlich beeinflusst hat, ist nicht schutzbedürftig, solange ihm das Aufenthaltsrecht keinen gefestigten Aufenthaltsstatus zugesteht (BSG, Urteil vom 17. Juni 2008, - B 8/9b AY 1/07 R -, juris RdNr. 41).

    In diesen Fällen sei eine typisierende Betrachtungsweise nicht mehr zulässig (BSG, Urteil vom 17. Juni 2008, - B 8/9b AY 1/07 R -, juris RdNr. 43).

  • BSG, 08.02.2007 - B 9b AY 1/06 R

    Asylbewerberleistung - Sozialhilfe nach längerer Aufenthaltsdauer -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 06.09.2018 - L 8 AY 5/14
    Zur Begründung haben die Kläger vorgetragen, das BSG habe in seinem Urteil vom 8. Februar 2007 in dem Verfahren "B 9 b AY 1/06 N" (gemeint ist wohl: B 9b AY 1/06 R) dargelegt, dass eine rechtsmissbräuchliche Aufenthaltsverlängerung dann anzunehmen sei, wenn der Ausländer im Bundesgebiet verbleibe, obwohl es ihm möglich und zumutbar gewesen wäre auszureisen.

    (Sozial-) Hilfeleistungen sind keine rentenähnlichen Dauerleistungen und werden deshalb grundsätzlich nur für die nächstliegende Zeit bewilligt (BSG, Urteil vom 8. Februar 2007 - B 9b AY 1/06 R -, juris RdNr. 12).

  • VG Bayreuth, 12.02.2014 - B 4 K 12.508

    Eine vor einem orthodoxen Priester in Deutschland geschlossene Ehe zwischen einem

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 06.09.2018 - L 8 AY 5/14
    Nach allgemeiner Auffassung besteht ein aus Art. 6 Abs. 1 GG abzuleitendes Aufenthaltsrecht für volljährige Kinder nur dann, wenn diese ihren Eltern oder dem aufenthaltsberechtigten oder geduldeten Ausländer Unterhalt leisten oder von diesem wesentlich unterhalten werden (BVerfG, Dreierausschussbeschluss vom 1. September 1982 - 1 BvR 748/82 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 4. Oktober 1982 - 1 B 93/82 -, juris; VG Bayreuth, Urteil vom 12. Februar 2014 - B 4 K 12.508 -, juris RdNr. 32 ff.).
  • BSG, 17.06.2008 - B 8 AY 5/07 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Anwendbarkeit von § 44 Abs 1 SGB X auf

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 06.09.2018 - L 8 AY 5/14
    § 44 SGB X sei aufgrund des Verweises in § 9 Abs. 3 AsylbLG anwendbar (Hinweis auf Urteil des BSG vom 17. Juni 2008 - B 8 AY 5/07 R -).
  • BSG, 17.06.2008 - B 8 AY 13/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - Asylbewerberleistung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 06.09.2018 - L 8 AY 5/14
    Ein Verwaltungsakt, mit dem eine begehrte Leistung abgelehnt wird, besitzt keine Dauerwirkung (vgl. Urteil des BSG vom 17. Juni 2008 - B 8 AY 13/07 R -, juris RdNr. 11).
  • BVerwG, 04.10.1982 - 1 B 93.82

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Erteilung einer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 06.09.2018 - L 8 AY 5/14
    Nach allgemeiner Auffassung besteht ein aus Art. 6 Abs. 1 GG abzuleitendes Aufenthaltsrecht für volljährige Kinder nur dann, wenn diese ihren Eltern oder dem aufenthaltsberechtigten oder geduldeten Ausländer Unterhalt leisten oder von diesem wesentlich unterhalten werden (BVerfG, Dreierausschussbeschluss vom 1. September 1982 - 1 BvR 748/82 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 4. Oktober 1982 - 1 B 93/82 -, juris; VG Bayreuth, Urteil vom 12. Februar 2014 - B 4 K 12.508 -, juris RdNr. 32 ff.).
  • BVerfG, 01.09.1982 - 1 BvR 748/82
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 06.09.2018 - L 8 AY 5/14
    Nach allgemeiner Auffassung besteht ein aus Art. 6 Abs. 1 GG abzuleitendes Aufenthaltsrecht für volljährige Kinder nur dann, wenn diese ihren Eltern oder dem aufenthaltsberechtigten oder geduldeten Ausländer Unterhalt leisten oder von diesem wesentlich unterhalten werden (BVerfG, Dreierausschussbeschluss vom 1. September 1982 - 1 BvR 748/82 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 4. Oktober 1982 - 1 B 93/82 -, juris; VG Bayreuth, Urteil vom 12. Februar 2014 - B 4 K 12.508 -, juris RdNr. 32 ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2021 - L 8 AY 21/19

    Aussetzung eines Verfahrens um Leistungen nach dem AsylbLG; Konkrete

    Dieser Rechtsprechung haben sich die Instanzgerichte (im Grundsatz) angeschlossen (vgl. etwa LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.6.2017 - L 7 AY 2217/13 - juris Rn. 24 ff., 35 f.; Bayerisches LSG, Urteil vom 28.5.2020 - L 19 AY 38/18 - juris Rn. 49 ff., Revision beim BSG anhängig - B 7 AY 4/20 R - LSG Hamburg, Urteil vom 28.10.2019 - L 4 AY 3/17 - juris Rn. 47 f.; Hessisches LSG, Urteil vom 22.7.2020 - L 4 AY 8/17 - juris Rn. 40 f.; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 6.9.2018 - L 8 AY 5/14 - juris Rn. 60; jüngst Senatsurteil vom 22.10.2020 - L 8 AY 21/17 - juris Rn. 21).

    Nur vereinzelt wird ein dauerhafter Ausschluss von Leistungen nach § 2 AsylbLG wegen eines rechtsmissbräuchlichen Verhaltens als im Einzelfall nicht verhältnismäßig angesehen (vgl. etwa LSG Sachsen, Urteil vom 26.2.2020 - L 8 AY 5/14 - juris Rn. 40 ff., Revision beim BSG anhängig - B 7 AY 2/20 R - SG Hildesheim, Beschluss vom 23.11.2012 - S 42 AY 113/12 ER - juris Rn. 11 ff.; SG Landshut, Beschluss vom 6.5.2019 - S 11 AY 38/19 ER - juris Rn. 36; vgl. auch OVG Bremen, Urteil vom 16.5.2013 - S 3 A 197/12 - juris 28).

    Insoweit ist aber die (umstrittene) Rechtsfrage, ob das Entfallen der Leistungsberechtigung durch eine Ausreise aus dem Bundesgebiet (§ 1 Abs. 1 AsylbLG) die Durchsetzung des Anspruchs auf existenzsichernde Leistungen nach dem AsylbLG während des Aufenthalts in Deutschland berührt (vgl. dazu etwa Sächsisches LSG, Urteil vom 26.2.2020 - L 8 AY 5/14 - juris Rn. 47 ff., Revision anhängig beim BSG - B 7 AY 2/20 R - Sächsisches LSG, Urteil vom Urteil vom 6.12.2017 - L 8 AY 9/17 - juris Rn. 20; Hessisches LSG, Beschluss vom 21.12.2007 - L 6 AY 4/07 NZB - juris Rn. 11), für eine sachliche Rechtfertigung der unterlassenen Aktualisierung der Bedarfssätze nicht relevant (vgl. auch die zutreffende Stellungnahme der Sachverständigen Steffen in der o.g. Sitzung, Protokoll-Nr. 19/50, S. 849).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2014 - L 8 AY 5/14 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,103822
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2014 - L 8 AY 5/14 B (https://dejure.org/2014,103822)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.05.2014 - L 8 AY 5/14 B (https://dejure.org/2014,103822)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. Mai 2014 - L 8 AY 5/14 B (https://dejure.org/2014,103822)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,103822) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2014 - L 8 AY 4/14
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2014 - L 8 AY 5/14
    Die gegen diese ablehnende Entscheidung eingelegte Beschwerde des Antragstellers hat der Senat mit Beschluss vom heutigen Tage im Verfahren L 8 AY 4/14 B ER zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht