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   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 19.03.2009 - L 8 B 208/07   

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https://dejure.org/2009,28853
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 19.03.2009 - L 8 B 208/07 (https://dejure.org/2009,28853)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 19.03.2009 - L 8 B 208/07 (https://dejure.org/2009,28853)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 19. März 2009 - L 8 B 208/07 (https://dejure.org/2009,28853)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Auftragsverhältnis zwischen der BA und einer Arbeitsgemeinschaft nach § 44b SGB 2 - Forderungseinzug - Stundungsantrag während laufender Aufrechnung - Zuständigkeit für den Erlass des Widerspruchsbescheides

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB X § 89 Abs. 1; SGB X § 90 S. 2; SGB II § 44b
    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Auftragsverhältnis zwischen der Bundesagentur für Arbeit und einer Arbeitsgemeinschaft, Zuständigkeit für den Erlass des Widerspruchsbescheides

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.07.2007 - 8 B 28.07

    Kraft eines Gesetzgebungsbefehls des Bundesgesetzgebers geltendes Recht als

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 19.03.2009 - L 8 B 208/07
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung der Erfolgsaussichten ist bei - rückwirkender - Bewilligung der Zeitpunkt der Entscheidungs- bzw. Bewilligungsreife - mithin hier der 14. Juli 2006 -, der Tag des Eingangs des amtlichen Vordruckes nebst der entsprechenden Nachweise bei Gericht (vgl. Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Auflage, § 73a Rz. 13d m.w.N., ständige Rechtsprechung des Senates, vgl. Beschluss vom 18. September 2008 - L 8 B 28/07).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 19.03.2009 - L 8 B 208/07
    Im Hinblick auf die "Übergangszeit-Rechtsprechung" des BSG, vgl. Urteil vom 07. November 2006 - B 7b AS 10/06 R - lässt sich eine Unzulässigkeit der Klage zumindest nicht mit so hinreichender Gewissheit feststellen, dass Erfolgsaussichten von vornherein zu verneinen wären.
  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 19.03.2009 - L 8 B 208/07
    Insbesondere findet § 172 Abs. 3 Nr. 3 SGG in der seit dem 01. April 2008 geltenden Fassung, welcher Beschwerden gegen Kostengrundentscheidungen der Sozialgerichte ausschließt, auf die bereits vor Inkrafttreten dieser Norm erhobene Beschwerde noch keine Anwendung, BVerfGE 87, 48.
  • LSG Sachsen, 25.02.2010 - L 2 AS 451/09

    Die Bundesagentur für Arbeit ist nicht dazu berechtigt, Mahngebühren im eigenen

    Rechtsfolge des Handelns im eigenen Namen entgegen § 89 Abs. 1 SGB X ist die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes (Engelmann, a.a.O., § 89 Rn. 4 m.w.N.; vgl. auch LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19.03.2009 - L 8 B 208/07 - zitiert nach Juris Randnr. 20).
  • LSG Schleswig-Holstein, 26.11.2013 - L 6 AS 277/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Beschwerde gegen ablehnende PKH

    Zur vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 3. August 2010 (BGBl. I S. 1112) geltenden Rechtslage war zwar bezogen auf den Forderungseizug obergerichtlich ein Auftrags- oder auftragsähnlichen Verhältnis entsprechend §§ 88 ff. SGB X zwischen Arbeitsgemeinschaft und Bundesagentur in Betracht gezogen worden (vgl. LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19. März 2009 - L 8 B 208/07; Sächs. LSG, Urteil vom 25. Februar 2010 - L 2 AS 451/09); das Bundessozialgericht ist dieser Sichtweise aber nicht beigetreten (BSG, Urteil vom 26. Mai 2011 - B 14 AS 54/10 R - BSGE 108, 229 = SozR 4-4200 § 44b Nr. 3) und hat seine Auffassung - anders als der Kläger meint - nicht nur mit der (zwischenzeitlich behobenen) Unklarheit bzgl. der Zuordnung der Verwaltungszuständigkeit sondern auch damit begründet, dass die im Falle der "Redelegation" bestehende Teilidentität der Beteiligten mit dem Wesen des Auftrags grundsätzlich unvereinbar sei (BSG, a.a.O., Rn. 23).
  • SG Leipzig, 26.05.2009 - S 23 AS 457/08
    Rechtsfolge eines Handelns im eigenen Namen entgegen § 89 Abs. 1 SGG ist die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes (Engelmann, a.a.O., § 89 Rn. 4 m.w.N.; vgl. auch LSG Mecklenburg-Vorpommern Beschluss vom 19. März 2009 - L 8 B 208/07 -, wonach die Bundesagentur für Arbeit als Auftragnehmerin der zuständigen SGB II -Behörde Verwaltungsakte im Bereich des Forderungseinzugs ausdrücklich im Namen der zuständigen SGB II -Behörde zu erlassen hat).
  • SG Kiel, 06.02.2014 - S 21 SF 98/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Pauschgebühr - Kostenfreiheit bei Wahrnehmung der

    Besondere Beachtung verdiene der Forderungseinzug, der in der Praxis der früheren Arbeitsgemeinschaften (ARGEN) mitunter für Probleme gesorgt habe, wenn Leistungsträger im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft unzulässiger Weise in eigenem Namen Forderungen geltend machen wollten (z.B. LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19.03.2009 - L 8 B 208/07; SG Leipzig, info also 2009, 223).
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