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   LSG Hessen, 25.07.2016 - L 8 KR 235/16 NZB   

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https://dejure.org/2016,30692
LSG Hessen, 25.07.2016 - L 8 KR 235/16 NZB (https://dejure.org/2016,30692)
LSG Hessen, Entscheidung vom 25.07.2016 - L 8 KR 235/16 NZB (https://dejure.org/2016,30692)
LSG Hessen, Entscheidung vom 25. Juli 2016 - L 8 KR 235/16 NZB (https://dejure.org/2016,30692)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung der Berufung; Grundsatzberufung oder Verfahrensberufung; Fehlerhafte Beweiswürdigung

  • rechtsportal.de

    SGG § 144 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3
    Zulassung der Berufung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 68 (Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Beziehungen zu Krankenhäusern | Aufwandspauschale | Nachträgliche Verrechnung einer Aufwandspauschale (Nichtzulassungsbeschwerde)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 01.07.2014 - B 1 KR 29/13 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - unbefristete Obliegenheit des

    Auszug aus LSG Hessen, 25.07.2016 - L 8 KR 235/16
    Sie begründet in den Fällen, in denen es zu keiner Abrechnungsminderung kommt, einen Anspruch des Krankenhauses auf Zahlung einer Aufwandspauschale nach § 275 Abs. 1c S. 3 SGB V. Demgegenüber soll das Überprüfungsrecht der Krankenkassen von Krankenhausabrechnungen auf sachlich-rechnerische Richtigkeit einem eigenen Prüfregime unterliegen; die Krankenkassen sind jederzeit berechtigt, die sachlichrechnerische Richtigkeit einer Abrechnung von Krankenhausvergütung mit Blick auf eine Leistungsverweigerung oder nicht verjährte Erstattungsforderungen zu überprüfen; die Zahlung der Aufwandspauschale ist hier ausgeschlossen (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 2014 - B 1 KR 29/13 R - Urteil vom 14. Oktober 2014 - B 1 KR 34/13 R - Urteil vom 23. Juni 2015, B 1 KR 23/14 R).
  • BSG, 23.06.2015 - B 1 KR 23/14 R

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Abrechnungsprüfung bei Auffälligkeit

    Auszug aus LSG Hessen, 25.07.2016 - L 8 KR 235/16
    Sie begründet in den Fällen, in denen es zu keiner Abrechnungsminderung kommt, einen Anspruch des Krankenhauses auf Zahlung einer Aufwandspauschale nach § 275 Abs. 1c S. 3 SGB V. Demgegenüber soll das Überprüfungsrecht der Krankenkassen von Krankenhausabrechnungen auf sachlich-rechnerische Richtigkeit einem eigenen Prüfregime unterliegen; die Krankenkassen sind jederzeit berechtigt, die sachlichrechnerische Richtigkeit einer Abrechnung von Krankenhausvergütung mit Blick auf eine Leistungsverweigerung oder nicht verjährte Erstattungsforderungen zu überprüfen; die Zahlung der Aufwandspauschale ist hier ausgeschlossen (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 2014 - B 1 KR 29/13 R - Urteil vom 14. Oktober 2014 - B 1 KR 34/13 R - Urteil vom 23. Juni 2015, B 1 KR 23/14 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2011 - L 19 AS 980/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Hessen, 25.07.2016 - L 8 KR 235/16
    Ein solcher Fehler - wenn er denn vorläge - wäre nicht dem insoweit zu prüfenden äußeren Verfahrensgang zuzurechnen, sondern der Ausfüllung materiellen Rechts, dessen Anwendung mit der Nichtzulassungsbeschwerde nicht erneut zur Prüfung gestellt werden kann (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4. Februar 2011, L 19 AS 980/10 NZB; Leitherer, a.a.O., § 144 RdNr. 34a m.w.N.).
  • BSG, 14.10.2014 - B 1 KR 34/13 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - unzutreffende Kodierung einer Neben- als

    Auszug aus LSG Hessen, 25.07.2016 - L 8 KR 235/16
    Sie begründet in den Fällen, in denen es zu keiner Abrechnungsminderung kommt, einen Anspruch des Krankenhauses auf Zahlung einer Aufwandspauschale nach § 275 Abs. 1c S. 3 SGB V. Demgegenüber soll das Überprüfungsrecht der Krankenkassen von Krankenhausabrechnungen auf sachlich-rechnerische Richtigkeit einem eigenen Prüfregime unterliegen; die Krankenkassen sind jederzeit berechtigt, die sachlichrechnerische Richtigkeit einer Abrechnung von Krankenhausvergütung mit Blick auf eine Leistungsverweigerung oder nicht verjährte Erstattungsforderungen zu überprüfen; die Zahlung der Aufwandspauschale ist hier ausgeschlossen (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 2014 - B 1 KR 29/13 R - Urteil vom 14. Oktober 2014 - B 1 KR 34/13 R - Urteil vom 23. Juni 2015, B 1 KR 23/14 R).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.06.2016 - L 31 AS 802/16

    Rechtsfrage - grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus LSG Hessen, 25.07.2016 - L 8 KR 235/16
    Die Klärung der Rechtsfrage muss im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und die Klärung durch das Berufungsgericht zu erwarten sein (Klärungsfähigkeit; vgl. für viele Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Juni 2016 - L 31 AS 802/16 NZB -, Rn. 9, [...]).
  • SG Fulda, 23.02.2018 - S 4 KR 255/16
    So liegen etwa verschiedene Entscheidungen der Obergerichte vor, die die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung zurückgewiesen haben, da die erstinstanzlichen Entscheidungen keineswegs allein auf die Frage von Treu und Glauben bzw. der Rückwirkung der Rechtsprechung seit BSGE 116, 165, beruhten (etwa HLSG, Beschl. v. 25. Juli 2016 - L 8 KR 235/16 NZB; LSG Ba-Wü, Beschl. v. 6. Oktober 2016 - L 5 KR 2803/17 NZB).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.11.2016 - L 11 KR 2805/16
    In identischen Verfahren seien die Nichtzulassungsbeschwerden auch von den Landessozialgerichten (LSG) Bayern (16.08.2016, L 5 KR 72/16 NZB) und Hessen (25.07.2016, L 8 KR 235/16 NZB) zurückgewiesen worden.
  • LSG Baden-Württemberg, 11.10.2016 - L 11 KR 1353/16
    In identischen Verfahren seien die Nichtzulassungsbeschwerden auch von den Landessozialgerichten (LSG) Bayern (16.08.2016, L 5 KR 72/16 NZB) und Hessen (25.07.2016, L 8 KR 235/16 NZB) zurückgewiesen worden.
  • LSG Baden-Württemberg, 15.11.2016 - L 11 KR 2804/16
    In identischen Verfahren seien die Nichtzulassungsbeschwerden auch von den Landessozialgerichten (LSG) Bayern (16.08.2016, L 5 KR 72/16 NZB) und Hessen (25.07.2016, L 8 KR 235/16 NZB) zurückgewiesen worden.
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