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   LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2008 - L 8 R 264/07   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2008 - L 8 R 264/07 (https://dejure.org/2008,16255)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19.03.2008 - L 8 R 264/07 (https://dejure.org/2008,16255)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. März 2008 - L 8 R 264/07 (https://dejure.org/2008,16255)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Bestehen eines Anspruchs auf Gewährung einer Regelaltersrente nach dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG); Verfahrensmängel im sozialgerichtlichen Verfahren; Rechtliche Ausgestaltung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2007 - L 8 R 187/07

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2008 - L 8 R 264/07
    Dass es für das ZRBG keine Altergrenze wegen "Kinderarbeit" gibt, hat der erkennende Senat bereits entschieden (so z. B. im oben genannten Urteil vom 12.12.2007 - L 8 R 187/07 -).

    Dabei wird das SG für seine abschließende Entscheidung zu berücksichtigen haben, dass die von ihm für erforderlich gehaltene "Angemessenheit" von Arbeitsleistung und Entgelt in dieser Form, soweit ersichtlich, von keinem der Rentensenate des BSG oder eines LSG und keinem deutschen Rentenversicherungsträger vertreten wird und daher zumindest auf Basis der bislang vom SG zitierten Belege nicht haltbar ist (näher zum Stand der Rechtsprechung hierzu Senatsurteil vom 12.12.2007 - L 8 R 187/07 - www.sozialgerichtsbarkeit.de).

  • BSG, 14.12.2006 - B 4 R 29/06 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2008 - L 8 R 264/07
    Des Weiteren sei nach der Entscheidung des 4. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 14.12.2006 B 4 R 29/06 R die Versicherungspflicht an keiner Stelle des ZRBG zur Anspruchsvoraussetzung gemacht.

    Diese Senatsrechtsprechung beruht ihrerseits auf der übereinstimmenden Judikatur des BSG (Urteil des 13. Senats vom 14.07.1999 - B 13 RJ 61/98 R und Urteil des 4. Senats vom 14.12.2006 - B 4 R 29/06 R -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2002 - L 10 SB 141/01

    GdB-Erhöhung - Schwerbehindertenrecht - Verfahrensmangel - keine zureichende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2008 - L 8 R 264/07
    Dabei hat das Sozialgericht den Streitstoff erschöpfend zu prüfen und zu würdigen (LSG NRW, Urteil vom 20.02.2002 - L 10 SB 141/01- www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2006 - L 4 R 57/05

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2008 - L 8 R 264/07
    Daher kann die Ablehnung der vom Kläger erbetenen Anordnung des persönlichen Erscheinens auch nicht auf die - vom SG ohnehin nicht gesehene - Entscheidung des 4. Senats des LSG NRW vom 3.2.2006 - L 4 R 57/05 - gestützt werden, denn dort ging es um einen ganz anders gelagerten Fall, in dem es ausschließlich um eine Frage des Völkerrechts zu entscheiden war, zu der die dortige Klägerin aus eigener Wahrnehmung in der Tat nichts beitragen konnte.
  • BSG, 07.10.2004 - B 13 RJ 59/03 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2008 - L 8 R 264/07
    Dies habe das Bundessozialgericht mit seinem Urteil vom 07.10.2004 B 13 RJ 59/03 R ausgeführt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2005 - L 8 RJ 97/02

    Anspruch auf Gewährung von Altersrente wegen Vollendung des 65. Lebensjahres und

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2008 - L 8 R 264/07
    Im Übrigen gehe auch die Stiftung Erinnerung Verantwortung und Zukunft davon aus, dass - wie vom 8. Senat des LSG NRW durch Urteile vom 29.06.2005 - L 8 RJ 97/02 - rechtskräftig entschieden -, Leistungen nach dem Stiftungsgesetz, andere Ansprüche, die sich zum Beispiel aus freiwilliger Arbeit ergeben nicht beeinträchtigen sollen, was sich auch aus § 15 Abs. 1 des Stiftungsgesetzes ergebe.
  • BSG, 14.07.1999 - B 13 RJ 61/98 R

    Versicherungspflichtige Beschäftigung vor 14. Lebensjahr - Beitragsfiktion

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2008 - L 8 R 264/07
    Diese Senatsrechtsprechung beruht ihrerseits auf der übereinstimmenden Judikatur des BSG (Urteil des 13. Senats vom 14.07.1999 - B 13 RJ 61/98 R und Urteil des 4. Senats vom 14.12.2006 - B 4 R 29/06 R -).
  • BSG, 15.10.2003 - B 13 RJ 85/03 B
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2008 - L 8 R 264/07
    Die Ausführungen des 4. Senats des BSG würden zudem durch den Beschluss des dortigen 13. Senats vom 15.10.2003 - B 13 RJ 85/03 B - gestützt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2007 - L 8 R 54/05

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2008 - L 8 R 264/07
    Soweit das SG den bisherigen Vortrag des Klägers insoweit für unzureichend hielt, hätte es den Kläger angesichts der unterschiedlichen Interpretationen des § 1 ZRBG, die hierzu vertreten werden (Nachweise zB in der Senatsentscheidung vom 6.6.2007 - L 8 R 54/05 - unter www.sozialgerichtsbarkeit.de) zumindest auf die eigene Rechtsauffassung hinweisen müssen, um ihm bzw seiner Bevollmächtigten deutlich zu machen, auf welchen rechtlichen Gesichtspunkt es ihm ankam (§ 202 SGG in Verbindung mit § 139 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO)).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2003 - L 3 RJ 33/00

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2008 - L 8 R 264/07
    Nach der Rechtsprechung des Reichsversicherungsamtes (RVA) 1930 veröffentlicht in den amtlichen Nachrichten (AN) 1931 IV Seite 34 und einem Urteil des Landessozialgerichts (LSG) NRW in der Entscheidung vom 15.12.2003 - L 3 RJ 33/00, komme es nicht darauf an, ob der Versicherte seine Bezüge voll, teilweise oder überhaupt nicht erhalten habe.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2020 - L 13 SB 33/20

    Zuerkennung der Merkzeichen G und B

    Ein Verfahrensmangel im Sinne des § 159 Abs. 2 Nr. 2 SGG, ist ein Verstoß gegen eine das Gerichtsverfahren regelnde Vorschrift oder aber ein Mangel der Entscheidung selbst (zu den Voraussetzungen des § 159 Abs. 1 SGG siehe Urteile des Landessozialgerichts (LSG) NRW vom 20.02.2002 - L 10 SB 141/01 -, vom 22.01.2003 - L 10 SB 111/02 -, vom 19.03.2008 - L 8 R 264/07 - sowie vom 27.11.2008 - L 2 KN 165/08 -).

    Es handelt sich um umfangreiche Ermittlungen, die entsprechend dem auch für die Auslegung des § 159 SGG heranzuziehenden Rechtsgedanken des § 130 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung sowohl unter dem Gesichtspunkt der Prozessökonomie als auch des Erhalts beider Tatsacheninstanzen die Aufhebung und Zurückverweisung an das SG gebieten (so auch LSG NRW im Urteil L 8 R 264/07 a. a. O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2017 - L 13 VG 72/16

    Opferentschädigungsanspruch; Grad der Schädigung; Vorliegen eines

    Ein Verfahrensmangel im Sinne des § 159 Abs. 2 Nr. 2 SGG, ist ein Verstoß gegen eine das Gerichtsverfahren regelnde Vorschrift oder aber ein Mangel der Entscheidung selbst (zu den Voraussetzungen des § 159 Abs. 1 SGG siehe Urteile des Landessozialgerichts (LSG) NRW vom 20.02.2002 - L 10 SB 141/01 -, vom 22.01.2003 - L 10 SB 111/02 -, vom 19.03.2008 - L 8 R 264/07 - sowie vom 27.11.2008 - L 2 KN 165/08 -).

    Hierbei handelt es sich um umfangreiche Ermittlungen, die entsprechend dem auch für die Auslegung des § 159 SGG heranzuziehenden Rechtsgedanken des § 130 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung sowohl unter dem Gesichtspunkt der Prozessökonomie als auch des Erhalts beider Tatsacheninstanzen die Aufhebung und Zurückverweisung an das SG gebieten (so auch LSG NRW im Urteil L 8 R 264/07 a. a. O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2011 - L 13 VG 90/10

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

    Ein Verfahrensmangel im Sinne des § 159 Abs. 1 Nr. 2 SGG ist ein Verstoß gegen eine das Gerichtsverfahren regelnde Vorschrift oder aber ein Mangel der Entscheidung selbst (zu den Voraussetzungen des § 159 Abs. 1 SGG siehe Urteile des LSG NRW vom 20.02.2002 - L 10 SB 141/01 -, vom 22.01.2003 - L 10 SB 111/02 -, vom 19.03.2008 - L 8 R 264/07 - sowie vom 27.11.2008. - L 2 KN 165/08 -).

    Hierbei handelt es sich um umfangreiche Ermittlungen, die entsprechend dem auch für die Auslegung des § 159 SGG heranzuziehenden Rechtsgedanken des § 130 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung sowohl unter dem Gesichtspunkt der Prozessökonomie als auch des Erhalts beider Tatsacheninstanzen die Aufhebung und Zurückverweisung an das SG als ermessensgerecht gebieten (so auch LSG NRW, Urteil vom 19.03.2008 - L 8 R 264/07-).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2014 - L 4 U 681/13

    Verletztenrente nach einem Arbeitsunfall; Begriff des Verfahrensmangels;

    Ein Verfahrensmangel ist ein Verstoß gegen eine das Gerichtsverfahren regelnde Vorschrift (Keller, in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl. 2012, § 159 Rn. 3; LSG NRW Urteil vom 22.06.2011 - L 13 VG 90/10 juris Rn. 34, 35; LSG NRW Urteil vom 19.03.2008 - L 8 R 264/07 - juris Rn. 62; LSG NRW Urteil vom 20.02.2002 - L 10 V 41/01 - juris Rn. 59), d.h. ein Mangel auf dem Weg zur Entscheidung (Hintz/Lowe, SGG, 2012, § 159 Rn. 7), und auch ein wesentlicher Fehler des Urteils selbst (Zeihe, SGG, § 160 Rn. 17b mwN; Frehse, in Jansen, SGG, 4. Aufl. 2012, § 159 Rn. 18 mwN; Hintz/Lowe, a.a.O., Rn. 8; LSG NRW, Urteil vom 22.06.2011 - L 13 VG 90/10 - juris Rn. 34, 35; LSG NRW Urteil vom 19.03.2008 - L 8 R 264/07 - juris Rn. 62; LSG NRW Urteil vom 20.02.2002 - L 10 V 41/01 - juris Rn. 59).

    Das Sozialgericht hat des Weiteren gegen die ihm nach § 103 SGG obliegende Amtsermittlungspflicht verstoßen und auch hiermit verfahrensfehlerhaft iSv § 159 Abs. 1 Nr. 2 SGG gehandelt (vgl. LSG NRW Urteil vom 15.04.2014 - L 15 U 630/13; LSG Bayern Urteil vom 05.02.2014 - L 2 U 406/13 - juris Rn. 20 f.; LSG NRW Urteil vom 10.06.2013 - L 19 AS 239/13 - juris Rn. 44 f.; Urteil vom 22.06.2011 - L 13 VG 90/10 - juris Rn. 35; Urteil vom 30.03.2009 - L 20 AS 65/08 - juris Rn. 54 f.; Urteil vom 19.03.2008 - L 8 R 264/07 - juris Rn. 62; Urteil vom 20.02.2002 - L 10 V 41/01 - juris Rn. 63; Frehse, a.a.O., § 159 Rn. 21; Hintz/Lowe, a.a.O., § 159 Rn. 10; Peters/Sautter/Wolff, Kommentar zur Sozialgerichtsbarkeit, § 159 Rn. 12 unter Verweis auf § 144 Rn. 206).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2017 - L 13 VG 23/17

    Leistungen nach dem OEG ; Zurückverweisung wegen eines Verfahrensmangels;

    Ein Verfahrensmangel im Sinne des § 159 Abs. 2 Nr. 2 SGG, ist ein Verstoß gegen eine das Gerichtsverfahren regelnde Vorschrift oder aber ein Mangel der Entscheidung selbst (zu den Voraussetzungen des § 159 Abs. 1 SGG siehe Urteile des Landessozialgerichts (LSG) NRW vom 20.02.2002 - L 10 SB 141/01 -, vom 22.01.2003 - L 10 SB 111/02 -, vom 19.03.2008 - L 8 R 264/07 - sowie vom 27.11.2008 - L 2 KN 165/08 -).

    Hierbei handelt es sich um umfangreiche Ermittlungen, die entsprechend dem auch für die Auslegung des § 159 SGG heranzuziehenden Rechtsgedanken des § 130 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung sowohl unter dem Gesichtspunkt der Prozessökonomie als auch des Erhalts beider Tatsacheninstanzen die Aufhebung und Zurückverweisung an das SG gebieten (so auch LSG NRW im Urteil L 8 R 264/07 a. a. O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2011 - L 13 VG 75/10
    Ein Verfahrensmangel im Sinne des § 159 Abs. 1 Nr. 2 SGG ist ein Verstoß gegen eine das Gerichtsverfahren regelnde Vorschrift oder aber ein Mangel der Entscheidung selbst (zu den Voraussetzungen des § 159 Abs. 1 SGG siehe Senatsurteil vom 14.10.2011 - L 13 VJ 44/11 - ; vom 22.06.2011 - L13 VG 90710-; vom 25.05.2011 - L 13 VG 52/10 -und vom 22.02.2011 - L 13 SG 328/10 - jeweils mit weiteren Nachweisen, insbesondere auf die Urteile des LSG NRW vom 20.02.2002 - L 10 SB 141/01 -, vom 22.01.2003 - L 10 SB 111/02 -, vom 19.03.2008 - L 8 R 264/07 - sowie vom 27.11.2008 - L 2 KN 165/08 -).

    Hierbei handelt es sich um umfangreiche Ermittlungen, die entsprechend dem auch für die Auslegung des § 159 SGG heranzuziehenden Rechtsgedanken des § 130 Abs. der Verwaltungsgerichtsordnung sowohl unter dem Gesichtspunkt der Prozessökonomie als auch des Erhalts beider Tatsacheninstanzen die Aufhebung und Zurückverweisung an das SG als ermessensgerecht gebieten (so auch LSG NRW im Urteil L 8 R 264/07 a.a.O., vgl. nunmehr auch die Neufassung des § 159 Abs. 1 SGG gem. Art. 8 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 22. Dezember 2011, das am 01.01.2012 in Kraft getreten ist).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2011 - L 13 VG 52/10
    Ein Verfahrensmangel im Sinne des § 159 Abs. 1 Nr. 2 SGG ist ein Verstoß gegen eine das Gerichtsverfahren regelnde Vorschrift oder aber ein Mangel der Entscheidung selbst (zu den Voraussetzungen des § 159 Abs. 1 SGG siehe Urteile des LSG NRW vom 20.02.2002 - L 10 SB 141/01 -, vom 22.01.2003 - L 10 SB 111/02 -, vom 19.03.2008 - L 8 R 264/07 - sowie vom 27.11.2008 - L 2 KN 165/08 -).

    Hierbei handelt es sich um umfangreiche Ermittlungen, die entsprechend dem auch für die Auslegung des § 159 SGG heranzuziehenden Rechtsgedanken des § 130 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung sowohl unter dem Gesichtspunkt der Prozessökonomie als auch des Erhalts beider Tatsacheninstanzen die Aufhebung und Zurückverweisung an das SG als ermessensgerecht gebieten (so auch LSG NRW, Urteil vom 11.03.2008 - L 8 R 264/07 -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2011 - L 13 SB 328/10
    Ein Verfahrensmangel im Sinne des § 159 Abs. 1 Nr. 2 SGG, ist ein Verstoß gegen eine das Gerichtsverfahren regelnde Vorschrift oder aber ein Mangel der Entscheidung selbst (zu den Voraussetzungen des § 159 Abs. 1 SGG siehe Urteile des Landessozialgericht (LSG) NRW vom 20.02.2002 - L 10 SB 141/01 -, vom 22.01.2003 - L 10 SB 111/02 -, vom 19.03.2008 - L 8 R 264/07 - sowie vom 27.11.2008 - L 2 KN 165/08 -).

    Hierbei handelt es sich um umfangreiche Ermittlungen, die entsprechend dem auch für die Auslegung des § 159 SGG heranzuziehenden Rechtsgedanken des § 130 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung sowohl unter dem Gesichtspunkt der Prozessökonomie als auch des Erhalts beider Tatsacheninstanzen die Aufhebung und Zurückverweisung an das SG als ermessensgerecht gebieten (so auch LSG NRW im Urteil L 8 R 264/07 a.a.O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2008 - L 8 R 275/07

    Rentenversicherung

    Soweit der Senat abweichend hiervon und im Gegensatz zu seiner ständigen bisherigen Rechtspraxis in seinem Urteil vom 19.03.2008, L 8 R 264/07, die Ansicht vertreten hat, es komme für die Entscheidung über die Anordnung des persönlichen Erscheinens maßgeblich auf den Willen des Verfahrensbeteiligten selbst an, weil die Vorschrift des § 111 Abs. 1 SGG einfachgesetzlicher Ausdruck des Grundrechts aus Art. 103 Abs. 1 GG sei, hält er hieran nicht fest.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2008 - L 8 R 23/07

    Anspruch auf Altersrente unter Berücksichtigung von Ghetto-Beitragszeiten im

    Soweit der Senat abweichend hiervon in einer einzelnen Entscheidung (Urteil vom 19.03.2008, L 8 R 264/07, sozialgerichtsbarkeit.de) die Ansicht vertreten hat, es komme für die Entscheidung über die Anordnung des persönlichen Erscheinens maßgeblich auf den Willen des Verfahrensbeteiligten selbst an, weil die Vorschrift des § 111 Abs. 1 SGG einfachgesetzlicher Ausdruck des Grundrechts aus Art. 103 Abs. 1 GG sei, hält er hieran nicht fest.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2010 - L 18 (8) R 199/05

    Auferlegung der Kosten eines Gerichtsverfahrens einer Behörde bei unterlassenen

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