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   LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - L 8 R 710/15   

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https://dejure.org/2016,7859
LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - L 8 R 710/15 (https://dejure.org/2016,7859)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.03.2016 - L 8 R 710/15 (https://dejure.org/2016,7859)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. März 2016 - L 8 R 710/15 (https://dejure.org/2016,7859)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 159 SGG, § 103 SGG
    Zurückverweisung - Amtsermittlung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zurückverweisung des Rechtsstreits bei Verstoß des Sozialgerichts gegen die Amtsermittlungspflicht - Ansprüche auf Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Wesentlicher Verfahrensmangel; Verpflichtung zur Amtsermittlung; Fehlende Ermittlungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 159; SGG § 103
    Rentenversicherung - Zurückverweisung - Amtsermittlung

  • rechtsportal.de

    SGG § 159 Abs. 1 Nr. 2
    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 14.05.1996 - 4 RA 60/94

    Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit,

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - L 8 R 710/15
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (unter anderem das vom Sozialgericht zitierte Urteil vom 14. Mai 1996 - 4 RA 60/94 -, SozR 3-2600 § 43 Nr. 13; ergänzend etwa Urteil vom 23. Oktober 1996 - 4 RA 1/96 -, SozR 3-2600 § 43 Nr. 14) ist zur Prüfung von Berufsunfähigkeit zunächst regelmäßig der bisherige, rentenrechtlich geschützte Beruf des Versicherten zu bestimmen und festzustellen, ob das Leistungsvermögen des Versicherten bezogen auf den "bisherigen Beruf" dauerhaft - das heißt wenigstens für mehr als 26 Wochen - (nur) aus gesundheitlichen Gründen auf weniger als sechs Stunden gesunken ist.

    Nach der Rechtsprechung des BSG (s. beispielhaft auch insoweit das vom Sozialgericht zitierte Urteil in SozR 3-2600 § 43 Nr. 13) ist "Maßstab für die im Einzelfall erforderliche Bestimmtheit der Tatsachenangaben über den Vergleichsberuf ..., ob sie dafür ausreichen, dass der Versicherte erkennen kann, welchen in der Arbeitswelt vorhandenen Vergleichsberuf der Versicherungsträger für zumutbar erachtet.

  • BSG, 23.07.2015 - B 5 RE 17/14 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - selbstständig tätiger Logopäde -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - L 8 R 710/15
    Der Senat kann dahinstehen lassen, ob das Urteil des Sozialgerichts bereits in formaler Hinsicht verfahrensfehlerhaft ist, indem es im Sinne des Gesetzes an einem Tatbestand (§ 136 Abs. 1 Nr. 5 SGG; zu den Anforderungen an eine Bezugnahme im Tatbestand auf Schriftstücke nach Maßgabe des § 136 Abs. 2 SGG stellvertretend Keller a.a.O. § 136 Rn 6a m.w.Nachw.) und Entscheidungsgründen (§ 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG; zu den Anforderungen aus letzter Zeit BSG, Urteile vom 23. Juli 2015 - B 5 RS 9/14 R und B 5 RE 17/14 R -) mangelt.
  • BSG, 13.06.2013 - B 13 R 485/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Rente wegen verminderter

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - L 8 R 710/15
    B einholen würde, hätte es aber zu beachten, dass sich selbst unter Berücksichtigung einer solchen Äußerung weiterer medizinischer Aufklärungsbedarf ergeben, im Besonderen der Entlassungsbericht der Rehabilitationsklinik mittlerweile für die Gegenwart möglicherweise nicht mehr hinreichend aussagekräftig sein kann (s. dazu stellvertretend BSG, Beschluss vom 13. Juni 2013 - B 13 R 485/12 B).
  • BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 5/04 R

    Berufsunfähigkeit - Einordnung in das Mehrstufenschema - Fachschulausbildung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - L 8 R 710/15
    Unabhängig davon, ob dieses Stufenschema - wie vom Sozialgericht angenommen - vier Stufen umfasst (so etwa BSG, Urteil vom 5. April 2001 - B 13 RJ 23/00 R -, SozR 3-2600 § 43 Nr. 25 bezogen auf "Arbeiterberufe") oder sechs (in diesem Sinn stellvertretend BSG, Urteil vom 29. Juli 2004 - B 4 RA 5/04 R -, ausführlich auch zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast, und im Anschluss daran Urteil vom 26. April 2007 - B 4 R 5/06 R -) ist dafür zunächst festzustellen, welcher Stufe der bisherige Beruf des Versicherten zuzuordnen ist.
  • BSG, 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Analphabetismus - Summierung ungewöhnlicher

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - L 8 R 710/15
    Ob sich im weiteren Verlauf der Ermittlungen gesundheitliche Einschränkungen ergeben, welche die Leistungsfähigkeit des Klägers soweit einschränken, dass sich die Einsatzfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur bei Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit bejahen lässt, hätte das Sozialgericht zu gegebener Zeit ebenfalls zu prüfen (stellvertretend dazu BSG, Urteil vom 9. Mai 2012 - B 5 R 68/11 R -, SozR 4-2600 § 43 Nr. 18).
  • BSG, 25.07.2001 - B 8 KN 14/00 R

    Berufsunfähigkeit - zumutbarer Verweisungsberuf - Neubergmann -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - L 8 R 710/15
    Anschließend ist festzustellen, ob der Versicherte auf einen qualitativ gleichwertigen, arbeitsmarktgängigen (stellvertretend dazu BSG, Urteil vom 25. Juli 2001 - B 8 KN 14/00 R - SozR 3-2600 § 43 Nr. 26) Vergleichsberuf ("Verweisungsberuf") verwiesen werden kann, den er mit dem ihm verbliebenen Leistungsvermögen und unter Berücksichtigung des sogenannten Überforderungsverbots (Einarbeitung binnen längstens drei Monaten, BSG, Urteil vom 29. April 2004 a.a.O.) noch täglich wenigstens sechs Stunden vollwertig verrichten kann.
  • BSG, 23.07.2015 - B 5 RS 9/14 R

    Sonderversorgung der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei - ehemalige DDR -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - L 8 R 710/15
    Der Senat kann dahinstehen lassen, ob das Urteil des Sozialgerichts bereits in formaler Hinsicht verfahrensfehlerhaft ist, indem es im Sinne des Gesetzes an einem Tatbestand (§ 136 Abs. 1 Nr. 5 SGG; zu den Anforderungen an eine Bezugnahme im Tatbestand auf Schriftstücke nach Maßgabe des § 136 Abs. 2 SGG stellvertretend Keller a.a.O. § 136 Rn 6a m.w.Nachw.) und Entscheidungsgründen (§ 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG; zu den Anforderungen aus letzter Zeit BSG, Urteile vom 23. Juli 2015 - B 5 RS 9/14 R und B 5 RE 17/14 R -) mangelt.
  • BSG, 05.04.2001 - B 13 RJ 23/00 R

    Berufsunfähigkeit - Verfahrensmangel - Verletzung der Sachaufklärungspflicht -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - L 8 R 710/15
    Unabhängig davon, ob dieses Stufenschema - wie vom Sozialgericht angenommen - vier Stufen umfasst (so etwa BSG, Urteil vom 5. April 2001 - B 13 RJ 23/00 R -, SozR 3-2600 § 43 Nr. 25 bezogen auf "Arbeiterberufe") oder sechs (in diesem Sinn stellvertretend BSG, Urteil vom 29. Juli 2004 - B 4 RA 5/04 R -, ausführlich auch zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast, und im Anschluss daran Urteil vom 26. April 2007 - B 4 R 5/06 R -) ist dafür zunächst festzustellen, welcher Stufe der bisherige Beruf des Versicherten zuzuordnen ist.
  • BSG, 23.10.1996 - 4 RA 1/96

    Prüfungsumfang bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - L 8 R 710/15
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (unter anderem das vom Sozialgericht zitierte Urteil vom 14. Mai 1996 - 4 RA 60/94 -, SozR 3-2600 § 43 Nr. 13; ergänzend etwa Urteil vom 23. Oktober 1996 - 4 RA 1/96 -, SozR 3-2600 § 43 Nr. 14) ist zur Prüfung von Berufsunfähigkeit zunächst regelmäßig der bisherige, rentenrechtlich geschützte Beruf des Versicherten zu bestimmen und festzustellen, ob das Leistungsvermögen des Versicherten bezogen auf den "bisherigen Beruf" dauerhaft - das heißt wenigstens für mehr als 26 Wochen - (nur) aus gesundheitlichen Gründen auf weniger als sechs Stunden gesunken ist.
  • BSG, 23.04.2015 - B 5 RE 23/14 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - selbstständiger Ernährungsberater -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - L 8 R 710/15
    Den Angaben unter der Überschrift Tatbestand lässt sich jedenfalls noch hinreichend deutlich entnehmen, von welchem Streitgegenstand das Sozialgericht bei seiner Entscheidung ausgegangen ist und dementsprechend, worüber das Landessozialgericht im Rahmen seiner funktionalen Zuständigkeit als Rechtsmittelgericht statthaft eine Entscheidung treffen kann (§ 29 Abs. 1 SGG und hierzu BSG, Urteile vom 23. April 2015 - B 5 RE 23/14 R - SozR 4-2600 § 2 Nr. 20 und vom 31. Juli 2002 - B 4 RA 20/01 R - SozR 3-1500 § 29 Nr. 1).
  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 20/01 R

    Parteiwechsel in der Berufungsinstanz - erstinstanzliche Entscheidung des

  • BSG, 26.04.2007 - B 4 R 5/06 R

    Rente wegen Berufsunfähigkeit - Verwaltungsfachangestellter - pauschale

  • BSG, 07.08.2014 - B 13 R 420/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verletzung der

  • BSG, 15.11.1988 - 11a RA 20/87

    Urteilsspruch - Entscheidungsgründe

  • LSG Baden-Württemberg, 23.09.2022 - L 8 R 1633/22

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zurückverweisung - Verstoß gegen den

    Eine Verletzung des § 103 SGG liegt vor, wenn das Tatsachengericht Ermittlungen unterlässt, obwohl es sich ausgehend von seinem sachlich-rechtlichen Standpunkt zu weiteren Ermittlungen hätte gedrängt fühlen müssen (Mushoff in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Aufl., § 103 SGG - Stand: 21.04.2020 - Rdnr. 90 ff.; Senatsurteile vom 12.05.2021 - L 8 R 3419/20 -, juris Rdnr. 28ff. sowie vom 17.07.2020 - L 8 R 736/20 -, juris; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.03.2016, L 8 R 710/15, juris).

    Wie sich aus dem oben Gesagten ergibt, sind Ermittlungen zur Aufklärung des medizinischen Sachverhalts und der Frage der Erwerbsminderung noch in weitem Umfang erforderlich, was zwangsläufig einen derartigen Einsatz von personellen und sächlichen Mitteln nach sich zieht (vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.03.2016, L 8 R 710/15, juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.2024 - L 3 SB 2024/23

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - Zurückverweisung - wesentlicher

    Zudem kann dies gegebenenfalls auch weitere Ermittlungen nach sich ziehen (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.09.2022 - L 8 R 1633/22, juris Rn. 56; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.05.2021 - L 8 R 3419/20, juris Rn. 41; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.07.2020 - L 8 R 736/20, juris Rn. 46; Bayerisches LSG, Urteil vom 05.06.2019 - L 17 U 340/18, juris Rn. 31; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.05.2018 - L 3 R 77/18, juris Rn. 27; Bayerisches LSG, Urteil vom 12.10.2017 - L 17 U 208/17, juris Rn. 27; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.03.2017 - L 13 SB 273/16, juris Rn. 21; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.03.2016 - L 8 R 710/15, juris Rn. 46; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.01.2016 - L 27 R 824/15, juris Rn. 14; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 27.08.2014 - L 5 U 6/14, juris Rn. 82; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 13.05.2014 - L 3 VE 4/13, juris Rn. 49; vergleiche LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.12.2020 - L 4 R 1223/20, juris Rn. 60; vergleiche auch Binder in Berchtold, SGG, 6. Auflage 2021, § 159 Rn. 7; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Schmidt, SGG, 14. Auflage 2023, § 159 Rn. 4; anderer Ansicht: Adolf in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 2. Auflage, § 159 [Stand: 15.06.2022] Rn. 21; vergleiche zu der Frage, ob es sich bei noch einzuholenden medizinischen Gutachten um "erhebliche" Ermittlungen im Sinne des § 131 Abs. 5 Satz 1 SGG handelt: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.06.2020 - L 3 SB 13/20, juris Rn. 38).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.05.2021 - L 8 R 3419/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - Zurückverweisung - Verfahrensmangel -

    Eine Verletzung des § 103 SGG liegt vor, wenn das Tatsachengericht Ermittlungen unterlässt, obwohl es sich ausgehend von seinem sachlich-rechtlichen Standpunkt zu weiteren Ermittlungen hätte gedrängt fühlen müssen (Mushoff in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Aufl., § 103 SGG - Stand: 21.04.2020 - Rdnr. 90 ff.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.03.2016, L 8 R 710/15, juris).

    Wie sich aus dem oben Gesagten ergibt, sind Ermittlungen zur Aufklärung des medizinischen Sachverhalts und der Frage der Erwerbsminderung noch in weitem Umfang erforderlich, was zwangsläufig einen derartigen Einsatz von personellen und sächlichen Mitteln nach sich zieht (vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.03.2016, L 8 R 710/15, juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.07.2020 - L 8 R 736/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zurückverweisung wegen wesentlichen

    Eine Verletzung des § 103 SGG liegt vor, wenn das Tatsachengericht Ermittlungen unterlässt, obwohl es sich ausgehend von seinem sachlich-rechtlichen Standpunkt zu weiteren Ermittlungen hätte gedrängt fühlen müssen (Mushoff in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Aufl., § 103 SGG - Stand: 21.04.2020 - Rn. 90ff; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.03.2016 - L 8 R 710/15 -, juris).

    Wie sich aus dem oben Gesagten ergibt, sind Ermittlungen zur Aufklärung des medizinischen Sachverhalts und der Frage der Erwerbsminderung noch in weitem Umfang erforderlich, was zwangsläufig einen derartigen Einsatz von personellen und sächlichen Mitteln nach sich zieht (vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.03.2016 - L 8 R 710/15 -, juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2022 - L 19 AS 1826/21

    Anspruch bulgarischer Staatsangehöriger auf Leistungen der Grundsicherung für

    Eine Verletzung des § 103 SGG liegt vor, wenn das Tatsachengericht Ermittlungen unterlässt, obwohl es sich ausgehend von seinem sachlich-rechtlichen Standpunkt zu weiteren Ermittlungen hätte gedrängt fühlen müssen (Mushoff in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Aufl., § 103 SGG - Stand: 21.04.2020 - Rn. 90 ff.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.03.2016 - L 8 R 710/15).
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