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   LSG Baden-Württemberg, 18.03.2005 - L 8 SB 2366/03   

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https://dejure.org/2005,17677
LSG Baden-Württemberg, 18.03.2005 - L 8 SB 2366/03 (https://dejure.org/2005,17677)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.03.2005 - L 8 SB 2366/03 (https://dejure.org/2005,17677)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. März 2005 - L 8 SB 2366/03 (https://dejure.org/2005,17677)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht - Nachteilsausgleich 'RF'

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht wegen körperlicher Funktionsbeeinträchtigungen; Anspruch auf Nachteilsausgleich RF (Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht); Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht wegen Unmöglichkeit der Teilnahme an öffentlichen ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2003 - L 10 SB 113/02

    Voraussetzung für die Zuerkennung des Nachteilsausgleichs RF

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.03.2005 - L 8 SB 2366/03
    Bei der vom BSG vertretenen Auslegung muss der behinderte Mensch praktisch an das Haus gebunden sein, um seinen Ausschluss an öffentlichen Veranstaltungen begründen zu können (LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 12.11.2003 - L 10 SB 113/02).
  • BSG, 09.08.1995 - 9 RVs 3/95

    Revisionszulässigkeit - Bezugnahme auf die Begründung der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.03.2005 - L 8 SB 2366/03
    Daher können die gesundheitlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen RF nicht festgestellt werden (vgl. BSG Urteil vom 9.8.1995 - 9 RVs 3/95).
  • BSG, 16.03.1994 - 9 RVs 3/93

    Nachteilsausgleich 'RF' - Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht - Teilnahme

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.03.2005 - L 8 SB 2366/03
    Das BSG hat ferner ein eingeschränktes Konzentrationsvermögen nicht als Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Nachteilsausgleichs RF genügen lassen (BSG 16.3.1994 9 RVs 3/93).
  • BSG, 12.02.1997 - 9 RVs 2/96

    Nachteilsausgleich RF bei Harninkontinenz, Mitwirkungspflicht bei Eingliederung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.03.2005 - L 8 SB 2366/03
    Unter öffentlichen Veranstaltungen in diesem Sinne sind alle Zusammenkünfte politischer, künstlerischer, wissenschaftlicher, kirchlicher, sportlicher, unterhaltender und wirtschaftlicher Art zu verstehen (Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 10.08.1993 - 9/9a RVs 7/91 -, SozR 3-3870 § 48 Nr. 2; Urteil vom 12.02.1997 - 9 RVs 2/96 -, SozR 3-3780 § 4 Nr. 7).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.05.2011 - L 8 SB 2294/10

    Schwerbehindertenrecht - Voraussetzung für die Zuerkennung des Merkzeichens RF -

    Die Voraussetzungen für den Nachteilsausgleich ""RF"" sind wegen einer Harn- und Stuhlinkontinenz nicht gegeben, wenn eine praktisch bestehende Bindung an das Haus durch Versorgung mit Inkontinenzartikeln zumutbar verhindert wird und der Behinderte somit nicht generell vom Besuch öffentlicher Veranstaltungen ausgeschlossen ist (Fortführung Urteil des Senats vom 18.03.2005 - L 8 SB 2366/03 -, juris).

    Das Tragen solcher Windelhosen ist dem Kläger nach der Rechtsprechung des Senats auch zumutbar (vgl. Urteil des Senats vom 18.03.2005 - L 8 SB 2366/03 - , Juris); insbesondere wird er dadurch nicht in seinen - grundgesetzlich - geschützten Rechten verletzt.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2007 - L 6 B 20/06

    Prozesskostenhilfe - Nachteilsausgleich 'RF'

    Insoweit ist die Teilnahme an kulturellen Geschehnissen nicht behinderungsbedingt eingeschränkt, sondern beruht auf anderen Erschwernissen, die für sich nicht die Zuerkennung des Nachteilsausgleichs rechtfertigen (Urteil des erkennenden Senates vom 14.02.2006, L 6 SB 61/05; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.04.2005, L 8 SB 2366/03).
  • SG Karlsruhe, 23.08.2011 - S 1 SB 5864/09

    Schwerbehindertenrecht - Voraussetzung für die Zuerkennung des Merkzeichens RF -

    Das Tragen solcher Windelhosen ist ihr zumutbar (vgl. BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 17 sowie BSG vom 11.11.1991 - 9a RVs 1/90 - und vom 09.08.1995 - 9 RVs 3/95 -, ferner LSG Baden-Württemberg vom 09.05.2011 - L 8 SB 2294/10 - und vom 18.03.2005 - L 8 SB 2366/03 -, Bay. LSG vom 20.10.2010 - L 16 SB 182/09 - LSG Berlin-Brandenburg vom 29.01.2009 L 11 SB 190/08 - und SG Berlin vom 07.02.2011 - S 46 SB 1405/10 - ; außerdem LSG Rheinland-Pfalz, Breithaupt 2006, 856).
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