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   LSG Hessen, 17.12.2009 - L 8 KR 311/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3844
LSG Hessen, 17.12.2009 - L 8 KR 311/08 (https://dejure.org/2009,3844)
LSG Hessen, Entscheidung vom 17.12.2009 - L 8 KR 311/08 (https://dejure.org/2009,3844)
LSG Hessen, Entscheidung vom 17. Dezember 2009 - L 8 KR 311/08 (https://dejure.org/2009,3844)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 13 Abs 3 S 2 SGB 5, § 33 Abs 1 S 1 Alt 2 SGB 5, § 33 Abs 1 S 1 Alt 3 SGB 5
    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Hilfsmittelversorgung - Notwendigkeit der Ausstattung mit einem Behindertendreirad

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kostenübernahme für ein Therapierad durch die Krankenkasse - drohender Verlust der Gehfähigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Neuversorgung mit einem Behindertendreirad

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Krankenkasse muss Therapierad zahlen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Therapierad von der Krankenkasse

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Krankenkasse muss Therapierad zahlen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Richter verpflichten Kasse auf Zahlung eines Therapierads

  • rente-rentenberater.de (Kurzinformation)

    Therapiedreirad auf Kosten der Krankenkasse

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Krankenkasse muss Therapierad zahlen

Besprechungen u.ä.

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Hilfsmittelversorgung - Behindertendreirad zur Prävention einer drohenden Mobilitätsbehinderung (Diana Ramm)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 06.08.1998 - B 3 KR 3/97 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - behindertengerechte Ausstattung -

    Auszug aus LSG Hessen, 17.12.2009 - L 8 KR 311/08
    Daraus folge, dass die Förderung der Selbständigkeit behinderter Menschen und ihrer gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft durch Versorgung mit Hilfsmitteln nur dann in die Leistungspflicht der GKV falle, wenn sie die Auswirkung der Behinderung nicht nur in einem bestimmten Lebensbereich (Beruf/Gesellschaft/Freizeit), sondern im gesamten täglichen Leben ("allgemein") beseitige oder mindere und damit ein "Grundbedürfnis des täglichen Lebens" betreffe (Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, Urteil vom 06.08.1998, Az.: B 3 KR 3/97 R u.a.).

    Zu diesen Grundbedürfnissen gehörten die allgemeinen Verrichtungen des täglichen Lebens wie Gehen, Stehen, Greifen, Sehen, Hören, Nahrungsaufnahme, Ausscheidung, elementare Körperpflege, das selbständige Wohnen sowie die Erschließung eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums, die auch die Aufnahme von Informationen, die Kommunikation mit anderen sowie das Erlernen eines lebensnotwendigen Grundwissens (Schulwissens) umfassen (Hinweis auf Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in SozR 3-2500 § 33 Nr. 29 m.w.N.).

  • BSG, 08.06.1994 - 1 RK 13/93

    Krankenversicherung - Hilfsmittel Rollstuhlboy - Erforderlichkeit

    Auszug aus LSG Hessen, 17.12.2009 - L 8 KR 311/08
    Die elementare "Bewegungsfreiheit" sei als Grundbedürfnis anzusehen (Hinweis auf Bundessozialgericht in SozR 3-2500 § 33 Nr. 7).
  • LSG Hessen, 19.06.2008 - L 8 KR 69/07

    Krankenversicherung - Hilfsmitteleigenschaft einer Dynamic GPS-Soft-Orthese trotz

    Auszug aus LSG Hessen, 17.12.2009 - L 8 KR 311/08
    Ein therapeutischer Erfolg in dem Sinne, dass die Erkrankung geheilt und somit eine kausale Therapie stattfinde, sei nicht erforderlich, zumal wenn eine kausale Therapie nicht zur Verfügung stehe (Hinweis auf Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 19.02.2008, Az.: L 8 KR 69/07).
  • LSG Bayern, 22.06.2006 - L 4 KR 215/04

    Anspruch auf Erstattung der Kosten für ein selbstbeschafftes Dreirad;

    Auszug aus LSG Hessen, 17.12.2009 - L 8 KR 311/08
    Ihre Auffassung werde nicht nur durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteile vom 16.09.1999, Az.: B 3 KR 8/98 R und B 3 KR 9/98 R) sondern auch durch das bayerische Landessozialgericht (Urteil vom 22.06.2006, Az.: L 4 KR 215/04) bestätigt.
  • BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 3/02 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - behindertengerechtes Dreirad für ein Kind -

    Auszug aus LSG Hessen, 17.12.2009 - L 8 KR 311/08
    Im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 23.07.2002, Az.: B 3 KR 3/02 R) sei nach Überzeugung der Kammer ein behindertengerechtes Fahrrad als Hilfsmittel von der Leistungspflicht der GKV weder generell ausgeschlossen noch generell erfasst.
  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 9/98 R

    Therapie-Tandem als Hilfsmittel bei Erforderlichkeit

    Auszug aus LSG Hessen, 17.12.2009 - L 8 KR 311/08
    Ihre Auffassung werde nicht nur durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteile vom 16.09.1999, Az.: B 3 KR 8/98 R und B 3 KR 9/98 R) sondern auch durch das bayerische Landessozialgericht (Urteil vom 22.06.2006, Az.: L 4 KR 215/04) bestätigt.
  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 8/98 R

    Keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für ein Rollstuhl-Bike

    Auszug aus LSG Hessen, 17.12.2009 - L 8 KR 311/08
    Ihre Auffassung werde nicht nur durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteile vom 16.09.1999, Az.: B 3 KR 8/98 R und B 3 KR 9/98 R) sondern auch durch das bayerische Landessozialgericht (Urteil vom 22.06.2006, Az.: L 4 KR 215/04) bestätigt.
  • BSG, 17.11.2011 - B 3 KR 21/11 B
    4 Die Klägerin macht geltend, die angegriffene Entscheidung betreffe eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG), weil das LSG Niedersachsen-Bremen einen von der Rechtsprechung des Hessischen LSG (L 8 KR 311/08) abweichenden Hilfsmittelbegriff verwendet habe und deshalb zu einer negativen Entscheidung gekommen sei.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2013 - L 4 KR 7/13
    Die für sie einschlägige Rechtsprechung des LSG Hessen, Az.: L 8 KR 311/08, werde nicht berücksichtigt.
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