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   LSG Hessen, 17.11.2011 - L 8 KR 77/11 B ER   

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https://dejure.org/2011,7124
LSG Hessen, 17.11.2011 - L 8 KR 77/11 B ER (https://dejure.org/2011,7124)
LSG Hessen, Entscheidung vom 17.11.2011 - L 8 KR 77/11 B ER (https://dejure.org/2011,7124)
LSG Hessen, Entscheidung vom 17. November 2011 - L 8 KR 77/11 B ER (https://dejure.org/2011,7124)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befreiung eines Apothekers von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht; Fortgeltung der Befreiung nach dem Wechsel in ein Pharmaunternehmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BApO § 2 Abs. 3; SGB VI § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Befreiung eines Apothekers von der Rentenversicherungspflicht; Fortgeltung nach Wechsel in ein Pharmaunternehmen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Hessen, 29.10.2009 - L 8 KR 189/08

    Rentenversicherung - Tätigkeit als Unternehmensberaterin - Syndikusanwalt bei

    Auszug aus LSG Hessen, 17.11.2011 - L 8 KR 77/11
    Eine Kontinuität in der berufsspezifischen und "berufstypischen Beschäftigung" (vgl. dazu auch Urteil des Senats vom 29. Oktober 2009 - L 8 KR 189/08 -, in juris.de) als Apothekerin erschließt sich bereits aus dem für den Senat schlüssigen Vorbringen in der Klageschrift vom 10. Januar 2011.

    Weder in dem angefochtenen Bescheid noch in dem Widerspruchsbescheid sind Erwägungen enthalten, die diesen Tätigkeitsbereich inhaltlich erfassen und substantiell zur Frage einer "berufsgruppenspezifischen Tätigkeit" (Urteil des Senats vom 29.Oktober 2009 - L 8 KR 189/08 -, a.a.O.) auswerten, worauf die Klägerin und Antragstellerin im vorliegenden Verfahren zu Recht hinweist.

  • BSG, 22.10.1998 - B 5/4 RA 80/97 R

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung -

    Auszug aus LSG Hessen, 17.11.2011 - L 8 KR 77/11
    Sie gilt nur für diejenige Tätigkeit, für die sie erteilt ist (BSG, Urteil vom 22. Okt. 1998 - B 5/4 RA 80/97 R -, BSGE 83, 74 unter Hinweis auf die einschlägige Literatur).
  • LSG Hessen, 28.04.2016 - L 1 KR 347/15

    1. Die Voraussetzungen der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht sind

    Die Formulierung der Norm ("insbesondere") zeigt, dass die von ihr erfasste Berufsausübung nicht ausschließlich unter der Bezeichnung "Apotheker" oder "Apothekerin" erfolgen muss und die beispielhafte Aufzählung nicht abschließend ist (vgl. LSG Hessen, Beschluss vom 17. November 2011, L 8 KR 77/11 B ER).
  • SG Gießen, 28.09.2015 - S 5 R 128/14
    Die Fassung der Norm ("insbesondere") zeigt, dass die von ihr erfasste Berufsausübung nicht ausschließlich unter der Bezeichnung "Apotheker" oder "Apothekerin" erfolgen muss (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 17.11.2011 - L 8 KR 77/11 B ER).

    Damit liegt eine für einen Apotheker berufsfremde Tätigkeit nicht vor (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 17. November 2011, L 8 KR 77/11 B ER: Apothekerin, die als Marketingleiterin, Vertriebsleiterin und offizielle Stellvertreterin des Leiters Pharmakovigilanz tätig ist; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 06.02.2014 - L 1 KR 8/13: Tierärztin, die als Medical Evaluator der Pharmakovigilanz im Bereich Medical & Health Policy tätig ist ).

  • SG München, 17.12.2015 - S 56 R 1777/15

    Anspruch einer im Bereich der Pharmakovigilanz tätigen Apothekerin auf Befreiung

    Zur Begründung wurde auf die interdisziplinäre Definition des Berufsbildes durch die Bundesapothekerkammer, das in § 1 der Berufsordnung für Apothekerinnen und Apotheker niedergelegte Berufsbild und die Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts vom 17.11.2011 L 8 KR 77/11 B ER verwiesen.

    Pharmakovigilanz umfasst die Analyse und Abwehr von Arzneimittelrisiken, die Aktivitäten, die zur Entdeckung, Beurteilung sowie zum Verständnis und zur Vorbeugung von unerwünschten Nebenwirkungen oder anderen Problemen in Verbindung mit Arzneimitteln dienen, das Risikomanagement, die Vorbeugung von Therapiefehlern, die Vermittlung von Arzneimittelinformationen sowie die Förderung der rationalen Therapie mit Arzneimitteln (Hessisches LSG, Beschluss vom17.11.2011, L 8 KR 77/11 B ER, Rn. 17, zitiert nach Juris; siehe auch die Definition der WHO, wiedergegeben auf der Seite https://de.wikipedia.org/wiki/PharmakovigilanzDefinition der WHO).

  • LSG Hessen, 06.02.2014 - L 1 KR 8/13
    Damit liegt eine für eine Tierärztin berufsfremde Tätigkeit nicht vor (so auch Hessisches LSG, Beschluss vom 17. November 2011, L 8 KR 77/11 B ER, juris, Rn 33 f. - Apothekerin, die als Marketingleiterin, Vertriebsleiterin und offizielle Stellvertreterin des Leiters Pharmakovigilanz tätig ist; dagegen verneint LSG Baden-Württemberg mit der Begründung, die Anwendung von medizinischem Fachwissen mache die ausgeübte Beschäftigung nicht zu einer ärztlichen Tätigkeit, die Befreiung eines Arztes, der im Bereich Softwareentwicklung und -vertrieb tätig ist, Urteil vom 23. Januar 2013, L 5 R 4971/10; anders LSG Hamburg, Urteil vom 25. Februar 2010, L 1 KR 42/08, weitgehend bestätigt durch BSG, Urteil vom 10. März 2011, B 3 KS 2/10 R, für den Fall einer als Medizinjournalistin tätigen Ärztin).
  • SG Konstanz, 15.12.2015 - S 11 R 2816/14

    Rentenversicherung - Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei Apothekern

    Verlangt wird eine "berufsgruppenspezifische Tätigkeit" (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 1. März 2011, L 11 R 4872/90; Hessisches LSG, Beschluss vom 17. November 2011, L 8 KR 77/11 B ER).

    Soweit das Hessische LSG im Beschluss vom 17. November 2011, a.a.O., darauf abgestellt hat, dass die vom dortigen Antragsteller ausgeübten Tätigkeiten "nur von einem approbierten Apotheker bzw. einer Apothekerin sachgerecht erfüllt werden können", ergibt sich aus dem Kontext, dass damit keine zwingende Voraussetzung aufgestellt wurde.

  • LSG Baden-Württemberg, 20.06.2018 - L 5 R 135/17

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - approbierte

    Die bei der Beigeladenen zu 1) ausgeübte Tätigkeit der Klägerin (Apothekerin/Regionale Vertriebsleiterin Onkologie) entspreche nicht dem typischen Berufsbild eines Apothekers i.S.d. § 2 Abs. 3 BApO (vgl. Landessozialgericht Hessen, Beschluss vom 17.11.2011, - L 8 KR 77/11 B ER -, in juris), sei vielmehr berufsfremd.
  • SG München, 03.11.2016 - S 30 R 2159/15

    Befreiung von der Rentenversicherungspflicht wegen Mitgliedschaft in der

    Die Stellungnahme verwies auf einen von diesen Prinzipien geleiteten Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 17.11.2011 mit dem Aktenzeichen L 8 KR 77/11 B ER.
  • SG München, 03.11.2016 - S 30 R 1673/15

    Streit um Befreiung von Versicherungspflicht

    Die Stellungnahme verwies auf einen von diesen Prinzipien geleiteten Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 17.11.2011 mit dem Aktenzeichen L 8 KR 77/11 B ER und ein ebenfalls die Befreiung von der Versicherungspflicht gebietendes rechtskräftiges Urteil des Sozialgerichts Mainz vom 20.12.2013 mit dem Aktenzeichen S 10 R 369/11.
  • SG Gießen, 16.01.2018 - S 2 R 579/15
    Die Formulierung der Norm ("insbesondere") zeigt, dass die von ihr erfasste Berufsausübung nicht ausschließlich unter der Bezeichnung "Apotheker" oder "Apothekerin" erfolgen muss und die beispielhafte Aufzählung nicht abschließend ist (vgl. Hessisches LSG, Beschluss vom 17.11.2011 - L 8 KR 77/11 B ER - juris, Rn. 35; Hessisches LSG, Urteil vom 28.04.2016 - L 1 KR 347/15 -, juris, Rn. 63 und 79).
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