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   LSG Baden-Württemberg, 22.03.2019 - L 8 SB 3550/18   

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https://dejure.org/2019,10016
LSG Baden-Württemberg, 22.03.2019 - L 8 SB 3550/18 (https://dejure.org/2019,10016)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.03.2019 - L 8 SB 3550/18 (https://dejure.org/2019,10016)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. März 2019 - L 8 SB 3550/18 (https://dejure.org/2019,10016)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zuerkennung des Merkzeichens B im Schwerbehindertenrecht - Versorgungsmedizinische Grundsätze - Katalogfälle nicht abschließend - Gleichstellung bei gleich schwerer Teilhabebeeinträchtigung - Zusammenwirken von Orientierungsstörung und Sturzgefahr - Bedeutung einer ...

  • Wolters Kluwer
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 229 Abs 2 S 1 SGB 9 2018, § 228 Abs 1 S 1 SGB 9 2018, § 228 Abs 6 Nr 1 SGB 9 2018, § 152 Abs 1 SGB 9 2018, § 152 Abs 4 SGB 9 2018
    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen B - Begleitperson - Versorgungsmedizinische Grundsätze - Katalogfälle nicht abschließend - Gleichstellung bei gleich schwerer Teilhabebeeinträchtigung - funktionelle Gesamtschau im Hinblick auf die Möglichkeit der alleinigen Nutzung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuerkennung des Merkzeichens B im Schwerbehindertenrecht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Baden-Württemberg, 22.05.2015 - L 8 SB 70/13

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - außergewöhnliche Gehbehinderung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2019 - L 8 SB 3550/18
    Nach Auffassung des Senats hat der Gesetzgeber mit der Übergangsregelung des § 159 Abs. 7 SGB IX jedoch ab dem 15.01.2015 wirksam und mit hinreichend bestimmtem Gesetzeswortlaut eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Feststellung des Merkzeichens "B" geschaffen (vgl. Senatsurteil vom 22.05.2015 - L 8 SB 70/13 - zum Merkzeichen "aG", juris und sozialgerichtsbarkeit.de).

    Folglich ist ab dem 15.01.2015 auf die in den VG geregelten Kriterien abzustellen (vgl. zur Rechtslage bis 14.01.2015 auch Urteil des Senats vom 22.05.2015 - L 8 SB 70/13 -. juris und Internet sozialgerichtsbarkeit.de, zum Merkzeichen "aG").

  • LSG Baden-Württemberg, 23.11.2018 - L 8 SB 324/18

    Merkzeichen 'B' bei erheblicher Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2019 - L 8 SB 3550/18
    Lediglich in D Nr. 2 Buchst. c) VG wird für Blinde und Sehbehinderte, Hörbehinderte, geistig behinderte Menschen und Anfallskranke auf die Voraussetzungen von D Nr. 1 Buchst. f) VG verwiesen, als es sich um Menschen handeln muss, bei denen die Annahme einer erheblichen Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr gerechtfertigt ist (dazu vgl. auch Senatsurteil vom 23.11.2018 - L 8 SB 324/18 -).
  • BSG, 12.11.1996 - 9 RVs 5/95

    Rechtmäßigkeit eines Bescheides zur Entziehung der Merkzeichen B und G wegen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2019 - L 8 SB 3550/18
    Ein erwachsener Taubstummer oder Gehörloser hat nicht allein wegen dieser Behinderung Anspruch auf Feststellung der Notwendigkeit ständiger Begleitung (BSG 12.11.1996 - 9 RVs 5/95 - BSGE 79, 223 = SozR 3-1300 § 48 Nr. 57).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 17.10.1996 - L 4 Vs 145/95

    Schwerbehinderung - Nachteilsausgleich B - Notwendigkeit ständiger Begleitung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2019 - L 8 SB 3550/18
    Ein- bis zweimal wöchentlich auftretende Gehstörungen reichen nicht aus (Kossens in: Kossens/von der Heide/Maaß, SGB IX, 3. Aufl. 2009, § 146 SGB IX RdNr. 12); nicht ausreichend ist auch eine dreimal wöchentlich durchzuführende Dialyse mit der Gefahr von anschließenden Schwindelanfällen (LSG Rheinland-Pfalz 17.10.1996 - L 4 Vs 145/95 - BehR 1997, 80 = juris).
  • BSG, 11.11.1987 - 9a RVs 6/86

    Merkzeichen B und G - Unentgeltliche Beförderung im Nah- und Fernverkehr

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2019 - L 8 SB 3550/18
    Die Zuerkennung des Merkzeichens "B" kann somit nur erfolgen, wenn das Merkzeichen "G", "H" oder "Bl" zuerkannt ist (BSG 11.11.1987 - 9a RVs 6/86 - SozR 3870 § 38 Nr. 2).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.07.2010 - L 8 SB 3119/08

    Schwerbehindertenrecht - Nachteilsausgleich aG - Rechtsgrundlage -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2019 - L 8 SB 3550/18
    Eine gesetzliche Ermächtigung für den Verordnungsgeber, die Grundsätze für die nach dem Schwerbehindertenrecht zu beurteilenden Nachteilsausgleiche durch Verordnung regeln zu können, enthielten weder § 30 Abs. 17 BVG, der nicht auf die im Schwerbehindertenrecht im SGB IX geregelten Nachteilsausgleiche verweist (vgl. Dau, jurisPR-SozR 4/2009), noch andere Regelungen des BVG (vgl. Urteil des Senats vom 23.07.2010 - L 8 SB 3119/08, juris und www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2013 - L 6 SB 5788/11

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen B - Notwendigkeit ständiger Begleitung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2019 - L 8 SB 3550/18
    Bei dem Personenkreis der Gehörlosen kann nach Abschluss der Gehörlosenschule und jedenfalls dem Abschluss einer Ausbildung nicht aufgrund typischer Funktionsbeeinträchtigungen, insbesondere beeinträchtigter Kommunikationsfähigkeit, vom Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen "B" ausgegangen werden; eine solche Annahme wäre bei gehörlosen Menschen in aller Regel dann gerechtfertigt, wenn sich ihre Störung der Kommunikationsfähigkeit auf ihre Orientierungsfähigkeit auswirken würde (LSG Baden-Württemberg 21.02.2013 - L 6 SB 5788/11 - juris RdNr. 24; LSG Sachsen-Anhalt 19.02.2014 - L 7 SB 72/12 - juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 19.02.2014 - L 7 SB 72/12

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen G und B - erhebliche Beeinträchtigung der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2019 - L 8 SB 3550/18
    Bei dem Personenkreis der Gehörlosen kann nach Abschluss der Gehörlosenschule und jedenfalls dem Abschluss einer Ausbildung nicht aufgrund typischer Funktionsbeeinträchtigungen, insbesondere beeinträchtigter Kommunikationsfähigkeit, vom Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen "B" ausgegangen werden; eine solche Annahme wäre bei gehörlosen Menschen in aller Regel dann gerechtfertigt, wenn sich ihre Störung der Kommunikationsfähigkeit auf ihre Orientierungsfähigkeit auswirken würde (LSG Baden-Württemberg 21.02.2013 - L 6 SB 5788/11 - juris RdNr. 24; LSG Sachsen-Anhalt 19.02.2014 - L 7 SB 72/12 - juris).
  • LSG Bayern, 05.06.2002 - L 18 SB 29/01

    Nachteilsausgleich 'B' - Behinderung geringer als bei Beispielfällen unter Punkt

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2019 - L 8 SB 3550/18
    Liegt kein "Katalogfall" von D Nr. 2 Buchst. c) VG vor, kommt eine Berechtigung für eine ständige Begleitung nur in Betracht, wenn der Schweregrad einer Behinderung alleine oder mehrerer Behinderungen zusammen in den funktionellen Auswirkungen auf die Sicherheit des behinderten Menschen und Dritter in Richtung der in der VersMedV genannten Personenkreise der "Katalogfälle" weisen (Vogl in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IX, 3. Aufl. 2018, § 229 SGB IX, RdNr. 26 unter Hinweis auf Bayerisches LSG 05.06.2002 - L 18 SB 29/01 - juris).
  • SG Aachen, 23.04.2019 - S 12 SB 656/17

    Voraussetzungen einer Zuerkennung der Merkzeichen RF, aG, H und B im

    Die Zuerkennung des Merkzeichens "B" kann somit nur erfolgen, wenn das Merkzeichen "G", "H" oder "Bl" zuerkannt ist (LSG Urteil vom 22.03.2019 - L 8 SB 3550/18 = juris unter Hinweis auf so BSG Urteil vom 11.11.1987 - 9a RVs 6/86 = juris, freilich noch zu, SchwebG).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.06.2023 - L 8 SB 353/22
    Damit begründet eine Begleitungsbedürftigkeit außerhalb des Einsteigens, Aussteigens, der Fahrt und der Orientierung im Zusammenhang mit der Benutzung der Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs - z.B. die Hilfe bei der Orientierung beim Spaziergang im Wald, beim Einkaufen und sonstigen Wegen - nicht den Feststellungsanspruch hinsichtlich des Merkzeichens "B" (vgl. Senatsurteil, Urteil vom 22.03.2019 - L 8 SB 3550/18 -, juris Rdnr. 45 ff.).

    Damit versteht der Senat die Regelungen in Teil D Nr. 2 VG nicht als abschließend (vgl. hierzu Senatsurteil vom 22.03.2019 - L 8 SB 3550/18 -, juris Rdnr. 51).

  • SG Aachen, 15.10.2019 - S 12 SB 652/18
    Die Zuerkennung des Merkzeichens "B" kann somit nur erfolgen, wenn das Merkzeichen "G", "H" oder "Bl" zuerkannt ist (LSG Baden-Württenberg Urteil vom 22.03.2019 - L 8 SB 3550/18 = juris unter Hinweis auf so BSG Urteil vom 11.11.1987 - 9a RVs 6/86 = juris, freilich noch zu, SchwebG).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.12.2021 - L 12 SB 1425/21
    Dabei berücksichtigt sie nicht, dass Voraussetzung für das Merkzeichen B ein regelmäßiges Angewiesensein auf fremde Hilfe voraussetzt, wobei ein- bis zweimal wöchentlich auftretende Hilfesituationen hierfür noch nicht ausreichen (Landessozialgericht [LSG] Baden-Württemberg, Urteil vom 22.03.2019, L 8 SB 3550/18, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.03.2020 - L 13 SB 52/19
    Die Regelbeispiele erfassen Personen, die in das Verkehrsmittel nicht alleine einsteigen, damit fahren bzw. wieder aussteigen können (z.B. Querschnittsgelähmte und Ohnhänder), sich bei dessen Benutzung alleine nicht zurechtfinden (z. B. Blinde und Sehbehinderte, Hörbehinderte, geistig behinderte Menschen und Anfallskranke) oder sich wie manche geistig behinderten Menschen an der jeweiligen Haltestelle nicht alleine ausreichend orientieren können (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. März 2019 - L 8 SB 3550/18 - juris Rn. 51).
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