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   LSG Hessen, 25.06.2009 - L 8 KR 201/07   

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LSG Hessen, 25.06.2009 - L 8 KR 201/07 (https://dejure.org/2009,10508)
LSG Hessen, Entscheidung vom 25.06.2009 - L 8 KR 201/07 (https://dejure.org/2009,10508)
LSG Hessen, Entscheidung vom 25. Juni 2009 - L 8 KR 201/07 (https://dejure.org/2009,10508)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsanspruch eines unzuständigen Leistungsträgers auf Erstattung der Kosten der Behandlung einer Meniskuserkrankung des Versicherten; Nachträglicher Ausgleich zwischen den Leistungsträgern im Interesse der Vermeidung von Leistungskumulationen; Ausschluss des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 01.09.1999 - B 13 RJ 49/98 R

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Festsetzung des Rentenbeginnes Erstattungsanspruch der

    Auszug aus LSG Hessen, 25.06.2009 - L 8 KR 201/07
    Deshalb führe die (formale) Selbständigkeit der Erstattungsansprüche nicht dazu, dass der Leistungsbescheid des vorrangig leistungspflichtigen Trägers für die Erstattung unbeachtlich wäre; vielmehr bestehe eine wechselseitige Abhängigkeit und Verknüpfung hinsichtlich Grund und Höhe mit der Folge, dass der auf Erstattung in Anspruch genommene Leistungsträger grundsätzlich diejenigen Einwendungen, die ihm gegenüber dem Leistungsberechtigten zustünden, auch gegenüber dem Erstattungsanspruch erheben könne (Kater in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, Band 2, § 103 SGB X, Rn. 46; BSG, Urteil vom 06.02.1992 - Az.: 12 RK 15/90 - juris; BSG, Urteil vom 01.09.1999 - Az.: B 13 RJ 49/98 R - juris; BSG, Urteil vom 23.06.1993 - Az.: 9/9a RV 35/91 - juris).Darf der auf Erstattung in Anspruch genommene Leistungsträger diejenigen Einwendungen, die ihm gegen den Sozialleistungsanspruch zustehen, auch gegen den Erstattungsanspruch erheben, so ist es nur folgerichtig, dies auch hinsichtlich des Einwandes anzunehmen, dass über den Sozialleistungsanspruch des (vermeintlich) Berechtigten bereits rechtskräftig ablehnend entschieden ist.

    Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kann somit der auf Erstattung in Anspruch genommene Leistungsträger nicht nur einwenden, über den Sozialleistungsanspruch sei bereits rechtskräftig ablehnend entschieden worden (BSGE 58, 119), sondern auch geltend machen, eine beantragte Leistung sei bestandskräftig abgelehnt worden (Bundessozialgericht, Urteil vom 12. Mai 1999, Az.: B 7 AL 74/98 R, BSGE 84, 80) oder es sei entschieden worden, dass diese erst ab einem bestimmten Zeitpunkt zu gewähren sei (Bundessozialgericht, Urteil vom 1. September 1999, Az.: B 13 RJ 49/98 R, ">86%20SGB%20X%20Nr.%203#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-1300 § 86 SGB X Nr. 3).

    Weitere Ermittlungen sind nicht durchzuführen (Bundessozialgericht, Urteil vom 16.06.2008, Az.: B 12 R 37/07 R; Urteil vom 13.09.1984, SozR 1300 § 103 Nr. 3 Seite 12; Urteil vom 28.11.1985, USK 85142; Urteil vom 01.09.1999, SozR 3-1300 § 86 Nr. 3 Seite 8f. und Urteil vom 26.07.2007, SozR 4-2600 § 116 Nr. 1 Rdnr. 18).

    Insofern muss und soll die Rechtsanwendungsprärogative weiterhin bei dem für das jeweilige Leistungsrecht zuständigen Leistungsträger verbleiben - nicht zuletzt um Erstattungsstreitigkeiten zwischen Leistungsträgern auf ein angemessenes Maß zu begrenzen (Bundessozialgericht, Urteil vom 01.09.1999, Az.: B 13 RJ 49/98 R - juris).

  • BSG, 30.04.1991 - 2 RU 78/90

    Streit zwischen Leistungsträgern über die Tragung der Kosten für einen

    Auszug aus LSG Hessen, 25.06.2009 - L 8 KR 201/07
    So habe das Bundessozialgericht (Urteil vom 30. April 1991, Az.: 2 RU 78/90) für den Bereich der Unfallversicherung entschieden, dass der Entschädigungsanspruch eines Versicherten gegen den Träger der Unfallversicherung und der Erstattungsanspruch einer gesetzlichen Krankenversicherung gegen den Unfallversicherungsträger zwei verschiedene Sachverhalte darstellten.

    Sie ist aber zu Recht nicht konsequent fortgeführt worden, wenn auch das Bundessozialgericht vereinzelt weiterhin hierauf zurückgreift (so BSG, Urteil vom 28.September 1999, B 2 U 36/98 R, SozR 3 - 5670 § 3 Nr. 4 unter Hinweis auf Urteil vom 30. April 1991, 2 RU 78/90).

  • BSG, 22.05.1985 - 1 RA 33/84

    Voraussetzungen einer vorläufigen Leistungsgewährung - Ausgleichsverhältnis

    Auszug aus LSG Hessen, 25.06.2009 - L 8 KR 201/07
    36 Die Eigenständigkeit des Erstattungsanspruches hebt nämlich die inhaltliche Abhängigkeit und untrennbare Verknüpfung vom und mit dem Anspruch des (vermeintlich) Leistungsberechtigten nicht auf (vgl. BSG, SozR 1300, § 104 Nr. 7; BVerwGE 60, 236).In der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Urteil vom 13. September 1984, Az.: 4 RJ 37/83, BSGE 57, 146; Urteil vom 22. Mai 1985, 1 RA 33/84, BSGE 58, 119; s. aber auch noch Urteil vom 27. August 1987, Az.: 2 RU 49/86, BSGE 62, 118; vgl. Kater in Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, § 103 SGB X Rdnr. 44 ff. und § 104 SGB X Rdnr. 38) und des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 14.05.2002, Az.: VIII R 88/01) ist dieser Gesichtspunkt zunehmend in den Vordergrund gegenüber der formalen Eigenständigkeit der Erstattungsansprüche nach den 105 SGB X gerückt worden.

    Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kann somit der auf Erstattung in Anspruch genommene Leistungsträger nicht nur einwenden, über den Sozialleistungsanspruch sei bereits rechtskräftig ablehnend entschieden worden (BSGE 58, 119), sondern auch geltend machen, eine beantragte Leistung sei bestandskräftig abgelehnt worden (Bundessozialgericht, Urteil vom 12. Mai 1999, Az.: B 7 AL 74/98 R, BSGE 84, 80) oder es sei entschieden worden, dass diese erst ab einem bestimmten Zeitpunkt zu gewähren sei (Bundessozialgericht, Urteil vom 1. September 1999, Az.: B 13 RJ 49/98 R, ">86%20SGB%20X%20Nr.%203#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-1300 § 86 SGB X Nr. 3).

  • BSG, 23.06.1993 - 9a RV 35/91

    Erstattung; Bescheid; Bindung; Aufhebung

    Auszug aus LSG Hessen, 25.06.2009 - L 8 KR 201/07
    Deshalb führe die (formale) Selbständigkeit der Erstattungsansprüche nicht dazu, dass der Leistungsbescheid des vorrangig leistungspflichtigen Trägers für die Erstattung unbeachtlich wäre; vielmehr bestehe eine wechselseitige Abhängigkeit und Verknüpfung hinsichtlich Grund und Höhe mit der Folge, dass der auf Erstattung in Anspruch genommene Leistungsträger grundsätzlich diejenigen Einwendungen, die ihm gegenüber dem Leistungsberechtigten zustünden, auch gegenüber dem Erstattungsanspruch erheben könne (Kater in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, Band 2, § 103 SGB X, Rn. 46; BSG, Urteil vom 06.02.1992 - Az.: 12 RK 15/90 - juris; BSG, Urteil vom 01.09.1999 - Az.: B 13 RJ 49/98 R - juris; BSG, Urteil vom 23.06.1993 - Az.: 9/9a RV 35/91 - juris).Darf der auf Erstattung in Anspruch genommene Leistungsträger diejenigen Einwendungen, die ihm gegen den Sozialleistungsanspruch zustehen, auch gegen den Erstattungsanspruch erheben, so ist es nur folgerichtig, dies auch hinsichtlich des Einwandes anzunehmen, dass über den Sozialleistungsanspruch des (vermeintlich) Berechtigten bereits rechtskräftig ablehnend entschieden ist.

    Die Bindungswirkung gilt insbesondere auch für den Rückerstattungsstreit (vgl. BSG, Urteil vom 23.06.1993 - Az.: 9/9a RV 35/91 - juris).

  • BSG, 11.05.1999 - B 13 RJ 39/97 R

    Erwerbsunfähigkeit - Sachverhaltsaufklärung - Leistungsbeurteilung - ärztlicher

    Auszug aus LSG Hessen, 25.06.2009 - L 8 KR 201/07
    Die Beurteilung, welche von diesen voneinander abweichenden medizinischen Lehrmeinungen richtig ist, ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nicht Aufgabe des Gerichts (Bundessozialgericht, Urteil vom 11.05.1999 - Az.: B 13 RJ 39/97 R - juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.1996 - L 17 U 79/95

    Berufskrankheit; Anerkennung; Entschädigung; Meniskus; Unfallversicherung;

    Auszug aus LSG Hessen, 25.06.2009 - L 8 KR 201/07
    Die dort aufgeführten Tätigkeiten seien nur beispielhaft aufgezählt wie die Abkürzung "z. B." zeige (Hinweis auf die Rechtsprechung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.06.1996, Az.: L 17 U 79/95).
  • BSG, 12.05.1999 - B 7 AL 74/98 R

    Erstattungsanspruch - Kostenbeitrag - Sozialleistungsträger - Sozialhilfeträger -

    Auszug aus LSG Hessen, 25.06.2009 - L 8 KR 201/07
    Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kann somit der auf Erstattung in Anspruch genommene Leistungsträger nicht nur einwenden, über den Sozialleistungsanspruch sei bereits rechtskräftig ablehnend entschieden worden (BSGE 58, 119), sondern auch geltend machen, eine beantragte Leistung sei bestandskräftig abgelehnt worden (Bundessozialgericht, Urteil vom 12. Mai 1999, Az.: B 7 AL 74/98 R, BSGE 84, 80) oder es sei entschieden worden, dass diese erst ab einem bestimmten Zeitpunkt zu gewähren sei (Bundessozialgericht, Urteil vom 1. September 1999, Az.: B 13 RJ 49/98 R, ">86%20SGB%20X%20Nr.%203#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-1300 § 86 SGB X Nr. 3).
  • BSG, 26.07.2007 - B 13 R 38/06 R

    Anspruch der Krankenkasse gegen den Rentenversicherungsträger auf Erstattung von

    Auszug aus LSG Hessen, 25.06.2009 - L 8 KR 201/07
    Weitere Ermittlungen sind nicht durchzuführen (Bundessozialgericht, Urteil vom 16.06.2008, Az.: B 12 R 37/07 R; Urteil vom 13.09.1984, SozR 1300 § 103 Nr. 3 Seite 12; Urteil vom 28.11.1985, USK 85142; Urteil vom 01.09.1999, SozR 3-1300 § 86 Nr. 3 Seite 8f. und Urteil vom 26.07.2007, SozR 4-2600 § 116 Nr. 1 Rdnr. 18).
  • BVerwG, 12.09.1991 - 5 C 52.88

    Erstattungsanspruch bei vorläufiger Leistung - Zuständigkeitsabgrenzung -

    Auszug aus LSG Hessen, 25.06.2009 - L 8 KR 201/07
    Gegen eine Einbeziehung der gegenüber dem Versicherten ergangenen Entscheidung über dessen Leistungsanspruch in das Erstattungsverfahren spricht zunächst, dass durch die Regelungen der §§ 102 bis 114 SGB X - anders als beim Forderungsübergang - eigenständige, originäre Ansprüche auf Erstattung begründet werden (BSG, SozR 3 5670, § 3 Nr. 4; BVerwGE 89, 39, 46).
  • BSG, 28.09.1999 - B 2 U 36/98 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch - Gesamtvereinbarung

    Auszug aus LSG Hessen, 25.06.2009 - L 8 KR 201/07
    Sie ist aber zu Recht nicht konsequent fortgeführt worden, wenn auch das Bundessozialgericht vereinzelt weiterhin hierauf zurückgreift (so BSG, Urteil vom 28.September 1999, B 2 U 36/98 R, SozR 3 - 5670 § 3 Nr. 4 unter Hinweis auf Urteil vom 30. April 1991, 2 RU 78/90).
  • BVerwG, 19.06.1980 - 5 C 26.79

    Aufwandserstattung - AOK - Versicherungspflichtiges Mitglied - Krankengeld -

  • BSG, 27.08.1987 - 2 RU 49/86

    Verletztengeld aufgrund der Wiedererkrankung - Anspruch auf Übergangsgeld während

  • BFH, 14.05.2002 - VIII R 88/01

    Kindergeld; Erstattungsverfahren nach § 74 Abs. 5 EStG 1996

  • BSG, 13.09.1984 - 4 RJ 37/83

    Keine Beiladung bei Erstattungsansprüchen

  • BSG, 06.02.1992 - 12 RK 15/90

    Schwerbeschädigter - Rentner - Krankenversicherung - Kriegsopferversorgung -

  • BSG, 08.12.2008 - B 12 R 37/07 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren,

  • BSG, 13.09.1984 - 4 RJ 63/83

    Erstattungsansprüche einer Krankenkasse gegen Rentenversicherungsträger - enge

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