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   LSG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2022 - L 8 BA 107/21 B ER   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2022 - L 8 BA 107/21 B ER (https://dejure.org/2022,18787)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04.04.2022 - L 8 BA 107/21 B ER (https://dejure.org/2022,18787)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04. April 2022 - L 8 BA 107/21 B ER (https://dejure.org/2022,18787)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • BSG, 19.09.2019 - B 12 R 25/18 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Geschäftsführer einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2022 - L 8 BA 107/21
    Ob ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt, richtet sich bei dem Gesellschafter-Geschäftsführer (aber) in erster Linie danach, ob er nach der ihm zukommenden, sich aus dem Gesellschaftsvertrag ergebenden Rechtsmacht ihm nicht genehmeWeisungen verhindern oder Beschlüsse beeinflussen kann, die sein Anstellungsverhältnis betreffen (BSG Urt. v. 12.5.2020 - B 12 R 5/18 R - juris Rn. 13; BSG Urt. v. 19.9.2019- B 12 R 25/18 R - juris Rn. 14 mwN).

    Eine solche Rechtsmacht - und damit eine anzunehmende Selbstständigkeit - besteht bei einem mitarbeitenden Gesellschafter, der zugleich zum Geschäftsführer der GmbH bestellt ist, wenn er über eine Kapitalbeteiligung von mindestens 50 v.H. verfügt oder ihm bei einer geringeren Kapitalbeteiligung nach dem Gesellschaftsvertrag eine umfassende ("echte" oder "qualifizierte"), die gesamte Unternehmenstätigkeit erfassende Sperrminorität eingeräumt ist, die es ihm zumindest ermöglicht, ihm nicht genehme Weisungen der Gesellschafterversammlung verhindern zu können(st. Rspr., vgl. z.B. BSG Urt. v. 12.5.2020 - B 12 R 5/18 R - juris Rn. 14; Urt. v. 19.9.2019 - B 12 R 25/18 R - juris Rn. 15 m.w.N.; Senatsurt. v. 29.1.2020 - L 8 BA 153/19 - juris Rn. 51).

    Sie ist auch bei Arbeitnehmern nicht unüblich (vgl. BSG Urt. v. 19.9.2019 - B 12 R 25/18 R - juris Rn. 17).

  • LSG Baden-Württemberg, 13.11.2020 - L 8 BA 889/20

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH-Geschäftsführer -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2022 - L 8 BA 107/21
    Andernfalls wäre die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von der Entscheidung der Gesellschafter abhängig, ob und wann sie nicht beurkundete und nicht eingetragene Vereinbarungen außerhalb des Gesellschaftsvertrags in den Verkehr bringen oder dies je nach Sachlage unterlassen (vgl. LSG Baden-Württemberg Urt. v. 13.11.2020 - L 8 BA 889/20 - juris Rn. 88).

    Dies spiegelt sich in der Regelung des § 15 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) wieder, wonach nicht eingetragene und bekanntgemachte Tatsachen Dritten nicht entgegengehalten werden können, wenn sie diesem nicht bekannt waren (sog. negative Publizität, vgl.LSG Baden-Württemberg Urt. v. 13.11.2020 - L 8 BA 889/20 - juris Rn. 89; Hopt in: Baumbach/Hopt, HGB, 38. Aufl. 2018, § 15 Rn. 4 ff.).

    Mit ihr manifestiert sich der Wille der Gesellschafter zur Bestellung eines (neuen) Geschäftsführers in rechtlich anzuerkennender Weise (vgl. LSG Baden-Württemberg Urt. v. 13.11.2020 - L 8 BA 889/20 - juris Rn. 91).

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2022 - L 8 BA 107/21
    Maßgebendes Kriterium hierfür ist nach den vom BSG entwickelten Grundsätzen (vgl. etwa BSG Urt. v. 25.1.2001 - B 12 KR 17/00 R - juris Rn. 24; Urt. v. 28.5.2008 - B 12 KR 13/07 R - juris Rn. 27), denen sich der Senat in seiner ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat (vgl. z.B. Senatsurt. v. 22.4.2015 - L 8 R 680/12 - juris Rn. 122), ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlusts eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der sächlichen undpersönlichen Mittel also ungewiss ist (st. Rspr., vgl. zB BSG Urt. v. 18.11.2015 -- B 12 KR 16/13 R - juris Rn. 36 m.w.N.).

    Das verbleibende Risiko der Insolvenz des Auftrag- bzw. Arbeitgebers trifft Arbeitnehmer in gleicher Weise (vgl. z.B. BSG Urt. v. 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - juris Rn. 37).

  • BSG, 11.11.2015 - B 12 R 2/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter einer GmbH - leitender

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2022 - L 8 BA 107/21
    Ihre Arbeitskraft musste B angesichts der anstellungsvertraglich vereinbarten Gegenleistung in Form einer Festvergütung nicht mit der Gefahr des Verlustes einsetzen (vgl. hierzu BSG Urt. v. 11.11.2015 - B 12 R 2/14 R - juris Rn. 26).

    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin vermag auch die Gewährung von Darlehen durch B an sie kein Unternehmerrisiko hinsichtlich des Verlustes der Arbeitskraft zu begründen, da sie für den Einsatz der Arbeitskraft Entgelt erhielt (vgl. BSG Urt. v. 11.11.2015 - B 12 R 2/14 R - juris Rn. 26).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2020 - L 8 BA 266/19
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2022 - L 8 BA 107/21
    Eine beachtliche Härte in diesem Sinne ist regelmäßig nur dann denkbar, wenn es dem Beitragsschuldner gelingt darzustellen und glaubhaft zu machen, dass das Beitreiben der Forderung aktuell die Insolvenz und/oder die Zerschlagung seines Geschäftsbetriebes zur Folge hätte, die Durchsetzbarkeit der Forderung bei einem Abwarten der Hauptsache aber zumindest nicht weiter gefährdet wäre als zurzeit (vgl. z.B. Senatsbeschl. v. 22.4.2020 - L 8 BA 266/19 B ER - juris Rn. 27).

    Die Kostenentscheidung beruht auf § 197a Abs. 1 S. 1 SGG i.V.m. § 161 Abs. 1, 154 Abs. 1, 162 Abs. 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), Die Festsetzung des Streitwerts folgt aus §§ 197a Abs. 1 S. 1 SGG i.V.m. §§ 47 Abs. 1, 53 Abs. 2 Nr. 4, 52 Gerichtskostengesetz und berücksichtigt, dass in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, die Beitragsangelegenheiten betreffen, regelmäßig nur ein Viertel des Wertes der Hauptsache einschließlich etwaiger Säumniszuschläge als Streitwert anzusetzen ist (vgl. z.B. Senatsbeschl. v. 22.4.2020 - L 8 BA 266/19 B ER - juris Rn. 30 m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2021 - L 8 R 13/15

    Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit als Unternehmensberater für ein

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2022 - L 8 BA 107/21
    Ob jemand beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich danach, welche Umstände das Gesamtbild der Arbeitsleistung prägen und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (st. Rspr., vgl. z.B. BSG Urt. v. 19.10.2021 - B 12 KR 29/19 R - juris Rn. 12 m.w.N.; Senatsurt. v. 15.12.2021- L 8 R 13/15 - juris Rn. 150; zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit vgl. BVerfG Beschl. v. 20.5.1996 - 1 BvR 21/96 - juris Rn. 6 ff).

    Erst auf der Grundlage der so getroffenen Feststellungen über den (wahren) Inhalt der Vereinbarungen ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit vorzunehmen und in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (st. Rspr., vgl. z.B. BSG Urt. v. 19.10.2021 - B 12 KR 29/19 R - juris Rn. 13 m.w.N.; Senatsurt. v. 15.12.2021 - L 8 R 13/15 - juris Rn. 154, Urt. v. 10.6.2020 - L 8 BA 6/18 - juris Rn. 36).

  • BSG, 29.06.2021 - B 12 R 8/19 R

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - mitarbeitender Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2022 - L 8 BA 107/21
    Diese Abgrenzungsmaßstäbe gelten grundsätzlich sowohl für die Geschäftsführer einer GmbH ("Gesellschafter-Geschäftsführer") als auch für in einer GmbH angestellte Gesellschafter ("mitarbeitende Gesellschafter") (vgl. z.B. BSG Urt. v. 29.6.2021 - B 12 R 8/19 R - juris Rn. 12 m.w.N.).

    Erst wenn Gesellschafter kraft ihrer gesellschaftsrechtlichen Position letztlich auch die Leitungsmacht gegenüber der Geschäftsführung haben, unterliegen sie nicht mehr deren Weisungsrecht (vgl. BSG Urt. v. 29.6.2021 - B 12 R 8/19 R - juris Rn. 12 m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2020 - L 8 BA 143/19
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2022 - L 8 BA 107/21
    Die Entscheidung, ob eine aufschiebende Wirkung ausnahmsweise gem. § 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGG durch das Gericht angeordnet wird, erfolgt aufgrund einer umfassenden Abwägung des Suspensivinteresses des Antragstellers einerseits und des öffentlichen Interesses an der Vollziehung des Verwaltungsakts andererseits (vgl. z.B. Senatsbeschl. v. 21.10.2020 - L 8 BA 143/19 B ER - juris Rn. 3).

    Maßgebend ist vielmehr, ob nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Eilentscheidung mehr für als gegen die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides spricht (st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschl. v. 21.10.2020 - L 8 BA 143/19 B ER - juris Rn. 4; Beschl. v. 12.2.2020 - L 8 BA 157/19 B ER - juris Rn. 5 m.w.N.).

  • BSG, 12.05.2020 - B 12 R 5/18 R

    Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2022 - L 8 BA 107/21
    Ob ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt, richtet sich bei dem Gesellschafter-Geschäftsführer (aber) in erster Linie danach, ob er nach der ihm zukommenden, sich aus dem Gesellschaftsvertrag ergebenden Rechtsmacht ihm nicht genehmeWeisungen verhindern oder Beschlüsse beeinflussen kann, die sein Anstellungsverhältnis betreffen (BSG Urt. v. 12.5.2020 - B 12 R 5/18 R - juris Rn. 13; BSG Urt. v. 19.9.2019- B 12 R 25/18 R - juris Rn. 14 mwN).

    Eine solche Rechtsmacht - und damit eine anzunehmende Selbstständigkeit - besteht bei einem mitarbeitenden Gesellschafter, der zugleich zum Geschäftsführer der GmbH bestellt ist, wenn er über eine Kapitalbeteiligung von mindestens 50 v.H. verfügt oder ihm bei einer geringeren Kapitalbeteiligung nach dem Gesellschaftsvertrag eine umfassende ("echte" oder "qualifizierte"), die gesamte Unternehmenstätigkeit erfassende Sperrminorität eingeräumt ist, die es ihm zumindest ermöglicht, ihm nicht genehme Weisungen der Gesellschafterversammlung verhindern zu können(st. Rspr., vgl. z.B. BSG Urt. v. 12.5.2020 - B 12 R 5/18 R - juris Rn. 14; Urt. v. 19.9.2019 - B 12 R 25/18 R - juris Rn. 15 m.w.N.; Senatsurt. v. 29.1.2020 - L 8 BA 153/19 - juris Rn. 51).

  • BSG, 11.11.2015 - B 12 KR 13/14 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2022 - L 8 BA 107/21
    Vorbehaltlich anderweitiger Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag ist die Dienstaufsicht und das Weisungsrecht über die Angestellten der Gesellschaft Sache der laufenden Geschäftsführung und nicht der Gesellschafterversammlung (st. Rspr., vgl. z.B. BSG Urt. v. 11.11.2015 - B 12 KR 2/14 R - juris Rn. 37 m.w.N.; Urt. v. 11.11.2015 - B 12 KR 13/14 R - juris Rn. 21; Urt. v. 19.8.2015 - B 12 KR 9/14 R - juris Rn. 28 m.w.N.).

    Jedoch ist es unabdingbar, den Sonderrechtsbereich, an dessen Begrifflichkeiten, Strukturmerkmale und konstruktive (dogmatische) Eigenheiten in concreto angeknüpft werden soll - hier an das Gesellschaftsrecht -, daraufhin zu untersuchen, an welchen praktischen Bedürfnissen die dortigen Regelungen ausgerichtet sind, und ob für deren Übernahme in das andere Rechtsgebiet - hier das Versicherungsrecht der Sozialversicherung - tragfähige Gemeinsamkeiten oder Überschneidungen in den grundsätzlichen Wertungen bestehen (vgl. BSG Urt. v. 11.11.2015- B 12 KR 13/14 R - juris Rn. 24 m.w.N.).

  • BSG, 19.10.2021 - B 12 KR 29/19 R

    Sozialversicherungspflichtige Nebentätigkeit als Notarzt

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

  • BSG, 28.05.2015 - B 12 R 16/13 R

    Betriebsprüfung - Rechtsmäßigkeit der Erhebung von Beitragsnachforderungen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2021 - L 8 BA 71/20

    Unbegründetheit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Anordnung der

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

  • BSG, 25.01.2001 - B 12 KR 17/00 R

    Versicherungspflicht eines Rechtsanwaltes im Amt zur Regelung offener

  • BGH, 21.06.2011 - II ZB 15/10

    Handelsregistereintragung: Anwendbares Recht auf den Zugang einer

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2015 - L 8 R 680/12

    Streit im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens über die

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2020 - L 8 BA 157/19
  • BSG, 19.08.2015 - B 12 KR 9/14 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Minderheitsgesellschafterin -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2020 - L 8 BA 153/19
  • BSG, 10.12.2019 - B 12 KR 9/18 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Fremdgeschäftsführer einer GmbH -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2020 - L 8 BA 6/18

    Apotheker-Vertreterin sozialversicherungsfrei

  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

  • BSG, 08.07.2020 - B 12 R 1/19 R

    Sozialversicherungspflicht eines GmbH-Geschäftsführers

  • SG München, 22.03.2023 - S 21 BA 129/22

    Sozialversicherungspflichtig beschäftigter GmbH-Geschäftsführer

    Vielmehr kommt der gesellschaftsrechtlich wirksamen Verschiebung der Rechtsmacht in statusrechtlicher Hinsicht aufgrund des oben bereits erwähnten wesentlichen Grundsatzes der Vorhersehbarkeit sozialversicherungs- und beitragsrechtlicher Tatbestände zumindest im vorliegenden Fall erst mit der Bekanntmachung der nach § 39 Abs. 1 GmbHG vorzunehmenden Eintragung als Geschäftsführer im Handelsregister, also ab dem 29.03.2019 sozialversicherungsrechtliche Bedeutung zu (im Ergebnis ebenso LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.11.2020 - L 8 BA 889/20; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.04.2020 - L 4 BA 825/20 ER-B; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.04.2022 - L 8 BA 107/21 B ER).

    Dies gilt auch deshalb, weil - zumindest einfache - Schriftstücke über vermeintliche Gesellschafterbeschlüsse jederzeit ohne Aufwand rückdatierend erstellt werden können und die Gefahr entsprechend falscher Dokumentationen bei häufig im Raum stehenden hohen Beitragsnachforderungen erheblich ist (hierauf zutreffend hinweisend LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.04.2022 - L 8 BA 107/21 B ER, Rn. 18 ff. (zitiert nach juris)).

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