Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2020 - L 8 BA 194/19 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,18437
LSG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2020 - L 8 BA 194/19 B ER (https://dejure.org/2020,18437)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.07.2020 - L 8 BA 194/19 B ER (https://dejure.org/2020,18437)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. Juli 2020 - L 8 BA 194/19 B ER (https://dejure.org/2020,18437)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,18437) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (20)

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2020 - L 8 BA 194/19
    Allerdings ist ein unternehmerisches Risiko nur dann Hinweis auf eine selbständige Tätigkeit, wenn diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft oder größere Verdienstmöglichkeiten gegenüberstehen (st. Rspr., vgl. z.B. BSG Urt. v. 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - juris Rn. 36).

    Das verbleibende Risiko der Insolvenz des Auftrag- bzw. Arbeitgebers trifft Arbeitnehmer in gleicher Weise (vgl. z.B. BSG Urt. v. 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - juris Rn. 37).

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R

    Ärzte als freie Mitarbeiter eines Krankenhauses?

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2020 - L 8 BA 194/19
    Die Zuordnung einer Tätigkeit nach deren Gesamtbild zum rechtlichen Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit setzt voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls als Indizien in Betracht kommenden Umstände festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und nachvollziehbar, d.h. den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei gegeneinander abgewogen werden (st. Rspr., vgl. z.B. BSG Urt. v. 4.6.2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn. 14 m.w.N.; zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit vgl. BVerfG Beschl. v. 20.5.1996 - 1 BvR 21/96 - juris Rn. 6 ff).

    Erst auf der Grundlage der so getroffenen Feststellungen über den (wahren) Inhalt der Vereinbarungen ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit vorzunehmen und in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (st. Rspr., vgl. zuletzt BSG Urt. vom 4.6.2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn. 15 m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2013 - L 8 R 253/13

    Tätigkeit als Servicetechniker (Einsatz- und Wohnort Deutschland) für ein

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2020 - L 8 BA 194/19
    Arbeitgeber insbesondere im Sinne der §§ 28e Abs. 1 S. 1, 28p Abs. 1 S. 5 SGB IV ist mithin derjenige, dem der Anspruch auf die von dem Beschäftigten nach Maßgabe des Weisungsrechts geschuldete Arbeitsleistung zusteht und der dem Beschäftigten dafür als Gegenleistung zur Entgeltzahlung verpflichtet ist (vgl. zB BSG Urt. v. 27.7.2011 - B 12 KR 10/09 R - juris Rn. 17 f m.w.N.; Senatsurt. v. 27.11.2013 - L 8 R 253/13 - juris Rn. 39 m.w.N.).

    Eine die allgemeine Zuständigkeit der Krankenkassen verdrängende Kompetenz des prüfenden Rentenversicherungsträgers besteht mithin nur bei Entscheidungen, die kumulativ zwei Voraussetzungen erfüllen: Sie ergehen im Rahmen einer Prüfung beim Arbeitgeber und gegenüber diesem (vgl. Senatsurt. v. 27.11.2013 - L 8 R 253/13 - juris Rn. 37 ff m.w.N.).

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2020 - L 8 BA 194/19
    Maßgebendes Kriterium für ein unternehmerisches Risiko ist nach den vom BSG entwickelten Grundsätzen (vgl. etwa BSG Urt. v. 28.5.2008 - B 12 KR 13/07 R - juris Rn. 27; Urt. v. 25.1.2001 - B 12 KR 17/00 R - juris Rn. 24), denen sich der Senat in seiner ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat (vgl. z.B. Senatsurt. v. 29.1.2020 - L 8 BA 153/19 - juris Rn. 64 m.w.N.), ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der sächlichen und persönlichen Mittel also ungewiss ist.
  • BSG, 11.11.2015 - B 12 R 2/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter einer GmbH - leitender

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2020 - L 8 BA 194/19
    Seine Arbeitskraft musste NV angesichts der anstellungsvertraglich vereinbarten Gegenleistung in Form einer Festvergütung nicht mit der Gefahr des Verlustes einsetzen (vgl. hierzu BSG Urt. v. 11.11.2015 - B 12 R 2/14 R - juris Rn. 26).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2012 - L 8 R 1047/11

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2020 - L 8 BA 194/19
    Die Entscheidung über den Streitwert beruht auf §§ 52, 47 Abs. 1, 53 Abs. 2 Nr. 4 Gerichtskostengesetz und berücksichtigt, dass in Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes, die Beitragsangelegenheiten betreffen, regelmäßig nur ein Viertel des Wertes der Hauptsache einschließlich etwaiger Säumniszuschläge (65.807,64 Euro) als Streitwert anzusetzen ist (vgl. z.B. Senatsbeschl. v. 21.2.2012 - L 8 R 1047/11 B ER - juris Rn. 38 m.w.N.).
  • BSG, 25.01.2001 - B 12 KR 17/00 R

    Versicherungspflicht eines Rechtsanwaltes im Amt zur Regelung offener

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2020 - L 8 BA 194/19
    Maßgebendes Kriterium für ein unternehmerisches Risiko ist nach den vom BSG entwickelten Grundsätzen (vgl. etwa BSG Urt. v. 28.5.2008 - B 12 KR 13/07 R - juris Rn. 27; Urt. v. 25.1.2001 - B 12 KR 17/00 R - juris Rn. 24), denen sich der Senat in seiner ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat (vgl. z.B. Senatsurt. v. 29.1.2020 - L 8 BA 153/19 - juris Rn. 64 m.w.N.), ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der sächlichen und persönlichen Mittel also ungewiss ist.
  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2020 - L 8 BA 194/19
    In diesen und folglich in eine ihm einseitig vorgegebene Organisation war er vollständig eingegliedert (vgl. BSG Urt. v. 4.6.2009 - B 12 KR 5/97 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2020 - L 8 BA 139/19
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2020 - L 8 BA 194/19
    Dabei ist vom Beitragsschuldner auch darzulegen und glaubhaft zu machen, ob er bei Fortsetzung seines Geschäftsbetriebs bei Einhaltung aller rechtlichen Bestimmungen in der Lage ist, derart rentabel zu wirtschaften, dass die noch offene Beitragsforderung in überschaubarer Zeit beglichen werden kann (vgl. Senatsbeschl. v. 15.6.2020 - L 8 BA 139/19 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2020 - L 8 BA 266/19
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2020 - L 8 BA 194/19
    Eine beachtliche Härte in diesem Sinne ist regelmäßig nur dann denkbar, wenn es dem Beitragsschuldner gelingt darzustellen, dass das Beitreiben der Forderung aktuell die Insolvenz und/oder die Zerschlagung seines Geschäftsbetriebes zur Folge hätte, die Durchsetzbarkeit der Forderung bei einem Abwarten der Hauptsache aber zumindest nicht weiter gefährdet wäre als zurzeit (vgl. z.B. Senatsbeschl. v. 22.4.2020 - L 8 BA 266/19 B ER - juris Rn. 27).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2019 - L 8 BA 75/18

    Unbegründetheit eines Antrages auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2020 - L 8 BA 153/19
  • BSG, 19.09.2019 - B 12 R 25/18 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Geschäftsführer einer

  • FG Niedersachsen, 11.01.2007 - 6 K 476/02

    Ansatz verdeckter Gewinnausschüttungen (vGA) im Zusammenhang mit der Bildung

  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

  • BAG, 13.02.2003 - 8 AZR 654/01

    Betriebsübergang

  • BSG, 04.09.2018 - B 12 R 4/17 R

    Forderung von Gesamtsozialversicherungs- und Umlagebeiträgen sowie von

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2020 - L 8 BA 157/19
  • BSG, 27.07.2011 - B 12 KR 10/09 R

    Arbeitgebereigenschaft der verfassten Studentenschaft einer Hochschule

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2022 - L 8 BA 195/20

    Unbegründetheit der Beschwerde gegen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des

    Arbeitgeber im Sinne der §§ 28e Abs. 1 S. 1, 28p Abs. 1 S. 5 SGB IV ist mithin derjenige, dem der Anspruch auf die von dem Beschäftigten nach Maßgabe des Weisungsrechts geschuldete Arbeitsleistung zusteht und der diesem dafür als Gegenleistung zur Entgeltzahlung verpflichtet ist (vgl. z.B. BSG Urt. v. 27.7.2011 - B 12 KR 10/09 R - juris Rn. 17 f. m.w.N.; Senatsbeschl. v. 6.7.2020 - L 8 BA 194/19 B ER - juris Rn. 29; Senatsurt. v. 19.12.2018 - L 8 R 335/14 - juris Rn. 146 m.w.N.; Senatsurt. v. 27.11.2013 - L 8 R 253/13 - juris Rn. 39 m.w.N.; Scheer, in: jurisPK-SGB IV, § 28p Rn. 110 f.; Sehnert, in: Hauck/Noftz, SGB IV, § 28p Rn. 4).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2021 - L 8 BA 176/20
    Soweit die Gewährung einer Tantieme erfolgt ist, kommt diesem Umstand grundsätzlich schon deshalb kein wesentliches Gewicht im Rahmen der Gesamtabwägung zu, weil die Gewährung von Tantiemen auch an Arbeitnehmer nicht ungewöhnlich ist (vgl. z.B. BSG Urt. v. 19.9.2019 - B 12 R 25/18 R - juris Rn. 17 m.w.N.; Senatsbeschl. v. 6.7.2020 - L 8 BA 194/19 B ER - juris Rn. 52).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2021 - L 8 BA 163/20

    Unbegründetheit der Beschwerde des Arbeitgebers gegen die Ablehnung der Anordnung

    Soweit die Antragstellerin die Rechtsprechung des BSG zu GmbH-Geschäftsführern in Fällen, in denen drei Gesellschafter-Geschäftsführer in gleicher Höhe am Stammkapital beteiligt sind, für verfehlt hält, teilt der Senat, der der Rechtsprechung des BSG folgt (vgl. z.B. Beschl. v. 6.7.2020 - L 8 BA 194/19 B ER - juris Rn. 42; siehe z.B. auch schon Beschl. v. 21.5.2010 - L 8 R 213/10 B ER - juris Rn. 6), diese Bedenken nicht.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2022 - L 8 BA 91/21

    Begründetheit der Beschwerde gegen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der

    Arbeitgeber im Sinne der §§ 28e Abs. 1 S. 1, 28p Abs. 1 S. 5 SGB IV ist mithin derjenige, dem der Anspruch auf die von dem Beschäftigten nach Maßgabe des Weisungsrechts geschuldete Arbeitsleistung zusteht und der diesem dafür als Gegenleistung zur Entgeltzahlung verpflichtet ist (vgl. z.B. BSG Urt. v. 27.7.2011 - B 12 KR 10/09 R - juris Rn. 17 f. m.w.N.; Senatsbeschl. v. 6.7.2020 - L 8 BA 194/19 B ER - juris Rn. 29; Senatsurt. v. 19.12.2018 - L 8 R 335/14 - juris Rn. 146 m.w.N.; Senatsurt. v. 27.11.2013 - L 8 R 253/13 - juris Rn. 39 m.w.N.; Scheer, in: jurisPK-SGB IV, § 28p Rn. 110 f.; Sehnert, in: Hauck/Noftz, SGB IV, § 28p Rn. 4).
  • SG Köln, 28.09.2020 - S 30 BA 116/20
    Soweit die Gesellschafter Anspruch auf eine erfolgsabhängige Tantieme, kommt diesem Umstand grundsätzlich schon deshalb kein wesentliches Gewicht im Rahmen der Gesamtabwägung zu, weil die Gewährung von Tantiemen auch an Arbeitnehmer nicht ungewöhnlich ist (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06. Juli 2020 - L 8 BA 194/19 B ER -, Rn. 51 - 52, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht