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   LSG Hessen, 27.10.2011 - L 8 KR 338/09   

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LSG Hessen, 27.10.2011 - L 8 KR 338/09 (https://dejure.org/2011,2013)
LSG Hessen, Entscheidung vom 27.10.2011 - L 8 KR 338/09 (https://dejure.org/2011,2013)
LSG Hessen, Entscheidung vom 27. Oktober 2011 - L 8 KR 338/09 (https://dejure.org/2011,2013)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rabüro.de

    Zur Frage der abhängigen Beschäftigung eines nahen Familienangehörigen in einer Einzelfirma

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 23.06.1994 - 12 RK 50/93

    Abgrenzung - entgeltliches Beschäftigungsverhältnis - familienhafte Mithilfe -

    Auszug aus LSG Hessen, 27.10.2011 - L 8 KR 338/09
    Es habe kein entgeltliches Beschäftigungsverhältnis, sondern eine familienhafte Mithilfe unter nahen Verwandten (vgl. zum Begriff: BSG, Urteil vom 23. Juni 1994, Az.: 12 RK 50/93, zitiert nach juris Rn. 17 f.) vorgelegen.

    Zwar bestünden weder ein grundsätzlicher Ausschluss noch eine gesetzliche Vermutung, dass Beschäftigungsverhältnisse zwischen nahen Verwandten nicht mit sozialversicherungsrechtlichen Wirkungen begründet werden könnten (BSG, Urteil vom 23. Juni 1994 - Az.: 12 RK 50/93, zitiert nach Juris Rn. 17).

    Allerdings habe die Rechtsprechung zur Abgrenzung der familienhaften Mithilfe von Beschäftigungsverhältnissen zwischen nahen Verwandten Abgrenzungskriterien ausgebildet (vgl. BSGE 3, 30, 40, BSGE 12, 153, 156, BSG, Urteil vom 23. Juni 1994 - Az. 12 RK 50/93 zitiert nach Juris Rn. 18).

    Neben dem Weisungsrecht des Arbeitgebers, einem (angemessenen) Entgelt, einem schriftlichen Arbeitsvertrag und der Lohnsteuerpflicht sei dies insbesondere, dass der Angehörige eine fremde (d.h. nicht familienangehörige) Arbeitskraft ersetzen müsse (BSG, Urteil vom 23. Juni 1994 - Az. 12 RK 50/93, zitiert nach Juris Rn. 1 8).

  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 67/92

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - beitragspflichtige Beschäftigung

    Auszug aus LSG Hessen, 27.10.2011 - L 8 KR 338/09
    Allerdings habe die Rechtsprechung zur Abgrenzung der familienhaften Mithilfe von Beschäftigungsverhältnissen zwischen nahen Verwandten Abgrenzungskriterien ausgebildet (vgl. BSGE 3, 30, 40, BSGE 12, 153, 156, BSG, Urteil vom 23. Juni 1994 - Az. 12 RK 50/93 zitiert nach Juris Rn. 18).

    Wird steuerrechtlich von einem Arbeitsverhältnis ausgegangen, so wird regelmäßig auch für den Bereich der Sozialversicherung von einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis ausgegangen werden können (vgl. BSG, Urteil vom 21.04.1993 - B 11 RAr 67/92 - USK 9335).

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Hessen, 27.10.2011 - L 8 KR 338/09
    Dieses bestimmt sich nach den tatsächlichen Verhältnissen, zu denen die rechtlich relevanten Umstände gehören, die im Einzelfall eine wertende Zuordnung zum Typus der abhängigen Beschäftigung erlauben (vgl. Urteile des BSG vom 1.12.1977, 12/3/12 RK 39/74, BSGE 45, 199 = SozR 2200 § 1227 Nr. 8, vom 4.6.1998, B 12 KR 5/97 R, SozR 3-2400 § 7 Nr. 13, vom 18.12.2001, B 12 KR 10/01 R, SozR 3-2400 § 7 Nr. 20, vom 22.6.2005, B 12 KR 28/03 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 5, vom 24.1.2007, B 12 KR 31/06 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 7, vom 28.5.2008, B 12 KR 13/07 R, USK 2008-45 und vom 11.03.2009, B 12 KR 21/07 R; zur Verfassungsmäßigkeit dieser Abgrenzung Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 20.5.1996, 1 BvR 21/96, SozR 3-2400 § 7 Nr. 11).

    Maßgebendes Kriterium für ein solches Risiko ist, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der sächlichen und persönlichen Mittel also ungewiss ist (vgl. BSG, Urteil vom 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2012 - L 11 KR 312/10

    Krankenversicherung

    Hinzu kommt, dass nach den eigenen Angaben der Eheleute (im Fragebogen der Beklagten) die Beigeladene zu 1) eine fremde Arbeitskraft ersetzt, was ebenfalls als Abgrenzungskriterium gegen eine selbständige Beschäftigung spricht (vgl. LSG Hessen, Urteil vom 27.10.2011 - L 8 KR 338/09 -).

    Zudem werden selbstschuldnerische Bürgschaften üblicherweise von Kreditinstituten bei der Kreditgewährung an verheiratete Schuldner verlangt (LSG Hessen, Urteile vom 27.10.2010 - L 8 KR 338/09 - und vom 25.02.2010 - L 8 KR 49/08 -).

    (LSG Hessen, Urteil vom 27.10.2011 - L 8 KR 338/09 - m.w.N.).

    Der Eintritt eines "Sinneswandels", weil nunmehr für in der Vergangenheit liegende Zeiten die familienhafte Mithilfe oder eine Mitunternehmerschaft mit der Folge der Beitragserstattung attraktiver zu sein scheint, vermag eine Rückabwicklung nicht zu rechtfertigen (ebenso LSG Hessen, Urteil vom 27.10.2011 - L 8 KR 338/09 -, LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.06.2010 - L 5 KR 174/09 - LSG Bayern, Urteile vom 11.12.2008 - L 4 KR 97/08 - und - L 4 KR 55/07 -).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.01.2012 - L 11 KR 5111/10
    Maßgeblich ist allein die Rechtsmacht des Firmeninhabers (Hessisches LSG, 27.10.2011, L 8 KR 338/09, juris Rdnr 37; Hessisches LSG, 27.10.2011, L 8 KR 175/09, juris Rdnr 46; Hessisches LSG; 27.10.2011, L 8 KR 335/09, juris Rdnr 38).

    Hieraus entsteht kein Betriebsrisiko, denn die Tragung dieser Risiken findet ihre Rechtfertigung in den zugrundeliegenden ehelichen Beziehungen (Hessisches LSG, 27.10.2011, L 8 KR 338/09, juris Rdnr 44; Hessisches LSG, 27.10.2011, L 8 KR 175/09, juris Rdnr 46; Hessisches LSG; 27.10.2011, L 8 KR 335/09, juris Rdnr 38).

    Auch ist der Senat der Auffassung (so auch Hessisches LSG, 27.10.2011, L 8 KR 338/09, juris Rdnr 45; Hessisches LSG, 27.10.2011, L 8 KR 175/09, juris Rdnr 54; Hessisches LSG; 27.10.2011, L 8 KR 335/09, juris Rdnr 46; LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2010, L 5 KR 174/09, juris; Bayrisches LSG, 11.12.2008, L 4 KR 97/08 und L 4 KR 55/07, jeweils juris), dass nur in extremen Fällen rückwirkend in ein jahrelang von den Beteiligten gewolltes und gelebtes Sozialversicherungsverhältnis eingegriffen werden und dieses rückabgewickelt werden kann.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2014 - L 8 R 42/09

    Nachforderung von Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und sozialen

    Es ist daher konsequent und im Hinblick auf größtmögliche Rechtssicherheit geboten, eine von Anfang an latent vorhandene Rechtsmacht auch dann als ein für abhängige Beschäftigung sprechendes Kriterium zu berücksichtigen, wenn von ihr konkret (noch) kein Gebrauch gemacht wurde (Hessisches LSG, Urteil v. 27.10.2011, L 8 KR 338/09, m.w.N., juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.02.2016 - L 4 R 2783/14
    Es ist daher konsequent und im Hinblick auf größtmögliche Rechtssicherheit geboten, eine von Anfang an latent vorhandene Rechtsmacht auch dann als ein für abhängige Beschäftigung sprechendes Kriterium zu berücksichtigen, wenn von ihr konkret (noch) kein Gebrauch gemacht wurde (Hessisches LSG, Urteil vom 27. Oktober 2011.- L 8 KR 338/09- juris, Rn. 37 m.w.N; vgl. auch BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R - juris, Rn. 32).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.08.2015 - L 4 R 4041/13
    Es ist daher konsequent und im Hinblick auf größtmögliche Rechtssicherheit geboten, eine von Anfang an latent vorhandene Rechtsmacht auch dann als ein für abhängige Beschäftigung sprechendes Kriterium zu berücksichtigen, wenn von ihr konkret (noch) kein Gebrauch gemacht wurde (Hessisches LSG, Urteil vom 27. Oktober 2011.- L 8 KR 338/09-, in juris m.w.N; vgl. auch BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R -, in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.11.2012 - L 4 R 5379/11
    Es sei daher konsequent und im Hinblick auf größtmögliche Rechtssicherheit geboten, eine von Anfang an latent vorhandene Rechtsmacht auch dann ausschlaggebend sein zu lassen, wenn von ihr konkret (noch) kein Gebrauch gemacht worden sei (Verweis auf Landessozialgericht Hessen vom 27. Oktober 2011 - L 8 KR 338/09 - in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2016 - L 4 R 3548/14
    Es ist daher konsequent und im Hinblick auf größtmögliche Rechtssicherheit geboten, eine von Anfang an latent vorhandene Rechtsmacht auch dann als ein für abhängige Beschäftigung sprechendes Kriterium zu berücksichtigen, wenn von ihr konkret (noch) kein Gebrauch gemacht wurde (Hessisches LSG, Urteil vom 27. Oktober 2011 - L 8 KR 338/09 -, in juris Rn. 37 m.w.N; vgl. auch BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R -, in juris Rn. 32).
  • SG Neuruppin, 18.12.2013 - S 25 KR 84/08

    Sozialversicherung - Beschäftigung eines Familienangehörigen -

    Dies kann jedoch kein rechtlich entscheidendes Kriterium zur Unterscheidung von abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit sein ( vgl mwN Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 27. Oktober 2011 - L 8 KR 338/09 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 27. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R, juris RdNr 20 ).
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