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   LSG Hessen, 20.12.2018 - L 8 KR 65/18   

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https://dejure.org/2018,50236
LSG Hessen, 20.12.2018 - L 8 KR 65/18 (https://dejure.org/2018,50236)
LSG Hessen, Entscheidung vom 20.12.2018 - L 8 KR 65/18 (https://dejure.org/2018,50236)
LSG Hessen, Entscheidung vom 20. Dezember 2018 - L 8 KR 65/18 (https://dejure.org/2018,50236)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 11.05.2017 - B 3 KR 22/15 R

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankengeld nach dem bis 22.7.2015 geltenden

    Auszug aus LSG Hessen, 20.12.2018 - L 8 KR 65/18
    Ob und in welchem Umfang Versicherte Krankengeld beanspruchen können, bestimmt sich dabei nach dem Versicherungsverhältnis, das im Zeitpunkt des jeweils in Betracht kommenden Entstehungstatbestandes für das Krankengeld vorliegt (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 11. Mai 2017 - B 3 KR 22/15 R -, juris).

    Deshalb kann z.B. ein Versicherter, der das Ende der bescheinigten AU akzeptiert und über Monate hinweg Leistungen wegen Arbeitslosigkeit bezieht, die er bei AU nicht hätte erhalten dürfen, nicht mehr mit der nachträglichen Behauptung gehört werden, er sei in der gesamten Zeit zu Unrecht als arbeitslos statt richtigerweise als arbeitsunfähig behandelt worden (zusammenfassend und die bisherige Rsprg. bestätigend: BSG, Urteil vom 11. Mai 2017 - B 3 KR 22/15 R -, juris Rn. 20).

    Eine dann folgende Fehlentscheidung des Vertragsarztes - sei sie medizinischer oder nichtmedizinischer Natur, wie z.B. die Erklärung, die AU-Bescheinigung könne auch noch später ausgestellt werden - steht dann einer nachträglichen ärztlichen AU-Feststellung nicht entgegen, wenn der Versicherte alles in seiner Macht Stehende und ihm Zumutbare getan hat, um seine Ansprüche zu wahren (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 11. Mai 2017 - B 3 KR 22/15 R).

  • BSG, 30.05.2006 - B 1 KR 19/05 R

    Krankengeldberechnung - Schätzung des erzielten Arbeitsentgelts bei einem weniger

    Auszug aus LSG Hessen, 20.12.2018 - L 8 KR 65/18
    Der Berechnung des Krankengelds liegt damit die sog Bezugs- bzw. Referenzmethode zugrunde, die - im Gegensatz zum Lohnausfallprinzip - unberücksichtigt lässt, wie sich das Arbeitsentgelt außerhalb des Bezugs- bzw. des Bemessungszeitraums, insbesondere also nach Eintritt des Leistungsfalles, entwickelt (stRsprg., vgl. BSG, Urteil vom 30. Mai 2006 - B 1 KR 19/05 R -, juris Rn. 21 m.w.N.).

    Krankengeld kann grundsätzlich nur als Ersatz für diejenigen Einkünfte beansprucht werden, die der Versicherte vor Eintritt der AU bzw. vor Beginn der stationären Behandlung als Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen (tatsächlich) bezogen hat und die wegen der Erkrankung entfallen (BSG, Urteil vom 30. Mai 2006 - B 1 KR 19/05 R -, juris Rn. 23).

  • BSG, 12.03.2013 - B 1 KR 4/12 R

    Krankenversicherung - kein Krankengeldanspruch eines freiwillig versicherten

    Auszug aus LSG Hessen, 20.12.2018 - L 8 KR 65/18
    Bei mit Anspruch auf Krankengeld freiwillig Versicherten kommt es daher nur darauf an, dass die Mitgliedschaft fortbesteht (BSG, Urteil vom 12. März 2013 - B 1 KR 4/12 R -, juris Rn. 20 f).

    Es kommt dementsprechend während des Krankengeld-Bezugs nicht darauf an, dass der Versicherte ohne die eingetretene AU die bisherige Erwerbstätigkeit fortsetzen könnte (BSG, Urteil vom 12. März 2013 - B 1 KR 4/12 R -, juris Rn. 27).

  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 6/06 R

    Krankenversicherung - kein Ende der freiwilligen Mitgliedschaft für die Dauer des

    Auszug aus LSG Hessen, 20.12.2018 - L 8 KR 65/18
    Bei freiwillig Versicherten richtet sich der Maßstab der AU nach der Erwerbstätigkeit, die unmittelbar vor ärztlicher Feststellung der AU verrichtet worden ist (BSG, Urteil vom 14. Dezember 2006 - B 1 KR 6/06 R -, juris Rn. 13).
  • BSG, 10.05.2012 - B 1 KR 20/11 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Prüfung der leistungsrechtlichen

    Auszug aus LSG Hessen, 20.12.2018 - L 8 KR 65/18
    Dies kann regelmäßig anlässlich der ärztlichen Behandlung und Diagnostik geschehen und stellt auch in den übrigen Fällen keine unzumutbaren Anforderungen an den Versicherten (so die ständige Rsprg. des BSG: Urteile vom 16. Dezember 2014 - B 1 KR 37/14 R; vom 4. März 2014 - B 1 KR 17/13 R; vom 10. Mai 2012 - B 1 KR 20/11 R, jeweils in juris).
  • BSG, 04.03.2014 - B 1 KR 17/13 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft als

    Auszug aus LSG Hessen, 20.12.2018 - L 8 KR 65/18
    Dies kann regelmäßig anlässlich der ärztlichen Behandlung und Diagnostik geschehen und stellt auch in den übrigen Fällen keine unzumutbaren Anforderungen an den Versicherten (so die ständige Rsprg. des BSG: Urteile vom 16. Dezember 2014 - B 1 KR 37/14 R; vom 4. März 2014 - B 1 KR 17/13 R; vom 10. Mai 2012 - B 1 KR 20/11 R, jeweils in juris).
  • BSG, 16.12.2014 - B 1 KR 37/14 R

    Krankenversicherung - Krankengeldanspruch - Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft

    Auszug aus LSG Hessen, 20.12.2018 - L 8 KR 65/18
    Dies kann regelmäßig anlässlich der ärztlichen Behandlung und Diagnostik geschehen und stellt auch in den übrigen Fällen keine unzumutbaren Anforderungen an den Versicherten (so die ständige Rsprg. des BSG: Urteile vom 16. Dezember 2014 - B 1 KR 37/14 R; vom 4. März 2014 - B 1 KR 17/13 R; vom 10. Mai 2012 - B 1 KR 20/11 R, jeweils in juris).
  • LSG Sachsen, 02.12.2019 - L 9 KR 213/19

    Krankengeldanspruch - rechtzeitige ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit

    Die Bereitstellung einer ausreichenden ärztlichen Versorgung einschließlich der Organisation der vertragsärztlichen Versorgung in den sprechstundenfreien Zeiten ist im Übrigen nicht die Aufgabe der Krankenkassen, sondern Teil des Sicherstellungsauftrags der Kassenärztlichen Vereinigungen; diese haben den Krankenkassen gegenüber die Gewähr zu übernehmen, dass die vertragsärztliche Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht (§ 75 Abs. 1 S. 1, Abs. 1b SGB V; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 20. Dezember 2018 - L 8 KR 65/18 -, Rn. 30, juris).

    Allerdings hat das Hessische Landessozialgericht im Urteil vom 20.12.2018 (L 8 KR 65/18 -, Rn. 28, juris) entschieden, dass sich das Versicherungsverhältnis eines freiwillig versicherten Arbeitnehmers, der bei fortlaufend bestehender und ärztlich bescheinigter AU Krg als Ersatz für das ausfallende Arbeitsentgelt aus einem zwischenzeitlich beendeten Beschäftigungsverhältnis bezieht, in ein freiwilliges Versicherungsverhältnis ohne Anspruch auf Krg umwandelt, wenn der Krg-Anspruch aus dem vorangegangenen Beschäftigungsverhältnis wegen des Fehlens einer Folge-AU-Bescheinigung endet, weil kein ausfallendes Einkommen mehr zu ersetzen und der Bezug zu der vorangegangenen Beschäftigung entfallen war.

  • SG Frankfurt/Main, 05.08.2020 - S 14 KR 1047/17
    Der Versicherte muss die Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich rechtzeitig vor Fristablauf ärztlich feststellen lassen und seiner Krankenkasse melden, will er das Erlöschen von Krankengeldansprüchen verhindern (st. Rspr., vgl. BSG, Urteil vom 8. Februar 2000, B 1 KR 11/99 R, SozR 3-2500 § 49 Nr. 4, BSGE 85, 271 - 278, Urteil vom 16. Dezember 2014, B 1 KR 37/14 R, SozR 4-2500 § 192 Nr. 7, BSGE 118, 52 - 63, beide auch juris, vgl. auch Hessisches Landessozialgericht - HLSG, Urteil vom 20. Dezember 2018, L 8 KR 65/18; Urteil vom 17. Januar 2019, L 8 KR 153/18; Beschluss vom 18. September 2017, L 8 KR 513/16; Beschluss vom 21. Januar 2019, L 8 KR 321/17).

    In diesem Fall besteht die Möglichkeit, entweder den behandelnden Arzt rechtzeitig vor der Praxisschließung erneut zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit aufzusuchen oder aber den hausärztlichen Notfalldienst in Anspruch zu nehmen (BSG, Urteil vom 4. März 2014 a.a.O., vgl. auch HLSG Urteil vom 20. Dezember 2018, L 8 KR 65/18; Urteil vom 17. Januar 2019, L 8 KR 153/18; Beschluss vom 18. September 2017, L 8 KR 513/16; Beschluss vom 21. Januar 2019, L 8 KR 321/17).

    Demgemäß fällt die objektive medizinische Fehlbeurteilung eines an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Arztes in den Verantwortungsbereich der Krankenkasse (BSG, Urteil vom 11. Mai 2017, B 3 KR 22/15 R, Rn. 22 - 24, 34 juris, Urteil vom 16.12.2014, B 1 KR 37/14, Rn. 26 - 28 juris, HLSG Urteil vom 20. Dezember 2018, L 8 KR 65/18, Urteil vom 14. März 2019, L 8 KR 455/17, Urteil vom 23. Mai 2017, L 8 KR 492/17).

  • SG Neuruppin, 20.08.2020 - S 20 KR 26/15
    Freiwillig Versicherte mit einem Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze haben Anspruch auf Krankengeld, sofern sie bei Entstehung des Krankengeldanspruchs aus einer Beschäftigung oder Tätigkeit Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erzielt haben, das der Beitragsberechnung zugrunde lag ( Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 20. Dezember 2018 - L 8 KR 65/18, RdNr 21 mwN ).

    Zwar hat das Bundessozialgericht diese Rechtsprechung zu den pflichtversicherten Personen entwickelt, aus Sicht der Kammer gibt es jedoch keinen Grund, dies bei freiwillig Versicherten, die einen Anspruch auf Krankengeld geltend machen, anders zu sehen ( so auch Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 20. Dezember 2018 - L 8 KR 65/18, RdNr 24 ).

    cccc) Ausgehend von diesen Grundsätzen, die die Kammer auf freiwillig versicherte Arbeitnehmer wie den Verstorbenen für übertragbar hält ( so auch Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 20. Dezember 2018 - L 8 KR 65/18, RdNr 28 ), hatte der Kläger nach dem Ende des vorangegangenen Krankengeldbezugs zum 31. August 2014 keinen Anspruch auf Krankengeld mehr.

  • SG München, 09.02.2021 - S 15 KR 2273/19

    Kein Anspruch auf Krankengeld bei Familienversicherung und Sperrzeit

    Die Beklagte verwies darauf, dass der Kläger in der Zeit vom 01.01.2019 bis zum 13.01.2019 weder Arbeitsentgelt noch Arbeitseinkommen erzielt habe, sodass auch bei Begründung einer freiwilligen Mitgliedschaft kein Anspruch auf Krankengeld bestehen würde (Verweis auf Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 20.12.2018, Aktenzeichen L 8 KR 65/18).
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