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   LSG Berlin, 09.08.1995 - L 8 J 45/92   

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https://dejure.org/1995,18727
LSG Berlin, 09.08.1995 - L 8 J 45/92 (https://dejure.org/1995,18727)
LSG Berlin, Entscheidung vom 09.08.1995 - L 8 J 45/92 (https://dejure.org/1995,18727)
LSG Berlin, Entscheidung vom 09. August 1995 - L 8 J 45/92 (https://dejure.org/1995,18727)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Scheidung; Zeugnisverweigerungsrecht; Zeugnispflicht; Ehegatte; Witwenrente; Wiederaufleben; Unterhaltsanspruch

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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2014 - L 19 AS 1880/14

    Verwandte müssen in "Hartz IV"-Prozessen aussagen

    Der Gesetzgeber hat diesen möglichen Konflikt in dem in § 385 Abs. 1 Nr. 3 ZPO aufgeführten Fall im Interesse der Rechtspflege an der Wahrheitsfindung als nicht schützenswert angesehen und den Bedürfnissen der Aufklärung wegen des mutmaßlichen mangels anderer Beweismittel den Vorrang eingeräumt (vgl. hierzu bereits RG Urteil vom 11.12.1902, RGZ 40, 345 (347); OLG München Beschluss vom 27.08.2013 - 2 W 1354/13 m. w. N.; OLG Stuttgart Beschluss vom 19.11.2012 - 11 W 4/12; LSG Berlin Beschluss vom 09.08.1995 - L 8 J 45/92, Breithaupt 1996, 449).

    Für die Anwendung des § 385 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ist auch nicht Voraussetzung, dass sämtliche Beteiligte des Rechtstreits nahe Angehörige sind (vgl. hierzu OLG München Beschluss vom 27.08.2013 - 2 W 1354/13 m.w.N.; OLG Stuttgart Beschluss vom 19.11.2012 - 11 W 4/12; OLG Karlsruhe Urteil vom 16.03.1989 - 2 UF 76/88; LSG Berlin Beschluss vom 09.08.1995 - L 8 J 45/92, a.a.O.; LSG Hessen Beschluss vom 15.01.1975 - L 5 B 16/73).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2014 - L 19 AS 1906/14

    Verwandte müssen in "Hartz IV"-Prozessen aussagen

    Der Gesetzgeber hat diesen möglichen Konflikt in dem in § 385 Abs. 1 Nr. 3 ZPO aufgeführten Fall im Interesse der Rechtspflege an der Wahrheitsfindung als nicht schützenswert angesehen und den Bedürfnissen der Aufklärung wegen des mutmaßlichen Mangels anderer Beweismittel den Vorrang eingeräumt (vgl. hierzu bereits RG Urteil vom 11.12.1902, RGZ 40, 345 (347); OLG München Beschluss vom 27.08.2013 - 2 W 1354/13 m.w.N.; OLG Stuttgart Beschluss vom 19.11.2012 - 11 W 4/12; LSG Berlin Beschluss vom 09.08.1995 - L 8 J 45/92, Breithaupt 1996, 449).

    Für die Anwendung des § 385 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ist nicht Voraussetzung, dass sämtliche Beteiligte des Rechtstreits nahe Angehörige sind (vgl. hierzu OLG München Beschluss vom 27.08.2013 - 2 W 1354/13 m.w.N.; OLG Stuttgart Beschluss vom 19.11.2012 - 11 W 4/12; OLG Karlsruhe Urteil vom 16.03.1989 - 2 UF 76/88; LSG Berlin Beschluss vom 09.08.1995 - L 8 J 45/92, a.a.O.; LSG Hessen Beschluss vom 15.01.1975 - L 5 B 16/73).

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