Weitere Entscheidung unten: LSG Hessen, 01.09.2020

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   LSG Hessen, 10.09.2020 - L 8 KR 687/18   

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LSG Hessen, 10.09.2020 - L 8 KR 687/18 (https://dejure.org/2020,30562)
LSG Hessen, Entscheidung vom 10.09.2020 - L 8 KR 687/18 (https://dejure.org/2020,30562)
LSG Hessen, Entscheidung vom 10. September 2020 - L 8 KR 687/18 (https://dejure.org/2020,30562)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 13 Abs. 3 SGB V, § 27 SGB V, § 2 SGB V
    Zum Kostenerstattungsanspruch nach § 13 Abs. 3 SGB V bei objektiv rechtswidriger Leistungsablehnung durch die Krankenkasse. Eine Krankenkasse kann sich im System der gesetzlichen Krankenversicherung, in welchem den Versicherten Sachleistungen durch ein von den ...

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kostenerstattung durch Krankenversicherung bei Diagnosefehler

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kostenerstattung trotz Fehldiagnose: Krankenkasse muss Kosten für Immunglobulin-Therapie ...

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Kostenerstattung nach Fehldiagnose

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Krankenkasse kann sich nicht auf Fehldiagnose berufen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Krankenkasse kann Verweigerung der Kostenübernahme nicht mit Fehldiagnose begründen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Berufung auf Fehldiagnose bei Kostenübernahme

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Krankenkasse muss auch bei Fehldiagnose Kosten für Immunglobulin-Therapie erstatten - Kostenerstattung trotz Fehldiagnose

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 03.07.2012 - B 1 KR 25/11 R

    Krankenversicherung - Krankenkassenwechsel - Pflicht zur Erfüllung von bereits

    Auszug aus LSG Hessen, 10.09.2020 - L 8 KR 687/18
    Fertigarzneimittel sind mangels Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit (§ 2 Abs. 1 Satz 3, § 12 Abs. 1 SGB V) dagegen nicht von der Leistungspflicht der GKV nach § 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 3, § 31 Abs. 1 Satz 1 SGB V umfasst, wenn ihnen die erforderliche arzneimittelrechtliche Zulassung fehlt (stRspr., vgl. z. B. BSGE 111, 168 - Avastin).
  • BSG, 02.09.2014 - B 1 KR 11/13 R

    Krankenversicherung - augenärztliche Behandlung - Erkrankung an altersbedingter

    Auszug aus LSG Hessen, 10.09.2020 - L 8 KR 687/18
    Die Vorschrift des § 13 Abs. 3 SGB V ist damit insbesondere auf Fälle zugeschnitten, in denen die Krankenkasse die Erbringung einer an sich geschuldeten Dienst- oder Sachleistung zu Unrecht ablehnt und der Anspruchsteller hierdurch gezwungen ist, sich außerhalb des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung behandeln zu lassen, indem er einen nicht zugelassenen Leistungserbringer aufsucht oder mit einem zugelassenen Leistungserbringer vom öffentlich-rechtlichen Leistungsrahmen abweichende privatrechtliche Vereinbarungen trifft (vgl. statt vieler: BSG, Urteil vom 2. September 2014 - B 1 KR 11/13 R -, juris Rn. 8).
  • BSG, 08.02.2000 - B 1 KR 18/99 B

    Kostenerstattung bei fehlerhaften Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und

    Auszug aus LSG Hessen, 10.09.2020 - L 8 KR 687/18
    Insoweit geht der Hinweis der Beklagten auf das Urteil des BSG vom 8. Februar 2000 (B 1 KR 18/99 B) fehl.
  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 1/06 R

    Krankenversicherung - Tod des Versicherten nach dem 1. 1. 2002 - Übergang der

    Auszug aus LSG Hessen, 10.09.2020 - L 8 KR 687/18
    Eine arzneimittelrechtliche Zulassung in diesem Sinne liegt nur vor, wenn das Arzneimittel die Zulassung gerade für dasjenige Indikationsgebiet besitzt, in dem es im konkreten Fall eingesetzt werden soll (BSG, Urteil vom 26. September 2006 - B 1 KR 1/06 R -, BSGE 97, 112-125).
  • SG Hannover, 14.09.2022 - S 20 KA 56/20

    Indikationsstellung; sonstiger Schaden; Verordnungsregress; Wunschverordnung;

    Für die Bestimmung der krankenversicherungsrechtlichen Leistungspflicht ist daher zunächst nicht maßgeblich, welche Diagnose zum Zeitpunkt der Verordnung gestellt wurde, sondern welche Diagnose tatsächlich zum Verordnungszeit vorgelegen hat (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 10. September 2020 - L 8 KR 687/18).
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