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   LSG Schleswig-Holstein, 11.05.2009 - L 8 R 162/07   

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https://dejure.org/2009,6683
LSG Schleswig-Holstein, 11.05.2009 - L 8 R 162/07 (https://dejure.org/2009,6683)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11.05.2009 - L 8 R 162/07 (https://dejure.org/2009,6683)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11. Mai 2009 - L 8 R 162/07 (https://dejure.org/2009,6683)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung der Gewährung von Witwenrente wegen erst kurz vor dem Tode durchgeführten Eheschließung (hier: 2 Monate); Anforderungen an die Widerlegung der Vermutung einer Versorgungsehe; Bestand einer nichtehelichen 27-jährigen Lebensgemeinschaft vor Durchführung der Ehe ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente; Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Witwenrente auch nur bei ganz kurzer Ehe?

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Anspruch auf Witwenrente bei geringerer Ehedauer als einem Jahr, wenn Ehefrau auch in sonstiger Weise finanziell versorgt ist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2009, 680 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 03.09.1986 - 9a RV 8/84

    Versorgungsehe - Widerlegung der Rechtsvermutung - Heirat eines Pflegebedürftigen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.05.2009 - L 8 R 162/07
    Eine Tatsache ist danach bewiesen, wenn alle Umstände des Falles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung hiervon oder einen so hohen Grad an Wahrscheinlichkeit zu begründen, dass kein vernünftiger Mensch noch zweifelt (Bundessozialgericht, Urteil vom 3. September 1986, 9a RV 8/84 in SozR 3100 § 38 Nr. 5).

    Hinsichtlich des Begriffs der besonderen Umstände besteht ein Beurteilungsspielraum, der der richterlichen Kontrolle unterliegt (Bundessozialgericht, Urteil vom 3. September 1986, 9a RV 8/84).

  • BSG, 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.05.2009 - L 8 R 162/07
    Im Rahmen dieser Gesamtwürdigung kommt es jedoch auf alle zur Eheschließung führenden Motive der Ehegatten an, also auch solche höchstpersönlicher, subjektiver Art (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 5. Mai 2009, B 13 R 55/08 R - Terminbericht Nr. 22/09).
  • LSG Schleswig-Holstein, 07.03.2007 - L 8 R 207/06

    Witwerrente - Widerlegung der Versorgungsvermutung - lebensbedrohliche Erkrankung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.05.2009 - L 8 R 162/07
    Das bereitet die zusätzliche Schwierigkeit, auch die Beweggründe des Verstorbenen festzustellen (vgl. Urteil des Senats vom 7. März 2007, L 8 R 207/06).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2009 - L 3 R 80/08

    Widerlegung der Rechtsvermutung einer Versorgungsehe; Nottrauung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.05.2009 - L 8 R 162/07
    Die Beweggründe einer Heirat sind nicht für sich zu betrachten, sondern vor dem Hintergrund der im Zeitpunkt der Eheschließung bestehenden tatsächlichen Umstände in eine Gesamtwürdigung mit einzubeziehen (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Februar 2009, L 3 R 80/08 m. w. N).
  • LSG Schleswig-Holstein, 10.12.2003 - L 8 U 65/02

    Witwenrente - Verworgungsehe - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.05.2009 - L 8 R 162/07
    Dies lässt sich § 46 Abs. 2a SGB VI nicht entnehmen (vgl. Urteil des Senats vom 10. Dezember 2003, L 8 U 65/02).
  • BSG, 28.03.1973 - 5 RKnU 11/71

    Zweck der Heirat - Eheschließung - Versorgung - Vermutung - Entkräftung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.05.2009 - L 8 R 162/07
    Dabei sind vor allem solche Umstände von Bedeutung, die auf einen von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggrund schließen lassen (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 28. März 1973, BSGE 35, 272-276).
  • SG Lübeck, 26.01.2006 - S 7 RA 320/03

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.05.2009 - L 8 R 162/07
    Allerdings könnte andererseits hieraus auch abgeleitet werden, dass die Klägerin und der verstorbene Versicherte gerade durch das langjährige Zusammenleben in nichtehelicher Lebensgemeinschaft bewusst auf die Eheschließung aus Überzeugung verzichtet und letztlich nur nach Mitteilung der schwerwiegenden Erkrankung kurzfristig doch in Versorgungsabsicht die Ehe geschlossen hatten (so vergleichbar Sozialgericht Lübeck, Urteil vom 26. Januar 2006, S 7 RA 320/03).
  • LSG Berlin, 08.04.1999 - L 3 U 99/97

    Leistungsausschluss bei Versorgungsehe gemäß § 594 RVO

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.05.2009 - L 8 R 162/07
    Zwar hatten sie keinen konkreten Termin für eine Hochzeit vor Bekanntwerden der Erkrankung des verstorbenen Versicherten festgelegt -und allgemeine Heiratsabsichten könnten bei Bestehen einer Liebesbeziehung nicht allein zur Widerlegung der Vermutung des § 46 Abs. 2 a SGB VI ausreichen (vgl. LSG Berlin, Urteil vom 8. April 1999, L 3 U 99/97)-, jedoch ist es für den Senat glaubhaft, dass die Eheschließung schon längere Zeit beabsichtigt war, aber wegen mehrerer Todesfälle in der Familie diese eigentlich geplante Hochzeit immer wieder verschoben werden musste.
  • LSG Hessen, 15.12.2017 - L 5 R 51/17

    Eine abschließende Typisierung oder Pauschalisierung der von der

    Allgemeine Gesichtspunkte, wie sie in mehr oder weniger starker Ausprägung nahezu bei jeder Eheschließung als Motiv eine Rolle spielen können, rechtfertigen für sich genommen noch nicht die Annahme von "besonderen Umständen" im Sinne des § 46 Abs. 2a SGB VI (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 17. November 2006, L 5 R 19/06, juris, Rdnr. 37; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 11. Mai 2009, L 8 R 162/07, juris, Rdnr. 29).
  • LSG Hessen, 16.11.2011 - L 5 R 320/10

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Allgemeine Gesichtspunkte, wie sie in mehr oder weniger starker Ausprägung nahezu bei jeder Eheschließung als Motiv eine Rolle spielen können, rechtfertigen für sich genommen noch nicht die Annahme von "besonderen Umständen" im Sinne des § 46 Abs. 2a SGB VI (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 17. November 2006, L 5 R 19/06 m.w.N.; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 11. Mai 2009, L 8 R 162/07, juris Rn. 29).
  • SG Duisburg, 16.12.2009 - S 10 R 23/07

    Rentenversicherung

    Dabei kommt es entgegen der Auffassung der Beklagten im Rahmen der Beurteilung der Versorgungsabsicht und der gegen die Annahme einer Versorgungsehe sprechenden Umstände auch auf die Kenntnis bzw. die fehlende Kenntnis der Ehegatten von der ungünstigen Verlaufsprognose der nach objektiven Maßstäben schweren Erkrankung des Versicherten an (vgl. BSG vom 05.05.2009, B 13 R 55/08 R; LSG Schleswig-Holstein vom 11.05.2009, Az: L 8 R 162/07; LSG Niedersachsen-Bremen vom 28.08.2008, Az: L 1 R 193/06; LSG Sachen-Anhalt vom 20.09.2007, Az: L 3 RJ 126/05).

    Dabei ist insbesondere von Bedeutung, ob sich die Partner in der Zeit vor der Eheschließung bewusst gegen ein Zusammenleben in einer Ehe entschieden und einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft den Vorzug gegeben haben oder ob sie die Möglichkeit einer Heirat bereits früher ins Auge gefasst hatten (vgl. LSG Schleswig-Holstein vom 07.03.2007, Az: L 8 R 207/06; LSG Schleswig-Holstein vom 11.05.2009, Az: L 8 R 162/07).

  • SG Hannover, 27.09.2010 - S 12 KN 110/06
    Dabei kommen folgende andere Motive für die Eheschließung in Betracht (vgl. Schles-wig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 11. Mai 2009 - L 8 R 162/07):.

    Dabei genügt der Nachweis, dass unter den Beweggründen jedenfalls nur eines der Ehegatten der Zweck, der Witwe oder dem Witwer eine Versorgung zu ver-schaffen, keine maßgebende Bedeutung hatte (vgl. Schleswig-Holsteinisches Landesso-zialgericht, Urteil vom 11. Mai 2009 - L 8 R 162/07).

  • SG Hannover, 23.07.2012 - S 12 KN 196/08
    Dabei kommen folgende andere Motive für die Eheschließung in Betracht (vgl. Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 11. Mai 2009 - L 8 R 162/07):.

    Dabei genügt der Nachweis, dass unter den Beweggründen jedenfalls nur eines der Ehegatten der Zweck, der Witwe oder dem Witwer eine Versorgung zu verschaffen, keine maßgebende Bedeutung hat (vgl. Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 11. Mai 2009 - L 8 R 162/07).

  • LSG Schleswig-Holstein, 15.06.2010 - L 7 R 58/09

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Jedenfalls genügt es nicht, dass eine Hochzeit allgemein in Erwägung gezogen wurde (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.6.2009 - L 10 KN 51/06; Bayerisches LSG, Urteil vom 19.8.2009 - L 19 R 587/07 sowie Urteil vom 9.9.2009 - L 13 KN 12/07; wohl a.A.: Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 11.5.2009 - L 8 R 162/07).
  • LSG Hessen, 23.06.2020 - L 2 R 82/17
    Allgemeine Gesichtspunkte, wie sie in mehr oder weniger starker Ausprägung nahezu bei jeder Eheschließung als Motiv eine Rolle spielen können, rechtfertigen für sich genommen noch nicht die Annahme von "besonderen Umständen" im Sinne des § 46 Abs. 2a SGB VI (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 17. November 2006, L 5 R 19/06 ; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 11. Mai 2009, L 8 R 162/07).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.11.2012 - L 5 R 3300/10
    Allein das langjährige Zusammenleben der Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sei kein hinreichendes Indiz für eine Versorgungsabsicht (vgl. LSG Schleswig-Holstein vom 11.05.2009 - L 8 R 162/07- zit. nach Juris, Rz. 31) Die Klägerin habe die späte Eheschließung bei ihrer Anhörung plausibel erläutern können.
  • SG Dresden, 12.11.2019 - S 33 R 754/18

    SGB VI

    Allgemeine Gesichtspunkte, wie sie in mehr oder weniger starker Ausprägung nahezu bei jeder Eheschließung als Motiv eine Rolle spielen können, rechtfertigen für sich genommen noch nicht die Annahme von "besonderen Umständen" im Sinne des § 46 Abs. 2a SGB VI (LSG Hessen, Urteil vom 17.11.2006, Az. L 5 R 19/06; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 11.05.2009, Az. L 8 R 162/07).
  • SG Stade, 27.04.2011 - S 11 U 51/09
    Die obergerichtliche Recht-sprechung hat bei Vorhandensein besonderer Fallkonstellationen entschieden, dass diese der Vermutung der Versorgungsehe zumindest gleichstehen, wenn nicht gar überwiegen (LSG Schleswig-Holstein: Urteil vom 07. März 2007 - Az: L 8 R 207/06 = Breith 2007, 956 ff: Dauer der zuvor bestehenden Lebensgemeinschaft, Heiratsabsicht vor Ausbruch der Krankheit als Plan für die Zukunft, Versuch, neuen Lebensmut und Motivation zu geben im Kampf gegen den Krebs; Demonstration der Zusammengehörigkeit und der Un-terstützung, ausreichend eigene Versorgung des Witwers; geringe Höhe der Versorgung; annähernd gleiches Einkommen des Witwers und der Versicherten; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 11. Mai 2009 - Az: L 8 R 162/07 - zit nach juris: Dauer der zuvor be-stehenden nichtehelichen Lebensgemeinschaft von 27 Jahren, gemeinsames Eigentum am Wohnhaus, Ehewunsch vor Ausbruch der Erkrankung des Versicherten, deutliche Vorteile bei der Erbschaftssteuer, Auskunftsrecht gegenüber Ärzten, Entscheidungsbe-fugnis über Regelungen im Zusammenhang mit dem möglichen späteren Tod des Versi-cherten).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2011 - L 10 R 210/09
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