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   LSG Baden-Württemberg, 23.09.2022 - L 8 R 2664/21   

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https://dejure.org/2022,29981
LSG Baden-Württemberg, 23.09.2022 - L 8 R 2664/21 (https://dejure.org/2022,29981)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.09.2022 - L 8 R 2664/21 (https://dejure.org/2022,29981)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. September 2022 - L 8 R 2664/21 (https://dejure.org/2022,29981)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 128 SGG, § 118 Abs 1 S 1 SGG, § 412 Abs 1 ZPO, § 43 Abs 1 S 2 SGB 6, § 43 Abs 2 S 2 SGB 6
    Sozialgerichtliches Verfahren - Verwertbarkeit eines psychiatrischen Gutachtens - Anwesenheit eines Dritten während der Exploration und Anamneseerhebung - nicht ausreichende Sprachkenntnisse des Probanden - Hinzuziehung eines vereidigten Dolmetschers - Rückgriff auf ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Ein psychiatrisches Gutachten ist grundsätzlich nicht verwertbar, wenn bei der Exploration und Anamneseerhebung Dritte anwesend und beteiligt waren (vgl. so bereits LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.09.2016 - L 7 R 2329/15 -, juris Rdnr. 50; einschränkend LSG Hessen, Urteil vom ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung in der gesetzlichen Rentenversicherung Verwertbarkeit psychiatrischer Gutachten Zulässigkeit der Anwesenheit Dritter bei mangelnden Sprachkenntnissen

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2023, 392
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.09.2022 - L 8 R 2664/21
    Eine volle Erwerbsminderung liegt nach der ständigen Rechtsprechung des BSG auch dann vor, wenn der Versicherte täglich mindestens 3 bis unter 6 Stunden erwerbstätig sein kann und er damit nach dem Wortlaut des § 43 Abs. 1 Satz 2 SGB VI ohne Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage an sich nur teilweise erwerbsgemindert ist, ihm aber der Teilzeitarbeitsmarkt tatsächlich verschlossen ist (sog. konkrete Betrachtungsweise, vgl. etwa BSG, Urteil vom 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R -, juris Rdnr. 24).

    Zu einer konkreten Darlegung der Tätigkeiten, zu denen sie aus gesundheitlichen Gründen noch in der Lage ist, besteht bei einem Leistungsvermögen für zumindest körperlich leichte Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes auch bei qualitativen Einschränkungen jedoch keine Verpflichtung (vgl. BSG, Urteil vom 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R -, juris).

    Die Aufzählung der Arbeitsfelder und Verrichtungen ist nicht abschließend; sie kann etwa um einfache Büro- oder Montagetätigkeiten und im Hinblick auf die zunehmende Automatisierung von Prozessen auch z.B. um Verrichtungen wie das Messen, Prüfen, Überwachen und die (Qualitäts-)Kontrolle von Produktionsvorgängen erweitert werden (BSG, Urteil vom 11.12.2019 - a.a.O.).

    Die Benennung einer Verweisungstätigkeit ist vorliegend auch nicht wegen einer Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder des Vorliegens einer schweren spezifischen Leistungsbehinderung oder unter dem Gesichtspunkt der Verschlossenheit des Arbeitsmarktes (vgl. dazu zusammenfassend BSG, Urteil vom 11.12.2019 - a.a.O.) erforderlich.

  • LSG Hessen, 12.07.2021 - L 5 R 149/20

    Gesetzliche Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.09.2022 - L 8 R 2664/21
    Ein psychiatrisches Gutachten ist grundsätzlich nicht verwertbar, wenn bei der Exploration und Anamneseerhebung Dritte anwesend und beteiligt waren (vgl. so bereits LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.09.2016 - L 7 R 2329/15 -, juris Rdnr. 50; einschränkend LSG Hessen, Urteil vom 12.07.2021 - L 5 R 149/20 -, juris Rdnr. 77ff.).

    So ist nach Überzeugung des Senats ein psychiatrisches Gutachten grundsätzlich nicht verwertbar, wenn bei der Exploration und Anamneseerhebung Dritte anwesend und beteiligt waren (vgl. so bereits LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.09.2016 - L 7 R 2329/15 -, juris Rdnr. 50; einschränkend LSG Hessen, Urteil vom 12.07.2021 - L 5 R 149/20 -, juris Rdnr. 77ff.).

  • LSG Baden-Württemberg, 22.09.2016 - L 7 R 2329/15

    Verwertbarkeit eines psychiatrischen Gutachtens bei Anwesenheit eines Dritten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.09.2022 - L 8 R 2664/21
    Ein psychiatrisches Gutachten ist grundsätzlich nicht verwertbar, wenn bei der Exploration und Anamneseerhebung Dritte anwesend und beteiligt waren (vgl. so bereits LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.09.2016 - L 7 R 2329/15 -, juris Rdnr. 50; einschränkend LSG Hessen, Urteil vom 12.07.2021 - L 5 R 149/20 -, juris Rdnr. 77ff.).

    So ist nach Überzeugung des Senats ein psychiatrisches Gutachten grundsätzlich nicht verwertbar, wenn bei der Exploration und Anamneseerhebung Dritte anwesend und beteiligt waren (vgl. so bereits LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.09.2016 - L 7 R 2329/15 -, juris Rdnr. 50; einschränkend LSG Hessen, Urteil vom 12.07.2021 - L 5 R 149/20 -, juris Rdnr. 77ff.).

  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.09.2022 - L 8 R 2664/21
    Bezugspunkt ist dabei eine körperlich leichte Tätigkeit (BSG, Urteil vom 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R -, juris) und damit nicht zwingend die zuletzt ausgeübte Beschäftigung, die etwa für die Frage der Arbeitsunfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung maßgeblich sein kann.
  • LSG Baden-Württemberg, 23.06.2020 - L 9 R 1194/19

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.09.2022 - L 8 R 2664/21
    Da bereits keine Erkrankung auf psychiatrischem Fachgebiet vorliegt, welche nach dem ihrem Schweregrad zur Annahme einer Erwerbsminderung führen könnte, erübrigt sich auch eine Stellungnahme des Senats zu den Ausführungen des SG zur Rechtsprechung des LSG Baden-Württemberg (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 01.07.2020 - L 5 R 1265/18 - Urteil vom 23.06.2020 - L 9 R 1194/19 -, beide juris), wonach die Behandelbarkeit einer psychischen Erkrankung für die Frage, ob eine quantitative Leistungsminderung vorliegt, nicht maßgeblich ist, sondern nur für die Befristung bzw. die Dauer einer Rente Bedeutung erhält.
  • LSG Baden-Württemberg, 01.07.2020 - L 5 R 1265/18

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.09.2022 - L 8 R 2664/21
    Da bereits keine Erkrankung auf psychiatrischem Fachgebiet vorliegt, welche nach dem ihrem Schweregrad zur Annahme einer Erwerbsminderung führen könnte, erübrigt sich auch eine Stellungnahme des Senats zu den Ausführungen des SG zur Rechtsprechung des LSG Baden-Württemberg (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 01.07.2020 - L 5 R 1265/18 - Urteil vom 23.06.2020 - L 9 R 1194/19 -, beide juris), wonach die Behandelbarkeit einer psychischen Erkrankung für die Frage, ob eine quantitative Leistungsminderung vorliegt, nicht maßgeblich ist, sondern nur für die Befristung bzw. die Dauer einer Rente Bedeutung erhält.
  • BSG, 28.09.2020 - B 13 R 45/19 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Rente wegen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.09.2022 - L 8 R 2664/21
    Die Beteiligten haben ihrerseits auch keine weitere Beweiserhebung beantragt bzw. angeregt, so dass sich der Senat auch unter diesem Gesichtspunkt nicht zu weiteren medizinischen Ermittlungen gedrängt sieht (vgl. BSG, Beschluss vom 28.09.2020 - B 13 R 45/19 B -, juris Rdnr. 11).
  • BSG, 27.06.1968 - 4 RJ 377/67

    Ungewißheit der Erkrankung - Vorsorgliche Rente - Rentenversicherungsansprüche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.09.2022 - L 8 R 2664/21
    Denn der Versicherte trägt die objektive materielle Beweislast für die Verwirklichung des Rechtssatzes, der seinen Anspruch stützen könnte (BSG Urteil vom 27.06.1968 - 4 RJ 377/67 -, in juris).
  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.09.2022 - L 8 R 2664/21
    Dieser umfasst jede nur denkbare Tätigkeit, für die es in nennenswertem Umfang Beschäftigungsverhältnisse gibt (vgl. BT-Drucks. 14/4230, S. 25) und damit auch ungelernte Tätigkeiten (vgl. BSG - Großer Senat - Beschluss vom 19.12.1996 - GS 2/95 - BSGE 80, 24; juris).
  • BSG, 27.10.2022 - B 9 SB 1/20 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Begutachtung von Amts wegen - Recht auf

    Gleiches gilt im Hinblick auf eine durch § 73 Abs. 7 Satz 3 SGG anerkannte, aus anderen Gründen als sachdienlich und erforderlich angesehene persönliche Unterstützung des Beteiligten, insbesondere durch eine ihm nahestehende Person (im Grundsatz ebenso für die Anwesenheit einer Vertrauensperson bei der Begutachtung: LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 17.2.2010 - L 31 R 1292/09 B - juris RdNr 6; LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 20.7.2006 - L 5 KR 39/05 - juris RdNr 19; Bieresborn in Francke/Gagel/Bieresborn, Der Sachverständigenbeweis im Sozialrecht, 2. Aufl 2017, § 2 RdNr 28; Reyels, jurisPR-SozR 20/2012 Anm 4 ; Roller, MedSach 2007, 30; aA LSG Baden-Württemberg Urteil vom 23.9.2022 - L 8 R 2664/21 - juris RdNr 36 zu psychiatrischen Gutachten; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 24.10.2011 - L 11 R 4243/10 - juris RdNr 35 mit Aussagen zu möglichen Ausnahmen im Einzelfall; LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 20.11.2009 - L 2 R 516/09 B - juris RdNr 12, 21; KG Berlin Beschluss vom 18.2.2021 - 3 UF 1069/20 - RdNr 5 ff zur gutachterlichen Untersuchung eines Elternteils nach §§ 1666, 1666a BGB; Brockmeyer/Hellweg/Merten, MedSach 2022, 58, 59 f; Zimmermann in Münchener Komm zur ZPO, 6. Aufl 2020, § 404a RdNr 12; Ahrens in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl 2013, § 404a RdNr 37) .
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