Rechtsprechung
LSG Baden-Württemberg, 09.08.2011 - L 8 SB 5408/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
- openjur.de
Schwerbehindertenrecht - Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht - Nachteilsausgleich RF - geistige Behinderung
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Nachteilsausgleich RF - Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Befreiung von Rundfunkgebühren bei geistiger Behinderung
Verfahrensgang
- SG Heilbronn, 24.09.2008 - S 2 SB 2337/07
- LSG Baden-Württemberg, 09.08.2011 - L 8 SB 5408/08
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 11.09.1991 - 9a/9 RVs 15/89
Anspruch Behinderter auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.08.2011 - L 8 SB 5408/08
Ist der Behinderte trotz seiner geistigen Behinderung noch in der Lage, die äußeren Umstände einer Veranstaltung als solche wahrzunehmen und zu erkennen, ist eine Unterschreitung des Mindestmaßes geistiger Aufnahme und damit eine Unfähigkeit zur Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen nicht festzustellen (im Anschluss an BSG, Urteil vom 11.09.1991 - 9 a/9 RVs 15/89 -, SozR 3-3870 § 4 Nr. 2).(BSG, Urteil vom 11.09.1991 - 9 a/9 RVs 15/89 -, SozR 3-3870 § 4 Nr. 2).
- BSG, 08.11.2007 - B 9/9a SB 3/06 R
Verfahrensmangel - Entscheidung - Urteil - Landessozialgericht - Vorsitzender - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.08.2011 - L 8 SB 5408/08
Sie sind grundsätzlich für die inhaltliche Beurteilung, ob dem Kläger der Nachteilsausgleich RF zusteht, zugrunde zu legen (vgl. BSG, Urteil vom 08.11.2007, B 9/9a SB 3/06 R, Juris).
- LSG Baden-Württemberg, 07.03.2012 - L 3 SB 809/11 Für die in Baden-Württemberg wohnhafte Klägerin ist Art. 5 § 6 Abs. 1 Nr. 8 des Achten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 8. bis 15.10.2004 in der Fassung des Baden-Württembergischen Gesetzes vom 17.03.2005 (GBl. 2005, 189) heranzuziehen (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.08.2011 - L 8 SB 5408/08 - veröffentlicht in juris; Urteil vom 11.08.2011 - L 6 SB 5158/09 - n.v.).
Die Klägerin wird in ihrer psychischen Belastbarkeit durch die von Dr. Gut diagnostizierten chronischen Depressionen nicht derart schwerwiegend beeinträchtigt, dass sie nicht mehr in der Lage wäre, die äußeren Umstände einer Veranstaltung als solche wahrzunehmen und zu erkennen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.08.2011, a.a.O.).
- LSG Baden-Württemberg, 24.11.2017 - L 8 SB 675/17 Auch der Senat hat bereits entschieden, dass die fehlende geistige Fähigkeit, den Inhalt öffentlicher Veranstaltungen zu erfassen, keinen Anspruch auf den Nachteilsausgleich "RF" begründet, wenn der Behinderte noch in der Lage ist, die äußeren Umstände einer Veranstaltung als solche wahrzunehmen und zu erkennen, (Senatsbeschluss 09.08.2011 - L 8 SB 5408/08 - juris RdNr. 24 unter Hinweis auf BSG 11.09.1991 - 9 a/9 RVs 15/89 - SozR 3-3870 § 4 Nr. 2 = juris).
- LSG Baden-Württemberg, 16.06.2017 - L 8 SB 4707/16 Auch der Senat hat bereits entschieden, dass die fehlende geistige Fähigkeit, den Inhalt öffentlicher Veranstaltungen zu erfassen, keinen Anspruch auf den Nachteilsausgleich "RF" begründet, wenn der Behinderte noch in der Lage ist, die äußeren Umstände einer Veranstaltung als solche wahrzunehmen und zu erkennen, (Senatsbeschluss 09.08.2011 - L 8 SB 5408/08 - juris RdNr. 24 unter Hinweis auf BSG 11.09.1991 - 9 a/9 RVs 15/89 - SozR 3-3870 § 4 Nr. 2 = juris).
- LSG Baden-Württemberg, 08.03.2012 - L 3 SB 4227/11 Für die in Baden-Württemberg wohnhafte Klägerin ist Art. 5 § 6 Abs. 1 Nr. 8 des Achten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 8. bis 15.10.2004 in der Fassung des Baden-Württembergischen Gesetzes vom 17.03.2005 (GBl. 2005, 189) heranzuziehen (Landes-sozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.08.2011 - L 8 SB 5408/08 - juris).