Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 27.01.2012 - L 8 SB 1808/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,3689
LSG Baden-Württemberg, 27.01.2012 - L 8 SB 1808/11 (https://dejure.org/2012,3689)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.01.2012 - L 8 SB 1808/11 (https://dejure.org/2012,3689)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Januar 2012 - L 8 SB 1808/11 (https://dejure.org/2012,3689)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,3689) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Herabsetzung - Entziehung des Nachteilsausgleichs - Nachprüfungsverfahren - ärztliche Begutachtung - Mitwirkungspflichten - Umkehr der Beweislast - sozialgerichtliches Verfahren - Verhandlung und Entscheidung trotz eines mit einem ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Herabsetzung des Grades der Behinderung (GdB) und Aberkennung der Nachteilsausgleiche (Merkzeichen) "G" und "B"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Herabsetzung des Grades der Behinderung im Schwerbehindertenrecht; Mitwirkungspflichten des behinderten Menschen in einem Nachprüfungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB I § 60 ff; SGG § 110; ZPO § 227; ZPO § 444
    Herabsetzung des Grades der Behinderung im Schwerbehindertenrecht; Mitwirkungspflichten des behinderten Menschen in einem Nachprüfungsverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 519 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 11.10.1994 - 9 RVs 1/93

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Aufhebung - wesentliche Änderung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.01.2012 - L 8 SB 1808/11
    Die Verwaltung ist nach § 48 SGB X berechtigt, eine Änderung zugunsten und eine Änderung zuungunsten des Behinderten in einem Bescheid festzustellen und im Ergebnis eine Änderung zu versagen, wenn sich beide Änderungen gegenseitig aufheben (BSG SozR 3-3870 § 3 Nr. 5).
  • BSG, 13.09.2005 - B 2 U 365/04 B

    Amtsermittlungsgrundsatz im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.01.2012 - L 8 SB 1808/11
    In einem solchen Fall kommt der auch im Sozialgerichtsprozess aus § 444 ZPO entwickelte allgemeine Rechtsgedanke zum Tragen, dass derjenige, der durch schuldhaftes Handeln oder Unterlassen eine an sich mögliche Beweisführung vereitelt, wie dies beim Kläger zutrifft, sich gegebenenfalls so behandeln lassen muss, als sei die Beweisführung gelungen (vgl. BSG, Beschluss vom 13.09.2005 - B 2 U 365/04 B -, m.w.N, juris).
  • BSG, 04.02.1998 - B 2 U 304/97 B

    Keine Umkehr der Beweislast bei einem Beweisnotstand

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.01.2012 - L 8 SB 1808/11
    Allein der Umstand, dass zum maßgeblichen Zeitpunkt der Beurteilung der Sach- und Rechtslage aktuelle medizinische Befundunterlagen (mangels Behandlung des Klägers) nicht beigebracht werden konnten und sich der Kläger einer (deswegen) in Auftrag gegebenen Begutachtung bei der Fachärztin Re. ohne Entschuldigungsgründe nicht unterzogen hat, rechtfertigt eine Umkehr der Beweislast zu Lasten des Klägers (noch) nicht (vgl. BSG, Beschluss vom 04.04.1998 - B 2 U 304/97 -, juris).
  • LSG Hessen, 21.01.2009 - L 4 SB 36/08

    Anfechtung eines Entziehungsbescheides nach dem Schwerbehindertenrecht

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.01.2012 - L 8 SB 1808/11
    Denn im vorliegenden Rechtsstreit ist keine Sozialleistung (§ 11 SGB I) streitig, sondern die feststellende Tätigkeit der Versorgungsbehörde zur Höhe des GdB und zum Vorliegen der Voraussetzungen der Merkzeichen "G" und "B" (vgl. Hess. Landessozialgericht, Urteil vom 21.01.2009 - L 4 SB 36/08 -, juris).
  • BSG, 10.09.1997 - 9 RVs 15/96

    Feststellung der GdB im Schwerbehindertenrecht nur für den Gesamtzustand

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.01.2012 - L 8 SB 1808/11
    Danach eingetretene Änderungen sind nicht zu berücksichtigten (vgl. BSG, Urteil vom 10.09.1997 - 9 RVs 15/96 -, SozR 3-3870 § 3 Nr. 7).
  • BSG, 12.02.1997 - 9 RVs 2/96

    Nachteilsausgleich RF bei Harninkontinenz, Mitwirkungspflicht bei Eingliederung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.01.2012 - L 8 SB 1808/11
    Diese letztlich auf den im gesamten öffentlichen Recht anzuwendenden Grundsatz von Treu und Glauben zurückzuführende Grundsätze gelten auch im Schwerbehindertenrecht (vgl. zum Vorstehenden auch, BSG, Urteil vom 12.02.1997 - 9 RVs 2/96 -, SozR 3-3870 § 4 Nr. 17, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 27.01.2016 - 3 ZB 15.2401

    Rücknahme der Ernennung eines Beamten auf Probe wegen arglistiger Täuschung über

    Die rechtsgrundlose Verweigerung einer Schweigepflichtsentbindung kann nach dem aus § 444 ZPO abgeleiteten allgemeinen Rechtsgrundsatz zum Nachteil des Betroffenen gewertet werden, sofern die verlangte Schweigepflichtentbindung verhältnismäßig (vgl. BVerwG, B. v. 26.5.2014 - 2 B 69/12 - ZBR 2014, 2971 - juris Rn. 15) bzw. zumutbar (vgl. LSG B.-W., U. v. 27.1.2012 - L 8 SB 1808/11 - juris Rn. 29) ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 20.06.2013 - L 6 SB 1692/12

    Schwerbehindertenrecht - Neufeststellung des Grads der Behinderung -

    Die Klägerin begehrt aber die Neufeststellung des GdB, d. h. eine Statusfeststellung der Versorgungsbehörden und damit keine Sozialleistungen im Sinne des § 11 SGB I (zu §§ 60 bis 67 SGB I: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.01.2012 - L 8 SB 1808/11 - Breithaupt 2012, 872 ff., Juris Rz. 28; zu §§ 60 und 66 SGB I: offen lassend Hessisches LSG, Urteil vom 21.01.2009 - L 4 SB 36/08 - Juris Rz. 20; zu Art. 67 SGB-IX-ÄndG: SG Dresden, Urteil vom 31.07.2001 - S 7 SB 193/00 - Juris Rz. 12; zu § 66 SGB I: Bayerisches LSG, Urteil vom 27.10.1999 - L 18 SB 12/96 - Breithaupt 2000, 593 ff., Juris Rz. 28; zu § 44 Abs. 1 SGB X: LSG Berlin, Urteil vom 09.10.1997 - L 11 Vs 27/97 - Juris Rz. 19; zu §§ 63 und 64 SGB I: BSG, Urteil vom 12.02.1997 - 9 RVs 2/96 - SozR 3-3870 § 4 Nr. 17, Juris Rz. 17; zu § 44 Abs. 1 SGB X: BSG, Urteil vom 29.05.1991 - 9a/9 RVs 11/89 - SozR 3-1300 § 44 Nr. 3, Juris Rz. 17 bis 22; so auch Mönch, Kalina in JurisPK-SGB 1, 2. Auflage 2011, § 11 Rz. 33; Luthe in JurisPK-SGB X, 1. Auflage 2013, § 20 Rz. 25; Richter in LPK-SGB I, § 11 Rz. 7).

    Dessen ungeachtet ergibt sich die Pflicht zur Mitwirkung auch aus dem Anwendung findenden Grundsatz von Treu und Glauben (so LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.01.2012 - L 8 SB 1808/11 - Breithaupt 2012, 872 ff., Juris Rz. 28).

  • LSG Baden-Württemberg, 24.06.2016 - L 8 SB 5032/14
    Auch der Gesamt-GdB ist nur insofern verbindlich, als er im Sinne des § 48 Abs. 3 SGB X bestandsgeschützt ist, nicht aber in der Weise, dass beim Hinzutreten neuer Behinderungen der darauf entfallende Teil-GdB dem bisherigen Gesamt-GdB hinzuzurechnen ist (vgl. BSG SozR 1300 § 48 Nr. 29; vgl. dazu auch Senatsurteil vom 27.01.2012 - L 8 SB 1808/11, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.02.2016 - L 8 SB 2215/15
    Auch der Gesamt-GdB ist nur insofern verbindlich, als er im Sinne des § 48 Abs. 3 SGB X bestandsgeschützt ist, nicht aber in der Weise, dass beim Hinzutreten neuer Behinderungen der darauf entfallende Teil-GdB dem bisherigen Gesamt-GdB hinzuzurechnen ist (vgl. BSG SozR 1300 § 48 Nr. 29; vgl. dazu auch Senatsurteil vom 27.01.2012 &8722; L 8 SB 1808/11, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.08.2016 - L 8 SB 3630/14
    Auch der Gesamt-GdB ist nur insofern verbindlich, als er im Sinne des § 48 Abs. 3 SGB X bestandsgeschützt ist, nicht aber in der Weise, dass beim Hinzutreten neuer Behinderungen der darauf entfallende Teil-GdB dem bisherigen Gesamt-GdB hinzuzurechnen ist (vgl. BSG SozR 1300 § 48 Nr. 29; vgl. dazu auch Senatsurteil vom 27.01.2012 - L 8 SB 1808/11, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.05.2015 - L 8 SB 1686/13
    Auch der Gesamt-GdB ist nur insofern verbindlich, als er im Sinne des § 48 Abs. 3 SGB X bestandsgeschützt ist, nicht aber in der Weise, dass beim Hinzutreten neuer Behinderungen der darauf entfallende Teil-GdB dem bisherigen Gesamt-GdB hinzuzurechnen ist (vgl. BSG SozR 1300 § 48 Nr. 29; vgl. dazu auch Senatsurteil vom 27.01.2012 - L 8 SB 1808/11 -, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.06.2016 - L 8 SB 5024/15
    Der Senat hatte schon in seinem Urteil vom 27.01.2012 (L 8 SB 1808/11 - juris RdNr. 28) darauf hingewiesen, dass die Vorschriften der §§ 60 ff. SGB I zwar keine unmittelbare Anwendung fänden, jedoch ein allgemeiner Mitwirkungsgrundsatz gelte, der aus dem auch im öffentlichen Recht Anwendung findenden Grundsatz von Treu und Glauben resultiere.
  • LSG Baden-Württemberg, 20.04.2012 - L 8 SB 4743/11
    Dieses Verhalten ist - in Übereinstimmung mit dem SG - als Verletzung der Mitwirkungsobliegenheit (vgl. hierzu Urteil des erkennenden Senats vom 27.01.2012 - L 8 SB 1808/11 -, veröffentlicht: Juris; Internet: sozialgerichtsbarkeit.de (Entscheidungen)) der Klägerin zu werten, wie das SG im angefochtenen Gerichtsbescheid zutreffend ausgeführt hat, worauf der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug nimmt (§ 153 Abs. 2 SGG).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.09.2014 - L 8 SB 1364/14
    Auch der Gesamt-GdB ist nur insofern verbindlich, als er im Sinne des § 48 Abs. 3 SGB X bestandsgeschützt ist, nicht aber in der Weise, dass beim Hinzutreten neuer Behinderungen der darauf entfallende Teil-GdB dem bisherigen Gesamt-GdB hinzuzurechnen ist (vgl. BSG SozR 1300 § 48 Nr. 29; vgl. dazu auch Senatsurteil vom 27.01.2012 - L 8 SB 1808/11 - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.12.2015 - L 3 SB 1604/15
    Die hiergegen eingelegte Berufung hatte das Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG) mit Urteil vom 27.01.2012 (L 8 SB 1808/11) zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 24.11.2011 - L 8 SB 1808/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,122290
LSG Baden-Württemberg, 24.11.2011 - L 8 SB 1808/11 (https://dejure.org/2011,122290)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.11.2011 - L 8 SB 1808/11 (https://dejure.org/2011,122290)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. November 2011 - L 8 SB 1808/11 (https://dejure.org/2011,122290)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,122290) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 04.02.1998 - B 2 U 304/97 B

    Keine Umkehr der Beweislast bei einem Beweisnotstand

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.11.2011 - L 8 SB 1808/11
    Allein der Umstand, dass zum maßgeblichen Zeitpunkt der Beurteilung der Sach- und Rechtslage (Widerspruchsbescheid vom 01.10.2009) aktuelle medizinische Befundunterlagen (mangels Behandlung des Klägers) nicht beigebracht werden konnten und sich der Kläger einer (deswegen) in Auftrag gegebenen Begutachtung bei der Fachärztin R. ohne Entschuldigungsgründe nicht unterzogen hat, dürfte eine Umkehr der Beweislast zu Lasten des Klägers (noch) nicht rechtfertigen (vgl. BSG, Beschluss vom 04.04.1998 - B 2 U 304/97 -, juris).
  • BSG, 13.09.2005 - B 2 U 365/04 B

    Amtsermittlungsgrundsatz im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.11.2011 - L 8 SB 1808/11
    In einem solchen Fall dürfte der auch im Sozialgerichtsprozess aus § 444 ZPO entwickelte allgemeine Rechtsgedanke zum Tragen kommen, dass derjenige, der durch schuldhaftes Handeln oder Unterlassen eine an sich mögliche Beweisführung vereitelt, wie dies beim Kläger zutreffen dürfte, sich gegebenenfalls so behandeln lassen muss, als sei die Beweisführung gelungen (vgl. BSG, Beschluss vom 13.09.2005 - B 2 U 365/04 B -, m.w.N, juris).
  • BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 296/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen aus GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 an die

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.11.2011 - L 8 SB 1808/11
    Bei der Prüfung der Erfolgsaussicht ist in tatsächlicher Hinsicht in eng begrenztem Umfang auch eine vorweggenommene Beweiswürdigung (Beweisantizipation) zulässig (BVerfG NJW 1997, 2745, 2746).
  • BSG, 10.09.1997 - 9 RVs 15/96

    Feststellung der GdB im Schwerbehindertenrecht nur für den Gesamtzustand

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.11.2011 - L 8 SB 1808/11
    Danach eingetretene Änderungen sind nicht zu berücksichtigten (vgl. BSG, Urteil vom 10.09.1997 - 9 RVs 15/96 -, SozR 3-3870 § 3 Nr. 7).
  • LSG Hessen, 21.01.2009 - L 4 SB 36/08

    Anfechtung eines Entziehungsbescheides nach dem Schwerbehindertenrecht

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.11.2011 - L 8 SB 1808/11
    Die Pflicht zur Mitwirkung ergibt sich allerding nicht aus der unmittelbaren Anwendung der Vorschriften der §§ 60 ff. SGB I. Denn im Hauptsacheverfahren ist keine Sozialleistung (§ 11 SGB I) streitig, sondern die feststellende Tätigkeit der Versorgungsbehörde zur Höhe des GdB und zum Vorliegen der Voraussetzungen von Merkzeichen "G" und "B" (vgl. Hess. Landessozialgericht, Urteil vom 21.01.2009 - L 4 SB 36/08 -, juris).
  • BSG, 11.10.1994 - 9 RVs 1/93

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Aufhebung - wesentliche Änderung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.11.2011 - L 8 SB 1808/11
    Die Verwaltung ist nach § 48 SGB X berechtigt, eine Änderung zugunsten und eine Änderung zuungunsten des Behinderten in einem Bescheid festzustellen und im Ergebnis eine Änderung zu versagen, wenn sich beide Änderungen gegenseitig aufheben (BSG SozR 3-3870 § 3 Nr. 5).
  • BSG, 12.02.1997 - 9 RVs 2/96

    Nachteilsausgleich RF bei Harninkontinenz, Mitwirkungspflicht bei Eingliederung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.11.2011 - L 8 SB 1808/11
    Diese Grundsätze gelten auch im Schwerbehindertenrecht (vgl. zum Vorstehenden auch, BSG, Urteil vom 12.02.1997 - 9 RVs 2/96 -, SozR 3-3870 § 4 Nr. 17, m.w.N.).
  • BVerfG, 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02

    Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.11.2011 - L 8 SB 1808/11
    Eine hinreichende Erfolgsaussicht ist aber anzunehmen, wenn eine Beweisaufnahme durchzuführen ist, weil die Entscheidung in der Hauptsache von der Klärung entscheidungserheblicher Tatsachen abhängt und keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragstellers ausgehen wird (vgl. BVerfG NJW 2003, 2976, 2977; BSG SozR 3-1750 § 62 Nr. 19).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 19.12.2011 - L 8 SB 1808/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,121896
LSG Baden-Württemberg, 19.12.2011 - L 8 SB 1808/11 (https://dejure.org/2011,121896)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.12.2011 - L 8 SB 1808/11 (https://dejure.org/2011,121896)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Dezember 2011 - L 8 SB 1808/11 (https://dejure.org/2011,121896)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,121896) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 29.12.2005 - B 7a AL 292/05 B

    Zulässigkeit einer Gegenvorstellung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.12.2011 - L 8 SB 1808/11
    Die Änderung eines an sich unanfechtbaren Beschlusses ist auf eine Gegenvorstellung hin aber nur zulässig, wenn die getroffene Entscheidung in offensichtlichem Widerspruch zum Gesetz steht und unter Verletzung von Grundrechten ergangen ist, so dass sie sonst nur im Wege der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden könnte oder wenn die Entscheidung zu einem groben prozessualen oder sozialen Unrecht führen würde (BSG Beschlüsse vom 29.12.2005 - B 7a AL 292/05 B - und 28.07.2005 - B 13 RJ 178/05 B - SozR 4-1500 § 178a Nr. 3 jeweils m.w.N.).
  • BSG, 28.07.2005 - B 13 RJ 178/05 B

    Zulässigkeit der Gegenvorstellung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.12.2011 - L 8 SB 1808/11
    Die Änderung eines an sich unanfechtbaren Beschlusses ist auf eine Gegenvorstellung hin aber nur zulässig, wenn die getroffene Entscheidung in offensichtlichem Widerspruch zum Gesetz steht und unter Verletzung von Grundrechten ergangen ist, so dass sie sonst nur im Wege der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden könnte oder wenn die Entscheidung zu einem groben prozessualen oder sozialen Unrecht führen würde (BSG Beschlüsse vom 29.12.2005 - B 7a AL 292/05 B - und 28.07.2005 - B 13 RJ 178/05 B - SozR 4-1500 § 178a Nr. 3 jeweils m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht