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   LSG Niedersachsen-Bremen, 04.09.2014 - L 8 AY 70/12   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 04.09.2014 - L 8 AY 70/12 (https://dejure.org/2014,44416)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 04.09.2014 - L 8 AY 70/12 (https://dejure.org/2014,44416)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 04. September 2014 - L 8 AY 70/12 (https://dejure.org/2014,44416)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 44 Abs. 3 SGB X;... § 54 Abs. 1 S. 1 SGG; § 56 SGG; § 3 AsylbLG; § 9 Abs. 3 AsylbLG; § 23 Abs. 1 AufenthG; § 1 Abs. 1 Nr. 4 AsylbLG; § 2 Abs. 1 AsylbLG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 44 Abs. 1 S. 1 SGB X; § 44 Abs. 4 S. 3 SGB X
    Kombinierte Anfechtungs- Verpflichtungs- und Leistungsklage; Zuständige Behörde für eine Rücknahmeentscheidung; Zeitlich nach einem Überprüfungsantrag eintretender Wegfall der Bedürftigkeit; Anspruch auf Asylbewerberleistungen; Rücknahme eines Ablehnungsbescheides im ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kombinierte Anfechtungs- Verpflichtungs- und Leistungsklage; Zuständige Behörde für eine Rücknahmeentscheidung; Zeitlich nach einem Überprüfungsantrag eintretender Wegfall der Bedürftigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Asylbewerberleistungen; Rücknahme eines Ablehnungsbescheides im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren; Zuständigkeit für das Überprüfungsverfahren; Keine rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer bei fehlender Mitwirkung bei der Beschaffung ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Asylbewerberleistungen; Rücknahme eines Ablehnungsbescheides im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren; Zuständigkeit für das Überprüfungsverfahren; Keine rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer bei fehlender Mitwirkung bei der Beschaffung ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 16/08 R

    Sozialhilfe - Ausnahmen von der grundsätzlichen Anwendbarkeit des § 44 SGB X -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.09.2014 - L 8 AY 70/12
    Für die Frage des maßgeblichen Zeitpunkts eines anspruchsvernichtenden Bedürftigkeitswegfalls bei einem Zugunstenverfahren nach § 44 SGB X (hierzu BSG Urteil vom 29.09.2009 - B 8 SO 16/08 R ) ist nach allgemeinen prozessualen Grundsätzen und wegen des Gebots des effektiven Rechtsschutzes auf den Zeitpunkt der Antragstellung i.S. des § 44 Abs. 4 Satz 3 SGB X bzw. bei einem von Amts wegen eingeleiteten Verwaltungsverfahren auf das Datum der Einleitungsverfügung abzustellen.

    Die Einklagbarkeit zu Unrecht versagter Leistungen wäre anderenfalls uneffektiv, wenn die Sozialbehörde durch unberechtigtes Bestreiten des Anspruchs den Beginn der Leistung auf Jahre hinausschieben oder gar den mit dem bekanntgewordenen Bedarf entstandenen Anspruch vereiteln könnte (BSG, Urteil vom 29. September 2009 - B 8 SO 16/08 - juris Rdn. 14 unter Hinweis auf frühere Entscheidungen des BVerwG).

    Der Senat folgt nicht der Rechtsprechung des BSG, nach der bei der Prüfung, ob zwischenzeitlich der ursprüngliche Bedarf, der zu Unrecht nicht durch Sozialhilfeleistungen gedeckt wurde, oder die Bedürftigkeit im oben bezeichneten Sinn entfallen sind, in zeitlicher Hinsicht "naturgemäß" auf die letzte Tatsacheninstanz abzustellen ist (so BSG, Urteil vom 29. September 2009 - B 8 SO 16/08 R - juris Rdn. 21).

    Diese Voraussetzung ist im Bereich der Sozialhilfe nach dem SGB XII und des AsylbLG - wie dargelegt - so auszulegen, dass einer (früher einmal) hilfebedürftigen Person eine Leistung nicht zu gewähren ist, wenn sie dieser Leistung nicht (mehr) bedarf (vgl. BSG, Urteil vom 29. September 2009 - B 8 SO 16/08 R - juris Rdn. 15).

    Die bereits vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Grundsätze für die Fälle, in denen Hilfesuchende bei einer rechtswidrigen Ablehnung innerhalb der gesetzlichen Fristen einen Rechtsbehelf einlegen, im Rechtsbehelfsverfahren die Hilfegewährung erst erstreiten müssen und zwischenzeitlich eine Bedarfsdeckung im Wege der Selbsthilfe oder Hilfe Dritter eintritt (vgl. zu diesen Grundsätzen auch BSG, Urteil vom 29. September 2009 - B 8 SO 16/08 R - juris Rdn. 14 m.w.N.), gelten letztlich auch bei Überprüfungsverfahren nach § 44 SGB X. In beiden Fällen bringt die betroffene Person - einerseits mit Einlegung des Rechtsbehelfs, andererseits mit der Stellung eines Antrags nach § 44 SGB X - zum Ausdruck, dass sie von der Rechtswidrigkeit der behördlichen Entscheidung überzeugt ist.

    Der Senat weicht zudem mit seiner Auffassung, dass ein zeitlich nach dem Überprüfungsantrag eintretender Wegfall der Bedürftigkeit unbeachtlich für die Nachzahlung zu Unrecht nicht erbrachter Sozialhilfeleistungen nach § 44 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 SGB X ist, von der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 29. September 2009 - B 8 SO 16/08 -) ab, so dass auch ein Zulassungsgrund nach § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG vorliegt.

  • BSG, 26.06.2013 - B 7 AY 3/12 R

    Asylbewerberleistung - Zugunstenverfahren - keine Nachzahlung von Leistungen für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.09.2014 - L 8 AY 70/12
    Vielmehr ist nur dann, wenn zwischenzeitlich für den Erlass des konkreten nach § 44 Abs. 1 SGB X zu überprüfenden Bescheides eine andere Behörde zuständig geworden ist, diese auch für die Entscheidung über die Rücknahme zuständig (vgl. Senatsurteil vom 17. November 2011 - L 8 AY 34/10 B -, unveröffentlicht; so auch SG Detmold, Urteil vom 24. Juni 2010 - S 6 AY 68/09 - juris Rdn. 24 m.w.N.; Scheider in Hohm, Kommentar zum AsylbLG, Stand Dezember 2013 § 9 Rdn. 73.2 bis 73.4; wohl offen gelassen durch BSG, Urteil vom 26. Juni 2013 - B 7 AY 3/12 R - juris Rdn. 10 bis 12; a. A. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11. Mai 2011 - L 5 AS 92/07 - juris Rdn. 40).

    Eine derartige "vergleichbare Belastung" liegt nach Auffassung des Sozialhilfesenats des BSG (BSG, a.a.O. Rdn. 21; zuletzt Urteil vom 26. Juni 2013 - B 7 AY 3/12 R -, juris Rdn. 13) dann nicht mehr vor, wenn die Bedürftigkeit inzwischen temporär oder auf Dauer (zum maßgebenden Zeitpunkt der Prüfung s. unten) entfallen ist, etwa weil ein entsprechendes Einkommen erzielt oder Vermögen erworben wurde.

    Eine detaillierte Berechnung durch den Senat ist hier nicht geboten; dies wird die Beklagte in Umsetzung ihrer Verpflichtung aus dem Grundurteil nach § 130 SGG (auch im Zugunstenverfahren nach § 44 SGB X zulässig; s. BSG in ständiger Rechtsprechung, zuletzt Urteil vom 26. Juni 2013 - B 7 AY 3/12 R - juris Rdn. 9) vorzunehmen haben.

  • BSG, 09.06.2011 - B 8 AY 1/10 R

    Asylbewerberleistung - Zugunstenverfahren - Nachzahlung von Analogleistungen gem

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.09.2014 - L 8 AY 70/12
    Dies rechtfertigt es, die Differenz zwischen der nach dem AsylbLG und der nach dem SGB XII pauschalierten Leistung in voller Höhe nachzuzahlen und nicht auf eine konkrete Bedarfsdeckung im Einzelfall abzustellen (BSG, Urteil vom 9. Juni 2011 - B 8 AY 1/10 R -, juris Rdn. 16).

    Auch Einmalleistungen, die nach §§ 3 ff AsylbLG erbracht wurden, nach dem SGB XII jedoch von der Regelsatzleistung erfasst werden, sind bei dem Gesamtvergleich in Ansatz zu bringen (zur Berechnungsmethode, auch bei Krankenbehandlung nach § 4 Abs. 1 AsylbLG, ausführlich BSG Urteil vom 9. Juni 2011 - B 8 AY 1/10 R - juris Rdn. 18 f.).

  • BSG, 14.11.2002 - B 13 RJ 47/01 R

    Überprüfungsverfahren eines Rentenantrags nach zwischenzeitlicher Rechtsänderung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.09.2014 - L 8 AY 70/12
    Ob dieser der Judikatur des BSG zu § 44 SGB X in anderen Leistungsbereichen entgegenstehenden Auffassung (der 8. Senat des BSG erwähnt insoweit selber Urteile vom 25. Oktober 1984 - 11 RAz 3/83 und vom 14. November 2002 - B 13 RJ 47/01 R - vgl. auch Urteil vom 1. Juni 2010 - B 4 AS 78/09 R -) zu folgen ist, kann hier dahinstehen (zur Kritik an der Rechtsauffassung des Sozialhilfesenats s. u.a. Conradis in Existenzsicherungsrecht, 2. Aufl. 2012, Kapitel 55 Rdn. 31; Baumeister in jurisPK-SGB X, § 44 SGB X Rdn. 29).

    Weil es bei dem Zugunstenverfahren nach § 44 SGB X um die Überprüfung eines früheren Bescheids geht, ist insoweit (in Bezug auf die Anfechtungs- und Verpflichtungsklage) auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Erlasses des nach § 44 SGB X angegriffenen Bescheids "aus heutiger Sicht" abzustellen (BSG, Urteil vom 25. Oktober 1984 - 11 RAz 3/83 - juris Rdn. 10, 11; BSG, Urteil vom 14. November 2002 - B 13 RJ 47/01 R - juris Rdn. 19; Ulmer, a.a.O., § 54 Rdn. 146).

  • BSG, 25.10.1984 - 11 RAz 3/83

    Rechtswidriger Verwaltungsakt - Damalige Rechtsprechung des BSG - Nachträgliche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.09.2014 - L 8 AY 70/12
    Ob dieser der Judikatur des BSG zu § 44 SGB X in anderen Leistungsbereichen entgegenstehenden Auffassung (der 8. Senat des BSG erwähnt insoweit selber Urteile vom 25. Oktober 1984 - 11 RAz 3/83 und vom 14. November 2002 - B 13 RJ 47/01 R - vgl. auch Urteil vom 1. Juni 2010 - B 4 AS 78/09 R -) zu folgen ist, kann hier dahinstehen (zur Kritik an der Rechtsauffassung des Sozialhilfesenats s. u.a. Conradis in Existenzsicherungsrecht, 2. Aufl. 2012, Kapitel 55 Rdn. 31; Baumeister in jurisPK-SGB X, § 44 SGB X Rdn. 29).

    Weil es bei dem Zugunstenverfahren nach § 44 SGB X um die Überprüfung eines früheren Bescheids geht, ist insoweit (in Bezug auf die Anfechtungs- und Verpflichtungsklage) auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Erlasses des nach § 44 SGB X angegriffenen Bescheids "aus heutiger Sicht" abzustellen (BSG, Urteil vom 25. Oktober 1984 - 11 RAz 3/83 - juris Rdn. 10, 11; BSG, Urteil vom 14. November 2002 - B 13 RJ 47/01 R - juris Rdn. 19; Ulmer, a.a.O., § 54 Rdn. 146).

  • BSG, 01.06.2010 - B 4 AS 78/09 R

    Arbeitslosengeld II - Kostensenkungsaufforderung wegen unangemessener

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.09.2014 - L 8 AY 70/12
    Ob dieser der Judikatur des BSG zu § 44 SGB X in anderen Leistungsbereichen entgegenstehenden Auffassung (der 8. Senat des BSG erwähnt insoweit selber Urteile vom 25. Oktober 1984 - 11 RAz 3/83 und vom 14. November 2002 - B 13 RJ 47/01 R - vgl. auch Urteil vom 1. Juni 2010 - B 4 AS 78/09 R -) zu folgen ist, kann hier dahinstehen (zur Kritik an der Rechtsauffassung des Sozialhilfesenats s. u.a. Conradis in Existenzsicherungsrecht, 2. Aufl. 2012, Kapitel 55 Rdn. 31; Baumeister in jurisPK-SGB X, § 44 SGB X Rdn. 29).
  • BSG, 18.10.2004 - B 2 U 176/04 B

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die rechtliche Beurteilung einer Verpflichtungsklage

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.09.2014 - L 8 AY 70/12
    Zudem sind die Anspruchstellenden stets so zu stellen, als wenn von vornherein rechtmäßig entschieden worden wäre (BSG, Urteil vom 18. Oktober 2004 - B 2 U 176/04 B - juris Rdn. 6 am Ende; Castendieck in Lüdtke, SGG, 4. Aufl. 2012, § 54 Rdr. 77; Keller, a.a.O., § 54 Rdn. 34 am Ende).
  • BSG, 26.06.2001 - B 2 U 28/00 R

    Pflegegeld - Hilflosigkeit - Pflegebedarf - hauswirtschaftliche Versorgung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.09.2014 - L 8 AY 70/12
    Entscheidend ist das materielle Recht, nach dem auch ein anderer Zeitpunkt maßgeblich sein kann (vgl. BSG, Urteil vom 26. Juni 2001 - B 2 U 28/00 R - juris Rdn. 13 ff.; Ulmer in Hennig, SGG, Loseblatt-Kommentar, Stand: Oktober 2014, § 54 Rdn. 136; Böttiger in Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Aufl. 2014, § 54 Rdn. 98; zu den Ausnahmen vgl. etwa die Einzelfälle bei Keller, a.a.O., § 54 Rdn. 33a, 34a).
  • BSG, 28.05.1997 - 10 RKg 25/95

    Sozialleistung - Unrechtmäßig - Entziehung - Rücknahme - Erstattungsbescheid

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.09.2014 - L 8 AY 70/12
    § 44 SGB X dient dagegen nur der materiellen Gerechtigkeit zu Gunsten der leistungsberechtigten Person auf Kosten der Bindungswirkung von zu ihren Ungunsten ergangenen Verwaltungsakten (BSG a.a.O., Rdn. 15 unter Hinweis auf BSG SozR 3-1300 § 44 Nr. 21 S 43).
  • SG Detmold, 24.06.2010 - S 6 AY 68/09

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.09.2014 - L 8 AY 70/12
    Vielmehr ist nur dann, wenn zwischenzeitlich für den Erlass des konkreten nach § 44 Abs. 1 SGB X zu überprüfenden Bescheides eine andere Behörde zuständig geworden ist, diese auch für die Entscheidung über die Rücknahme zuständig (vgl. Senatsurteil vom 17. November 2011 - L 8 AY 34/10 B -, unveröffentlicht; so auch SG Detmold, Urteil vom 24. Juni 2010 - S 6 AY 68/09 - juris Rdn. 24 m.w.N.; Scheider in Hohm, Kommentar zum AsylbLG, Stand Dezember 2013 § 9 Rdn. 73.2 bis 73.4; wohl offen gelassen durch BSG, Urteil vom 26. Juni 2013 - B 7 AY 3/12 R - juris Rdn. 10 bis 12; a. A. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11. Mai 2011 - L 5 AS 92/07 - juris Rdn. 40).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.05.2011 - L 5 AS 92/07

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrigen

  • BSG, 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R

    Asylbewerberleistung - Analogleistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung -

  • BSG, 17.06.2008 - B 8 AY 8/07 R

    Asylbewerberleistung - Analogleistung gem § 2 AsylbLG - Klage auf höhere Leistung

  • BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 70/98 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Widerruf - bedarfsabhängige Ermächtigung -

  • BSG, 29.06.1995 - 11 RAr 57/94

    Anhörung bei der Feststellung der Prozeßunfähigkeit eines Verfahrensbeteiligten,

  • BSG, 28.05.2015 - B 7 AY 3/14 R

    Asylbewerberleistungsrecht

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2011 - L 8 AY 34/10
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2016 - L 20 AY 30/15

    Anspruch auf Leistungen nach dem AsylbLG ; Bindungswirkung eines Leistungsurteils

    Mit Blick auf Verfahrensfehler des Sozialgerichts mag insoweit offen bleiben, ob sich die Beteiligten, die bereits ihr Einverständnis mit einem Urteil ohne mündliche Verhandlung erklärt hatten, wegen eines erst danach erfolgten Hinweises der Klägerin auf die zwischenzeitlich ergangene Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 04.09.2014 - L 8 AY 70/12 erneut mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung hätten einverstanden erklären müssen.
  • LSG Baden-Württemberg, 23.04.2015 - L 7 AY 3763/12

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsantrag -

    Die Behörde, die den ursprünglichen Verwaltungsakt erlassen hat, soll jedoch nur dann für die Rücknahme nicht mehr zuständig sein, wenn sie entweder zu keinem Zeitpunkt zuständig war oder ihre Zuständigkeit nach Erlass des Verwaltungsakts, dessen Aufhebung angestrebt wird, entfallen ist (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 4. September 2014 - L 8 AY 70/12 - ; Senatsurteil vom 26. Februar 2015 - L 7 AY 3769/12 -).

    Mit der Rechtsprechung des BSG (a.a.O.) sieht der Senat somit als entscheidungserheblichen Zeitpunkt für die Beurteilung durchgehender Bedürftigkeit die letzte mündliche Verhandlung in der Tatsacheninstanz an (a.A. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 4. September 2014, a.a.O.).

  • BSG, 22.06.2016 - B 7 AY 2/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Der Umstand, dass das LSG Niedersachsen-Bremen - ua im Urteil vom 4.9.2014 - L 8 AY 70/12 - eine dezidiert andere Auffassung zur Auslegung des Aktualitätsgrundsatzes für zutreffend erachtet habe, bestätige dies.
  • BSG, 27.10.2015 - B 7 AY 1/15 B
    Der Umstand, dass das LSG Niedersachsen-Bremen (ua mit Urteil vom 4.9.2014 - L 8 AY 70/12) eine dezidiert andere Auffassung zur Auslegung des Aktualitätsgrundsatzes für zutreffend erachtet habe, bestätige dies.
  • BSG, 27.10.2015 - B 7 AY 3/15 B
    Der Umstand, dass das LSG Niedersachsen-Bremen (ua Urteil vom 4.9.2014 - L 8 AY 70/12) eine dezidiert andere Auffassung zur Auslegung des Aktualitätsgrundsatzes für zutreffend erachtet habe (Abstellen für das Entfallen der Bedürftigkeit auf die Zeit bis zur Stellung eines Überprüfungsantrags), bestätige dies.
  • BSG, 17.06.2016 - B 7 AY 1/16 B
    Der Umstand, dass das LSG Niedersachsen-Bremen - ua im Urteil vom 4.9.2014 - L 8 AY 70/12 - eine dezidiert andere Auffassung zur Auslegung des Aktualitätsgrundsatzes für zutreffend erachtet habe, bestätige dies.
  • BSG, 17.06.2016 - B 7 AY 3/16 B
    Der Umstand, dass das LSG Niedersachsen-Bremen - ua im Urteil vom 4.9.2014 - L 8 AY 70/12 - eine dezidiert andere Auffassung zur Auslegung des Aktualitätsgrundsatzes für zutreffend erachtet habe, bestätige dies.
  • LSG Hamburg, 28.10.2019 - L 4 AY 3/17

    Asylbewerberleistung - Analogleistung - Vorbezugszeit - Unterbrechung durch

    Auch kann man von Rechtsmissbrauch nur sprechen, wenn die Behörde dem Ausländer klar und unmissverständlich mitgeteilt hat, was konkret von ihm erwartet wird (vgl. Oppermann, jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 2 AsylbLG 1. Überarbeitung, Rn. 66; ähnlich LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 4.9.2014 - L 8 AY 70/12).
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