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   LSG Hessen, 29.09.2022 - L 8 BA 65/21   

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LSG Hessen, 29.09.2022 - L 8 BA 65/21 (https://dejure.org/2022,29813)
LSG Hessen, Entscheidung vom 29.09.2022 - L 8 BA 65/21 (https://dejure.org/2022,29813)
LSG Hessen, Entscheidung vom 29. September 2022 - L 8 BA 65/21 (https://dejure.org/2022,29813)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Pilot ohne eigenes Flugzeug ist abhängig beschäftigt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Pilot ohne eigenes Flugzeug ist abhängig beschäftigt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Pilot ohne eigenes Flugzeug ist abhängig beschäftigt - Pilot ist in Betrieb des Unternehmens eingegliedert und nicht weisungsfrei tätig

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Pilot ohne eigenes Flugzeug ist abhängig beschäftigt - Pilot ist in Betrieb des Unternehmens eingegliedert und nicht weisungsfrei tätig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2023, 398
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Hessen, 29.09.2022 - L 8 BA 65/21
    Dass bei einem Flugzeugführer gewisse Eckpunkte der Tätigkeit wie Abflugzeit, Ziel des Fluges, Abflug- und Zielflughafen und zu transportierende Güter bzw. Personen durch die Klägerin sowie durch gesetzliche und flugtechnische Regelungen vorgegeben seien, ändere nichts an der fehlenden Weisungsunterworfenheit (Hinweis auf BSG, Urteil vom 28. Mai 2008, B 12 KR 13/07 R).

    Selbst wenn man das Pilotenurteil des BSG vom 28. Mai 2008 (B 12 KR 13/07 R) zugrunde lege, liege keine selbständige Tätigkeit vor, da die Tätigkeit hier nicht - wie im Fall des BSG - zur Aufrechterhaltung der Fluglizenzen gedient habe, sondern die wirtschaftliche Verwertung der Arbeitskraft im Mittelpunkt stehe.

    Abzustellen ist dabei auf die Verhältnisse, die nach Annahme des jeweiligen Einsatzauftrages bestehen (BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - juris Rn. 28; Urteil vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R - juris Rn. 24; Urteil vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R - juris Rn. 22).

    des BSG dem Umstand, dass bei einem Flugzeugführer "Eckpunkte" des jeweiligen Auftrags wie Abflugzeit, Ziel des Fluges, Abflug- und Zielflughafen und zu transportierende Güter bzw. Personen von dem Auftraggeber vorgegeben sind und der äußere Ablauf durch gesetzliche und (flug)technische Regelungen bestimmt ist, kein für eine Eingliederung entscheidender Gesichtspunkt sein (BSG, Urteil vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R -, Rn. 23, juris).

    Die Revision war zuzulassen, da der Senat möglicherweise von BSG, Urteil vom 28. Mai 2008, B 12 KR 13/07 R, abweicht.

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LSG Hessen, 29.09.2022 - L 8 BA 65/21
    Erst auf Grundlage der so getroffenen Feststellungen über den (wahren) Inhalt der Vereinbarungen ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit vorzunehmen und in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R, Rn. 16 - 17; stRsprg.).

    Diesem Parteiwillen kommt jedoch nur dann indizielle Bedeutung für eine selbständige Tätigkeit zu, wenn dieser Wille den festgestellten sonstigen tatsächlichen Verhältnissen nicht offensichtlich widerspricht und er durch weitere Aspekte gestützt wird bzw. die übrigen Umstände gleichermaßen für Selbständigkeit wie für eine Beschäftigung sprechen (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R -, juris Rn. 26).

    Abzustellen ist dabei auf die Verhältnisse, die nach Annahme des jeweiligen Einsatzauftrages bestehen (BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - juris Rn. 28; Urteil vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R - juris Rn. 24; Urteil vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R - juris Rn. 22).

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Hessen, 29.09.2022 - L 8 BA 65/21
    Ob jemand beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (stRspr.; vgl. zum Ganzen z.B. BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 21 Rn. 13 m.w.N.; BSGE 111, 257 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 17, Rn. 15 m.w.N.; zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit vgl. BVerfG SozR 3-2400 § 7 Nr. 11).

    Diese sind ebenfalls nur maßgebend, soweit sie rechtlich zulässig sind (vgl. BSGE 111, 257 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 17, Rn. 16 m.w.N.).

  • BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 102/20

    Arbeitnehmereigenschaft von "Crowdworkern"

    Auszug aus LSG Hessen, 29.09.2022 - L 8 BA 65/21
    Denn Weisungsgebundenheit kann sich auch - wie § 611a Abs. 1 Satz 3 BGB zeigt - aus einer detaillierten und den Freiraum für die Erbringung der geschuldeten Leistung stark einschränkenden rechtlichen Vertragsgestaltung oder tatsächlichen Vertragsdurchführung ergeben (vgl. BAG 19. November 1997 - 5 AZR 653/96 - zu I 1 a der Gründe, BAGE 87, 129; BAG, Urteil vom 1. Dezember 2020 - 9 AZR 102/20 -, juris Rn. 33).

    Für die Bestimmung des Vertragstypus kommt es indiziell darauf an, inwieweit der Arbeitsvorgang durch verbindliche Anweisungen vorstrukturiert ist (BAG, Urteil vom 1. Dezember 2020 - 9 AZR 102/20 -, Rn. 35, juris).

  • LSG Hessen, 31.01.2020 - L 8 BA 45/19

    Krankenversicherung betreffend § 7a SGB IV bzw. §§ 28p und 28q SGB IV

    Auszug aus LSG Hessen, 29.09.2022 - L 8 BA 65/21
    Bei Kraftfahrern ohne eigenes Fahrzeug spricht dieser Umstand maßgeblich für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung, weil sie damit nicht über wesentliche Betriebsmittel verfügen, mit denen unternehmerische Gestaltungsspielräume genutzt werden können, um anderweitig am Markt außerhalb einer abhängigen Beschäftigung als Kraftfahrer tätig zu sein (Minn in: Figge, Sozialversicherungs-Handbuch Beitragsrecht, 122. Lieferung 11.2019, Die Versicherungspflicht in der Sozialversicherung: Frachtführer/Unterfrachtführer; vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. November 2008 - L 4 KR 4098/06; Bayerisches LSG, Urteil vom 14. Oktober 2008 - L 5 KR 365/06; Hessisches LSG, Urteil vom 24. Februar 2009 - L 1 KR 249/08; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. November 2005 - L 13 R 112/05; Senat, Beschluss vom 31. Januar 2020 - L 8 BA 45/19 -, Rn. 24, juris).
  • LSG Bayern, 14.10.2008 - L 5 KR 365/06

    Sozialversicherungspflicht - "Selbstständiger" Kraftfahrer ohne Gewerbeerlaubnis

    Auszug aus LSG Hessen, 29.09.2022 - L 8 BA 65/21
    Bei Kraftfahrern ohne eigenes Fahrzeug spricht dieser Umstand maßgeblich für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung, weil sie damit nicht über wesentliche Betriebsmittel verfügen, mit denen unternehmerische Gestaltungsspielräume genutzt werden können, um anderweitig am Markt außerhalb einer abhängigen Beschäftigung als Kraftfahrer tätig zu sein (Minn in: Figge, Sozialversicherungs-Handbuch Beitragsrecht, 122. Lieferung 11.2019, Die Versicherungspflicht in der Sozialversicherung: Frachtführer/Unterfrachtführer; vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. November 2008 - L 4 KR 4098/06; Bayerisches LSG, Urteil vom 14. Oktober 2008 - L 5 KR 365/06; Hessisches LSG, Urteil vom 24. Februar 2009 - L 1 KR 249/08; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. November 2005 - L 13 R 112/05; Senat, Beschluss vom 31. Januar 2020 - L 8 BA 45/19 -, Rn. 24, juris).
  • LSG Hessen, 24.02.2009 - L 1 KR 249/08

    Sozialversicherungspflicht - LKW-Fahrer - kein Einsatz von Sachmitteln neben

    Auszug aus LSG Hessen, 29.09.2022 - L 8 BA 65/21
    Bei Kraftfahrern ohne eigenes Fahrzeug spricht dieser Umstand maßgeblich für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung, weil sie damit nicht über wesentliche Betriebsmittel verfügen, mit denen unternehmerische Gestaltungsspielräume genutzt werden können, um anderweitig am Markt außerhalb einer abhängigen Beschäftigung als Kraftfahrer tätig zu sein (Minn in: Figge, Sozialversicherungs-Handbuch Beitragsrecht, 122. Lieferung 11.2019, Die Versicherungspflicht in der Sozialversicherung: Frachtführer/Unterfrachtführer; vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. November 2008 - L 4 KR 4098/06; Bayerisches LSG, Urteil vom 14. Oktober 2008 - L 5 KR 365/06; Hessisches LSG, Urteil vom 24. Februar 2009 - L 1 KR 249/08; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. November 2005 - L 13 R 112/05; Senat, Beschluss vom 31. Januar 2020 - L 8 BA 45/19 -, Rn. 24, juris).
  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Hessen, 29.09.2022 - L 8 BA 65/21
    Ausschlaggebend für die rechtliche Einordnung solcher unregelmäßig, auf Abruf ausgeübten Tätigkeiten sind - wie oben bereits dargelegt - die Verhältnisse nach Annahme der einzelnen Aufträge (vgl. BSG, Urteil vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R -, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2005 - L 13 R 112/05

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Hessen, 29.09.2022 - L 8 BA 65/21
    Bei Kraftfahrern ohne eigenes Fahrzeug spricht dieser Umstand maßgeblich für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung, weil sie damit nicht über wesentliche Betriebsmittel verfügen, mit denen unternehmerische Gestaltungsspielräume genutzt werden können, um anderweitig am Markt außerhalb einer abhängigen Beschäftigung als Kraftfahrer tätig zu sein (Minn in: Figge, Sozialversicherungs-Handbuch Beitragsrecht, 122. Lieferung 11.2019, Die Versicherungspflicht in der Sozialversicherung: Frachtführer/Unterfrachtführer; vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. November 2008 - L 4 KR 4098/06; Bayerisches LSG, Urteil vom 14. Oktober 2008 - L 5 KR 365/06; Hessisches LSG, Urteil vom 24. Februar 2009 - L 1 KR 249/08; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. November 2005 - L 13 R 112/05; Senat, Beschluss vom 31. Januar 2020 - L 8 BA 45/19 -, Rn. 24, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.11.2008 - L 4 KR 4098/06

    Sozialversicherungspflicht - LKW-Fahrer - keine Nutzung eines eigenen

    Auszug aus LSG Hessen, 29.09.2022 - L 8 BA 65/21
    Bei Kraftfahrern ohne eigenes Fahrzeug spricht dieser Umstand maßgeblich für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung, weil sie damit nicht über wesentliche Betriebsmittel verfügen, mit denen unternehmerische Gestaltungsspielräume genutzt werden können, um anderweitig am Markt außerhalb einer abhängigen Beschäftigung als Kraftfahrer tätig zu sein (Minn in: Figge, Sozialversicherungs-Handbuch Beitragsrecht, 122. Lieferung 11.2019, Die Versicherungspflicht in der Sozialversicherung: Frachtführer/Unterfrachtführer; vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. November 2008 - L 4 KR 4098/06; Bayerisches LSG, Urteil vom 14. Oktober 2008 - L 5 KR 365/06; Hessisches LSG, Urteil vom 24. Februar 2009 - L 1 KR 249/08; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. November 2005 - L 13 R 112/05; Senat, Beschluss vom 31. Januar 2020 - L 8 BA 45/19 -, Rn. 24, juris).
  • BSG, 20.03.2013 - B 12 R 13/10 R

    Künstlersozialversicherung - durchgehende Beschäftigung von als "Gästen"

  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

  • BAG, 19.11.1997 - 5 AZR 653/96

    Arbeitnehmerstatus - Transporteur mit eigenem Fahrzeug im Güternahverkehr

  • BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 133/16

    Arbeitnehmerüberlassung

  • BSG, 19.08.2003 - B 2 U 38/02 R

    Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung - selbständige Tätigkeit - abhängige

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R

    Ärzte als freie Mitarbeiter eines Krankenhauses?

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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 29.09.2022 - L 8 BA 65/21   

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LAG Hessen, Entscheidung vom 29.09.2022 - L 8 BA 65/21 (https://dejure.org/2022,31552)
LAG Hessen, Entscheidung vom 29. September 2022 - L 8 BA 65/21 (https://dejure.org/2022,31552)
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  • IWW

    § 7 SGB IV, § 7a SGB IV
    SGB IV

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LAG Hessen, 29.09.2022 - L 8 BA 65/21
    Dass bei einem Flugzeugführer gewisse Eckpunkte der Tätigkeit wie Abflugzeit, Ziel des Fluges, Abflug- und Zielflughafen und zu transportierende Güter bzw. Personen durch die Klägerin sowie durch gesetzliche und flugtechnische Regelungen vorgegeben seien, ändere nichts an der fehlenden Weisungsunterworfenheit (Hinweis auf BSG, Urteil vom 28. Mai 2008, B 12 KR 13/07 R).

    Selbst wenn man das Pilotenurteil des BSG vom 28. Mai 2008 (B 12 KR 13/07 R) zugrunde lege, liege keine selbständige Tätigkeit vor, da die Tätigkeit hier nicht ‒ wie im Fall des BSG ‒ zur Aufrechterhaltung der Fluglizenzen gedient habe, sondern die wirtschaftliche Verwertung der Arbeitskraft im Mittelpunkt stehe.

    Abzustellen ist dabei auf die Verhältnisse, die nach Annahme des jeweiligen Einsatzauftrages bestehen (BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - juris Rn. 28; Urteil vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R - juris Rn. 24; Urteil vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R - juris Rn. 22).

    des BSG dem Umstand, dass bei einem Flugzeugführer "Eckpunkte" des jeweiligen Auftrags wie Abflugzeit, Ziel des Fluges, Abflug- und Zielflughafen und zu transportierende Güter bzw. Personen von dem Auftraggeber vorgegeben sind und der äußere Ablauf durch gesetzliche und (flug)technische Regelungen bestimmt ist, kein für eine Eingliederung entscheidender Gesichtspunkt sein (BSG, Urteil vom 28. Mai 2008 ‒ B 12 KR 13/07 R, Rn. 23, juris).

    Die Revision war zuzulassen, da der Senat möglicherweise von BSG, Urteil vom 28. Mai 2008, B 12 KR 13/07 R, abweicht.

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LAG Hessen, 29.09.2022 - L 8 BA 65/21
    Erst auf Grundlage der so getroffenen Feststellungen über den (wahren) Inhalt der Vereinbarungen ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit vorzunehmen und in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (BSG, Urteil vom 18. November 2015 ‒ B 12 KR 16/13 R, Rn. 16 ‒ 17; stRsprg.).

    Diesem Parteiwillen kommt jedoch nur dann indizielle Bedeutung für eine selbständige Tätigkeit zu, wenn dieser Wille den festgestellten sonstigen tatsächlichen Verhältnissen nicht offensichtlich widerspricht und er durch weitere Aspekte gestützt wird bzw. die übrigen Umstände gleichermaßen für Selbständigkeit wie für eine Beschäftigung sprechen (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 2015 ‒ B 12 KR 16/13 R, juris Rn. 26).

    Abzustellen ist dabei auf die Verhältnisse, die nach Annahme des jeweiligen Einsatzauftrages bestehen (BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - juris Rn. 28; Urteil vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R - juris Rn. 24; Urteil vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R - juris Rn. 22).

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LAG Hessen, 29.09.2022 - L 8 BA 65/21
    Ob jemand beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (stRspr.; vgl. zum Ganzen z.B. BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 21 Rn. 13 m.w.N.; BSGE 111, 257 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 17, Rn. 15 m.w.N.; zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit vgl. BVerfG SozR 3-2400 § 7 Nr. 11).

    Diese sind ebenfalls nur maßgebend, soweit sie rechtlich zulässig sind (vgl. BSGE 111, 257 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 17, Rn. 16 m.w.N.).

  • BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 102/20

    Arbeitnehmereigenschaft von "Crowdworkern"

    Auszug aus LAG Hessen, 29.09.2022 - L 8 BA 65/21
    Denn Weisungsgebundenheit kann sich auch - wie § 611a Abs. 1 Satz 3 BGB zeigt - aus einer detaillierten und den Freiraum für die Erbringung der geschuldeten Leistung stark einschränkenden rechtlichen Vertragsgestaltung oder tatsächlichen Vertragsdurchführung ergeben (vgl. BAG 19. November 1997 - 5 AZR 653/96 - zu I 1 a der Gründe, BAGE 87, 129; BAG, Urteil vom 1. Dezember 2020 ‒ 9 AZR 102/20, juris Rn. 33).

    Für die Bestimmung des Vertragstypus kommt es indiziell darauf an, inwieweit der Arbeitsvorgang durch verbindliche Anweisungen vorstrukturiert ist (BAG, Urteil vom 1. Dezember 2020 ‒ 9 AZR 102/20, Rn. 35, juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 21.11.2008 - L 4 KR 4098/06

    Sozialversicherungspflicht - LKW-Fahrer - keine Nutzung eines eigenen

    Auszug aus LAG Hessen, 29.09.2022 - L 8 BA 65/21
    Bei Kraftfahrern ohne eigenes Fahrzeug spricht dieser Umstand maßgeblich für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung, weil sie damit nicht über wesentliche Betriebsmittel verfügen, mit denen unternehmerische Gestaltungsspielräume genutzt werden können, um anderweitig am Markt außerhalb einer abhängigen Beschäftigung als Kraftfahrer tätig zu sein (Minn in: Figge, Sozialversicherungs-Handbuch Beitragsrecht, 122. Lieferung 11.2019, Die Versicherungspflicht in der Sozialversicherung: Frachtführer/Unterfrachtführer; vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. November 2008 ‒ L 4 KR 4098/06; Bayerisches LSG, Urteil vom 14. Oktober 2008 ‒ L 5 KR 365/06; Hessisches LSG, Urteil vom 24. Februar 2009 ‒ L 1 KR 249/08; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. November 2005 ‒ L 13 R 112/05; Senat, Beschluss vom 31. Januar 2020 ‒ L 8 BA 45/19, Rn. 24, juris).
  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LAG Hessen, 29.09.2022 - L 8 BA 65/21
    Ausschlaggebend für die rechtliche Einordnung solcher unregelmäßig, auf Abruf ausgeübten Tätigkeiten sind ‒ wie oben bereits dargelegt - die Verhältnisse nach Annahme der einzelnen Aufträge (vgl. BSG, Urteil vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R -, juris).
  • LSG Bayern, 14.10.2008 - L 5 KR 365/06

    Sozialversicherungspflicht - "Selbstständiger" Kraftfahrer ohne Gewerbeerlaubnis

    Auszug aus LAG Hessen, 29.09.2022 - L 8 BA 65/21
    Bei Kraftfahrern ohne eigenes Fahrzeug spricht dieser Umstand maßgeblich für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung, weil sie damit nicht über wesentliche Betriebsmittel verfügen, mit denen unternehmerische Gestaltungsspielräume genutzt werden können, um anderweitig am Markt außerhalb einer abhängigen Beschäftigung als Kraftfahrer tätig zu sein (Minn in: Figge, Sozialversicherungs-Handbuch Beitragsrecht, 122. Lieferung 11.2019, Die Versicherungspflicht in der Sozialversicherung: Frachtführer/Unterfrachtführer; vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. November 2008 ‒ L 4 KR 4098/06; Bayerisches LSG, Urteil vom 14. Oktober 2008 ‒ L 5 KR 365/06; Hessisches LSG, Urteil vom 24. Februar 2009 ‒ L 1 KR 249/08; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. November 2005 ‒ L 13 R 112/05; Senat, Beschluss vom 31. Januar 2020 ‒ L 8 BA 45/19, Rn. 24, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2005 - L 13 R 112/05

    Rentenversicherung

    Auszug aus LAG Hessen, 29.09.2022 - L 8 BA 65/21
    Bei Kraftfahrern ohne eigenes Fahrzeug spricht dieser Umstand maßgeblich für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung, weil sie damit nicht über wesentliche Betriebsmittel verfügen, mit denen unternehmerische Gestaltungsspielräume genutzt werden können, um anderweitig am Markt außerhalb einer abhängigen Beschäftigung als Kraftfahrer tätig zu sein (Minn in: Figge, Sozialversicherungs-Handbuch Beitragsrecht, 122. Lieferung 11.2019, Die Versicherungspflicht in der Sozialversicherung: Frachtführer/Unterfrachtführer; vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. November 2008 ‒ L 4 KR 4098/06; Bayerisches LSG, Urteil vom 14. Oktober 2008 ‒ L 5 KR 365/06; Hessisches LSG, Urteil vom 24. Februar 2009 ‒ L 1 KR 249/08; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. November 2005 ‒ L 13 R 112/05; Senat, Beschluss vom 31. Januar 2020 ‒ L 8 BA 45/19, Rn. 24, juris).
  • LSG Hessen, 31.01.2020 - L 8 BA 45/19

    Krankenversicherung betreffend § 7a SGB IV bzw. §§ 28p und 28q SGB IV

    Auszug aus LAG Hessen, 29.09.2022 - L 8 BA 65/21
    Bei Kraftfahrern ohne eigenes Fahrzeug spricht dieser Umstand maßgeblich für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung, weil sie damit nicht über wesentliche Betriebsmittel verfügen, mit denen unternehmerische Gestaltungsspielräume genutzt werden können, um anderweitig am Markt außerhalb einer abhängigen Beschäftigung als Kraftfahrer tätig zu sein (Minn in: Figge, Sozialversicherungs-Handbuch Beitragsrecht, 122. Lieferung 11.2019, Die Versicherungspflicht in der Sozialversicherung: Frachtführer/Unterfrachtführer; vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. November 2008 ‒ L 4 KR 4098/06; Bayerisches LSG, Urteil vom 14. Oktober 2008 ‒ L 5 KR 365/06; Hessisches LSG, Urteil vom 24. Februar 2009 ‒ L 1 KR 249/08; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. November 2005 ‒ L 13 R 112/05; Senat, Beschluss vom 31. Januar 2020 ‒ L 8 BA 45/19, Rn. 24, juris).
  • BSG, 20.03.2013 - B 12 R 13/10 R

    Künstlersozialversicherung - durchgehende Beschäftigung von als "Gästen"

    Auszug aus LAG Hessen, 29.09.2022 - L 8 BA 65/21
    Aus dem Umstand, dass jemand stets aufs Neue seine Entschließungsfreiheit betätigen kann, einen weiteren Auftrag anzunehmen und damit eine weitere Vertragsbeziehung zu begründen oder nicht, können zwingende Schlüsse weder in Richtung einer Beschäftigung noch in Richtung einer selbstständigen Tätigkeit gezogen werden (BSG, Urteil vom 20. März 2013 ‒ B 12 R 13/10 R ‒, juris).
  • LSG Hessen, 24.02.2009 - L 1 KR 249/08

    Sozialversicherungspflicht - LKW-Fahrer - kein Einsatz von Sachmitteln neben

  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

  • BSG, 19.08.2003 - B 2 U 38/02 R

    Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung - selbständige Tätigkeit - abhängige

  • BAG, 19.11.1997 - 5 AZR 653/96

    Arbeitnehmerstatus - Transporteur mit eigenem Fahrzeug im Güternahverkehr

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R

    Ärzte als freie Mitarbeiter eines Krankenhauses?

  • BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 133/16

    Arbeitnehmerüberlassung

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