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   LSG Sachsen-Anhalt, 07.12.2005 - L 8 SO 1/06   

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LSG Sachsen-Anhalt, 07.12.2005 - L 8 SO 1/06 (https://dejure.org/2005,36096)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07.12.2005 - L 8 SO 1/06 (https://dejure.org/2005,36096)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07. Dezember 2005 - L 8 SO 1/06 (https://dejure.org/2005,36096)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.12.1997 - 5 C 7.96

    Lebensversicherung als einzusetzendes Vermögen.

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 07.12.2005 - L 8 SO 1/06
    Im Übrigen wäre dies nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur zu berücksichtigen, wenn die Versicherung nachweislich zur Alterssicherung diente (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 1997, Az.: 5 C 7/96, FEVS 48, 145).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt einer besondere Härte auch dann nicht vor, wenn der Rückkaufswert einer Lebensversicherung um mehr als die Hälfte hinter den auf sie erbrachten Eigenleistungen des Versicherungsnehmers zurückbleibt (BVerwG, Urteil vom 19.12.1997, Az. 5 C 7/96, NJW 1998, S. 1879).

  • BVerwG, 03.07.1968 - V C 33.68

    Einstellung einer Zahlung von Blindenhilfe - Maßgeblicher Zeitpunkt für eine

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 07.12.2005 - L 8 SO 1/06
    Grundsätzlich ist ein Sozialhilfeträger verpflichtet, den Hilfefall ständig unter behördlicher Kontrolle zu behalten, um möglichen Veränderungen in der Sach- und Rechtslage umgehend Rechnung tragen zu können (stdge. Rspr. d. BVerwG, vgl. Urteil vom 3. Juli 1968, Az.: V C 33.68, FEVS 16, 255).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.1988 - 8 A 189/87
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 07.12.2005 - L 8 SO 1/06
    Dies gilt insbesondere dann, wenn vor der Ausreichung des Darlehens kein gesonderter (privat- oder öffentlich-rechtlicher) Vertrag geschlossen wurde (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Mai 1988, Az: 8 A 189/87, FEVS 41, 193; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.07.1996, Az.: 6 S 252/95, FEVS 47, 216; Birk in LPK- BSHG, 5. Aufl. 1998, § 15 b RN 25).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.1996 - 6 S 2522/95

    Rückforderung von Sozialhilfe durch Leistungsbescheid; darlehensweise Gewährung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 07.12.2005 - L 8 SO 1/06
    Dies gilt insbesondere dann, wenn vor der Ausreichung des Darlehens kein gesonderter (privat- oder öffentlich-rechtlicher) Vertrag geschlossen wurde (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Mai 1988, Az: 8 A 189/87, FEVS 41, 193; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.07.1996, Az.: 6 S 252/95, FEVS 47, 216; Birk in LPK- BSHG, 5. Aufl. 1998, § 15 b RN 25).
  • LSG Hessen, 30.09.2016 - L 6 AS 373/13

    Ehelicher Güterstand bei Bedarfsgemeinschaft ohne Bedeutung

    Das entspricht der Rechtsprechung zum Bundesozialhilfegesetz - BSHG (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 7. Dezember 2005, L 8 SO 1/06, juris).

    Insbesondere ist der Beklagte nicht auf die Erhebung einer Leistungsklage gegen die Klägerin zu verweisen (so zum BSHG bzw. SGB XII: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2. Juli 2012, L 20 SO 75/12, juris: Rn. 35; ebenso LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 7. Dezember 2005, L 8 SO 1/06, juris Rn. 24; einschränkend zum SGB II SG Fulda, Urteil vom 22. Juni 2011, S 10 AS 302/08, juris Rn. 22, 23, wonach der Bescheid betreffend die Darlehensbewilligung nur dann eine geeignete und ausreichende Ermächtigungsgrundlage für den Erlass des Leistungsbescheides bieten kann, wenn bereits in der Ausgangsentscheidung betreffend die darlehensweise Gewährung von Leistungen zumindest Modalitäten betreffend die Voraussetzungen zur Kündigung des Darlehens und die Art und Weise der Rückzahlung festgelegt wurden; a.A. SG Potsdam, Urteil vom 9. März 2012, S 41 AS 3313/10, juris Rn. 16 ff.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2012 - L 8 SO 153/09
    Bereits mit der nur darlehensweisen Gewährung einer Leistung wird zugleich dem Grunde nach ein gegen den Leistungsempfänger bestehender Rückforderungsanspruch begründet, dessen Grundlage sich in den entsprechend anwendbaren Vorschriften des BGB findet (vgl. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 7. Dezember 2005, L 8 SO 1/06, Juris Rn 25; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Juli 1996, 6 S 2522/95, Juris Rn 24).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn vor der Auszahlung des Darlehens kein gesonderter (privat- oder öffentlich-rechtlicher) Vertrag geschlossen wurde (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 7. Dezember 2005, aaO, Juris Rn 24; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Juli 1996, Az.: 6 S 2522/95, Juris Rn 24; Birk in LPK- BSHG, 5. Aufl. 1998, § 15 b Rn 25).

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Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 23.04.2008 - L 8 SO 1/06   

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LSG Sachsen-Anhalt, 23.04.2008 - L 8 SO 1/06 (https://dejure.org/2008,72626)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23.04.2008 - L 8 SO 1/06 (https://dejure.org/2008,72626)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23. April 2008 - L 8 SO 1/06 (https://dejure.org/2008,72626)
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  • BVerwG, 19.12.1997 - 5 C 7.96

    Lebensversicherung als einzusetzendes Vermögen.

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.04.2008 - L 8 SO 1/06
    Im Übrigen wäre dies nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur zu berücksichtigen, wenn die Versicherung nachweislich zur Alterssicherung diente (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 1997, Az.: 5 C 7/96, FEVS 48, 145).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt einer besondere Härte auch dann nicht vor, wenn der Rückkaufswert einer Lebensversicherung um mehr als die Hälfte hinter den auf sie erbrachten Eigenleistungen des Versicherungsnehmers zurückbleibt (BVerwG, Urteil vom 19.12.1997, Az. 5 C 7/96, NJW 1998, S. 1879).

  • BVerwG, 03.07.1968 - V C 33.68

    Einstellung einer Zahlung von Blindenhilfe - Maßgeblicher Zeitpunkt für eine

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    Grundsätzlich ist ein Sozialhilfeträger verpflichtet, den Hilfefall ständig unter behördlicher Kontrolle zu behalten, um möglichen Veränderungen in der Sach- und Rechtslage umgehend Rechnung tragen zu können (stdge. Rspr. d. BVerwG, vgl. Urteil vom 3. Juli 1968, Az.: V C 33.68, FEVS 16, 255).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.1996 - 6 S 2522/95

    Rückforderung von Sozialhilfe durch Leistungsbescheid; darlehensweise Gewährung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.04.2008 - L 8 SO 1/06
    Dies gilt insbesondere dann, wenn vor der Ausreichung des Darlehens kein gesonderter (privat- oder öffentlich-rechtlicher) Vertrag geschlossen wurde (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Mai 1988, Az: 8 A 189/87, FEVS 41, 193; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.07.1996, Az.: 6 S 252/95, FEVS 47, 216; Birk in LPK- BSHG, 5. Aufl. 1998, § 15 b RN 25).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.1988 - 8 A 189/87
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.04.2008 - L 8 SO 1/06
    Dies gilt insbesondere dann, wenn vor der Ausreichung des Darlehens kein gesonderter (privat- oder öffentlich-rechtlicher) Vertrag geschlossen wurde (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Mai 1988, Az: 8 A 189/87, FEVS 41, 193; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.07.1996, Az.: 6 S 252/95, FEVS 47, 216; Birk in LPK- BSHG, 5. Aufl. 1998, § 15 b RN 25).
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 06.12.2005 - L 8 SO 1/06 NZB   

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