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   LSG Hessen, 26.03.2015 - L 8 KR 158/14   

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https://dejure.org/2015,13467
LSG Hessen, 26.03.2015 - L 8 KR 158/14 (https://dejure.org/2015,13467)
LSG Hessen, Entscheidung vom 26.03.2015 - L 8 KR 158/14 (https://dejure.org/2015,13467)
LSG Hessen, Entscheidung vom 26. März 2015 - L 8 KR 158/14 (https://dejure.org/2015,13467)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auskunftserteilung über die Zahlung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen; Klageart für einen Auskunftsanspruch; Definition des Sozialdatums

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auskunftserteilung über die Zahlung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Versicherte haben Anspruch auf Auskunft // Krankenkasse muss über die Beitragszahlung des Arbeitgebers informieren

  • lto.de (Kurzinformation)

    Krankenversicherung - Versicherte Arbeitnehmer haben Auskunftsanspruch

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Krankenkasse muss über die Beitragszahlung des Arbeitgebers informieren

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Versicherte haben Anspruch auf Auskunft

  • Jurion (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer hat Anrecht auf Auskunft über Sozialversicherungsbeiträge

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Krankenkasse muss über Beitragszahlungen des Arbeitgebers informieren

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Krankenkasse muss über Beitragszahlung des Arbeitgebers informieren

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 25.09.2015)

    Sozialdaten gehören nicht nur Arbeitgebern

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn Arbeitnehmer wissen wollen, ob für sie Sozialversicherungsbeiträge entrichtet wurden

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Versicherte haben Anspruch auf Auskunft // Krankenkasse muss über die Beitragszahlung des Arbeitgebers informieren

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Auskunft über Beitragszahlung des Arbeitgebers

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Krankenkasse zur Auskunft über Sozialversicherungsbeiträge verpflichtet

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 13.11.2012 - B 1 KR 13/12 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versicherter - Krankenkasse - Klage auf

    Auszug aus LSG Hessen, 26.03.2015 - L 8 KR 158/14
    Richtige Klageart für dieses Begehren der Klägerin ist die kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 4 SGG; vgl. BSG, Urteil vom 13. November 2012 - B 1 KR 13/12 R -, BSGE 112, 170-177).

    Die Auskunftserteilung unterbleibt u.a., soweit die Auskunft die ordnungsgemäße Erfüllung der in der Zuständigkeit der verantwortlichen Stelle liegenden Aufgaben gefährden würde (§ 83 Abs. 4 Nr. 1 SGB X) oder die Daten oder die Tatsache ihrer Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten Interessen eines Dritten, geheim gehalten werden müssen (Nr. 3) und deswegen das Interesse des Betroffenen an der Auskunftserteilung zurücktreten muss (BSG, Urteil vom 13. November 2012 - B 1 KR 13/12 R -, a.a.O. Rn. 16).

    Daher muss der Auskunft begehrende Bürger kein schützenswertes Auskunftsinteresse benennen (BSG, Urteil vom 13. November 2012, B 1 KR 13/12 R, juris Rdnr. 19).

    Der vorliegende Sachverhalt gibt auch keinen Anlass, von einer rechtsmissbräuchlichen Inanspruchnahme des Auskunftsrechts durch die Klägerin auszugehen (zu diesem Aspekt vgl. BSG, Urteil vom 13. November 2012, B 1 KR 13/12 R, juris Rn. 24).

  • BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 57/98 R

    Rechte auf Rente durch Erwerb von Rangstellen durch Beitr & auml; ge

    Auszug aus LSG Hessen, 26.03.2015 - L 8 KR 158/14
    Der Arbeitnehmer hat den sog. Arbeitnehmeranteil selbst im Sinne von § 210 Abs. 3 Satz 1 SGB VI getragen und damit aus eigenem Vermögen finanziert, wenn der Arbeitgeber das Abzugsrecht tatsächlich ausgeübt hat; anderenfalls erhält der Arbeitnehmer den vollen arbeitsvertraglich geschuldeten Lohn (vgl. BSG, Urteil vom 29. Juni 2000 - B 4 RA 57/98 R).

    Dementsprechend bedeutet die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge durch den Arbeitgeber lediglich einen besonderen Erfüllungseinwand gegen den arbeitsrechtlichen Entgeltanspruch des Arbeitnehmers (BSG, Urteil vom 29. Juni 2000 - B 4 RA 57/98 R - a.a.O.; BAG, Beschluss vom 7. März 2001 - GS 1/00 -, Rn. 21).

  • BAG, 07.03.2001 - GS 1/00

    Zinsen auf Bruttolohn

    Auszug aus LSG Hessen, 26.03.2015 - L 8 KR 158/14
    Der Arbeitgeber nimmt insoweit eine Aufgabe der Sozialversicherungsträger wahr (BAG, Beschluss vom 7. März 2001 - GS 1/00 -, BAGE 97, 150-167, Rn. 13).

    Dementsprechend bedeutet die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge durch den Arbeitgeber lediglich einen besonderen Erfüllungseinwand gegen den arbeitsrechtlichen Entgeltanspruch des Arbeitnehmers (BSG, Urteil vom 29. Juni 2000 - B 4 RA 57/98 R - a.a.O.; BAG, Beschluss vom 7. März 2001 - GS 1/00 -, Rn. 21).

  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus LSG Hessen, 26.03.2015 - L 8 KR 158/14
    Hierzu gehören etwa die Arbeitgeberanteile im Bereich der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung, die den eigentumsrelevanten Eigenleistungen des Arbeitnehmers zuzurechnen sind (BVerfG, Urteil vom 16. Juli 1985 - 1 BvL 5/80 u.a., juris Rn. 110).
  • VG Hamburg, 27.08.2010 - 7 K 619/09

    Informationszugang; Art des Zugangs

    Auszug aus LSG Hessen, 26.03.2015 - L 8 KR 158/14
    Angesichts dieser bereichsspezifischen Rechtsgrundlage für das Auskunftsbegehren der Klägerin bedarf es keiner weiteren Ausführungen zu einem etwaigen Auskunftsanspruch nach Maßgabe von § 1 Abs. 1 IFG (bejahend für Auskunftsansprüche eines Insolvenzverwalters gegenüber einer Einzugsstelle: VG Hamburg, Urteil vom 27. August 2010, 7 K 619/09, juris).
  • BSG, 02.11.2010 - B 1 KR 12/10 R

    Gleichrangige Regelung des Sozialdatenschutzes in den Sozialgesetzbüchern I, X

    Auszug aus LSG Hessen, 26.03.2015 - L 8 KR 158/14
    Diese Auskunftsverpflichtung besteht nicht nur für Leistungsträger, sondern für sämtliche der in § 35 SGB I genannten Stellen (BSG, Urteil vom 2. November 2010 - B 1 KR 12/10 R -, BSGE 107, 86-91, Rn. 26).
  • VG Augsburg, 27.09.2011 - Au 3 K 09.1571

    Akteneinsicht; Sozialdaten; Geheimhaltungspflicht

    Auszug aus LSG Hessen, 26.03.2015 - L 8 KR 158/14
    Einen solchen "persönlichen" Bezug weisen alle Informationen auf, die über eine individualisierbare natürliche Person etwas aussagen und damit zur Identifikation dienen (vgl. bspw. VG Augsburg, Urteil vom 27. September 2011 - Au 3 K 09.1571 -, Rn. 21, juris).
  • AG Hannover, 14.03.2023 - 951 RES 1/23
    Diese Rechts-/Vermögensposition beachtet, könnte der Arbeitnehmer bei restrukturierungsrechtlicher Gestaltung des Einzugsanspruchs der Einzugsstelle beispielhaft darin beschränkt werden, bei nicht mehr zu erlangenden Leistungsrechten eine Beitragserstattung nach § 210 SGB VI , welche eine vorherige Beitragszahlung, also ein tatsächliches Tragen im Sinne von Abs. 3 S. 1 der Vorschrift voraussetzt (vgl. Wehrhahn in: BeckOGK, Stand 01.05.2021, SGB VI § 210 Rn. 16), erfolgreich beantragen zu können (vgl. BAG Großer Senat, Beschl. v. 07.03.2001, GS 1/00 , Rn. 16 a.E.; Hessisches Landessozialgericht, Urt. v. 26.03.2015, L 8 KR 158/14 , Rn. 22 - juris); er ginge insoweit einer Vermögensmehrung konkret verlustig.
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